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und woher weißt Du ob das von der zuständigen Behörde aufgestellt/genehmigt wurde?Was ist bitte ein öffentliches Verkehrszeichen? Irgendwelche "Rechtswirkung" hat das Zeichen nur, wenn es von der zuständigen Behörde dort aufgestellt wird.
Anhang anzeigen 1065923
Es war ein öffentliches Verkehrszeichen.
Der Zusatz Privat erfolgte mündlich.
Lieber Florian,Lieber Wenus,
Du Fragst was ich für ein Troll bin? Da nehme ich doch den aus der Mythologie.
Da bin ich überrascht nach Deinen Fragen, dass Du doch genau liest. Mea Culpa, dass ich das mit dem Schild juristisch fehlerhaft beschrieben habe. Aber dafür ist für mich ein Forum und ein Gespräch auch da um Wissen und Meinungen zu bilden. Für Dich möchte ich es nochmals konkretisieren:
- es war das bildlich gezeigte Schild da.
- darunter ein kleineres Schild mit der Aufschrift Privatweg
- und der verbale Zusatz "Privat"
In diesem Sinne möchte ich Dir einen schönen Tag wünschen.
Florian
Lieber Wenus,Lieber Florian,
und schon wieder hast du eine Sache dazu erfunden.
zuerst: “Auf dem Schild stand nur Privatweg“
Dann: “Nein, nein. Das war ein Fahrverbotsschild, wie es auch die Behörde hätte aufstellen können. Die Aussage Privat kam mündlich” Vorher nie erwähnt !!!
Und jetzt: “Da wahr ein Fahrverbotsschild, drunter ein kleines Schild Privatweg, und auch noch die mündliche Aussage privat”
Oh Mann, warum solche Lügengeschichten ? Nur weil es Dir mittlerweile selber albern vorkommt, dass du wegen so einen blöderen Privatwegschild so einen Aufstand gemacht hast ? Oder war die Gemeinde/Landratsamtgeschichte auch schon erfunden ?
Bitte sei mir nicht böse, aber mich nervt ungemein, wenn man den Forenteilnehmern nicht glauben kann. Macht die ganze Sache nutzlos. Ich bin hier raus.