Polizeikontrolle im Nürnberger Reichswald???

@canyoneugen: Na bei dem Vorgehen braucht sich doch wirklich keiner wundern. Wenn offiziell aufgestellte Verkehrsschilder entwendet oder verschmiert werden ist es doch nur eine Frage der Zeit bis da die Ordnungshüter auftauchen! Wer wissentlich einen für sein Fahrzeug gesperrten Weg benutzt muß (das gilt überall im Strassenverkehr) damit rechnen bestraft zu werden.
Ob die Verbotsschilder da sinnvoll aufgestellt wurden spielt keine Rolle.
Mit solchen Aktionen zieht man doch erst die Aufmerksamkeit auf die "Biker".:mad:

Da hast Du natürlich recht. Ich weiß auch nicht wer die Schilder abmontiert bzw. manipuliert hat.
Es ist nur Grundsätzlich eine Sauerei uns Biker hier auszusperren.
 
@canyoneugen: Na bei dem Vorgehen braucht sich doch wirklich keiner wundern. Wenn offiziell aufgestellte Verkehrsschilder entwendet oder verschmiert werden ist es doch nur eine Frage der Zeit bis da die Ordnungshüter auftauchen! Wer wissentlich einen für sein Fahrzeug gesperrten Weg benutzt muß (das gilt überall im Strassenverkehr) damit rechnen bestraft zu werden.

man kann sich allerdings auch einfach mal über den schwachfug drüber hinweg setzen. nennt sich zivieler ungehorsam. braucht es eigentlich viel mehr, aber das ist ein anderes thema.
ich war lange genug in der gegend unterwegs und die schäden durch räder bzw. ihren unfähigen fahrern sind nicht zu übersehen. dennoch könnte ein förster, waldarbeiter oder jäger im kreis vor mir springen und mir eine standpauke halten, dass ich den wald zerstören würde, ich würde lächeln und mit einem fingerzeig auf viele stellen im wald wäre die diskussion im nu erledigt - wenn man objektiv an die sache heran gehen würde.

deswegen: weiterfahren und im zweifelsfall einfach mal in sicherem abstand umdrehen, wenn sich der böse grüne mann breit macht. (wann kommen eigenlich die blauen uniformen in bayern)
 
Zwischen "einfach darüber hinwegsetzen" und offizielle Straßenschilder entwenden oder mit Farbe besprühen besteht halt auch ein gewaltiger Unterschied. Wenn das zur Anzeige gebracht wird, muß die Polizei eben ermitteln und ggf die Gegend stärker kontrollieren. Mit der Aktion hat man die Gesetzeshüter evtl. erst auf den Plan gerufen. Wer immer das war hat Euch dort wahrscheinlich einen Bärendienst erwiesen.
 
Zwischen "einfach darüber hinwegsetzen" und offizielle Straßenschilder entwenden oder mit Farbe besprühen besteht halt auch ein gewaltiger Unterschied.

mi mi mi... ;)

ist doch völlig wurscht, welche logik dahinter steckt, straßenverkehrsschilder in einem wald zu plazieren. die haben da schlicht weg nichts verloren. soviel verstand sollte man dem einzelnen einfach mal zutrauen und nicht irgendwelchen selbsternannten oberförstern, naturschützern und geltungssüchtigen verwaltungsmenschen wie lemminge hinterher rennen.
 
ne bist nicht verarscht worden. Meiner Frau haben sie 35€ Ordnungswidrigkeit aufgebrummt, weil fahren auf Wegen mit kleiner 1,4m Spurbreite verboten wäre.

Die Polizisten selbst haben wohl durchblicken lassen, was sie von der Aktion halten, hatten aber keine Wahl...

Das leidige Thema behördliche Willkür, da der weg auf dem sie unterwegs war zumindest anfangs auch von Traktoren benutzt wird.

Die Rechtslage scheint mir bei der Begründung durch die Ordnungshüter ganz klar. Sie liegen falsch!!!

Eine Regelung wonach sich die Eignung eines Weges zum Biken aus der Breite her ableiten ließe gibt es in Bayern nicht.
Denkbar sind nach der Literatur nur zwei Fälle:
Ein starker Erholungsverkehr könnte den Weg aus Gründen der Sicherheit für Radler ungeeignet machen.
Oder der bauliche Zustand des Wegen lässt befürchten, dass durch Biker entstehende Abnutzung einen Grad erreicht, der anderen Naturnutzern oder dem Eigentümer unzumutbar ist.

Ciao

Roland
 
mi mi mi... ;)

ist doch völlig wurscht, welche logik dahinter steckt, straßenverkehrsschilder in einem wald zu plazieren. die haben da schlicht weg nichts verloren. soviel verstand sollte man dem einzelnen einfach mal zutrauen und nicht irgendwelchen selbsternannten oberförstern, naturschützern und geltungssüchtigen verwaltungsmenschen wie lemminge hinterher rennen.

Mal den Ball schön flach halten alter Resteverwerter!!!! Ihr seit ja auch 40 Jahre lang nur an den Plattensee gefahren, weil es so verordnet wurde und Schilder eine Weiterfahrt ans Mittelmeer verboten haben . Einer Reise nach Mallorca hat ja rein rational nichts wiedersprochen. Mit etwas mehr Zitat:" zivilen Ungehorsam" hätte man durchaus dagegen angehen können!!!:lol::D;)
Ok, die Strafe war im Fall des Erwischt werden etwas höher als 35.- € aber das tut nichts zur Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hab den plattensee bis heute nicht gesehen und hab damals schon westspielzeug besessen. ich hab also im rahmen meiner möglichkeiten alles getan.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also abgesehen davon das die Vorgeschichte zu dieser Kontrolle nicht ganz sauber ist, bin ich mir nicht ganz sicher ob hier so einfach 35€ pauschal kassiert werden dürfen.
Ich kenn auch das "inoffizielle Papier" vom DIMB aus dem Jahre 2010, wo ein geeigneter Weg mit irgendwie 2m angegeben wird. Über die Wertigkeit und Gültigkeit von diesem Zettel kann ich mir kein Urteil erlauben. Fakt ist aber doch folgendes:
Z.B. Baden-Württemberg

LandesRechtBW

VIERTER TEIL, Betreten des Waldes § 37 (3). Hier ist im Gesetz die Rede von der etwas seltsamen 2m Regel.

Während in Bayern:
Waldgesetz

ART. 13 Betreten des Waldes (3) .... geeigneten Wegen zulässig....
Ich habe für Bayern nichts über die 2m Regel im Gesetz gefunden. Und das der Weg für mich nicht geeignet ist sollten mir die Kollegen mal erklären. Könnt ja mit ein paar Pylonen den Polizisten praktische Ausweichmanöver vorführen :-)

Wie gesagt natürlich gilt nach wie vor das wir etwas Rücksicht nehmen sollten, und wie heißt es so schön: Wie man in den Wald schreit so schallt es wieder heraus!

Einfach so mal 35€ abdrücken würde ich in diesem Fall nicht machen.

Also nicht Betroffener redet man sich immer etwas leichter :-)

Gruß
Seib
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

die Sache ist doch schon längst im Thread.

Es wird nicht besser, wenn man die selbe Frage immer wieder abwandelt und neu stellt.

Die Geldbußen wurden rechtswidrig erhoben, falls sich die Ordnungshüter auf die Wegbreite von 1,40m bezogen haben sollten.

Ciao

Roland
 
Hi,

die Sache ist doch schon längst im Thread.

Es wird nicht besser, wenn man die selbe Frage immer wieder abwandelt und neu stellt.

Die Geldbußen wurden rechtswidrig erhoben, falls sich die Ordnungshüter auf die Wegbreite von 1,40m bezogen haben sollten.

Ciao

Roland

Oh Sorry Herr Fachanwalt,
ich wollte ihren durchaus informativen Beitrag nur noch einmal mit §§§ hinterlegen :D

Gruß
Seib
 
Entschuldige, ich hatte Deinen Beitrag falsch aufgefasst.
Im Übrigen ist es schön, dass sich jemand auch mal die Mühe macht die Rechtsgrundlagen zu finden - sind ja im Internet leicht zugänglich. :daumen:

Nix für ungut.
 
ich musste heute einen Umweg über die Koppel nehmen :o
also wenn ich Cop wäre, würde ich Samstag und Sonntagmittag die Hipstergroups hochnehmen u. abkassieren! Horden voll Evocs und Knieschonern kamen mir da entgegen
 
war vorgestern dort unterwegs ... als wir vom single trail auf die befestigte waldautobahn fuhren, gerieten wir direkt in die arme von som versoffen aussehendem penner mit nem lila jeep. Der typ hat dann im letzten gossenton angemerkt das wenn er uns das nächste mal erwischt es teuer werden würde. Auf den hinweis das er uns erstmal bekommen müsse reagierte er leicht agressiv.
 
HAllo,

meine Erfahrung mit Förstern in unserer Gegend rings um Nürnberg ist durchwegs gut. Als es um die "Sperrung" der Röthenbachklamm ging, habe ich mit dem zuständigen Förster telefoniert. Seine Aussage "der Wald ist dafür da genutzt zu werden, egal ob Wanderer, MTBler, Jäger..." wenn es Probleme gibt (z.B. Konflikte Wanderer/ Radler) kann das LANDRATSAMT eine Wegsperrung für Fahrradfahrer aussprechen/ ausschildern! Landratsamt weil quasi der komplette Wald um Nürnberg zum Nürnberger Land, Erlangen oder Fürth gehört. Bei einem offiziell gesperrten Weg kann dann auch die Exikutive kassieren! Is nun mal so, wems nicht passt der kann ja nach Burundi oder Nigeria auswandern, da gibt es keine Gesetze.

Gruß aus dem Nürnberger Osten
 
da zitiere ich doch gern deine signatur:

Der Mensch braucht 42 Muskeln um ein verärgertes Gesicht zu machen aber nur 4 um den Mittelfinger auszustrecken.
Darum mein Motto, warum ärgern -> Energiesparen!
 
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