Private Dirt Nortshore Strecke?

JustRunning

Brunnenjumper
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Hallo,



ich würde mal gern wissen wie es aussieht wenn man ein privates gelände besitzt und sich ein nortshore teil oder ein paar dirt rampen bauen will.

wie schauts da mit der haftung aus ? muss ich das absichern?

reicht es einfach ein paar schildle aufzustellen?

danke für eure antworten justrunning
 
wenn du das als MTB-Strecke ausschilderst brauchst du glaub ich ne Abnahme vom TÜV.

Abba wenns keina weißt......
 
ne ich meint mit schildle eher, so

ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER


BETRETEN VERBOTEN PRIVATGRUNDSTÜCK



sowas in dir richtung halt und das es verdammt gefährlich ist das ganze zu benutzen.....
 
Ist es dein Grundstück?

Dann dürften schilder genügen, denn keina hat das recht ein grundstück unbefugt zu betreten, das wäre hausfriedensbruch oda so.
 
Servus,...

also ich glaube es ist nicht ganz so einfach.
Du brauchst wenn es DEIN Grundstückle ist KEINE schilder,....
wozu auch da es eh niemand ohne deine Erlaubniss betreten darf.
Trotzdem sind schilder sicher nicht schlecht.
ABER du darfst halt leider in Deutschland nich einfach drauflos bauen.
Egal ob es dein Grundstück is oder nicht.
Es gibt 100000000000 Regeln für so ne ********.
Ein kumpel von mir wollte auch ein paar dirtjumps anlegen.
Gemeindeverwaltung...
Nix da dürfen sie nich.
Die gründe sind wenn sie dir geschildert werden meist nicht wirklich nachzuvollziehen weil es ja DEIN grundstückt ist und du trotzdem nicht machen darfst was du willst.
So is das eben.
Ansonten was mal gebaut ist ist gebaut und dann muss auch erstmal einer vorbeikommen und sich denken he hat der Herr H. Aus M. überhaupt ne erlaubniss dafür usw. und sofort.
Frag halt mal nett an bei wem auch immer das Grundstückle gepachtet ist,... wenn der sagt bau , dann BAU :D
 
gründstück ist glaub unseres.

naja gegen die bauvorschriften wird man mit ein paar mittig platzierten dreck hügeln ja nicht verstoßen denk ich mal
 
also ein anders beispiel... nehmen wir mal an du willst eine north shore bauen... ok dann muss wenn das dingen über ich glaube 1.40 m hoch ist nen geländer haben... es ist paradox ich weiß.

bei uns in der nähe würde gróß ein "dirtpark" genemigt auf priavt grund... da kam der herr von der verwaltung und verlangte das das ganze trotz schilder abzuzeunen ist denn kommt klein lukas mit seinen bau markt rad daher und bricht sich sonst was haftet nicht nur der pächter sondern auch der eigentümer ( war nen ähnlicher fall in witten)
 
Du musst das gelände so absichern, dass keine unbefugten personen das gelände betreten und die dirts fahren können. bei einer baustelle auf einem privatgrundstück genügt auch nicht der alleinige hinweis betreten verboten. wenn ein kind in die grube fällt die nicht noch zusätzlich abgesichert ist haftet der eigentümer. bei den dirts würde es wohl schon genügen wenn du das befahren mit einer kette verhindern kannst. das mit den nortshore ist käse. hast du in einem der in deutschland existierenden bikeparks an irgend einem nortshore ein geländer gesehen?
 
Da ich ein eignes Waldstück besitze überlege ich auch hier ein paar Kicker oder Hühnerleitern reinzubauen. Deshalb würd´s mich auch interessieren was die juristisch Versierten unter euch an Erfahrung haben. Ich hab mir überlegt mal bei einem Anwalt die Rechtslage checken zu lassen.

Eigentlich gibt es zwei Fragen zu klären.

1. was darf ohne Genehmigung gebaut werden bzw. wo muss ich was genehmigen lassen.
2. wer haftet, wenn sich Unbefugte trotz Beschilderung verletzen.

Da diese Frage immer wieder auftaucht wäre es super wenn sich hier die Juristen im Forum mal für alle schlau machen könnten. Oder herrscht hier wieder Willkür in allen Bundeslädern / Landkreisen ect.???
 
das mit den nortshore ist käse. hast du in einem der in deutschland existierenden bikeparks an irgend einem nortshore ein geländer gesehen?

ne is nicht käse... in einem bikepark wird das grundstück meistens nicht gepachtet und wenn doch dann wurde mit dem inhaber ein spezieles übereinkommen gehandhabt. ( so zu sagen )

Denn in einem bikepark achtet man zwar das man mit ausreichenden mitteln fährt, aber mit dem KAUF der lift karte willigt man zu das man für evtl unfälle selbst haftet.

auf privaten grund unterschreibt dir das aber niemand und daher fällt es unter die bauvorschrift das heißt jede stufe welche höher als 1.40 ist muss mit einem geländer gesichert sein. dies betrifft fälle in denen die "spielgeräte" theoretscih von allen zu gänglich sind, und ansonsten keine möglich keit besteht das haften vorher mit den benutzern festzulegen.
 
'Tschuldige kann nicht anders. BudDHisten. Geboren ohne H.
Gruß, F.

O.T. Würd mal die DIMB-Jungs fragen. Oder einen der 37 "Dirtpark"-Threads 'raussuchen.
 
ger.deamon schrieb:
ne is nicht käse... in einem bikepark wird das grundstück meistens nicht gepachtet und wenn doch dann wurde mit dem inhaber ein spezieles übereinkommen gehandhabt. ( so zu sagen )

Denn in einem bikepark achtet man zwar das man mit ausreichenden mitteln fährt, aber mit dem KAUF der lift karte willigt man zu das man für evtl unfälle selbst haftet.

auf privaten grund unterschreibt dir das aber niemand und daher fällt es unter die bauvorschrift das heißt jede stufe welche höher als 1.40 ist muss mit einem geländer gesichert sein. dies betrifft fälle in denen die "spielgeräte" theoretscih von allen zu gänglich sind, und ansonsten keine möglich keit besteht das haften vorher mit den benutzern festzulegen.

Gem. dem Anhang zu § 50 Abs.1 LBO Baden Württemberg ist die Errichtung einer baulichen Anlage, die der zweckentsprechenden Einrichtungen von Sortplätzen dient (NR.51), sowie Sprungschanzen bis 10 m Höhe (Nr.53) verfahrensfrei.

Was die Haftung anbelagt, haftet der Betreiber eines Bikeparks grundsätzlich immer dann, wenn er die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt. Dies z.Bsp. dann wenn ein Nortshoreelement witterungsbedingt zusammenbricht und sich jemand dadurch verletzt. Da hilft auch kein Haftungsausschluss.

Außerdem ist es egal ob das Grundstück gepachtet ist oder nicht. Grundsätzlich haftet der Eigentümer oder der Betreiber.

Dies bedeutet, dass auch bei Errichtung eines privaten Dirtparks der Eigentümer für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Anlage verantwortlich ist.

Dies gilt wie oben bereits gesagt grundsätzlich.

Durch einen "Haftungsausschluss" kann die Haftung zwar reduziert, aber nicht zu 100 % ausgeschlossen werden. Die Haftung kann z.Bsp. auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden. Doch auch bei fahrlässigem Verschulden kann der Haftungsausschluss unwirksam sein. Ein Ausschluß der Haftung für die verschuldete Nichterfüllung von Vertragspflichten kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach den §§ 305 ff BGB als eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners anzusehen sein, wenn dadurch wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so eingeschränkt werden, daß die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist (BGHZ 89, 363, 367 f; BGH, Urteile vom 23. Februar 1984 - VII ZR 274/82, NJW 1985, 3016 unter II 2; vom 11. November 1992 - VIII ZR 238/91, NJW 1993, 335 unter II 2 a; vom 26. Januar 1993 - X ZR 90/91, NJW-RR 1993, 560 unter III 2 b aa; vom 19. Februar 1998 - I ZR 233/95., WM 1998, 2064 = NJW-RR 1998, 1426 unter II 2 a und BGHZ 145, 203, 244). Wobei dies auch wiederum nur dann gilt, wenn der Haftungsausschluss in allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart ist.
 
@ den post von speedbullit:

es gibt zwar en wörterbuch frau <-> deutsch; deutsch <-> frau

ich habb aber noch keinen deutsch <-> behördendeutsch gefunden.


also jetzt auf Deutsch:

ich dürfte also bei mir im Garten einen 10m hohen Sprunghügel bauen wenn ich für schäden hafte ?

Das iss ja mal geil
 
HI @ All
Ich würde mal den (dirtdevilmarkus) fragen der ist auch im forum angemeldet der hat eine eigene dirtline frag einfach mal nach echt netter type !!!
 
naja, also wenn ich schilder aufstelle und das ganze auch noch umzäune das darf ich bis zu 10 m hohe schanzen bauen oder wie?
und wenn ich das ganze umzäune und die leut die fahren wollen einen vertrag unterschreiben das sie selber schuld sind wenn sie sich was brechen....daaaann hafte ich nicht mehr dafür oder wie?
klar und halt noch ein schilderwald oder so.

aber wie sieht das aus wenn die stadt sowas genemigt....dann haften die dafür oder wie?

weil ein trial verein hatte man sowas von der stadt mit nem kleinen rundparkur und kleiner rampe und so zeug...
 
hi leute !!
ich hab uch nen waldstück( 11 hecktar ) solange es deins ist kannst du da machen was du wills.....kannste auch nen schiess stand reinbauen....musst halt nur zur absicherung nach aussen gucken.....ne im ernst...bau was du willst wenn es dein wald ist...wir gehen bei uns im wald auch bauen was wir wollen.....
mfg Camo :daumen:
 
Kleiner Tip am Rande:
Ist der Wald gepachtet oder Privatbesitz? Was steht im Vertrag?
Es gibt auch Verträge (Wald wird nicht einfach so verkauft...) in denen steht, daß ein Umzäunen nicht erlaubt ist und das Gelände für den Puplikumsverkehr zugänglich sein muß...

Oder kümmert Ihr Euch auch um die Waldpflege, etc...

Zitat JustRunning: "gründstück ist glaub unseres." :mad:
-> Mach Dich schlau und ließ den Vertrag, den Ihr dann haben müßt!
Einmal was gebaut und ein Unfall kann bedeuten, daß Du/Deine Eltern den Rest Ihres Lebens lang zahlen müssen...

Ein etwas proffesionelleres rangehen an die Thematik wäre nicht schlecht :rolleyes: Naivität kann teuer werden...

Der Nikolauzi
 
Im übrigen sind Bauwerke im Wald genehmigungspflichtig. Dh. alles was nicht genehmigt ist, kann jederzeit kostenpflichtig abgerissen werden, ob Privatgrundstück oder nicht ist dabei völlig egal!!!!!!!
 
Also sag ich auch ma mal was ich weiß^^, also kenn jmd der hat in seinem eigene garten ne dicke north shore gebaut isn zaun drumm kommt niemand rein der nit soll da muss du nen scheiß wegen haftung schielder machen und so wenn dann jmd sich dort verletzt übern zaun klettern is es ja eh betreten von privaten grundstücks also mein kumpel und ich haben da null Probleme aber im wald würd ich sagen sieht das anderes aus wenn de kein 2 meter hohen zaun drumm baust ;)

mfg fetti
 
Nur mal kurz dazu: Habe selbst an einer Strecke mitgebaut. Hier handelt es sich um ein Privatgrundstück eines uns bekannten Unternehmers. Obwohl "nur" kleine Northshore-Bauteile (< 1,40 m) errichtet wurden und sämtliche Anlieger, Table, Doubles etc. keine 10 m hoch sind wurde damals ein Heidengeld für Genehmigungen verpulvert, da es anders sonst nicht gegangen wäre. Das Gelände ist eingezäunt, klare Warnhinweise aufgehängt. Jeder, der Fahren will muss einen Haftungsausschluss unterschreiben (lassen) und das übliche Minimum an Schutzsausrüstung beim Fahren tragen.
Geht lieber auf Nr. sicher. Es kann sonst empfindlich im Geldbeutel schmerzen.

@Fett.mops: Rechtschreibung und Zeichensetzung wär mal ganz klasse.
 
Speedhunt schrieb:
Nur mal kurz dazu: Habe selbst an einer Strecke mitgebaut. Hier handelt es sich um ein Privatgrundstück eines uns bekannten Unternehmers. Obwohl "nur" kleine Northshore-Bauteile (< 1,40 m) errichtet wurden und sämtliche Anlieger, Table, Doubles etc. keine 10 m hoch sind wurde damals ein Heidengeld für Genehmigungen verpulvert, da es anders sonst nicht gegangen wäre. Das Gelände ist eingezäunt, klare Warnhinweise aufgehängt. Jeder, der Fahren will muss einen Haftungsausschluss unterschreiben (lassen) und das übliche Minimum an Schutzsausrüstung beim Fahren tragen.
Geht lieber auf Nr. sicher. Es kann sonst empfindlich im Geldbeutel schmerzen.

@Fett.mops: Rechtschreibung und Zeichensetzung wär mal ganz klasse.

Wenn der "Park" jetzt aber, wie bei uns, zum ausschließlich privaten Gebrauch angedacht ist, also das kein Fremder fahren darf, dürfte das mit den Genehmigungen doch erheblich reduziert sein bzw. komplett wegfallen, oder?

(wasn satz :rolleyes: )
 
Also ich hab bei mir aufm Grundstück bissl North Shore aufgestellt, sehr offensichtlich...denn wir wohnen DIREKT an einer SEHR beliebten Wanderstrecke! Die Grünen ham sich des auch schon angeschaut, aber denen war des ziemlich woscht! Die ham sich eher dafür interessiert! Gemeinde und so waren no nich da, aber da wir eigentlich illegal im Taubertal zusätlich auch ein paar North-Shores stehen ham, welche die Gemeinde genehmigt hat, sollte des eigentlich kein Problem werden, außer eure Hohen sind weng pinkelig!
 
Wir haben hier in BaWü ein Grundstück, da dürfen wir überhapt nicht tun was wir wollen. Wir hatten dort nur eine kleine Holzhütte aufgestellt, und irgendwie hat die Stadt davon erfahren. Dann gings los...die Hütte befindet sich im Landschaftsschutzschutzgebiet bla bla, beeinträchtigt den Naturgenuss usw. Bis die mal geglaubt haben daß die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet knapp an der Hütte, also an der abgrenzenden Hecke erst anfängt, vergingen Wochen. Dann hatten sie es mal eingesehen, aber mussten trotzdem grundlos nach dem Willen des Ordnungsamtes zu deren Machtdemonstration das Vordach (von einer Fläche von ca. 3qm) :lol: absägen.
Davor vor vielen Jahren hatte mein Vater ein paar kleine Treppenstufen und Blumenbeetbegrenzungen gemauert und Pflastersteinchen auf 4qm gelegt. Nix da, wieherte der Amtsschimmel nachdem er auch Wind davon von irgendwo her bekommen hat! Also wieder zuschütten müssen.... :lol: Haben wir dann aber wieder aufgemacht, seither hat sich keiner beklagt...
Am besten zu den Behörden und das glaich vorher melden bevor du Geld und Schweiss investierst!
 
darkrider23 schrieb:
Werde wegen meiner Strecke am Mittwoch mal zum Rathaus moven und dann Bericht erstatten...hab schiss das es net klappt :(

hatte ich auch.

aber es lief ja positiv.

Am Besten ist, du laberst soviel, dass die keine fragen mehr haben :daumen:
 
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