Prüfung Verhältnismäßigkeit Verordnung

Registriert
15. Mai 2019
Reaktionspunkte
33
N’abend zusammen,

inspiriert von der Diskussion zu einem Post des Bayrischen Nationalparks (Edit: Link wird irgendwie nicht angezeigt, sehr prominent auf Facebook zu finden für die die es interessiert ) in der der Nationalpark stark auf seine Verordnung und dem darin enthaltenen Radverbot abstellt, aber auch einer konkreten weiteren (FFH-)Verordnung in meinem direkten Umfeld bei der Mountainbiker gegenüber Wanderern schlechter gestellt werden die Frage: gibt es für die Überprüfung von bestehenden Verordnungen bereits eine Art "Leitfaden"?

Mich würde konkret interessieren (wurde beim Schreiben dann etwas länger):
1) Woran erkenne ich, dass/ob eine Einschränkung des Betretungsrechts für Mountainbiker, insbesondere bei Schlechterstellung ggü. Wanderern, (nicht) verhältnismäßig ist; gibt es dafür Anzeichen oder kommt es immer auf den Einzelfall an?
2) Falls ich mir diesbezüglich unsicher bin oder es mich einfach interessiert: wer muss/wo kann ich mir die Begründung für die Einschränkung/Ungleichbehandlung und deren Verhältnismäßigkeit nennen (lassen) (Naturschutzbehörde, Landratsamt,…, oder auch wieder "kommt darauf an")?
3) Kann ich die Verhältnismäßigkeit bzw. die der Entscheidung zu Grunde liegenden Argumente überprüfen lassen ohne direkt vor Gericht zu gehen?
4) Wenn nur durch ein Gericht zu klären: ist das ein hohes eigenes Risiko (eigene Zeit & vor allem Geld), oder kann man das "einfach mal machen“ und schauen was rauskommt? (auch wenn es ggf. dauert)

Zuletzt: Bin ich mit den Gedanken schon komplett falsch abgebogen und werde so keine positive Veränderung erreichen können da eine Prüfung - unabhängig vom Ausgang - von wesentlichen Stakeholdern als konfrontativ empfunden wird und i.d.R. "unbeabsichtigte Nebenwirkungen" hat?

Auf Grund Expertise würde mich Eure Meinung speziell interessieren @ciao heiko @Sun on Tour

(Mir ist klar dass wir nicht allein im Wald sind und es manchmal auch Verbote benötigt sowie dass oft Ermessens-/Abwägungsentscheidungen durch Verwaltungen/Behörden getroffen werden müssen und es nicht schwarz/weiss gibt; aber Entscheidungen sollten dann doch einer nachvollziehbaren und faktenbasierten Begründung bedürfen und überprüfbar/revidierbar sein)
 
Zunächst einmal muss Verwaltungshandeln immer verhältnismäßig, d.h.

  • geeignet
  • erforderlich
  • angemessen

sein. In die Prüfung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen.

Jeder Verwaltungsakt muss begründet sein und wenn dazu eine Verordnung erlassen wurde, dann wird die in der Regel auch (z.B. im Amtsblatt) veröffenlicht. Möglicherwiese musst Du über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen.

Die Aufhebung eines Bikeverbotes lässt sich i.d.R. nur über ein Gerichtsverfahren erreichen, theoretisch könnte die Behörde das Verbot aber auch selber aufheben und wäre bei evidenter Rechtswidrigkeit eigentlich sogar dazu verpflichtet.

Ich habe meine Zweifel, ob es sich lohnt, Verbote ohne konkreten Anlass vor Gericht anzugreifen. In der Regel weckt man dadurch eigentlich nur „schlafende Hunde“. Beispielsweise hat die Klage der DIMB gegen das Bikeverbot am Mittag im Allgäu eher zu einer Verhärtung der Fronten geführt.

Anders sieht es aus, wenn man wegen eines Verstoßes gegen ein Bikeverbot einen Bußgeldbescheid bekommt. Da sollte man aus meiner Sicht gestützt auf eine Rechtsschutzversicherung und mithilfe eines Rechtsanwaltes den Bescheid angreifen mit der Begründung, dass die zugrunde liegende Verordnung rechtswidrig ist. Die Erfolgsaussichten hängen allerdings auch immer davon ab, in welchem Bundesland Du unterwegs warst und mit welcher Begründung das Bikeverbot erlassen wurde. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es auch Verbote gibt, die vor Gericht Bestand haben.
 
ich habe mal zu den LSG/NSG/FFH-Gebieten um Regensburg ein bisschen gesucht um zu wissen was denn hier alles festgeschrieben ist. Vieles findet man schon online.

Hier mal als Beispiel
https://docplayer.org/110635969-Man...htals-zwischen-kallmuenz-und-mariaort-de.html
Die IDs/Kennungen findet man in unterschiedlichsten Portalen aufgelistet, z.B. auch in Wiki
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_FFH-Gebiete_im_Landkreis_Regensburg
Mit denn sucht es sich dann einfacher und man verwendet auch die richtige Benamung

Evtl hilft dir das ja als einstieg in deine Recherchen
 
Wenn eine Stadt/Gemeinde eine Verordnung erlässt, dann darf diese nicht Landes- oder Bundesrecht widersprechen.
Das lief ja mit den Corona-Verordnungen zunächst ähnlich, die kippten alle vorm Verwaltungsgericht, weil das Bundesrecht zuerst das nicht so vorsah.

eine Verordnung zu einem z.B. Landschaftsschutzgebiet, in welchem das Radfahren im Wald dem Betreten nicht gleichgestellt ist, jedoch im Landesrecht gleichgestellt wird, kannst du vor Gericht kippen lassen.
 
Das Thema ist eigentlich schon lange geregelt:
Auf der einen Seite ist der Zugang zur Natur mit dem Fahrrad in der Bayer. Verfassung geregelt (Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung und BayWaldG Art 13 (3)). Details werden im BayNatSchG ausgeführt. D.h. das kann nicht mit einer simplen Gemeindeverordnung ausgehebelt werden. Aber um so was geht es auch nicht.


2) Falls ich mir diesbezüglich unsicher bin oder es mich einfach interessiert: wer muss/wo kann ich mir die Begründung für die Einschränkung/Ungleichbehandlung und deren Verhältnismäßigkeit nennen (lassen) (Naturschutzbehörde, Landratsamt,…, oder auch wieder "kommt darauf an")?
3) Kann ich die Verhältnismäßigkeit bzw. die der Entscheidung zu Grunde liegenden Argumente überprüfen lassen ohne direkt vor Gericht zu gehen?
4) Wenn nur durch ein Gericht zu klären: ist das ein hohes eigenes Risiko (eigene Zeit & vor allem Geld), oder kann man das "einfach mal machen“ und schauen was rauskommt? (auch wenn es ggf. dauert)

Zuletzt: Bin ich mit den Gedanken schon komplett falsch abgebogen und werde so keine positive Veränderung erreichen können da eine Prüfung - unabhängig vom Ausgang - von wesentlichen Stakeholdern als konfrontativ empfunden wird und i.d.R. "unbeabsichtigte Nebenwirkungen" hat?

Auf der anderen Seite geht es aber um Nationalparksgebiet d.h. hier ist die Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald relevant (die hat der Landtag verabschiedet und nicht irgendein Gemeindegremium) in dem diese Rechte wirksam eingeschränkt werden (§9 (4) Satz 2: Verboten ist es ... außerhalb der Fahrbahnen der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege und beschilderten Park- und Rastplätze mit Kraftfahrzeugen aller Art im Sinn des § 1 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes oder mit Wohnwagen zu fahren oder diese dort abzustellen, sowie außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten oder hierfür ausdrücklich zugelassenen Straßen und Wege zu reiten, mit Pferde- oder Hundegespannen oder Fahrrad zu fahren; besondere Rechtsvorschriften nach Art. 31 BayNatSchG über die Beschränkungen des Betretungsrechts und die Ausnahmen hiervon bleiben unberührt,).

Kurz und gut: Der Ranger hat Recht, Biken (wie vieles andere auch) geht im Nationalpark nur da, wo es erlaubt ist.

Zur Frage der Verhältnismäßigkeit/rechtlichen Prüfung: Vergiss es, der Kampf wurde schon vor vielen Jahren ausgefochten. Da haben sich ganz andere Lobbyisten die Zähne ausgebissen.

Insgesamt bist du 50 Jahre zu spät dran. Da hättest du was vor dem 7.10.1970 unternehmen müssen.

Was du aber machen kannst: Dich dafür einsetzen, dass mehr (oder besser: interessantere) Strecken für Radfahrer ausgewiesen werden. Eine aktuelle Karte findest du hier: https://www.nationalpark-bayerischer-wald.bayern.de/service/downloads/doc/karten/karte_radwege.pdf
 
Vor kurzem erschien schon ein Video.
Die Kommentarfunktion unter dem Youtube-Video wurde inzwischen abgeschalten.

Dazu gab es dann auch einen eigenen Thread
https://www.mtb-news.de/forum/t/biken-im-bayrischen-wald.932273/und OpenTrails hatte das Video auch aufgegriffen:
Kommentare dazu finden sich auch hier:

Auch den neuen Beitrag hatte OpenTrails kommentiert:

Man kann sich auch noch verschiedene Argumentationen unter dem Facebook-Beitrag ansehen:
 
Danke Euch allen! Als Fazit nehme ich mit "keine schlafenden Hunde wecken" sowie "Fokus auf das, was man positiv beeinflussen kann".
(ich selbst bin Niedersachsen/NRW unterwegs, aber auch hier gibt es Verordnungen die mir nicht ganz verhältnismäßig erscheinen)
 
Danke Euch allen! Als Fazit nehme ich mit "keine schlafenden Hunde wecken" sowie "Fokus auf das, was man positiv beeinflussen kann".
(ich selbst bin Niedersachsen/NRW unterwegs, aber auch hier gibt es Verordnungen die mir nicht ganz verhältnismäßig erscheinen)
Die NP-Verordnung ist ja nichts anderes als die "Geburtsurkunde" des Nationalparks. Die Kämpfe sind alle längst ausgefochten.
Ich glaube aber, dass du jetzt ganz gut verstehst, warum die Leute in Bayern keine neuen Nationalparks mehr wollen. (Der im Spessart ist wohl endgültig gescheitert.

Edit: In Bayern fallen da übrigens die Unterschiede zwischen der Landeshauptstadt und den Leuten auf dem Land auf. Für die Landeshauptstädter ist die Natur halt eher die Freizeitzone, da will man ein Museum für die Bürger https://www.greenpeace-muenchen.de/index.php/gruppen/wald-papier/bayerns-dritter-nationalpark.html . Für die Leute vor Ort, die zukünftig nicht in einer Kulturlandschaft, sondern in einem Natur-Museum leben würden, ist ein Nationalpark dagegen oft nicht besonders attraktiv.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, da ich oben erwähnt wurde. Es ist schwierig hier zu antworten, denn es ist ein öffentliches Forum. Da kann ich schlecht strategische Überlegungen der DIMB diskutieren. Aber ja, wir haben die Verordnungen im Blick. Einige sind jahrelang in den Behördenschubladen unbeachtet herum gelegen und wurden jetzt zu Coroana-Zeiten auf einmal herausgezogen um ihnen Nachdruck zu verleihen. Einige neue Verordnungen stehen uns möglicherweise bevor.

Wenn eine Stellungnahme nicht ausreichen sollte, dann ist der Klageweg für die DIMB auch eine Option. Die DIMB stand hinter den Urteilen in Ottobeuren und Aichach, die uns in der aktuellen Situation sehr viel weitergeholfen haben, weil wir uns in unseren Stellungnahmen darauf beziehen konnten. Das der Fall in Blaichach seit Jahren nicht entschieden ist, ist hingegen ärgerlich.

Ob der Fall in Blaichach zu einer Verhärtung der Fronten geführt hat, oder ob nicht viel mehr deutlich weniger Verbotsschilder aufgestellt wurden, weil Gemeinden befürchten müssten dass der MTB Verband dagegen juristisch vorgeht, wird wohl eine Ansichtssache sein. Ich verweise hier aber mal auf den Verband der Freizeitreiter, die in NRW mehrere Klagen angestrengt haben, weil das die einzige Möglichkeit ist das Reiten weiterhin möglich bleibt.
https://www.vfdnet.de/index.php/nordrhein-westfalen/nordrhein-westfalen-reitrechtIch denke die Zeit, in der die Mountainbiker so wenige waren, dass wir unter dem Radar durchgeschlüpft sind, ist vorbei. Wir brauchen daher starke Lobbyverbände die für den Sport eintreten, wenn wir uns nicht mit immer mehr Verboten konfrontiert sehen wollen.
 
Anscheinend kennt sich der Kabarettist mit Diskriminierung aus und hat am Ende auch noch einen guten Rat für uns parat- lasst einfach die Gülle weg und gut ist ;-)

 

@N1mrod

Wie oben schon ausgeführt, wurden die meisten Sträuche (Streits) schon ausgefochten.
Trotzdem glaube ich, dass es sich immer wieder lohnt, dagegen behördlich oder gerichtlich vorzugehen.
Es stellt sich halt die Frage, wie weit einem das Wert ist. Vor allem, wieviel es einem an Lebenszeit bzw -qualität kosten kann.

Das, meiner Meinung nach, sinnvollste ist jedoch, einer MTB Organisation beizutreten. ZB der Dimb. Ev auch der IMBA. Allein schon die Zahl der Mitglieder (egal ob aktiv oder passiv) kann schon mal das Verhandlungs vis a vis beeindrucken.

Denn:
Aber ja, wir haben die Verordnungen im Blick. Einige sind jahrelang in den Behördenschubladen unbeachtet herum gelegen und wurden jetzt zu Coroana-Zeiten auf einmal herausgezogen um ihnen Nachdruck zu verleihen. Einige neue Verordnungen stehen uns möglicherweise bevor.

Wenn eine Stellungnahme nicht ausreichen sollte, dann ist der Klageweg für die DIMB auch eine Option.
bezüglich Behördenwege oder Klagwege, ist eine Organisation, die auch noch recht professionell auftritt bzw geführt wird, doch auch effizienter und schlagkräftiger.
Darüber hinaus kennen sie meistens auch die Gesetzeslage, die Vorgespräche hiezu und auch die (Vor-)Geschichte(n).

Ich denke die Zeit, in der die Mountainbiker so wenige waren, dass wir unter dem Radar durchgeschlüpft sind, ist vorbei. Wir brauchen daher starke Lobbyverbände die für den Sport eintreten, wenn wir uns nicht mit immer mehr Verboten konfrontiert sehen wollen.
Wenn man sich die rechtliche Situation und die Vertretung in Deutschland, im Freistaat Bayern und dann in Österreich ansieht, dann erkennt man, dass zumindest in Österreich es nicht schlecht gewesen wäre (und auch ist), eine bedeutende Organisation zu haben :(.

Ich weiß zwar nicht wie die Bayrische Verfassung in Bezug auf MTB (freies Betretungsrecht) zustande gekommen ist oder ob da die Dimb oder Vorläuferorganisation ihre Hände im Spiel hatte. Aber die Verankerung in der (Bayrischen) Verfassung ist schon das höchste Gut. Und, im Großen und Ganzen, nicht leicht zu ändern (wie in "Stein gemeiselt"); dazu braucht es bestimmte Stimmenmehrheiten (meistens 2/3).

Es kann daher nicht oft genug darauf hingewiesen werden:
Ich denke die Zeit, in der die Mountainbiker so wenige waren, dass wir unter dem Radar durchgeschlüpft sind, ist vorbei.
Wenn in Westeuropa etwas durchgesetzt wurde, dann waren dass oft sehr große Interessensverbände/-vertretungen (Banken, Wirtschaft, Automobilkonzerne, ADAC aber auch Gewerkschaften). Oder, wenn sie klein waren (Adel, Jagd), hatten sie trotzdem gute Verbindungen zur Politik.

Eine kleine Anekdote:
In Österreich war in den 70er Jahren anscheinend sogar der Österreichische Radsportverband so einflussreich, dass sie es geschaft haben, dass Rennradfahrende bei Trainingsfahrten, auf Bundes-, Landes- und Bezirksstraßen, nebeneinander fahren durften, und noch immer dürfen.
Obohl der ÖRV in Österreich ziemlich bedeutungslos ist.
 
Wie oben schon ausgeführt, wurden die meisten Sträuche (Streits) schon ausgefochten.
Eher nicht.
Dass bisher so wenige rechtswidrige Radfahrverbote von Gerichten aufgehoben wurden, liegt schlicht daran, dass man bisher nicht dagegen vorgegangen ist. Manche werden von den Behörden aber auch einfach wieder zurückgenommen.
...
Die über das Wegegebot hinausgehenden Einschränkungen für Radfahrer in den Schutzgebietsverordnungen der frühen 90er Jahre erwecken den Anschein, sie wären im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes damals legitim gewesen, da das Mountainbiken noch recht neu war.

Die fortschreitenden Erkenntnisse bezüglich der denkbaren ökologischen Auswirkungen des Mountainbikens, sofern diese bei Erlass der Beschränkungen überhaupt eine Rolle gespielt haben, bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Beschränkungen nicht gegeben sind. Daher hätten solche Regelungen inzwischen längst von Amts wegen aufgehoben werden müssen (siehe Nr. 5.1.3 der Bekanntmachung).
Selbstverständlich machen da Nationalparke hinsichtlich der Ungleichbehandlung verschiedener Erholungsformen mit vergleichbaren Auswirkungen keine Ausnahme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eher nicht.


Selbstverständlich machen da Nationalparke hinsichtlich der Ungleichbehandlung verschiedener Erholungsformen mit vergleichbaren Auswirkungen keine Ausnahme.
In den bayerischen NPen darf man sich im Prinzip nur ohne Hilfsmittel bewegen: Man darf gehen und schwimmen, aber sonst nix (den Schwimmern werden ja sogar Schwimmhilfen wie Schwimmringe etc. untersagt. Ruderboote sind auch nicht erlaubt). Spezielle Wege, die freigegeben sind, werden ja ausgewiesen. Außerdem gibt es Ausnahmegenehmigungen (mit strikten Auflagen), z.B. die Schiffahrt auf dem Königssee. Ich sehe nicht, wie man da eine Ungleichbehandlung der Erholungsformen konstruieren will - es darf ja keiner was.

Ehrlich gesagt ist die Fläche der NPe in Bayern winzig, wenn man die für Radfahrer freigegebenen Wege abzieht ist der verbotene Bereich superwinzig. Der Aufwand, gegen 50 Jahre Rechtssprechung anzulaufen lohnt sich doch gar nicht. Im schlimmsten Fall wird die Gleichbehandlung dann durch die Staatsregierung so hergestellt, dass andere geduldete Aktivitäten ebenfalls explizit verboten werden (Das wäre sogar im Sinne des NPs weil so der Schutzzweck des NPs erreicht wird) Das kann doch nicht das Ziel sein.
Was sich lohnt: Wenn es einen Weg gibt, der freigegeben werden kann und sollte - dann setzt man sich für genau diesen Weg ein.
 
Ja, die Nationalparks sind nur ein kleiner Teil. Allerdings gibt es ja auch andere Konstrukte, meist Naturparks genannt, dort wo es für einen Nationalpark nicht "gereicht" hat und man lokal etwas durchgesetzt hat.
Jetzt bei den "höherwertigen" Nationalparks anzusetzen finde ich gar nicht schlecht, weil dann klar ist, dass getroffene Entscheidungen auch auf die anderen ähnlich gelagerte Konstrukte anzuwenden sind.

Für mich ist es so, dass ich nicht verstehe, warum die im bay. Naturschutzgesetz extra in Artikel 29 dem Betreten gleichgestellten Betätigungen hier pauschal verboten werden. Das bay. Naturschutzgesetz redet bei Beschränkungen nie von einzelnen Benutzungsarten.
Durch das pauschale Verbot aller Betätigungen außer dem zu Fuß gehen, wird IMHO die eigentlich pauschale Betretungserlaubnis zu einer bloßen Option. Diese optionale Freigabe unterliegt dann der Entscheidung von lokalen Instanzen, welche wesentlich einfacher durch Interessenvertretungen beeinflussten werden können.
Und das, obwohl die freie Betretung zudem in Artikel 141 (3) der bay. Verfassung verankert ist.
Deswegen widerspricht es meinem Rechtsempfinden, wenn hier mit pauschalen Verbot und optionaler Freigabe für einzelne Betätigungsarten gearbeitet wird. Aber das ist halt wesentlich einfacher für die Verantwortlichen da man durch einfaches Nichtstun den maximalen gewünschten Effekt (keine Leute im Schutzgebiet) erreichen kann und auch mit dem Entzug von gnädigerweise gewährten Freigaben drohen kann.
 
Jetzt bei den "höherwertigen" Nationalparks anzusetzen finde ich gar nicht schlecht, weil dann klar ist, dass getroffene Entscheidungen auch auf die anderen ähnlich gelagerte Konstrukte anzuwenden sind.
Die Aussicht juristisch irgendwas gegen eine Verordnung zu erreichen, gegen die seit 50 Jahren die verschiedensten Parteien angerannt sind ist 0,0%. Das ist ausgeurteilt. Zudem wäre politisch extremst ungeschickt so vorzugehen, sowas machen nur Querulanten. Nach so einer Aktion wäre ein Biker-Bündnis nur ein weiterer " Querulatenverein, der die Rechtslage nicht kennt".

Deswegen widerspricht es meinem Rechtsempfinden, wenn hier mit pauschalen Verbot und optionaler Freigabe für einzelne Betätigungsarten gearbeitet wird.
Hier ist es einfacher das Rechtsempfinden nachzujustieren. Damit meine ich nicht, dass man das toll finden muss, sondern, dass man eine ausgeurteilte Rechtslage akzeptiert und das Thema auf Wiedervorlage legt. Herausholen kann man die Geschichte wieder, wenn sich die Rechtslage ändert.
 
Wenn es grundlegende Urteile gibt, würde mich interessieren wie diese die im Bundesnaturschutzgesetz, (Grundlage für Nationalparke und andere Schutzgebiete) in §1 festgelegten Ziele bezüglich Erholung mit den pauschalen Verboten in solchen Gebieten in Einklang bringen.
 
Wenn es grundlegende Urteile gibt, würde mich interessieren wie diese die im Bundesnaturschutzgesetz, (Grundlage für Nationalparke und andere Schutzgebiete) in §1 festgelegten Ziele bezüglich Erholung mit den pauschalen Verboten in solchen Gebieten in Einklang bringen.
Das hat der Gesetzgeber in §1 doch eindeutig und ausnahmsweise auch gut verständlich formuliert (Hervorhebungen von mir):

(4) Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere
1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren,
2. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu schützen und zugänglich zu machen.
 
Es läßt aber viel Interpretationsspielraum. Wenn man die Hervorhebungen z.B. so anbringt,
(4) Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere
1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren,
2. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu schützen und zugänglich zu machen.
stelle ich mir die Frage, warum es statthaft sein kann gewachsene historische Infrastruktur (Wege, Pfade etc.) zu zerstören oder nur noch für bestimmte Benutzungsarten frei zu geben.
 
Deine Hervorhebungen ändern nichts. Einfach noch mal in Ruhe lesen. Genau lesen. Nichts dazu erfinden. Es steht alles drin - wirklich.

Die Antwort auf deine Frage warum "es statthaft sein kann gewachsene historische Infrastruktur (Wege, Pfade etc.) zu zerstören oder nur noch für bestimmte Benutzungsarten frei zu geben." ist ganz einfach: die Ziele von 4.1 und 4.2 müssen nicht auf der selben Fläche realisiert werden.

Der Interpretationsspielraum, den du siehst, ist Absicht. Hier hat der Gesetzgeber die Möglichkeit für weitere Konkretisierungen per Landesgesetz und Verordnung gelassen. Das ist bei Bundesgesetzen so üblich. Damit bleibt Platz für die Landesgesetzgebung und die Verordnungen und damit auch die Nationalparks. Wenn man genau wissen willst, was man in der Natur jeweils darf und was nicht, dann muss man zu Bundesgesetzen auch die entsprechenden Landesgesetze und die jeweiligen Verordnungen bis hinunter auf Gemeindeebene kennen. Das ist nicht Ungewöhnliches sondern in vielen Rechtsbereichen so.
 
Die Aussicht juristisch irgendwas gegen eine Verordnung zu erreichen, gegen die seit 50 Jahren die verschiedensten Parteien angerannt sind ist 0,0%.
Gut, dass es immer wieder, andere höchstgerichtliche Urteile gibt. Es kommt eben immer wieder vor, dass Urteile vom Verfassungsgerichtshof, vom obersten Gerichtshof oder vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben werden bzw anders entschieden werden.
Siehe Weber/Putz, Bosman Urteil usw.
Oder ganz aktuell, dass viele Bestimmungen bezüglich Corona/SarsCovid19 ebenfalls aufgehoben oder für nicht rechtsmäßig erklärt wurden...

Hier ist es einfacher das Rechtsempfinden nachzujustieren. Damit meine ich nicht, dass man das toll finden muss, sondern, dass man eine ausgeurteilte Rechtslage akzeptiert und das Thema auf Wiedervorlage legt. Herausholen kann man die Geschichte wieder, wenn sich die Rechtslage ändert.
Oder sich die Gesellschaft bzw deren Ansichten ändern.
Stichwort Abtreibung, Todesstrafe, gleichgeschlechtliche Ehe/Lebensgemeinschaften, Minderheitenschutz, Umweltschutz, Strafbemessung, Vergewaltigung und Gewalt in der Ehe, Kinderschutz bzw einklagbare -rechte usw usf.
 
Es läßt aber viel Interpretationsspielraum.
Einerseits, sitzen in den beschlussfassenden Gremien, ausgebildete Rechtsvertreter (Juristen) und andererseits die Politiker sowie dazu die Interessensvertreter.
Letztere wissen mitunter auch, wie man Gesetze recht unbestimmt oder eben mit Interpretationsspielraum versieht.
Das ist manchmal durchaus beabsichtigt. ZB wenn eine Regierung erst abwarten will, wie sich ein Gesetz bewährt, um es dann, gegebenenfalls nachzujustieren bzw zu konkretisieren.

Und manchmal kann man halt nicht alles bis in's einzelne erfassen. Was genau ist Doping bzw was sind alles leistungssteigernde Mittel?
Und ebenfalls manchmal, streiten die Politiker bzw Interessensvertreter mit den Juristen um bestimmte Auslegungen bzw Wörter. Wenn dann die Politik bzw die Interessensvertreter "gewinnt", dann kommt mitunter ein Kuddelmuddel (Durcheinander, wirrwar), unbestimmte, nichtssagende und eben mit viel Interpretationsspielraum ausgestattete Bestimmung (Gesetz, Verordnung) heraus.

Was natürlich auch einen Spielraum für die andere Seite ermöglicht. Sprich, durchaus berechtigte Chancen, im Klageweg zu gewinnen.

stelle ich mir die Frage, warum es statthaft sein kann gewachsene historische Infrastruktur (Wege, Pfade etc.) zu zerstören oder nur noch für bestimmte Benutzungsarten frei zu geben.
Seit einigen Jahren ist das Thema Naturschutz (Naturparks, Naturschutzgebiet etc) in großer Mode.
Auf der einen Seite kann man dadurch, berechtigte Interessenten (vor allem Wanderer, aber auch Reiter, Radfahrer, nordirsche Geher, Schwammerlsucher etc) recht einfach fern halten, und auf der anderen Seite kann man den wirtschaftlichen Interessen leichter nachgehen (Holzgewinnung, Forstwirtschaft, Jagd).

Dh, Naturschutz in allen Ehren, aber, es gibt etwas noch wichtigeres als diesen. Und das ist nicht das freie Betretungs- oder gar Befahrungsrecht, sondern, wirtschaftliche Überlegungen.

Wenn es sein muß, wird ein Wald oder eine Schneiße in den Wald gefräßt, um eine Autobahn, Schienennetz etc zu bauen.
Oder wenn dadurch der Holztransport erleichtert wird (schneller, dh mit weniger Aufwand, ist gleich, weniger Einsatz von Geld, ist gleich mehr Gewinn), dann stehen diese Interessen dem Naturschutz, derzeit noch, höher im Kurs. Das ist quasi das Killerargument.

Naturschutz? Ja, gerne, na sicher, jawohl, bin dafür, super Sache. Aber, wenn es die Wirtschaft betrifft, also auch Arbeitsplätze, dann hat der Naturschutz zurückzustehen. Zumindest ist dies mehrheitlich noch der Fall. Wobei es immer wieder Ausnahmen gibt. Wo zB nichts gebaut wird oder werden darf, weil irgend eine seltene Tier- oder Pflanzenart einzigartig in diesem Gebiet bzw Gegend ist...
 
Ja, die Nationalparks sind nur ein kleiner Teil. Allerdings gibt es ja auch andere Konstrukte, meist Naturparks genannt, dort wo es für einen Nationalpark nicht "gereicht" hat und man lokal etwas durchgesetzt hat.
Kanns du konkrete Probleme nennen, die in konkreten Naturparks aufgetreten sind?

M.W. geht es bei Naturparks um das Gleichgewicht zwischen Nutzung, Erholung und Naturschutz. Anders als Nationalparks, bei den der Naturschutz Priorität hat.
 
Oder ganz aktuell, dass viele Bestimmungen bezüglich Corona/SarsCovid19 ebenfalls aufgehoben oder für nicht rechtsmäßig erklärt wurden...
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Covid sind ein paar Monate. Der NP Bayerischer Wald existiert seit 1970, das sind mehr als 50 Jahre Rechtssprechung.
Gerichte urteilen auch nicht anhand der gesellschaftlichen Ansichten, sondern nach dem Gesetz (und in Fällen wo Auslegungsbedarf orientiert man sich an vorangegangenen Urteilen). Es ist das Rechtslage, die sich ändern muss.
Deine Beispiele sind daneben, das ist keine Grundlage für eine MTB-relevante Diskussion. Geschwurbel über Abtreibungen oder Covid macht keinen Trail frei. Ich bin raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten