Cooles Video, macht Spaß zu gucken!
Allerdings mach ich mir bei den in letzter Zeit immer häufiger auftauchenden Videos, in denen Fahrräder außerhalb ihrer eigentlichen Einsatzbestimmung bewegt werden folgende Gedanken:
Wie sieht das hinterher rein rechtlich Gewährleistungstechnisch aus, wenn ich mir, sagen wir mal das Steuerrohr abreiße, weil ich mit meinem Downcountry Bock von der Tischtennisplatte gesprungen bin (natürlich nicht einmal, sondern vorher schon 15x, man muss ja schließlich üben). Ja, ich weiß ist jetzt ein absichtlich überspitztes Beispiel.
Eigentlich ist ja ein Fahrrad vom Hersteller einer von 5 Klassen der ASTM F2043 (Standart Classification for Bicycle Usage) zugeordnet. Ich hab hier einen alten Spectral Rahmen von ca. 2015 liegen, darauf klebt, gut sichtbar, der Afkleber mit "ASTM 3" der besagt: "Geeignet führ Fahrten im rauen Gelände. Sprünge und Drops bis 61cm können vorkommen."
Ein Freund, dessen Interesse an einem Transition Spur ich mich kritisch gegenüber geäußert habe (Ich sagte ihm, "Das Ding fährst Du in einer Saison in Grund und Boden"), hat mir dann erklärt, das es nach EU Recht verboten wäre, ein Produkt über die eigentlichen Fähigkeiten hinaus zu bewerben. Ist das so?
Natürlich werden die meisten Defekte, die bei Rahmen auftreten gar nicht erst ausgiebig geprüft sondern in der Praxis vom Service der einzelnen Firmen meist, zu Gunsten der Kundenzufriedenheit, schnell durchgewunken und sind in vielen Situationen, wo Kunden auf Gewährleistung pochen doch viel eher als Kulanz der Hersteller anzusehen. Anders kann sowas dann aussehen, wenn neben dem Material auch noch Personenschaden entstanden ist.
Kurzzusammenfassung der ASTM hier auch gut nachzulesen:
https://alutech-cycles.com/Fahrradklassifizierung