Ganz verstanden habe ich die Petition noch nicht.
Und freie Landschaft finde ich persönlich nicht immer zutreffend,weil man sich oft auf Privatgrundstück bewegt.
Hier ist es besonders wichtig,dass betreten auf eigene Gefahr gilt.
Sonst kommt nämlich ähnlich wie in den USA jeder Depp auf die Idee vom Eigentümer Schadensersatz zu verlangen weil er gestolpert ist oder irgendwas vom Bauern rum lag etc...
Das diskutiere ich hier nicht, weil der Begriff "freie Landschaft" Privatgrundstücke nicht ausschließt, auf denen jeder Eigentümer, aber eben, anders als auf Wegen
**, nicht jedermann, radfahren kann, so oft er will (solange er nicht gegen anderes Recht verstößt).
Das Betreten auf eigene Gefahr ist bereits gesetzlich geregelt und muß hier ebenfalls nicht diskutiert werden.
Dem Argument, daß man aktuell keine Probleme mit dem Radfahren in Feld und Flur habe und es deshalb keinen Regelungsbedarf gebe, steht eine Menge von bestehenden Verbotsschildern für Fahrzeuge aller Art entgegen (die "Schießscheibe" gilt auch für Radfahrer). Würde die Petition erfolgreich, wäre die Berechtigung solcher Verbotsschilder im Einzelfall zu überprüfen.
Wieso sollte das überprüft werden?
Weil das Verbotsschild die Wahrnehmung des persönlichen Betretungsrechtes "Radfahren"
** verstößt. Oder wie willst Du trotz Verbotsschild bzw. Regelverstoß auf betroffenen Wegen biken? Man kann das zwar, aber es kann Geld kosten.
Stell dir mal vor das Schild wird entfernt und aus welchem blöden Zufall auch immer wird mal ein Radfahrer von einem Traktor erwischt.
Die Folgen wären gar nicht auszudenken,dann hätte Deutschland oder das entsprechende Bundesland vermutlich einen Mega Prozess zu führen, und alle Bauern oder Eigentümer würden Zäune oder Tore hochziehen.
Zäune und Tore in der freien Landschaft nur zur Radler-, Wanderer- und Reiterabwehr gehen schon aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht (vgl. u.a. §14 ff., §39, §59 BNatSchG).
Der Traktor bzw. sein Fahrer hat unbeschadet des allg. Rücksichtnahmegebotes als sog. zweckbindungskonformer Wegenutzer Vorfahrt gegenüber dem Benutzer "Radfahrer" und ist in der Regel ziemlich unübersehbar. Was das für einen Mega-Prozess hervorrufen sollte, weiß ich nicht, denn die Bundesrepublik hat das besagte Betretungsrecht schon seit 1976
** und seitdem müßte man vergeblich auf den Mega-Prozess gewartet haben.
Was Schilder angeht, macht es Sinn, das Verbotsschild 250 durch das Zeichen 260, also Verbot beschränkt auf KFZ, zu ersetzen.
**) ausgenommen Hessen, Rheinland Pfalz