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Rahmen gebrochen

Registriert
6. Juli 2008
Reaktionspunkte
27
Ort
Mühlau b. Chemnitz
hallo!

ich hab gerade ein mittelschweres problem.:(
mir ist gestern das oberrohr an meinem 2009er ghost lector rahmen gebrochen. gibts da eigentlich ne möglichkeit über die garantie bzw. kulanz was zu machen?
hab den rahmen im dezember 2009 hier im bikemarkt gekauft, der rahmen war zu diesem zeitpunkt nagelneu.
hat hier schonmal jemand erfahrung mit ghost bei solch einem problem gemacht. ne rechnung hab vom erstbesitzer hab ich zur zeit noch nicht hier. hab ihn aber deshalb schonmal angeschrieben. falls keine mehr vorhanden ist, kann man das nicht auch über die rahmennummer herausbekommen?

gruß thomas
 
hallo!

ich hab gerade ein mittelschweres problem.:(
mir ist gestern das oberrohr an meinem 2009er ghost lector rahmen gebrochen. gibts da eigentlich ne möglichkeit über die garantie bzw. kulanz was zu machen?
hab den rahmen im dezember 2009 hier im bikemarkt gekauft, der rahmen war zu diesem zeitpunkt nagelneu.
hat hier schonmal jemand erfahrung mit ghost bei solch einem problem gemacht. ne rechnung hab vom erstbesitzer hab ich zur zeit noch nicht hier. hab ihn aber deshalb schonmal angeschrieben. falls keine mehr vorhanden ist, kann man das nicht auch über die rahmennummer herausbekommen?

gruß thomas

Du solltest, wenn nicht schon geschehen, die Garantieabwicklung über den Erstbesitzer machen lassen. Besser selber gar keinen Kontakt zu Ghost aufnehmen, so dass diese Fall nicht in ihren Systemen registriert wird. Denn wenn es in den Garantiebedingungen auch nicht so explizit geschrieben steht, wird vermutlich auch bei Ghost nur der Erstbesitzer einen Garantieanspruch gewähren. Besonderheit bei Ghost ist aber, dass diese Garantie nur gewährt wird, wenn der Erstbesitzer den Rahmen Online oder per Garantiekarte hat registrieren lassen.

Ohne Garantieanspruch bliebe Dir noch die gesetzliche Gewährleistung. Die hat der Erstkäufer gegenüber dem Händler. Sie gilt bis zwei Jahre nach dem Kauf, beinhaltet aber eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Wenn sich der Händler darauf beruft, müsstest Du (der Erstbesitzer) nachweisen, dass der Mangel, der jetzt zu dem Bruch geführt hat, beim Kauf des Rahmens, diesem schon innewohnte. Was faktisch unmöglich ist und Du auf die Kulanz seitens Ghost angewiesen wärst.
 
Warum Betrug. Der Erstbesitzer hat ja einen Anspruch gegenüber Ghost und dem Händler. So er den Rahmen hat registrieren lassen, kann er den doch wahrnehmen. Wie die beiden das dann untereinander handhaben ist deren Sache. Sie könne den Kauf ja rückabwickeln.
 
sollte es der fall sein das der erstkäufer die rechnung nicht auftreiben kann/ will, kann man da nicht über die rahmennummer oder den barcode am rahmen herausfinden ob das ding bei ghost registriert ist?
 
Bzgl. Garantie wurde mir vor dem Kauf meines Rades folgendes gesagt:
"Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre. In diesem Zeitraum wird der Rahmen im Fall eines Bruchs ohne zusätzliche Kosten gegen einen neuen Rahmen getauscht sofern der Bruch nicht das Resultat eines Unfalls war."
 
Wenn sich der Händler darauf beruft, müsstest Du (der Erstbesitzer) nachweisen, dass der Mangel, der jetzt zu dem Bruch geführt hat, beim Kauf des Rahmens, diesem schon innewohnte. Was faktisch unmöglich ist und Du auf die Kulanz seitens Ghost angewiesen wärst.

Das ist alles andere als unmöglich.
 
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