Entspannt euch mal wieder. Wenn der Unfallgegner die Schuld eingesteht oder die Polzei diese feststellt, kommt es zu keinem Verfahren.
Wenn doch, dann wird ein (echter) Gutachter beauftrag den Unfallhergang zu recherchieren. Aber das passiert un Regelfall nur bei Personenschäden.
Für die Versicherung ist es erstes Ziel, die Angelegenheit schnellstmöglich, mit dem geringsten Aufwand (Personal und Finanziell) vom Tisch zu bekommen.
Wenn du ein Kennzeichen hast, kannst du mit dem Zentralruf der Autoversicherer Versicherung und Halter ausfindig machen.
https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto---reise/news/-zentralruf-3636
Wenn doch, dann wird ein (echter) Gutachter beauftrag den Unfallhergang zu recherchieren. Aber das passiert un Regelfall nur bei Personenschäden.
Für die Versicherung ist es erstes Ziel, die Angelegenheit schnellstmöglich, mit dem geringsten Aufwand (Personal und Finanziell) vom Tisch zu bekommen.
Wenn du ein Kennzeichen hast, kannst du mit dem Zentralruf der Autoversicherer Versicherung und Halter ausfindig machen.
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