Rahmenbruch Stevens F9 Hinterbau

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Rahmenbruch Hinterbau Stevens F9 Team

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Hallo liebe Bikegemeinde,

mein Stevens F9 Team ist 1 Jahr alt und bei einem wegrutschen in einer Kurve hat sich Schaltwerk und Schaltauge verbogen! Was ja nicht weiter schlimm weil das immer wieder vorkommen kann! Dachte ich zuerst!! Bei genaueren hinsehen stellte ich fest das der Hinterbau hinter der Aufnahme der Hinterradachse eingerissen war!!
KANN DAS SEIN??????????
Stevens lehnte meine Reklamation ab mit der Begründung das der Riss von einem Sturz herrührt! HALLO?!? Sturz ja, Schaltwerk verbogen ja aber gleich Rahmen kaputt??
Ich passe auf mein Zeug auf und wenn schon durch ein wegrutschen so ein Schaden enstehen kann dann gute Nacht!!
Stevens bot mir nicht mal ein verbilligten Preis für einen neuen Hinterbau an und den falschen haben sie auch geliefert und der richtige ist nach 4 Wochen immer noch nicht da!! Hänge noch ein Bild an!
Vielen Dank für eure Unterstützung!

Tauchfabi
 

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Tolle Konstruktion - Das tauschbare Schaltauge (Sollbruchstelle!) ist stabiler als der Rahmenteil, an dem es befestigt ist?!

Das ist ein Sturzschaden und somit kein Material- oder Verarbeitungsfehler, aber ein Konstruktionsfehler. Der allerdings nur bei unsachgemäßem Gebrauch (Sturz) relevant wird. Fazit: Pech für dich. Und Schade, dass Stevens so unkulant ist.
 
Die Thread-Überschrift ist ja auch nicht korrekt. Es ist schließlich ja nicht der Rahmen, sondern das Ausfallende gebrochen.

Was für ein Baujahr is es denn, dein F9 ?
Die früheren Ausfallenden waren recht anfällig.
 
du hast dich leider bei deiner Reklamation einfach bissel blöd auch angestellt.

Man Reklamiert auch beim händler und wenn der bissel pfiffig ist ist das kein problem.
 
Naja, nach einem Sturz einen Bruch zu reklamieren ist halt so als würde man ein Auto gegen nen Baum fahren und sich beschweren dass ne Beule drin ist...
 
Ganz so würde ich das hier nicht sehen - in dem Fall ist es eher so, als würde man mit dem Auto beim einparken eine Laterne anrempeln, und die Stoßstange wäre noch heile aber dafür der Rahmen verzogen.
 
Nach meinen bisherigen Informationen bezüglich Rahmenbrüche bei Stevens, waren die eigentlich immer sehr sehr kulant.

Ich denke auch, dass du es nur falsch angestellt hast. Du hättest dich an deinen Händler wenden müssen.

Da hat uphillking schon recht, denn wenn du dich an den Hersteller wendest und berichtest, dass du einen Sturz mit anschließendem Schaden hattest, dann wird dir jeder Hersteller die gleiche Antwort geben. Ansonsten wäre er schlichtweg einfach nur dumm, denn erkenne ich eine Reklamation aus einem Sturz an, dann muss ich jede Reklamation aus einem Sturz ankennen (vereinfacht ausgedrückt). Somit explodieren die Kosten...

Tja, nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Glaube kaum, dass du jetzt noch den Händlerweg einschlagen kannst.
 
Grundsäzlich gilt: Fahrräder werden nicht zum Stürzen konstruiert!:D

Einerseits sollte natürlich das "austauschbare Schaltauge" nachgeben.
Warum ist es sonst austauschbar?;)

Zerlegt sich aber nicht das "austauschbare Schaltauge",dann fragt sich natürlich berechtigt, weshalb der Rahmen stattdessen nachgibt.
Stichwort:Konstruktionsfehler!

Anderseits könnte natürlich der Sturz so angelegt gewesen sein, dass eben der Rahmen betroffen war und nicht das Schaltauge, so dass dessen "Sollbruchfunktion" gar nicht greifen konnte!

Es galt (!) also von Anfang an die richtige Darstellungsweise zu wählen!

Bei meinem Rahmen F9 hat sich übrigens mal das Schaltauge verbogen und der Rahmen blieb heil und bisher ist auch sonst nichts gebrochen und ich lebe noch!

Ist Dir das schön häufiger passiert, dass sich das Schaltauge an Deinem Rahmen verbog?
 
Hallo liebe Bikegemeinde,

ich muss hier noch einiges ergänzen um hier absoute Klarheit zu schaffen.
Erstens: Natürlich habe ich mich an einen Händler gewendet der die Reklamation dann abgewickelt hat. Mein Pech war das der Händler wo ich das Bike gekauft hatte mittlerweile Konkurs ist und ich mich an einen anderen wenden mußte. Vielleicht war dieser dann nicht so motiviert da ich bei ihm das Bike nicht gekauft hatte. Oder er stellte sich a bisserl dämlich an?!!?
Zweitens: Wie beim ersten Mail beschrieben verbog es mir das Schaltauge und dabei ist der Hinterbau dann eingerissen. Bei dem F 9 war es das erste Mal das es das Schaltauge verbog. Natürlich ist es mir bei meinen früheren Bikes dies schön öfters passiert und der Rahmen blieb immer heile.
Drittens: Was soll ich mir Geschichten ausdenken um an mein Recht zu kommen. Der Fall wurde ganz klar an den Händler weiter gegeben und dem Hinterbau war es ganz deutlich anzusehen das der Riss über das Schaltauge übertragen worden ist.

Ich sehe es genauso wie z.b. lelebebbel, Sturz hin, Sturz her, es gibt gewisse Vorrausetzungen die ein MTB erfüllen muss und dazu gehört einfach das das Schaltauge das schwächste Glied zwichen Rahmen und Schaltwerk sein muss. Was hier eindeutig nicht der Fall war!!
Und lieber Eddie dann hoffe mal das es dir das Schaltauge nicht mal stärker verbiegt, wenn du dir mal den Hinterbau genauer ansiehst wirst du bemerken wie schach der Hinterbau an dem Bindeglied Schaltauge konstruiert ist.
 
Man kann den Spieß allerdings auch umdrehen. Hast du die Garantiebedingungen gelesen? Dort wird mit Sicherheit stehen, dass eine Garantie bei Selbstverschulden oder Stürzen ausgeschlossen ist.

Ich kenne die Passage jetzt nicht genau, aber ich vermute es mal.

Somit liegt die Entscheidung allein beim Hersteller ob er dir Kulanz gewährt oder nicht.

Sicher ist es doof, dass dort jetzt ein Rahmenbruch vorliegt, aber auch wenn du das sagst, dass es ein harmloser Rutscher war, weiß niemand so genau wie die Krafteinwirkungen bei deinem Sturz waren. Das Problem ist das du in der Beweislast bist.

Ich kenne es aus dem Automobilsektor, dort hängt eine Kulanzentscheidung (nicht Garantie) sehr wohl von der Kompetenz des Händlers ab. Denn ein kompetenter und kundenorientierter Händler kann in strittigen Fällen die richtigen Hebel in Bewegung setzen.

Das es ein Materialfehler / Konstruktionsfehler war mag dahingestellt sein, dass kann und will ich nicht beurteilen. Sicherlich ist Alu auch nicht das unkritischste Material bei Brüchen.
 
:mad: serus!mir ist an meinem f9 die aufhängung vom dämpfer komplett aus dem oberrohr gebrochen.ein paar tage nach ablauf der garantie.stevens hat es zunächst abgelehnt irgendwie kulanz zu zeigen.beharrten auf dem standpunkt zwei jahre garantie auf rahmen und komponenten.punkt.mein händler hat es dann irgendwie hingebogen und einen neuen rahmen rausgeschlagen.mußte nur 100€ für den umbau bezahlen.hab es dann so schnell wie möglich verkauft,obwohl bis dahin sehr zufrieden.hab jetzt ein simplon stomp gekauft.sehr geil:daumen:
 
Also ganz ehrlich, ein Stevens möchte ich nicht geschenkt bekommen. Tut mir echt leid für euch!
 
Tja, ich hatte auch einen Rahmenbruch, aber keine Probleme mit dem Hersteller, obwohl die gesetzliche Gewäheleistung abgelaufen war. Ich würde mir jederzeit einen neuen Rahmen bei ihm kaufen!
 
Nach meinen bisherigen Informationen bezüglich Rahmenbrüche bei Stevens, waren die eigentlich immer sehr sehr kulant.

Ich denke auch, dass du es nur falsch angestellt hast. Du hättest dich an deinen Händler wenden müssen.

Da hat uphillking schon recht, denn wenn du dich an den Hersteller wendest und berichtest, dass du einen Sturz mit anschließendem Schaden hattest, dann wird dir jeder Hersteller die gleiche Antwort geben. Ansonsten wäre er schlichtweg einfach nur dumm, denn erkenne ich eine Reklamation aus einem Sturz an, dann muss ich jede Reklamation aus einem Sturz ankennen (vereinfacht ausgedrückt). Somit explodieren die Kosten...

Tja, nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Glaube kaum, dass du jetzt noch den Händlerweg einschlagen kannst.
Da hab ich andere Erfahrungen gemacht.
Es geht hier um einen 3 Jahre alten Fully Rahmen Mod. Fluent von Stevens.
Der Rahmen ist mit unvermittelt beim Bergauffahren komplett am Sattelrohr (unter dem DT Swiss Dämpfer) durchgebrochen.
Da ich nicht der Erstbesitzer bin, und so ehrlich war mich als Zweitbesitzer zu outen, verweigert Stevens trotz 5 jähriger Garantie gegen Rahmenbruch den Austausch, bietet mit aber einen 2010er Rahmen im 2012 Dekor für einen "verminderten" Kaufpreis an.

Die Garantiebedingungen könnten (!) ggf. einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht Stand halten (vgl. hierzu OLG Hamm, 4U 134/10 oder BGH 17.04.12 X ZR 76/11 zum Abtretungsverbot bei Reisemängeln). Der Ausschluss des Zweiterwerbers aus der Garantie kommt m.E. einem Abtretungsverbot praktisch gleich.
Der Argumentationsstrang für die Kunden ist die unangemessene Benachteiligung das (Erst-)Käufers durch den Garantieverlust bei Weiterverkauf auf Seiten des Zweiterwerbers, denn dies stellt sicher einen Wertverlust dar.
Ferner überwiegt m.E auch das Schutzinteresse des/der Kunden an dem Garantieversprechen das Schutzinteresse des Garantieschuldners (Hersteller) vor einer unübersichtlichen Anzahl von Gläubigern -ständ. Argument der höchstrichterl. Bejahung des Abtretungsverbots.
Was macht es für Stevens (oder einen anderen Hersteller) für einen Unterschied ob dem Erstkäufer oder dem Zweitkäufer innerhalb der Garantiezeit der Rahmen "unter dem Hintern" wegbricht?
Wenn ein Hersteller wertige und werthaltige Produkte herstellt und anpreist, dann braucht dieser keine "Angst" vor einer überhöhten Anzahl von Garantiefällen zu haben und Nacherwerber bedingungsgemäß ausschließen.

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