Rechtsfrage zu fixed gear

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Bike der Woche
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Jaa, ich weiß, das klingt dämlich, aber ich sollte aus bestimmten Gründen folgendes wissen:

Gilt bei fixed gear und einer Bremse das schwere Bein des Fahrers als unabhängiges zweites Bremssystem gemäß STVZO?
Hat sich vielleicht zufällig schon jemand mit dieser Thematik beschäftigt? Vielleicht ein Jurastundent, der sich sein Studium als Kurier verdient oder so?

Ich-weiß-da-wen-Links sind selbsverfreilich willkommen.

reiner
gespanntobeinerwasweiß
 
Hi,
angesichts vieler anderer Gesetze die da so geschrieben sind, gehe ich mal ganz stark davon aus dass ein Bein, und sei es noch so schwer, nicht als Bremse angesehen wird :rolleyes:

Ausserdem glaubst du doch nicht im ernst, dass die STVO auf eine Handvoll gefixte eingeht und da auch nur irgendwas reglementiert ist ... ?

Cheers Chris
 
In the UK, a fixed gear bike with a front brake is road-legal since the rear fixed wheel is recognised as a brake in its own right in the eyes of British law, assinine as it may be in other respects. Slowing down by altering ones cadence is a well known method but it could be bad for the knees in the long run. Save the `no brakes' riding for the track.

aber wie's in D-land aussieht: keim plan...
 
zürich.ch
siehts wie folgt aus

bei uns gibs n bullen der motorradstreiffe fährt
der leider mal einen Bahnkurs belegt hat.
der kennt sich aus.
eigentlich ists auch mit ner vorderbremse nicht erlaubt, wird aber im normalfall toleriert. dh. wenn umfallfrei gefahren wird.

bussgeld war bis jetzt (mit bahnrad ohne 2.bremse)

- 400 euro (maximal, inkl. kleine verfolgungsjagd mit erwischenlassen)

- 100 euro (durchschnitt, da die bullen sich nicht für zuständig oder
für überfordert halten und das ganze auf den polizeirichter
abschieben: spruchgebühren und so)

korrekt wäre eine ordnungsbusse von ca. 20 euro inkl. vorführung des "reparierten" fahrtüchtigen fahrrades ( 2 bremsen)
im wiederholungsfall steigt die busse dann selbstverständlich an.

am wenigsten probleme wirst du wohl mit einem zweibremsigen starrlauf rad haben. du kannst die bremsen ja einfach nicht benutzen.

ich weiss, sieht nicht so cool aus.

grz stoph
 
ganz so einfach isses dann ja doch nicht. vorne kriegst du die bremse ans bahnrad ja noch einigermaßen unaufwändig hingeschustert (andere gabel mit bohrung halt), hinten fehlen die zuganschläge und das loch im rahmen, und das kommt da auf keinen fall hin. aber zur eigentlichen frage: kontern gilt auf gar keinen fall als bauliche lösung zum thema bremse, habe den text der stvo leider gerade nicht parat, aber da ist das zweifelsfrei ausgeschlossen. habe aber selbst schon dem einen oder anderen (eigentlich nur dem einen) komparsen in grünweiß durch mäßig souverän dargebotenes skidden davon überzeugen können das da hinten was bremst und dann meine ruhe gehabt. das beste dürfte sein einfach unfallfrei zu fahren
 
Original geschrieben von amazombi
bohrung halt), hinten fehlen die zuganschläge und das loch im rahmen, und das kommt da auf keinen fall hin.

zug mit durchgehender aussenhülleverlegen, dann gehts

Original geschrieben von amazombi
komparsen in grünweiß durch mäßig souverän dargebotenes skidden davon überzeugen können das da hinten was bremst

ich hab ihnen erzählt es wäre eine rücktrittbremse ... ging auch ...

till
bme.org
 
§ 65 Bremsen

(1) Alle Fahrzeuge müssen eine ausreichende Bremse haben, die während der Fahrt leicht bedient werden kann und ihre Wirkung erreicht, ohne die Fahrbahn zu beschädigen. Fahrräder müssen 2 voneinander unabhängige Bremsen haben. [...]

(2) Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.


sollte als antwort genügen, oder? man beachte, daß ein mitgeführter rettungsanker wohl nicht den anforderungen des abs. 1 genügen dürfte :lol:
 
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