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Vor ca. 40 Minuten hat mich ein Autofahrer vom Rad geholt. Er hat die Tür aufgegemacht, keine Chance zu reagieren. Auch wenn Lenkerhörnchen Out sind, ich glaube das hat mir aber die Finger gerettet, weil ich mit dem Lenker genau gegen die Türkante geknallt bin.
Bodenkontakt: Hüfte, Knie und Handgelenk leicht geprellt. Fahrrad hat den Sturz gut überstanden, ebenso die Elektronik (Tacho, GPS, Handy..). Kleidung auch noch i.O.
Adressen ausgetauscht, weitergefahren, Pferdesalbe appliziert.
Manchmal kann die Regelung von Unfällen auch einfach sein.
Warum nicht Polizei etc.? Weil mir kein wirklicher Schaden entstanden ist und sich der Autofahrer auch "vernünftig" verhalten hat. Es gibt Situationen, die kann auch ich als "Restrisiko" abhaken.
§ 67 StVZO regelt welche lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern vorhanden sein müssen. Ist das Bike nicht entsprechend ausgerüstet, begeht man eine Ornungswidrigkeit.
In Deinem Fall, sofern es noch hell war, kann Dir daraus kein Mitverschulden an dem Unfall angelastet werden. Die Pflichtverletzung (kein Licht am Rad) war nicht kausal dafür, dass Deine Unfallgegnerin Dich nicht gesehen hat. Also keine Mitschuld (bezogen auf das Licht), die Dir über § 9 StVG, § 254 BGB zugerechnet werden kann.
Also entspannt zurücklehnen, den Schaden beziffern und bei der KFz Haftpflichtversicherung des Gegeners einreichen.
Es war der hellste Tag es Jahres, sprich 22. Juni und so gegen 22:30 rum.
Auch wenn es hier mittlerweile mehr um gegenseitige Beschimpfungen als das eigentliche Thema geht, möchte ich meine Erfahrungen hier mal weitergeben. Ich war heute bei einem Anwalt, da mich letzte Woche ein Autofahrer vom Bike geholt hat und sich mir u.a. genau diese Frage gestellt hat, ob ich trotz eigentlich klarer Schuldfrage Probleme wegen eines nicht STVZO-konformen Bikes bekommen kann.
Laut Anwalt stimmt genau das, was Speedbullit schon recht früh gesagt hat:
Mit anderen Worten: wenn es hell war --> keine Mitschuld (ggf. Bußgeld durch Polizei)
wenn es dunkel war --> dann könnte es eng werden
Zum Thema Sachverständiger habe ich übrigens die Aussage erhalten, dass zumindest bei Autos die gegnerische Versicherung bei Schäden unter 700-800 die Kosten für den SV nicht(!) übernimmt. Ob das bei Fahrrädern auch so wäre, konnte er mir allerdings nicht sagen.
Gruß
Sven
Laut Anwalt stimmt genau das, was Speedbullit schon recht früh gesagt hat:
Mit anderen Worten: wenn es hell war --> keine Mitschuld (ggf. Bußgeld durch Polizei)
wenn es dunkel war --> dann könnte es eng werden
Da hast Du aber einen schlechten Anwalt befragt.
Ein Richter kann sein Urteil (in einem bestimmten Rahmen) frei wählen. Es gibt genügend Fälle, bei denen einem Radfahrer auch bei Tage eine Teilschuld zugersprochen wurde, weil sein Fahrrad nicht der STVZO entsprach.
aber nur dann, wenn die nichteinhaltung der stvzo mit kausal für den unfall war. prinzipiell wird dir kein anwalt zusichern können dass du auch zu 100% recht bekommst, da jeder richter frei entscheiden kann. aber der anwalt kann dir sagen wie die rechtslage ist. und wenn keine kausalität zwischen der verletzung der stvzo und dem unfall besteht, gibt es auch kein mitverschulden.
Ein Richter kann sein Urteil (in einem bestimmten Rahmen) frei wählen. Es gibt genügend Fälle, bei denen einem Radfahrer auch bei Tage eine Teilschuld zugersprochen wurde, weil sein Fahrrad nicht der STVZO entsprach.
...
Auf die Aussage deines Rechtsanwaltes solltest Du dich niemals verlassen. Ich glaube auch nicht das er sie so getätigt hat.
Da das Rad nicht entsprechend der STVZO ausgerüstet ist hat es auf der Strasse nichts verloren.Punkt,das gilt nicht nur theoretisch sondern auch praktisch.
Ich habe mich in einem Juraforum umgesehen. Wenn man sich dort nicht auskennt wird es auch schwierig die gut gemeinten Ratschläge von denen der Profis zu unterscheiden. Letzen Endes bleibt einem doch nur der Gang zum Anwalt, um sein Recht auch durch zu setzen...
so ist es.
klar die Bedenken verstehe ich und ich glaube auch, dass der "normale" Sachverständige die Schäden am Rad kaum erkennen kann, ausser er ist richtig im Fahrradbereich zu Hause. Aber das ist nicht das Thema.
In solch einer Sache geht es nur um die Ermittlung, dass eine Berührung stattgefunden hat, nicht um die Beschädigung an sich, d.h. der Typ prüft ob Kratzer am Auto vom Fahrrad hervorgerufen sein können. Das ist eine reine Meßprüfung, hat nichts mit Beschädigungen am Fahrrad zu tun. Für die darst Du ja nun wieder einen eigenen Sachverständigen bestellen.
Solange Du die Gegenüberstellung nicht machst wird die Versicherung sich dagegen sperren. Sie glaubt "wahrscheinlich" erst mal Deiner Unfallgegnerin und / oder ihren Eltern. Vor Gericht hält der Unfallbericht nicht Stand, weil das Mädel jung und unerfahren im "schockzustand" irgendwas unterschrieben hat. Versteh mich nicht falsch, aber ein durchschnittlicher Anwalt mach Suppe aus dem Unfallbericht.
Hab vor Jahren mal in einer Schadenabt. einer Versicherung gearbeitet und daher so Einiges mitbekommen.