Rechtslage bei Unfall mit MTB ohne Straßenausstattung

Nun, da ich nicht mit dem Kopf aufgeschlagen bin, ist der Helm auch nicht betroffen.

Ich könnte natürlich sagen: Ich bin mit dem Kopf aufgeschlagen, der Helm müsste sicherheitshalber ausgetauscht werden.

Das meine ich mit überflüssiger Abzocke.

Mit einer elfengleichen Grazilität habe ich die Auswirkungen des Sturzes auf ein Minimum reduzieren können.
 
Hallo,

Vor ca. 40 Minuten hat mich ein Autofahrer vom Rad geholt. Er hat die Tür aufgegemacht, keine Chance zu reagieren. Auch wenn Lenkerhörnchen Out sind, ich glaube das hat mir aber die Finger gerettet, weil ich mit dem Lenker genau gegen die Türkante geknallt bin.

Bodenkontakt: Hüfte, Knie und Handgelenk leicht geprellt. Fahrrad hat den Sturz gut überstanden, ebenso die Elektronik (Tacho, GPS, Handy..). Kleidung auch noch i.O.

Adressen ausgetauscht, weitergefahren, Pferdesalbe appliziert.

Manchmal kann die Regelung von Unfällen auch einfach sein.

Warum nicht Polizei etc.? Weil mir kein wirklicher Schaden entstanden ist und sich der Autofahrer auch "vernünftig" verhalten hat. Es gibt Situationen, die kann auch ich als "Restrisiko" abhaken.

Es freut mich für dich das es so ausgegangen ist. Es geht aber nicht immer so aus.

Um hier nur kurz meine persönliche Meinung wieder zu geben ohne eine große Diskussion und Auseindersetzung "anzuzetteln".

Auch in einem solchen Fall hätte ich persönlich lieber die Polizei gerufen. So wie Du es beschrieben hast, bist Du ja doch verletzt worden. Man weiß nie welche Folgen das auf eine eventuelle ärtztliche Behandlung hat, ect. Später ist es immer sehr schwer Beweise zu bringen, gerade wenn man selber ganz alleine gewesen ist.

Natürlich ist es trotzdem gut wenn Du es so regeln konntest.

Gruß


SR
 
Auch wenn es hier mittlerweile mehr um gegenseitige Beschimpfungen als das eigentliche Thema geht, möchte ich meine Erfahrungen hier mal weitergeben. Ich war heute bei einem Anwalt, da mich letzte Woche ein Autofahrer vom Bike geholt hat und sich mir u.a. genau diese Frage gestellt hat, ob ich trotz eigentlich klarer Schuldfrage Probleme wegen eines nicht STVZO-konformen Bikes bekommen kann.

Laut Anwalt stimmt genau das, was Speedbullit schon recht früh gesagt hat:
§ 67 StVZO regelt welche lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern vorhanden sein müssen. Ist das Bike nicht entsprechend ausgerüstet, begeht man eine Ornungswidrigkeit.

In Deinem Fall, sofern es noch hell war, kann Dir daraus kein Mitverschulden an dem Unfall angelastet werden. Die Pflichtverletzung (kein Licht am Rad) war nicht kausal dafür, dass Deine Unfallgegnerin Dich nicht gesehen hat. Also keine Mitschuld (bezogen auf das Licht), die Dir über § 9 StVG, § 254 BGB zugerechnet werden kann.
Also entspannt zurücklehnen, den Schaden beziffern und bei der KFz Haftpflichtversicherung des Gegeners einreichen.

Mit anderen Worten: wenn es hell war --> keine Mitschuld (ggf. Bußgeld durch Polizei)
wenn es dunkel war --> dann könnte es eng werden

Zum Thema Sachverständiger habe ich übrigens die Aussage erhalten, dass zumindest bei Autos die gegnerische Versicherung bei Schäden unter 700-800 € die Kosten für den SV nicht(!) übernimmt. Ob das bei Fahrrädern auch so wäre, konnte er mir allerdings nicht sagen.

Gruß
Sven
 
Na,
endlich mal ne rechtskräftige Aussage, damit das rätselraten und mutmaßen hier ein Ende hat :D

Und wie wirst du jetzt weiter vorgehen?

Gruß
 
Falls ich gemeint bin:
Ich werde die Sache einem Anwalt übergeben, mit dem ich dann demnächst die Einzelheiten klären werde (Verhalten wg. Schadenersatz, Schmerzensgeld usw.). Ich hab in meinem Zustand echt keine Lust, mir auch noch ein hin-und-her mit der Versicherung zu liefern, das soll der dann machen. Wofür gibt es schließlich Fachleute!

Ansonsten kuriere ich mich erstmal wieder aus, kann meinen Hals nämlich immer noch nicht richtig bewegen (neben diversen anderen Verletzungen).

Gruß
Sven
 
Ich weiss von nem Freund, dass es beim ADAC eine Freizeitversicherung gibt. Hab gerade mal gekuckt allerdings nicht adhoc gefunden. Die greift bei Freizeitaktivitäten ein. Ist zwar OT aber egal: Mein freund hatte nen Badeunfall in der Therme Erding (ging auch durch die Medien) und die Versicherung zahlte ihm zumindest sämtliche Anwaltskosten. Weiss jetzt nicht genau inwieweit so eine Versicherung bei schuldhaftem Verhalten im Wald greift, aber zumindest wäre es eine Alternative zu den Verkehrsversicherungen ....

Gruß, Erce
 
Hallo,

kurz meine Erfahrungen. Ich hatte vor einigen Jahren einen Fahrradunfall auf einer normalen Landstraße, dabei hatte mich ein Auto angefahren und so schwer verletzt, das der Notarzt gerufen wurde.
Es war der hellste Tag es Jahres, sprich 22. Juni und so gegen 22:30 rum.
Bei der Schmerzensgeldverhandlung wurden mir 30% Schmerzengsgeld abgezogen, aufgrund fehlender Beleuchtung. Mehr Probleme aufgrund nicht STVZO-gemäßem Rad hatte ich nicht.
Weitere Infos zum Unfallgeschehen kann ich leider kaum geben, hab eine antero-retrograde Amnesie.

Mfg
 
Wie ist die Schmerzensgeldverhandlung abgelaufen, vor Gericht oder außergerichtlich? Und hattest du einen Anwalt oder hast du das alleine geregelt? Bezieht sich der Anzug rein aufs Schmerzensgeld oder hast du auch eine Teilschuld bekommen (die Nachfrage nur um sicher zu gehen)? Warst du alleine oder gab es Zeugen (für dich)?

Erzähl doch bitte mal etwas genauer und falls die Sache vor Gericht war, wäre es nett, wenn du die Begründung für die Abzüge wiedergeben würdest.

Gruß
Sven
 
Um 22:30 ist es auch am hellsten/längsten Tag des Jahres in Deutschland schon ein wenig dunkel, so dass es (nicht nur) in eigenem Interesse ist, Licht am Fahrrad (eingeschaltet) zu haben.
Hat er nicht gehabt, also gibt es eine Mitschuld.

Wäre der Unfall 12:00 Mittags passiert hätte es wahrscheinlich keinen Abzug gegeben.

:)
 
Es war der hellste Tag es Jahres, sprich 22. Juni und so gegen 22:30 rum.

Ich weiß ja jetzt nicht, wo sich der Unfall ereignet hat, aber in Erfurt ist am 22. Juni Sonnenuntergang um 21:34 Uhr.
Frag' mal die Autofahrer, was sie von unbeleuchteten, vielleicht noch schwarz gekleideten, Personen, 1 h nach Sonnenuntergang auf einer unbeleuchteten Landstraße halten.

Fällt mir der Spruch ein: "Mut - Das ist ein Mangel an Phantasie!" :)

Gruß, Altglienicker
 
da bin ih ja froh, dass mein kollege mit mir konform geht.


Auch wenn es hier mittlerweile mehr um gegenseitige Beschimpfungen als das eigentliche Thema geht, möchte ich meine Erfahrungen hier mal weitergeben. Ich war heute bei einem Anwalt, da mich letzte Woche ein Autofahrer vom Bike geholt hat und sich mir u.a. genau diese Frage gestellt hat, ob ich trotz eigentlich klarer Schuldfrage Probleme wegen eines nicht STVZO-konformen Bikes bekommen kann.

Laut Anwalt stimmt genau das, was Speedbullit schon recht früh gesagt hat:


Mit anderen Worten: wenn es hell war --> keine Mitschuld (ggf. Bußgeld durch Polizei)
wenn es dunkel war --> dann könnte es eng werden

Zum Thema Sachverständiger habe ich übrigens die Aussage erhalten, dass zumindest bei Autos die gegnerische Versicherung bei Schäden unter 700-800 € die Kosten für den SV nicht(!) übernimmt. Ob das bei Fahrrädern auch so wäre, konnte er mir allerdings nicht sagen.

Gruß
Sven
 
Laut Anwalt stimmt genau das, was Speedbullit schon recht früh gesagt hat:


Mit anderen Worten: wenn es hell war --> keine Mitschuld (ggf. Bußgeld durch Polizei)
wenn es dunkel war --> dann könnte es eng werden

Da hast Du aber einen schlechten Anwalt befragt.

Ein Richter kann sein Urteil (in einem bestimmten Rahmen) frei wählen. Es gibt genügend Fälle, bei denen einem Radfahrer auch bei Tage eine Teilschuld zugersprochen wurde, weil sein Fahrrad nicht der STVZO entsprach.

Auf die Aussage deines Rechtsanwaltes solltest Du dich niemals verlassen. Ich glaube auch nicht das er sie so getätigt hat.

Etwas anderes ist es natürlich wenn nur geringer Schaden entstanden ist und der Fall gar nicht vor Gericht kommt.

Gruß

SR
 
aber nur dann, wenn die nichteinhaltung der stvzo mit kausal für den unfall war. prinzipiell wird dir kein anwalt zusichern können dass du auch zu 100% recht bekommst, da jeder richter frei entscheiden kann. aber der anwalt kann dir sagen wie die rechtslage ist. und wenn keine kausalität zwischen der verletzung der stvzo und dem unfall besteht, gibt es auch kein mitverschulden.


Da hast Du aber einen schlechten Anwalt befragt.

Ein Richter kann sein Urteil (in einem bestimmten Rahmen) frei wählen. Es gibt genügend Fälle, bei denen einem Radfahrer auch bei Tage eine Teilschuld zugersprochen wurde, weil sein Fahrrad nicht der STVZO entsprach.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber nur dann, wenn die nichteinhaltung der stvzo mit kausal für den unfall war. prinzipiell wird dir kein anwalt zusichern können dass du auch zu 100% recht bekommst, da jeder richter frei entscheiden kann. aber der anwalt kann dir sagen wie die rechtslage ist. und wenn keine kausalität zwischen der verletzung der stvzo und dem unfall besteht, gibt es auch kein mitverschulden.

Das ist deine Meinung und eigentlich auch meine Meinung. Da waren aber schon einige Richter anderer Meinung. Leider....

Gruß

SR
 
deine äußerungen, wonach der anwalt schlecht ist, gehen allerdings föllig an der sache vorbei. aber das ist typisch, entscheidet der richter falsch, ist der anwalt schlecht. das bestätigt wieder, des anwalts schlimmster feind ist der eigene mandant ;)
 
Ein Richter kann sein Urteil (in einem bestimmten Rahmen) frei wählen. Es gibt genügend Fälle, bei denen einem Radfahrer auch bei Tage eine Teilschuld zugersprochen wurde, weil sein Fahrrad nicht der STVZO entsprach.
...
Auf die Aussage deines Rechtsanwaltes solltest Du dich niemals verlassen. Ich glaube auch nicht das er sie so getätigt hat.

Klar fällt ein Richter manchmal seltsame Urteile, um es mal vorsichtig auszudrücken. Aber wen, wenn nicht einen Anwalt (mittlerweile sind übr. zwei mit genau der gleichen Aussage) soll man denn bitte fragen?!? Da finde ich deine Aussage etwas daneben, zumal ein Anwalt nichts für einen Richter kann, der gegen geltendes Recht urteilt. Die Aussage "nur relavant bei Unfall-Kausalität" wurde ürb. genau so von beiden gemacht, und Speedbullit scheint ja auch vom Fach zu sein.

Übrigens musst du nicht STVZO-konform hierbei klar differenzieren! In diesem / meinen Fall geht es um fehlendes Licht - und nur darum. Wenn an einem Rad z.B. nur eine Bremse vorhanden ist, kann ein Richter hier natürlich immer (unabhängig von der Tageszeit) ein Miverschulden feststellen. Aber um bei Helligkeit aufgrund fehlenden Lichts und wenn selbst der Unfallgegner und so ziemlich alle anderen KFZ auf den Straßen kein Licht an hatten, eine Unfall-Kausalität festzustellen, dürfte zumindest den meisten Richter ziemlich schwer fallen.

Gruß
Sven
 
Da der Thread gerade aus der Versenkung geholt wurde: mein Fall läuft immer noch. Letzter Stand der Dinge war, das die Unfallgegnerin behauptet hat es hätte gar keinen Zusammenstoß gegeben! Man verlangte eine Gegenüberstellung, trotz Gutachten meines Händlers. Klar, ist ja auch selbstverständlich das ich das Rad drei Monate unrepariert in der Ecke stehen lasse. :spinner:
 

:daumen:

Bei einem Beinbruch schaut man ja auch nicht im Medizinerforum und versucht dann, das ganze selbst irgendwie zu richten, sondern geht zum Arzt.

Nur wenn es um Rechtsfragen geht, wird der Gang zum Anwalt gescheut wie vom Teufel das Weihwasser. Da meinen plötzlich alle, mit etwas gesundem Menschenverstand könnte man das schon irgendwie hinkriegen. Was dabei herauskommt, sieht man immer besonders gut bei Lehrern, die sich vor Gericht selbst vertreten.
 
Hi,

hab mal ganz interessiert mitgelesen, da haben sich mir noch einige Fregen zur Sache gestellt:

1) Kann man, wenn sich eine Sache so in die Länge zieht, nicht auch sowas wie Nutzungsausfall ansetzen, gibt es das bei Fahrrädern?
2) Hab jetzt öfter hier was über Rechtsschutz ADAC etc. gelesen. Beim ADFC ist das glaube ich der Mitgliedschaft inbegriffen (Rechtschutz und Haftpflicht), wär das nicht was, nicht jeder fährt Auto und kommt hierüber zum ADAC?
3) Wenn ein Unfallgener eine Brührung verneint, dann wird doch normalerweise eine Gegenüberstellung gemacht (ich glaube das ginge dann von der Haftpflichtversicherung aus, wäre ein Punkt für den ADFC). Als "unversicherter" Biker ist es schwer hier voranzukommen.
Ein Sachverständiger müsste das doch eigentlich feststellen können, ob eine Berührung stattgefunden hat?

Ich wünsche Dir, dass Du noch zu Deinem Recht kommst!:daumen:

Gruß
Lascon
 
Zu 3.: Die Gegenüberstellung hat die gegnerische Versicherung vor ca. einem Monat verlangt. Da ich aber einen unterschriebenen Unfallbogen mit eindeutiger Unfallbeschreibung habe, lehne ich das ab.
Darin steht klar "...Auto... fuhr mit zu hoher Geschwindigkeit an die Kreuzung heran, übersah Radfahrer, verursachte dadurch den Zusammenstoß..."
Das hat sie unterschrieben, auch wenn sie es nun wieder abstreitet gilt (so habe ich das jedenfalls verstanden) die Beweislastumkehr. Vor Gericht dürfte das eng für sie werden.
Die Gegenüberstellung lehne ich auch ab, weil am Bike kaum sichtbare Spuren vorhanden sind. Die Kurbel eiert minimal, wenn der Gutachter das nicht sehen möchte, dann sieht er es eben nicht..., das Hinterrad habe ich inzwischen zentrieren lassen und gerammt hat sie mich hinten rechts am Hinterbau. Der ist jedoch komplett abgeklebt und daher auch nicht viel zu sehen (keine Lackschäden).
So betrachtet habe ich Bedenken das einem Gutachter vorzuführen.
 
:D klar die Bedenken verstehe ich und ich glaube auch, dass der "normale" Sachverständige die Schäden am Rad kaum erkennen kann, ausser er ist richtig im Fahrradbereich zu Hause. Aber das ist nicht das Thema.

In solch einer Sache geht es nur um die Ermittlung, dass eine Berührung stattgefunden hat, nicht um die Beschädigung an sich, d.h. der Typ prüft ob Kratzer am Auto vom Fahrrad hervorgerufen sein können. Das ist eine reine Meßprüfung, hat nichts mit Beschädigungen am Fahrrad zu tun. Für die darst Du ja nun wieder einen eigenen Sachverständigen bestellen.:daumen:

Solange Du die Gegenüberstellung nicht machst wird die Versicherung sich dagegen sperren. Sie glaubt "wahrscheinlich" erst mal Deiner Unfallgegnerin und / oder ihren Eltern. Vor Gericht hält der Unfallbericht nicht Stand, weil das Mädel jung und unerfahren im "schockzustand" irgendwas unterschrieben hat:heul:. Versteh mich nicht falsch, aber ein durchschnittlicher Anwalt mach Suppe aus dem Unfallbericht:mad:.

Hab vor Jahren mal in einer Schadenabt. einer Versicherung gearbeitet und daher so Einiges mitbekommen.
 
:D klar die Bedenken verstehe ich und ich glaube auch, dass der "normale" Sachverständige die Schäden am Rad kaum erkennen kann, ausser er ist richtig im Fahrradbereich zu Hause. Aber das ist nicht das Thema.

In solch einer Sache geht es nur um die Ermittlung, dass eine Berührung stattgefunden hat, nicht um die Beschädigung an sich, d.h. der Typ prüft ob Kratzer am Auto vom Fahrrad hervorgerufen sein können. Das ist eine reine Meßprüfung, hat nichts mit Beschädigungen am Fahrrad zu tun. Für die darst Du ja nun wieder einen eigenen Sachverständigen bestellen.:daumen:

Solange Du die Gegenüberstellung nicht machst wird die Versicherung sich dagegen sperren. Sie glaubt "wahrscheinlich" erst mal Deiner Unfallgegnerin und / oder ihren Eltern. Vor Gericht hält der Unfallbericht nicht Stand, weil das Mädel jung und unerfahren im "schockzustand" irgendwas unterschrieben hat:heul:. Versteh mich nicht falsch, aber ein durchschnittlicher Anwalt mach Suppe aus dem Unfallbericht:mad:.

Hab vor Jahren mal in einer Schadenabt. einer Versicherung gearbeitet und daher so Einiges mitbekommen.

Die Ausrede mit dem Unfallschock zieht in diesem Fall glücklicherweise nicht. Wir haben den Unfallbericht erst mehrere Tage nach dem Unfall im gegenseitigen Einverständnis unterschrieben. :)
Ich werde die Tage mal nachhaken, inzwischen sollte sich endlich mal etwas getan haben...
 
Zurück
Oben Unten