Riss im Big Hit

Original geschrieben von pößi

Scheint schweißen die einzig gute alternative, hab dem richi vorn paar tagen ma ne nachricht geschrieben, hat aber noch net geanwortet (evil?)

richard war/ist im urlaub, keene ahnung obba schon wieder daheim ist ! glaub aber net, ruf halt an !
 
Original geschrieben von dirtjumpbastian
zu act schicken die hams echt voll drauf und machens für "nur" 200 eusen

loooooooool, richard nimmt dafür nur nen bruchteil !

p.s. mache den lack vorher an der stelle froßflächig weg, erspart zeit und somit geld !
 
also ich würds mir überlegen ob ich das schweißen lasse oder nicht, hier sieht man was nen haarriss in ner schweißnaht am steuerrohr so für auswirkungen haben kann
 

Anhänge

  • tech0010.jpg
    tech0010.jpg
    39,4 KB · Aufrufe: 211
Original geschrieben von theworldburns
also ich würds mir überlegen ob ich das schweißen lasse oder nicht, hier sieht man was nen haarriss in ner schweißnaht am steuerrohr so für auswirkungen haben kann

toll, du bist ja auch nen 6 tonner :o :p :D ;)
 
sorry muss meinen text nochmal korrigieren,
die 2 risse sind nicht in der naht sondern bissle drunter, nur im gusset.

ich denk mal das ichs zum richi schicken werd.
 
wenn mich nicht alles täuscht, gilt das nur für produkte, die nach dem 01.01.2001 mit beginn des neuen schuldrechtes gekauft wurden.aber so genau...
 
Original geschrieben von lexle


Falsch!

Die 2 Jahre hat man immer ist wie bei nem Neuwagen, die sind nälich Gesetzlich.. ales was darüberhinaus hgeht, 3,5,10, lebenslang etc. kann der Hersteller natürlich an den Erstbesitz knüpfen..

lebenslange vollgarantie is in deutschland glaub aber nich erlaubt deswegen hat eastpak das ändern müssen, in D gibts "nur" 20 jahre anstatt lebenslang
 
Original geschrieben von lexle


Falsch!

Die 2 Jahre hat man immer ist wie bei nem Neuwagen, die sind nälich Gesetzlich.. ales was darüberhinaus hgeht, 3,5,10, lebenslang etc. kann der Hersteller natürlich an den Erstbesitz knüpfen..

nope, die gesetzlich vorgeschriebende gilt NUR für den erstbesitzer ;)
 
Original geschrieben von evil_rider


nope, die gesetzlich vorgeschriebende gilt NUR für den erstbesitzer ;)

stimmt, natürlich MUSS das aber nich so geregelt sein, gibt sicher auch irgendwelche produkte wo der hersteller sagt solang ne rechnung da is die offensichtlich nich gefälscht is bekommen auch nachbesitzer garantie drauf :)
 
Halt!

Grundsätzlich ist die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers von einer freiwilligen Herstellergarantie zu unterscheiden.

Gesetzlich haftet der Verkäufer, wenn er Unternehmer ist (Bikeladenbetreiber) und an Verbraucher (also uns) neue Teile verkauft bis zwei Jahre nach Auslieferung der Teile für Sachmängel, die schon zum Zeitpunkt der Auslieferung vorlagen.

Bei gebrauchten Teilen kann der Verkäufer die Haftung auf ein Jahr begrenzen. Wenn der Verkäufer selbst kein Unternehmer ist, kann er die Haftung sogar ausschließen. Daß muß er aber ausdrücklich sagen bzw. in einen schriftlichen Kaufvertrag aufnehmen. Falls mal jemand was gebraucht verkauft, soll er immer die Sachmängelgewährleistung ausschließen.

Ob ein Hersteller, der ja in der Regel seine Bikes/Teile, nicht selbst verkauft, dem Endkunden eine sog. Herstellergarantie anbietet, hängt ganz vom Willen des Herstellers ab. Und die Bedingungen und die Dauer der Garantie kann der Hersteller auch frei wählen. Es kommt also immer auf die jeweiligen Garantiebestimmungeng des Herstellers an, ob nur der Erstbesitzer oder auch Weitere in den Genuß der Garantie kommen.....

Gruß Martin
 
nur generell was zur garantie/gewährleistung:

garantie ist vom hersteller. der kann die so ausgestalten, wie er lust hat. gewährleistung ist gesetzlich, 2 jahre, hat mit erst oder zweit besitzer nix zu tun. ohne rechnung allerdings schwer nachzuweisen. aber wenn man mit der rahmennummer kaufdatum nachweisen kann...gewährleistung gibts nur, wenn das produkt fehlerhaft war (im zeitpunkt des kaufs). ist also keine haltbarkeitsgarantie oder sowas. wenn ne teil kaput geht, weil man es nicht ordnungsgemäß benutzt, pech. kann auch nachnem autounfall nicht zu bmw gehen und sagen, der kotflügel hätte nicht gehalten...

übrigens hat man die gewährleistung auch bei privatkäufen, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist...

kann meinem vorredner also nur beipflichten...
 
...fällt das schon unter die Gewährleistungspflicht. Solange Du das Rad nicht unsachgemäß behandelt/benutzt hast, darf son Riss nicht entstehen..

Um das nochmal am Bsp. des BMW zu verdeutlichen :

Ich kauf mir'n BMW und nach 1 1/2 Jahren fällt der Kotflügel ab, obwohl ich nur auffer Straße und ganz normal damit gefahren bin. Sagen wir es liegt an der Halterung, die spröde geworden ist, muß der Händler das ersetzen, so also auch bei dem Rahmen, der ja schließlich dafür gebaut wurde, um damit im Gelände oder wie auch immer zu fahren. Hält er das nicht aus und bekommt Risse, muß der Hersteller bzw. Händler dafür aufkommen.

Berichtigt mich bitte, falls ich falsch liege!

Gruß
Andy
 
@ andy: so siehts im prinzip aus...hitechteile müssen schon einiges aushalten, wenn man sie für das benutzt, für das sie gemacht worden sind. gehts teil kaputt, fällt es unter die gewährleistung.
 
wie gesagt, das hängt von der ausgestaltung der herstellergarantie ab. gewährleistung ist aber gegenüber dem verkäufer. und das hat dann nix mit zweitkäufer zu tun. wobie prinzipiell man gucken muss, wer vertragspartei ist (wohl der erstkäufer), dessen anspruch gegen den verkäufer muss man sich dann abtreten lassen...oder sich direkt an den eigenen verkäufer halten, wenn dieser die gewährleistung beim privatkauf nicht ausgeschlossen hat.
 
Zurück