Sachmängelhaftung (1,6 Jahre altes Fahrrad)

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24. August 2009
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Hallo, Leute,
ich habe folgendes Problem:
habe Anfang Winter gemerkt, dass meine Reba nicht mehr richtig einfedert. Das Fahrrad (1J.8M. alt) habe ich zuletzt im September benutzt und da war alles noch ok. Seit September stand es bei mir im Zimmer...

Da ich in eine andere Stadt umgezogen bin, hat es so lange gedauert, bis ich es an meinen Händler übergeben konnte (11.4.11).

Nun meinte er, 6 Monate Garantie sind zwar schon vorbei, allerdings würde Rock Shox diesen Fall als Kulanz behandeln, ich müsse aber die Versand- und Ein/Ausbaukosten selber bezahlen... Ich habe vorerst zugestimmt, die Gabel wurde eingesendet.
Ein anderer Händler, bei dem ich im Nachhinein eine alternative Meinung eingeholt habe und der, ehrlich gesagt, mir vertrauenswürdiger erscheint, meinte, ich müsse in so einem Fall nichts bezahlen...
Hat von euch jemand eine Ahnung wie das mit der Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung funktionier? Muss ich diese Kosten wirklich selber bezahlen, wenn ich das Ganze nicht selber verschuldet habe?

Dabei könnten folgende Punkte eine Rolle spielen:
- Reba muss jede 50h laut Handbuch gewartet werden. Das habe ich nicht gemacht, bin aber auch relativ wenig gefahren (und das hauptsächlich in der Stadt)
- eine Woche nach dem Kauf sind mir die Abstreifer rausgeflogen... Damals war ich bei zwei Händlern, beide haben nichts gefunden... Diesmal habe ich diesen Vorfall dummerweise nicht erwähnt, da das Ganze damals ziemlich merkwürdig war (hätte es aber sicherlich tun müssen)
Es gab dazu sogar einen Thread (falls jemand neugierig geworden ist :) ): http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=418004&highlight=reba+es+hat+geknallt

P.S.: Habe jetzt leider fast gar keine Zeit, um mich ausführlich mit der Rechtslage zu beschäftigen... deswegen bitte ich Leute mit ähnlicher Erfahrung bzw. Recht-Gurus unter Euch um Hilfe.
Danke im Voraus,
loptr
 
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Du hast zwei Jahre Gewährleistung (muss jeder Gewerbetreibende geben). Nach 6 Monaten gilt jedoch die Beweislastumkehr, d.h. Du musst beweisen, dass Du den Schaden nicht verursacht hast. in den ersten 6 Monaten ist dem nicht so, da man davon ausgeht, dass ein Mangel in dieser Zeit bereits beim Verkauf vorlag. So ist die Gesetzeslage.

Du schreibst, 6 Monate Garantie sind um. Meinst Du damit die Garantie von Rock Shox? Geben die nur 6 Monate Garantie? Wenn dem so ist, macht das Rock Shox nur auf Kulanz und da kannst Du dann vom Glück reden wenn Du nur die Versand- und Ein/Ausbaukosten zahlen musst.
Allgemein gilt: Eine Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers. Nur: Wenn es eine Garantie seitens des Herstellers gibt, dann muss er sie innerhalb des von ihm angegebenen Zeitraums auch erfüllen. Dann kommt es allerdings noch drauf, welche Leistungen diese Garantie genau umfasst.
Das Du den Service nicht hast machen lassen, könnte möglicherweise zum Erlöschen der Garantie geführt haben. Und das mit den Abstreifern nicht zu erwähnen, war auch nicht klug. Ich kenne aber die Garantiebdingungen von Rock Shox nicht, denke aber mal, Du musst die besagten Kosten selbst tragen...

EDIT:
Hier findest Du die Garantiebedingungen:
http://www.sram.com/_media/pdf/warranty/sramwarranty2009.pdf
 
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Dem bleibt eigentlich kaum was hinzuzufügen. Über die Sachmängelhaftung wirst Du jetzt kaum beweisen können, dass die Gabel bereits beim Kauf einen Mangel hatte. Real bliebe Dir also nur der Weg der Herstellergarantie. Die kann aber jeder Hersteller für sich frei gestalten. Außerdem wird es sicher bestimmte Voraussetzungen geben, damit Du einen Garantieanspruch geltend machen kannst (z.B. regelmäßige Wartungszyklen etc.). Solltest Du die Voraussetzungen nicht erfüllen bzw. die Garantiezeit wäre vorbei, wärst Du auf die Kulanz des Herstellers angewiesen. Da wärst Du mit den Versand- u. Einbaukosten gut dran.
 
ah, der andere händler ist wohl hellseher und deshalb seine aussage:lol::lol: wenn man was nicht sieht bzw. in der hand hat eine solche aussage zu treffen ist eine absolute frechheit gegenüber dem kunden bzw. dem händlerkollegen. sollte rs kulant sein, werden die dir die reparaatur auf kulanz ohne berechnung machen. und das der händler, der dir das bike nicht verkauft hat, seinen aufwand in rechnung stellt ist doch normal. du kannst ja die kosten deinem händler der das bike verkauft hat mal in rechnung stellen. mal schauen was der dazu sagt.



aber dieser garantie/gewährleistungsfred wird sicherlich wieder lustig, ich bestell schon mal ne kiste flens und popcorn.


bin gespannt, was die ganzen "rechtsberater" hier so wieder loslassen:D
 
Danke, erstmal, für die ausführlichen Beiträge!

Der zweite Händler meinte, dass dieses Problem mit Rebas gut bekannt ist und dass Rock Shox diese Kosten innerhalb von zwei Jahren eigentlich übernehmen müsste - nicht der Händler (so hab ich es verstanden).

SRAM warrants its products to be free from defects in materials or workmanship for a period of two
years after original purchase. This warranty only applies to the original owner and is not transferable.
Claims under this warranty must be made through the retailer where the bicycle or the SRAM
component was purchased. Original proof of purchase is required.

Ich hatte eigentlich nicht viel Zeit zum Biken in den letzten 1,5 Jahren... Viel mehr als 50h waren es wahrscheinlich auch nicht - das wird man aber auch gar nicht überprüfen können... Meine Reba habe ich auch so gut wie gar nicht herausgefordert... Also bin ich mir ziemlich sicher, dass ich das nicht verschuldet habe...

Da die Gabel aber bereits zu Rock Shox eingesendet wurde, werde ich wohl nicht mehr viel beweisen können...
 
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Stellt sich die Frage ob RS auch Arbeit und Hin-Versand zahlt.
In der CH z.B. unüblich.

Und sogar wenn - die bezahlen nur eine (miese) Pauschale, ob der Händler zu diesem Preis arbeiten will ist die andere Frage.
 
Sram ist eigentlich relativ schmerzfrei, was die Abwicklung von Schäden innerhalb von zwei Jahren angeht.
Ein- und Ausbau und Portokosten sind dein Problem.
 
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