Schnäppchenjäger-Laberthread

So würde ich es auch halten… wenn ich bezahle aber gar keine Ware erhalte werd ich ungemütlich (gabs neulich bei BC), aber wenn ich was anderes erhalte als bestellt und der Händler nach einmaliger Frage nicht nachbessern will gehts eben gemäß Widerrufsrecht zurück und er soll sehen wie er klar kommt, und ich merk mir das halt. :ka:
 
Also es gab tatsächlich für das Race einen Wahnsinnspreis unter 1600€ https://www.mydealz.de/deals/cube-stereo-one55-c62-race-29-lightgreyngrey-grosse-xl-2472750

Das ist natürlich wahnsinn. Aber denke das kommt nicht mehr so schnell.

Bei der Ausstattung bin ich eben unsicher ob ich die 300€ investieren soll. Da bin ich zu unerfahren um das einzuschätzen.

Aber wenns nur nach der Farbe geht würde ich das slx nehmen. Das gefällt mir sehr gut.
Moin, die 300 Euro lohnen sich alleine schon wegen des Fahrwerks! Fox Perf. elite und X2 Vs Lyrik select + und Super Deluxe select.
 
Naja, es entsteht ja schon ein wenig der Eindruck, dass manche der Shops noch nicht einmal dazu in der Lage sind - oder sein wollen - die Artikel mit einer passenden, zutreffenden Artikelbeschreibung in ihr System einzustellen. Wahrscheinlich auch deshalb, weil sie a) darauf spekulieren, dass es der Kunde nicht merkt, wenn er verarscht wird und b) es ihnen egal ist, wenn die Ware wieder retourniert wird (die Umwelt wird sich freuen). Das kann man hinnehmen, muss man aber nicht. Ansonsten: wann ein Vertrag zustandekommt und wann nicht - dazu gibt es Beschlüsse. I. d. R., so meine ich mich zu erinnern, waren diese sehr verbraucherfreundlich ausgefallen.
 
Naja, es entsteht ja schon ein wenig der Eindruck, dass manche der Shops noch nicht einmal dazu in der Lage sind - oder sein wollen - die Artikel mit einer passenden, zutreffenden Artikelbeschreibung in ihr System einzustellen. Wahrscheinlich auch deshalb, weil sie a) darauf spekulieren, dass es der Kunde nicht merkt, wenn er verarscht wird und b) es ihnen egal ist, wenn die Ware wieder retourniert wird (die Umwelt wird sich freuen). Das kann man hinnehmen, muss man aber nicht. Ansonsten: wann ein Vertrag zustandekommt und wann nicht - dazu gibt es Beschlüsse. I. d. R., so meine ich mich zu erinnern, waren diese sehr verbraucherfreundlich ausgefallen.
Ich tippe bei BD eher auf abweichende Lieferantenbeschreibung. Da tauchen zur Zeit häufig die selben Dinge wie bei RCZ auf, also sicher gleiche Quelle. Da zahlst halt für einen Container XYZ, buchst das ein und dann kommt aber XYY. Die gehen da dann nicht jedes Paket durch beim einbuchen. Ärgerlich, aber bei dem Preis ists dann halt so.

So, genug Alman zum frühen morgen jetzt hier.
 
Naja, es entsteht ja schon ein wenig der Eindruck, dass manche der Shops noch nicht einmal dazu in der Lage sind - oder sein wollen - die Artikel mit einer passenden, zutreffenden Artikelbeschreibung in ihr System einzustellen. Wahrscheinlich auch deshalb, weil sie a) darauf spekulieren, dass es der Kunde nicht merkt, wenn er verarscht wird und b) es ihnen egal ist, wenn die Ware wieder retourniert wird (die Umwelt wird sich freuen).
Denke das läuft anders, in den hier beschriebenen Fällen kaufen die eher in Masse Überbestände auf und verkaufen das mit geringem Aufschlag weiter. Sieh auch RCZ. Da wird die Artikelbeschreibung des Vorlieferanten 1:1 übernommen, und im Wareneingang nur kontrolliert ob die Ware in Ordnung und (oberflächlisch) das ist was auf dem Lieferschein steht. Kontrolle ob das 100% mit der Beschreibung übereinstimmt wäre zu aufwändig/teuer....das machen die bei originalverpackten Artikeln wahrscheinlich auch nicht anders, nur da ist das Risiko von Abweichungen geringer.
 
D. h. entspricht die gelieferte nicht der bestellten Ware würde ich auf die bestellte Ware bestehen.
Soweit die Theorie, die Praxis sieht leider oft anders aus. Das läuft dann darauf hinaus das der Kunde einen Anwalt einschalten müsste. Der Händler rechnet damit das sich dieser Aufwand nicht lohnt und lässt dich am ausgestreckten Arm verhungern.
Ich beziehe mich damit nicht auf die hier genannten Shops, habe aber einige Erfahrungen in der Richtung.
 
Soweit die Theorie, die Praxis sieht leider oft anders aus.
Auch in der Theorie/im Gesetz (BGB) sieht das so aus:
Der Verkäufer kann die Nacherfüllung verweigern wenn z.B. die Kosten/der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch wäre.
Dann kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden: Ware zurück an Verkäufer, Verkäufer trägt Versand, Geld zurück an Käufer; Fertig.
 
Auch in der Theorie/im Gesetz (BGB) sieht das so aus:
Der Verkäufer kann die Nacherfüllung verweigern wenn z.B. die Kosten/der Aufwand dafür unverhältnismäßig hoch wäre.
Dann kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden: Ware zurück an Verkäufer, Verkäufer trägt Versand, Geld zurück an Käufer; Fertig.
Ist zwar richtig, aber unvollständig. Wenn die Nacherfüllung (zB. Neulieferung) berechtigterweise verweigert wird, hat der Käufer die Möglichkeit des Rücktritts und/oder einen Schadensersatzanspruch unter den gesetzlichen Voraussetzungen. D.h. Ware ggf. woanders kaufen und neben dem ursprünglichen Kaufpreis einen Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrags. Aber klar, ist sehr aufwendig, oftmals nicht ohne Anwalt durchsetzbar und nimmt einiges in Zeit in Anspruch. In der Praxis wird das daher kaum ausgefochten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dürfte ein ganz guter Preis für die LEV Integra sein, oder?
Taugt die was im Vergleich zur FOX Transfer SL z.B.?

Anmerkung 2025-02-13 161358.png
 
Ist zwar richtig, aber unvollständig. Wenn die Nacherfüllung (zB. Neulieferung) berechtigterweise verweigert wird, hat der Käufer die Möglichkeit des Rücktritts und/oder einen Schadensersatzanspruch unter den gesetzlichen Voraussetzungen. D.h. Ware ggf. woanders kaufen und neben dem ursprünglichen Kaufpreis einen Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrags. Aber klar, ist sehr aufwendig, oftmals nicht ohne Anwalt durchsetzbar und nimmt einiges in Zeit in Anspruch. In der Praxis wird das daher kaum ausgefochten.
Ist aber schon etwas konstruiert, oder?

Für die Fälle die hier disskutiert wurden: Wie willst bei Schnäppchen die Du in "Werkstattverpackung" zum Sonderpreis gekauft hast einen Differenzbetrag belegen bzw. erst mal einen verlgeichbaren Artikel bei nen anderen Händler finden? Auf welcher Grundlage willst das einen Schaden belegen?

Ich glaub da schickt Dich jeder Anwalt wieder heim 😉
 
Ist aber schon etwas konstruiert, oder?

Für die Fälle die hier disskutiert wurden: Wie willst bei Schnäppchen die Du in "Werkstattverpackung" zum Sonderpreis gekauft hast einen Differenzbetrag belegen bzw. erst mal einen verlgeichbaren Artikel bei nen anderen Händler finden? Auf welcher Grundlage willst das einen Schaden belegen?

Ich glaub da schickt Dich jeder Anwalt wieder heim 😉
EDIT: Nach berechtigtem Hinweis, dass kein Schnäppchen-Bezug vorliegt, gelöscht bzw. editiert.
Kurzfassung: Schaden ergibt sich aus dem sogn. Deckungskauf/Deckungsgeschäft (gerne googlen oder Anwalt fragen :))
 
Zuletzt bearbeitet:
Leute, bitte macht euch doch einen eigenen Thread auf, wenn ihr juristische Fragen klären und alle erdenklichen theoretischen Fälle und Verbraucherschutzverstöße durchexerzieren wollt. Hier nervt es langsam aber sicher gewaltig und hat ohnehin nur noch bedingt etwas mit „Schnäppchen“ zu tun.
 
Ist aber schon etwas konstruiert, oder?

Für die Fälle die hier disskutiert wurden: Wie willst bei Schnäppchen die Du in "Werkstattverpackung" zum Sonderpreis gekauft hast einen Differenzbetrag belegen bzw. erst mal einen verlgeichbaren Artikel bei nen anderen Händler finden? Auf welcher Grundlage willst das einen Schaden belegen?

Ich glaub da schickt Dich jeder Anwalt wieder heim 😉
 
Leute, bitte macht euch doch einen eigenen Thread auf, wenn ihr juristische Fragen klären und alle erdenklichen theoretischen Fälle und Verbraucherschutzverstöße durchexerzieren wollt. Hier nervt es langsam aber sicher gewaltig und hat ohnehin nur noch bedingt etwas mit „Schnäppchen“ zu tun.
Gerne, wenn die "Wutbürger" dann aufhören sich aufzublasen, nur weil sie mal was falsches geliefert bekommen gleich rechtliche Schritte in Erwägung ziehen 😘
 
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