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....und kann die auch auf dem Biobike gefahren werden?
Nicht ganz.Ja, der Aufdruck ist nur Marketing-Blahblah...
Pedelecs brauchen gern mal eine etwas längere Kette. Das dürfte der einzige Unterschied sein.Die Abbildung auf der Verpackung enthält die Angabe Shimano Kette CN M8100 E Bike rated. Gibt es da einen Unterschied zur normalen 8100er Kette
Bio... was? Mit Label? Demeter? Bioland?und kann die auch auf dem Biobike gefahren werden?
...wo das natürlich Unsinn ist.
Nö , ich darf und kann auf mein E-Bike raufschrauben was ich will . ( Ausgenommen Tuningmaßnahmen welches die 25 km/h Unterstützung aushebeln )Bei E-Bikes dürfen bestimmte Teile nur durch Teile, die auch für E-Bikes zugelassen sind, ersetzt werden.
Das stimmt, zumindest in Deutschland, leider nicht ganz..Nö , ich darf und kann auf mein E-Bike raufschrauben was ich will . ( Ausgenommen Tuningmaßnahmen welches die 25 km/h Unterstützung aushebeln )
Das gilt bestenfalls für Händler. Die haben auch ein wirtschaftliches Interesse.Das stimmt, zumindest in Deutschland, leider nicht ganz..
Da die E-Bikes bis 25km/h unter die CE-Konformität fallen darf man nur zugelassene Teile verwenden. Einen Leitfaden dafür welche Teile wie ersetzt werden dürfen haben der ZIV und VSF zusammengestellt.
Du hast dafür sicher eine belastbare Quelle?Bei Nichtbeachten kann es (bei Unfällen zb) passieren dass die Haftpflicht- und im schlimmsten Fall sogar die Unfallversicherung nicht bezahlt.
Darfst du eine nicht zugelassene Beleutung dran schrauben?Nö , ich darf und kann auf mein E-Bike raufschrauben was ich will .
Das wurde doch schon x mal disskudiert . ZIV u. VSF sind private Vereinigungen welche einer Privatperson gar nichts vorschreiben können.Einen Leitfaden dafür welche Teile wie ersetzt werden dürfen haben der ZIV und VSF zusammengestellt.
Ich habe auch nicht behauptet dass die ZIV und VSF etwas vorschreiben können. Ich habe lediglich gesagt dass die beiden Vereinigungen dafür einen Leitfaden herausgebracht haben um sich einfacher orientieren zu können, was man einfach tauschen kann und welche Bauteile nicht ohne weiteres getauscht werden dürfen.Das wurde doch schon x mal disskudiert . ZIV u. VSF sind private Vereinigungen welche einer Privatperson gar nichts vorschreiben können.
Auf welcher Rechtsgrundlage?In der Folge kann nun, bei Schäden an Dritten oder deren Eigentum, die Privathaftpflicht die Zahlung verweigern..
Bitte konkret! Welche Versicherung schreibt "an ein Pedelec dürfen ausschließlich entsprechend von bestimmten Händlervereinigungen definierte Teile montiert werden" in die Versicherungsbedingungen?Das hängt aber von der Versicherung ab. Dazu muss jeder seine eigenen Versicherungsbedingungen lesen
Das stimmt nicht, auch wenn du es noch so oft wiederholst.Nochmal: ein Pedelec ist ein Fahrrad.
Eine Versicherung darf in ihren Bedingungen festlegen dass Schäden, die durch Nutzung eines Produkts dessen CE-Kennzeichnung nicht mehr gültig ist, nicht zu regulieren. Da braucht es keine besondere Rechtsgrundlage.Auf welcher Rechtsgrundlage?
Bitte konkret! Welche Versicherung schreibt "an ein Pedelec dürfen ausschließlich entsprechend von bestimmten Händlervereinigungen definierte Teile montiert werden" in die Versicherungsbedingungen?
Nochmal: ein Pedelec ist ein Fahrrad. Da darf ich als Kunde alle für ein Fahrrad geeigneten Teile dranbauen. Was meinst Du, wieviele Teile von der ZIV/VSF-Liste an einem 1000 Euro-Pedelec von Zündapp, Fischer undwiesiealleheißen verbaut sind?
Und was hat das damit zu tun das ich als Privatperson auf mein Pedelec Bremsen , Beleuchtung , Laufräder , Reifen , Federelemente , Lenker montieren kann was mir gerade in den Sinn kommt.Dass ein Pedelec eine solche EU-Konformität nachweisen muss, kann jeder auf der offiziellen Website der EU nachlesen.
Bitte ein konkretes Beispiel! Danke.Eine Versicherung darf in ihren Bedingungen festlegen dass Schäden, die durch Nutzung eines Produkts dessen CE-Kennzeichnung nicht mehr gültig ist, nicht zu regulieren.
Das ist eine Vorschrift für den Inverkehrbringer. Die Konformitätserklärung kann er selbst ausstellen.Nochmal: Ein Pedelec benötigt trotzdem eine EU-Konformitätserklärung und ein CE-Kennzeichen, obwohl es als Fahrrad eingestuft ist.
Das sind Empfehlungen eines Händlerverbandes für seine Mitglieder.Und die ZIV/VSF-Liste schreibt ja keine expliziten Teile vor sondern gibt nur Hinweise welche Baugruppen einfach durch x-beliebige Teile getauscht werden dürfen und welche eine vorherige Freigabe durch den Hersteller benötigen.
Hast Du oben schon geschrieben. Eine Vorschrift für Inverkehrbringer. Nicht für den Nutzer.Dass ein Pedelec eine solche EU-Konformität nachweisen muss, kann jeder auf der offiziellen Website der EU nachlesen.
Ich kenne nicht alle Versicherungen, da muss jeder seine eigenen Versicherungsbedingungen durchgehen...Bitte ein konkretes Beispiel! Danke.
Das ist eine Vorschrift für den Inverkehrbringer. Die Konformitätserklärung kann er selbst ausstellen.
Das sind Empfehlungen eines Händlerverbandes für seine Mitglieder.
Hast Du oben schon geschrieben. Eine Vorschrift für Inverkehrbringer. Nicht für den Nutzer.
Abgesehen davon: welche Fahrradkomponenten tragen denn eine CE-Kennzeichnung?
Um welche Art von Versicherung geht es die sie nach Änderung der Serienausstattung keinen Versicherungsschutz mehr bietet . Nicht von wem sie angeboten wird .Ich kenne nicht alle Versicherungen,
Hier mal ein Bild von so einer Erklärung . Da steht doch nur das Gewicht , Motorleistung u. Geschwindigkeit . Mehr Infos bekommt der User nicht und braucht er wahrscheindlich auch nicht .Aber ich vermute es wird hier von manchen nicht verstanden dass die Konformität nicht mehr gegeben ist wenn Komponenten getauscht werden.
Privathaftpflicht und evtl. UnfallversicherungUm welche Art von Versicherung geht es die sie nach Änderung der Serienausstattung keinen Versicherungsschutz mehr bietet . Nicht von wem sie angeboten wird .