Shimano Kette CN M8100 E Bike rated

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Hallo,
ich will mir eine neue Shimano 12-fach Kette zulegen. Die Abbildung auf der Verpackung enthält die Angabe Shimano Kette CN M8100 E Bike rated. Gibt es da einen Unterschied zur normalen 8100er Kette und kann die auch auf dem Biobike gefahren werden?
 
Ja, der Aufdruck ist nur Marketing-Blahblah...
Nicht ganz.
Bei E-Bikes dürfen bestimmte Teile nur durch Teile, die auch für E-Bikes zugelassen sind, ersetzt werden. Darum haben eben Ketten jetzt auch den Zusatz "E-Bike rated". Findet man zB auch bei Reifen, Felgen,...
Es gibt aber auch andere Sachen, zB Schuhe, die den Zusatz haben, wo das natürlich Unsinn ist.


siehe Kat3
https://www.dropbox.com/sh/uimwf7l3...tausch_E-Bike_25_Stand-08-05-2018_DE.pdf?dl=0
 
Nö , ich darf und kann auf mein E-Bike raufschrauben was ich will . ( Ausgenommen Tuningmaßnahmen welches die 25 km/h Unterstützung aushebeln )
Das stimmt, zumindest in Deutschland, leider nicht ganz..
Da die E-Bikes bis 25km/h unter die CE-Konformität fallen darf man nur zugelassene Teile verwenden. Einen Leitfaden dafür welche Teile wie ersetzt werden dürfen haben der ZIV und VSF zusammengestellt.

Bei Nichtbeachten kann es (bei Unfällen zb) passieren dass die Haftpflicht- und im schlimmsten Fall sogar die Unfallversicherung nicht bezahlt.
 
Das stimmt, zumindest in Deutschland, leider nicht ganz..
Da die E-Bikes bis 25km/h unter die CE-Konformität fallen darf man nur zugelassene Teile verwenden. Einen Leitfaden dafür welche Teile wie ersetzt werden dürfen haben der ZIV und VSF zusammengestellt.
Das gilt bestenfalls für Händler. Die haben auch ein wirtschaftliches Interesse.
In Deutschland ist ein Pedelec (Unterstützung bis 25 km/h) gesetzlich einem Fahrrad gleichgestellt. Das gilt auch für die zu verwendenden Bauteile.
Bei Nichtbeachten kann es (bei Unfällen zb) passieren dass die Haftpflicht- und im schlimmsten Fall sogar die Unfallversicherung nicht bezahlt.
Du hast dafür sicher eine belastbare Quelle?
Den Fall, dass der Elektroantrieb manipuliert wurde, kann man ausklammern, hier ist in der Tat eine eventuell abgeschlossene Privathaftpflichtversicherung nicht zur Leistung verpflichtet.
 
Von wem zugelassen ? Bikeerzeuger oder Gesetzgeber ?

Und nochwas . Ich bin in Österreich zuhause und da darf auch vom Gesetzgeber am Fahrrad Beleuchtung nach Lust u. Laune montieren . Es gibt nur eine Mindestleuchtstärke .
 
Das wurde doch schon x mal disskudiert . ZIV u. VSF sind private Vereinigungen welche einer Privatperson gar nichts vorschreiben können.
Ich habe auch nicht behauptet dass die ZIV und VSF etwas vorschreiben können. Ich habe lediglich gesagt dass die beiden Vereinigungen dafür einen Leitfaden herausgebracht haben um sich einfacher orientieren zu können, was man einfach tauschen kann und welche Bauteile nicht ohne weiteres getauscht werden dürfen.

Auch dass ein Pedelec einem Fahrrad rechtlich gleichgestellt ist, ist korrekt. Nichtsdestotrotz muss der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung inkl. CE-Kennzeichnung für das Rad mitliefern wenn er es in der EU verkaufen will.
Selbige Kennzeichnung gilt dann nur für die Versionen wie sie der Hersteller zertifizieren lies und verkauft.

Tauscht man nun beispielsweiße ein Federelement oder die Bremsanlage, ist die ausgestellte Konformitätserklärung nicht mehr gültig. In der Folge kann nun, bei Schäden an Dritten oder deren Eigentum, die Privathaftpflicht die Zahlung verweigern..
Das hängt aber von der Versicherung ab. Dazu muss jeder seine eigenen Versicherungsbedingungen lesen
 
In der Folge kann nun, bei Schäden an Dritten oder deren Eigentum, die Privathaftpflicht die Zahlung verweigern..
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Das hängt aber von der Versicherung ab. Dazu muss jeder seine eigenen Versicherungsbedingungen lesen
Bitte konkret! Welche Versicherung schreibt "an ein Pedelec dürfen ausschließlich entsprechend von bestimmten Händlervereinigungen definierte Teile montiert werden" in die Versicherungsbedingungen?

Nochmal: ein Pedelec ist ein Fahrrad. Da darf ich als Kunde alle für ein Fahrrad geeigneten Teile dranbauen. Was meinst Du, wieviele Teile von der ZIV/VSF-Liste an einem 1000 Euro-Pedelec von Zündapp, Fischer undwiesiealleheißen verbaut sind?
 
Nochmal: ein Pedelec ist ein Fahrrad.
Das stimmt nicht, auch wenn du es noch so oft wiederholst.
Ein Pedelec ist nach der Stvo dem Fahrrad gleichgestellt, dh im Straßenverkehr gelten die beide die gleichen Regeln. Aber bei der "Zulassung" werden sie unterschiedlich behandelt, siehe CE-Kennzeichnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf welcher Rechtsgrundlage?

Bitte konkret! Welche Versicherung schreibt "an ein Pedelec dürfen ausschließlich entsprechend von bestimmten Händlervereinigungen definierte Teile montiert werden" in die Versicherungsbedingungen?

Nochmal: ein Pedelec ist ein Fahrrad. Da darf ich als Kunde alle für ein Fahrrad geeigneten Teile dranbauen. Was meinst Du, wieviele Teile von der ZIV/VSF-Liste an einem 1000 Euro-Pedelec von Zündapp, Fischer undwiesiealleheißen verbaut sind?
Eine Versicherung darf in ihren Bedingungen festlegen dass Schäden, die durch Nutzung eines Produkts dessen CE-Kennzeichnung nicht mehr gültig ist, nicht zu regulieren. Da braucht es keine besondere Rechtsgrundlage.
Und dabei spielt es keine Rolle ob ich mit einem elektronischen Spielzeug aus China ohne CE Zeichen und EU-Konformität das Haus meines Nachbarn abfackel oder mit meinem Pedelec, dass die EU-Konformität durch Veränderung der Bauteile verloren hat, etwas von Dritten beschädige.
Aber wie auch bereits erwähnt, es gibt Versicherungen, die bezahlen trotzdem und es gibt eben jene die sowas explizit rausnehmen..
Deswegen kann die Sache eben nicht pauschalisiert werden.

Nochmal: Ein Pedelec benötigt trotzdem eine EU-Konformitätserklärung und ein CE-Kennzeichen, obwohl es als Fahrrad eingestuft ist.
Und die ZIV/VSF-Liste schreibt ja keine expliziten Teile vor sondern gibt nur Hinweise welche Baugruppen einfach durch x-beliebige Teile getauscht werden dürfen und welche eine vorherige Freigabe durch den Hersteller benötigen.

Dass ein Pedelec eine solche EU-Konformität nachweisen muss, kann jeder auf der offiziellen Website der EU nachlesen.
 
Dass ein Pedelec eine solche EU-Konformität nachweisen muss, kann jeder auf der offiziellen Website der EU nachlesen.
Und was hat das damit zu tun das ich als Privatperson auf mein Pedelec Bremsen , Beleuchtung , Laufräder , Reifen , Federelemente , Lenker montieren kann was mir gerade in den Sinn kommt.

Und von welcher Versicherung wird hier gesprochen ?

Jetzt warte ich noch auf eine jährliche TÜV Überprüfung .
 
Eine Versicherung darf in ihren Bedingungen festlegen dass Schäden, die durch Nutzung eines Produkts dessen CE-Kennzeichnung nicht mehr gültig ist, nicht zu regulieren.
Bitte ein konkretes Beispiel! Danke.
Nochmal: Ein Pedelec benötigt trotzdem eine EU-Konformitätserklärung und ein CE-Kennzeichen, obwohl es als Fahrrad eingestuft ist.
Das ist eine Vorschrift für den Inverkehrbringer. Die Konformitätserklärung kann er selbst ausstellen.
Und die ZIV/VSF-Liste schreibt ja keine expliziten Teile vor sondern gibt nur Hinweise welche Baugruppen einfach durch x-beliebige Teile getauscht werden dürfen und welche eine vorherige Freigabe durch den Hersteller benötigen.
Das sind Empfehlungen eines Händlerverbandes für seine Mitglieder.
Dass ein Pedelec eine solche EU-Konformität nachweisen muss, kann jeder auf der offiziellen Website der EU nachlesen.
Hast Du oben schon geschrieben. Eine Vorschrift für Inverkehrbringer. Nicht für den Nutzer.
Abgesehen davon: welche Fahrradkomponenten tragen denn eine CE-Kennzeichnung?
 
Bitte ein konkretes Beispiel! Danke.

Das ist eine Vorschrift für den Inverkehrbringer. Die Konformitätserklärung kann er selbst ausstellen.

Das sind Empfehlungen eines Händlerverbandes für seine Mitglieder.

Hast Du oben schon geschrieben. Eine Vorschrift für Inverkehrbringer. Nicht für den Nutzer.
Abgesehen davon: welche Fahrradkomponenten tragen denn eine CE-Kennzeichnung?
Ich kenne nicht alle Versicherungen, da muss jeder seine eigenen Versicherungsbedingungen durchgehen...


Einzelne Komponenten tragen keine Kennzeichnung aber dein Pedelec als Ganzes hat eine Kennzeichnung.
Dass die Vorschrift für den Inverkehrbringer gilt ist klar.
Aber ich vermute es wird hier von manchen nicht verstanden dass die Konformität nicht mehr gegeben ist wenn Komponenten getauscht werden.

Da es hierzu grundsätzlich verschiedene Meinungen und Interpretationen der Vorschriften gibt, kommen wir ohne einen Fachanwalt eh nicht weiter und sollten hier Schluss machen bevor es abdriftet.
Sollte jemand weiterdiskutieren wollen, gerne per PN.

Ansonsten allen einen schönen Abend!
 
Ich kenne nicht alle Versicherungen,
Um welche Art von Versicherung geht es die sie nach Änderung der Serienausstattung keinen Versicherungsschutz mehr bietet . Nicht von wem sie angeboten wird .
Aber ich vermute es wird hier von manchen nicht verstanden dass die Konformität nicht mehr gegeben ist wenn Komponenten getauscht werden.
Hier mal ein Bild von so einer Erklärung . Da steht doch nur das Gewicht , Motorleistung u. Geschwindigkeit . Mehr Infos bekommt der User nicht und braucht er wahrscheindlich auch nicht .

IMG_20230408_185552.jpg
 
... und wehe, wenn das Rad nicht vollständig gemäß StVZO ausgestattet ist :oops:

Mit unfreundlichen Grüßen,
Ihre Arroganz-Verunsicherung
 
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