Guten Abend,
Hab vorhin an meinem Rad ( am 30.05. 6Monate in meinem Besitz ) festgestellt, dass 2 Speichen am HR gerissen sind. Wird so etwas eigentlich als Garantiefall behandelt, oder zählt sowas unsinnigerweise als Verschleißteil?
Und nach 6Monaten tritt ja die Beweislastumkehr in Kraft, wobei das bei Speichen natürlich nicht das Problem wäre.
Geht mir jetzt nicht um die paar für die Speichen, sondern um die grundsätzliche Problemmatik.
Grüße
Hab vorhin an meinem Rad ( am 30.05. 6Monate in meinem Besitz ) festgestellt, dass 2 Speichen am HR gerissen sind. Wird so etwas eigentlich als Garantiefall behandelt, oder zählt sowas unsinnigerweise als Verschleißteil?
Und nach 6Monaten tritt ja die Beweislastumkehr in Kraft, wobei das bei Speichen natürlich nicht das Problem wäre.
Geht mir jetzt nicht um die paar für die Speichen, sondern um die grundsätzliche Problemmatik.
Grüße