Strafe wegen fahren auf Bundesstraße ?

Ich finde es richtig das ihr eine Strafe bekommen habt nicht weil ihr auf der Bundesstraße gefahren seit sondern weil ihr den Radweg nicht benutzt habt.

Gerade da ihr was getankt hattet ist es schon fahrlässig auf der Straße zu fahren.
Es spielt ja keine Rolle ob ein PKW dort lang möchte oder nicht.

Wäre dort kein begleitender Radweg hätten die euch auch nicht angehalten.
Oder wärt ihr auf dem Radweg gefahren denke ich auch das die euch nichts gamacht hätten.

Auf der Bundesstraße darfst du ganz klar fahren solange kein Radweg da ist(oder du in einem Bundesland wohnst in welchem die Radwegbenutzungspflicht nicht gültig ist)

Also einfach das Bußgeld zahlen und fertig.
 
Soviel ich weiß kann man mit dem Radl überall fahren(außer BAB ). Wobei ich auch den Radweg der Bundesstrasse vorziehen würde.Vorallem in angetüteltem Zustand.
 
Es handelte sich bei der Straße um eine Autobahnüberführung. Der dazugehörige Radweg macht einen großen Schlenker über eine separate Brücke etwa 500m entfernt. Mein Kumpel hatte die Idee einfach auf der Bundesstraße weiter zu fahren statt den Radweg zu benutzen. Einen Sinn hatte dies allerdings nicht so richtig. Einfach eine dumme Idee...
Aber ich habe schon oft gesehen das dort Radfahrer unterwegs sind weil die nicht peilen, dass der Radweg letztenendes auch zum Ziel führt.
Eine Bekannte von mir (Polizistin) erzählte mir heute am Telefon, dass es höchstens zu einem Bußgeld von 30 € kommen kann - wenn überhaupt.
Im nüchternen Zustand wären wir sicher auch nicht auf die dämliche Idee gekommen - obwohl ich schon mal ganz gern auf einer Autobahn Fahrrad fahren würde...
 
...ohnehin muss der Verdacht einer unter Alkoholeinfluß begangenen Owi oder Stratat bestehen, was bei fahrradfahren erst ab 1,6 promille der Fall wäre

Ich hab ja bewußt von relativer und absoluter Fahruntüchtigkeit (auch bei Fahrradfahrern) gesprochen. Du liegst leider falsch - bereits ab 0,3 Promille mit Folgen bzw. Ausfallerscheinungen liegt sogar eine Straftat (§315c StGB) vor.
 
wenn so ein breiter durchgezogener wießer streifen auf der strasse ist, und wenn da rechts links und in der mitte so leitplanken sind, dann darfst du N I C H T da fahradfahren!
 
@Axel
warum soll man nachts nicht auf ner leeren strasse fahren ?
da sieht und hört man n auto doch schon meilenweit vorher.


hey machero,

um was es mir hier geht,er will sich letztendlich nur bestätigen lassen wie klasse er ist.
sein treiben ist aber absolut falsch.wenn er was gesoffen hat,soll er seine karre gefälligst schieben!!!

ein auto, zu spät bemerkt durch quatschen oder was weiss ich,ein unbedachter schwenk,das auto muss eventuell ausweichen oder der fahrer verreisst sein lenkrad = böhseste konsequenzen!!!


und dafür will er sich hier die absulotion holen???nicht mit mir!!!
die alleen und strassen sind voll von andenken solcher könner!!!
und sieh die aktion mal aus der sicht des ahnungslos hinfahrenden autofahrers.

gruss axl

ps.@machero:schade das du nicht beim BR bei bist!!!
 
Axl zu Ostern entweder weniger Weinbrandschoki und Liköreier schlecken oder mehr, noch besser n bissel Rad fahren:D Glaub du steigerst dich da in was rein was es nich jibt! An der Geschichte is einfach nix verwerfliches möchte sehen wie irgend wer der Nachts nach Hause will nich die Abkürzung über ne leergefegte Landstaße nimmt. Wenn die netten Herren in grün kommen immer freundlich bleiben und sie werden esdir gleich tuen "so du mir so ich dir" funzt bei mir seid etlichen Jahren und die Kolegen ham mich schon bei schlimmeren Sachen erwischt als beim Radfahren.
Ach ja die Sache mit dem Alk, hab noch nie gesehen das irgend wer auf die Idee kam nach nem N8ride nach hause zu schieben:D und mir war schon das ein oder andere ma n bisse Duselig nach wenig essen wegen arbeiten, danach sport, und im anschluß 3Bier da geht das bei mir recht schnell.
Allso rosarote Brille aufsetzen und ab dafür.
Ick geh jetz Biken:aetsch:
 
So ein Quatsch!

Auf einer Bundesstraße darf man nur mit motorbetriebenen Fahrzeugen mit eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 KM/h fahren.

Daher darf ma auch mit nem 50er Roller nicht auf ne Bundesstraße sondern erst mit nem 80er.

Sollte sich an der StVO seit meinem Führerschein da plötzlich was geändert habe bitte ich dies zu belegen.

Zumindest gilt das für Westdeutschland :)
 
Du darfst Dir gern die StVO selbst durchlesen. Interessant hierbei ist:

http://bundesrecht.juris.de/stvo/__18.html (Autobahnen und Kraftfahrstraßen)

http://bundesrecht.juris.de/stvo/__2.html (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge)

Bundesstraßen werden da gar nicht erwähnt bzw. gilt §2 StVO. Bundesstraßen sind in der Regel keine Kraftfahrstraßen, es sei denn sie sind entsprechend beschildert. Die StVO gilt übrigends deutschlandweit ;) .
 
Axl zu Ostern entweder weniger Weinbrandschoki und Liköreier schlecken oder mehr, noch besser n bissel Rad fahren:D Glaub du steigerst dich da in was rein was es nich jibt! An der Geschichte is einfach nix verwerfliches möchte sehen wie irgend wer der Nachts nach Hause will nich die Abkürzung über ne leergefegte Landstaße nimmt. Wenn die netten Herren in grün kommen immer freundlich bleiben und sie werden esdir gleich tuen "so du mir so ich dir" funzt bei mir seid etlichen Jahren und die Kolegen ham mich schon bei schlimmeren Sachen erwischt als beim Radfahren.
Ach ja die Sache mit dem Alk, hab noch nie gesehen das irgend wer auf die Idee kam nach nem N8ride nach hause zu schieben:D und mir war schon das ein oder andere ma n bisse Duselig nach wenig essen wegen arbeiten, danach sport, und im anschluß 3Bier da geht das bei mir recht schnell.
Allso rosarote Brille aufsetzen und ab dafür.
Ick geh jetz Biken:aetsch:

mein lieber dicker proper,

1.entsage ich dem genuss von alkohol fast völlig
2.war ich schon biken,mit einem bike das immer funzt!!!
3.haben die boys die strasse nicht nur gekreuzt sondern die selbige genutzt!!!
4.dann muss in zukunft sorge getragen werden,daß du nach nem nightride nur fassbrause trinkst!!!besser noch wir klären das mit deinem chef beim BR,dann wirst du den begriff nightride aus deinem vokabular streichen können!!!:daumen:
 


Genau.. § 18 Zeichen 331 (das ist dieses nette weiße Wägelchen auf blauem Grund was ich zumindest hier bei uns an allen Bundesstraßen sehe.) Ih weiß nicht was beie euch sonst ne Bundesstraße ist.. Aber z.B. B10, B27.. sind alle so gekennzeichnet

Und da gilt genau das wa sich gesagt habe. (§18). siehe auch dieser freundlicherweise eind drüber eingestellte Link

Ob natürlich irgenwo im ostdeutschen Flachland bereits die Verbindung zwischen zwei Kuhfladen als Bundesstraße gilt kann ich nicht beurteilen :lol:

genauso gilt immer wenn Radweg da ist dieser zu benutzen.. du DARFST da wedereine normale noch ne Landstraße benutzen wenn daneben ein Radweg ist (Lernt man übrigends ebenfalls in ner Fahrschule)

Und noch was... im Gegensatz zu Dir hab ich meine Führerschein nicht bei ALDI gemacht:lol: :lol: :lol:
 
hallo,

auf Bundestraßen darf man grundsätzlich mit dem Fahrrad fahren. Es sei denn, dass bei der Bundesstraße handel sich um eine Kraftfahrstraße.:lol:


Gruss mathen
 
hallo,

auf Bundestraßen darf man grundsätzlich mit dem Fahrrad fahren. Es sei denn, dass bei der Bundesstraße handel sich um eine Kraftfahrstraße.:lol:


Gruss mathen

Es sei denn die haben Schild 331 wie oben beschrieben. Leider kenn ich bei uns kein Bundesstraße ohne dieses Schild.

Ändert abr nichts daran, das man bei vorhandenem Radweg (Auch wenn de einen gewissen "Umweg bedeutet wegen seiner Führung) überhaupt nicht auf der Straße fahren darf.
 
Auf einer Bundesstraße darf man nur mit motorbetriebenen Fahrzeugen mit eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 KM/h fahren.
:eek: :lol:

genauso gilt immer wenn Radweg da ist dieser zu benutzen..
echt?


Und noch was... im Gegensatz zu Dir hab ich meine Führerschein nicht bei ALDI gemacht:lol: :lol: :lol:
bei Penny? :daumen:


Also kein strasenbegleitender Radweg.
jepp.
 
Genau.. § 18 Zeichen 331 (das ist dieses nette weiße Wägelchen auf blauem Grund was ich zumindest hier bei uns an allen Bundesstraßen sehe.) Ih weiß nicht was beie euch sonst ne Bundesstraße ist.. Aber z.B. B10, B27.. sind alle so gekennzeichnet

Bei uns eher selten der Fall. Nichtmal die Ost-West-Achse B1 ist ne Kraftfahrstraße - also in meinem Bereich. Dafür gibt's hier aber ne Landesstraße, die Kraftfahrstraße ist (neue Verbindungsstr. von BAB10, AS Marzahn Richtung Strausberg; bis kurz vor Radebrück).
 
Genau.. § 18 Zeichen 331 (das ist dieses nette weiße Wägelchen auf blauem Grund was ich zumindest hier bei uns an allen Bundesstraßen sehe.) Ih weiß nicht was beie euch sonst ne Bundesstraße ist.. Aber z.B. B10, B27.. sind alle so gekennzeichnet
Soll das heißen das es so sein muß, nur weil Du es nicht anders kennst :spinner:

Und noch was... im Gegensatz zu Dir hab ich meine Führerschein nicht bei ALDI gemacht
das hab ich jetzt einfach mal überhört ;)
 
30,- Eur? Wg. Alkohol oder? :confused:

Radweg nicht benutzt oder vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt 15 €
Radweg nicht benutzt oder vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt (mit Behinderung) 20 €
Radweg nicht benutzt oder vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt (mit Gefährdung) 25 €
Radweg nicht benutzt oder vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt (mit Sachbeschädigung) 30 €
 
In DRF hat neulich jemand berichtet, dass ihn die Polizei beim Fahren auf einer Bundesstraße angehalten hat. Er hat dann vergeblich versucht, den Beamten klarzumachen, dass das Radfahren auf einer Bundestraße nicht verboten ist. Sie haben ihn in den VW-Bus gepackt und wieder zurückgefahren. Da das Beharren auf die Richtigkeit seiner Ansicht den Beamten anscheinend nicht gepasst hat, fand er einige Wochen später eine Aufforderung in seinem Briefkasten, ein psychologisches Gutachten über seine Fahreignung beizubringen....

SCAB...
 
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