Strafen beim buddeln im wald oda sonst wo??

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jop hab da ma so ne frage was gint es oda gibt wes überhaupt strafen wenn man im wald einfach ma en double oda sonst was hinplflanzt für strafen bzw. gesetzte? oda darf man überhaupt im wald fahren?
des würde ich ma gerne wissen thx schon mal im vorraus^^:D :D :) ;) :daumen: :daumen: :daumen:
 
moin,
kann dir nur soviel dazu sagen, das daß grüne forstmännchen das in seinem gebiet bestimmt nicht gut heißt, wenn du da irgendwo was um buddelst.
sobald da auch nur ne art von holz ( in form von balken oder paletten ) liegt, wird er das bestimmt demontieren und das wahrscheinlich auch so gut, das du es danach nicht mehr benutzen kannst.
wenn der förster einiger maßen verständnis voll ist und du keine bäume und sträucher abholzt, kannst du auch glück haben , das er darüber hinweg sieht.
ob da strafe drauf steht, keine ahnung.
frag doch mal bei deinem forstamt nach, vieleicht geben sie dir ja nen hinweis, wo sie es eventuell dulden würden.


viel glück:rolleyes:
 
Heiko, da liegst Du ziemlich richtig. Bei uns hatten ein paar Freunde des freien Falls im Wald so eine kleine Northshore-Anlage gezimmert. Insgesamt über vielleicht 50 Höhenmeter, also gewiss keine riesige Anlage. Klar, ein paar Europaletten waren auch mit dabei und ein paar von diesen schmalen Holzlattentrails auch.... In den Wald traut sich heute aber keiner mehr mit dem Bike. Ein Händler hat gesagt, da sind noch immer 20.000Euros ausgeschrieben, weil dass die Stadt für die Demontage in Rechnung stellt

Gruß, Martin
 
LWalgG Rheinland Pfalz

§ 37
Bußgeldbestimmungen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer vorsätzlich oder fahrlässig

entgegen § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 einen Kahlschlag, entgegen § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 eine vorzeitige forstwirtschaftliche Nutzung oder entgegen § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 eine zuwachsmindernde Lichtstellung vornimmt oder vornehmen lässt,

entgegen § 14 Abs. 1 Satz 1 ohne Genehmigung eine Umwandlung oder eine Erstaufforstung von Wald vornimmt oder vornehmen lässt,

entgegen § 34 Abs. 3 Satz 1 die zur Durchführung der Forstaufsicht erforderlichen Auskünfte nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt.

(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig

entgegen § 16 Abs. 4 Satz 2 eine Handlung vornimmt, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung von Schutzwald führen kann,

entgegen § 22 Abs. 2 sich so verhält, dass die Lebensgemeinschaft Wald oder die Bewirtschaftung des Waldes gestört, der Wald gefährdet, beschädigt oder verunreinigt oder die Erholung anderer beeinträchtigt wird,

entgegen § 22 Abs. 3 im Wald ohne Zustimmung der oder des Waldbesitzenden außerhalb von Straßen und Waldwegen mit dem Rad fährt oder reitet oder auf Straßen oder Waldwegen reitet, auf denen das Reiten durch eine besondere Zweckbestimmung ausgeschlossen ist,

entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 im Wald mit Kutschen, Pferdeschlitten, Kraftfahrzeugen oder Anhängern fährt oder diese abstellt,

entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 im Wald mit Hundegespannen oder Loipenfahrzeugen fährt,

entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 im Wald zeltet,

entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 Waldflächen oder Waldwege während der Dauer des Einschlags oder der Aufarbeitung von Holz betritt,

entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 oder 6 Naturverjüngungen, Forstkulturen, Pflanzgärten oder forstbetriebliche Einrichtungen betritt,

entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 organisierte Veranstaltungen verantwortlich im Wald durchführt,

entgegen § 23 Abs. 1 sich Walderzeugnisse über den persönlichen Bedarf hinaus aneignet oder entgegen § 23 Abs. 2 ohne Erlaubnis der Waldbesitzenden gewerblich sammelt,

den Waldbrandschutzbestimmungen des § 24 Abs. 2 oder 4 zuwiderhandelt,

den Vorschriften einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

(3) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 können mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, die übrigen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro, in besonders schweren Fällen bis zu zehntausend Euro, geahndet werden.

(4) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist in den Fällen des Absatzes 1 die obere Forstbehörde, in den Fällen des Absatzes 2 das Forstamt.

(5) Bei Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 kann das verbotswidrig eingeschlagene Holz eingezogen werden.


Neben dem Bußgeld ist zu beachten, dass auch die Kosten der Beseitigung der Anlage auferlegt werden können, soweit man Euch als Störer identifizieren kann.
 
wald ist in deutschland (zumindest in ba-wü und bayern) ein sehr ernstes thema.
wenn eine regierung schon über eine waldmaut oder über betretungsverbot der waldflächen nachdenkt dann würd ichs bei dem thema auf nix ankommen lassen.

also entweder nix großes buddeln (dann wird die strafe gering ausfallen), oder an einem ort buddeln wo fast niemand sonst hinkommt (in deutschland schwer zu finden).
beste lösung wäre ein waldstück zu pachten und dann mit dem förster sprechen wies ausschaut. da musst du dann auch nicht immer angst haben dass jemand vorbei kommt und dumme sprüche loslässt. :daumen:
 
Laß es!

Bei uns haben auch ein paar Spezies ihre Bahn mitten auf dem Wanderweg gebaut. Seitdem wird jeder Biker im ganzen Wald von den Wanderern und Spaziergängern schief angeguckt oder angemault.

Es waren schonmal für längere Zeit Trails in dem Wald gesperrt und unbrauchbar gemacht worden, die jetzt glücklicherweise wieder freigegeben wurden.

Ich habe keine Lust in 3 Jahren nur noch auf Forstautobahnen fahren zu können!

Gruß Deichkind
 
Hi!

Also ich empfehle den Trail aus der Natürlichen Lage heraus zu bauen.
Ohne eingebrachtes Material,Sägen und Hämmern.

Mein Werkzeurepertoire umfasst einen Klappspaten ,eine Fiskars-Machete ,
einen Gardena -Teleskopstab mit einem Rechen-,Harken und Besenaufsatz.
Reichlich Hanfschnur und ein wenig Rödeldraht.

Die Machete verwende ich möglichst wenig - eher zum entfernen von altem Geäst oder einem umgestürzten Baum.
Totes Holz zum Bau zu verwenden (Ohne Nägel) führt seltenst zu ärger.
Der Förster duldet in der Regel das man seine Arbeit tätigt.(Ausmisten)

Die Trails belassen wir absolut natürlich.
Rechen lediglich das Laub weg ,harken den Boden ein wenig an damit er Griffiger wird und sich der Trail durchs befahren festigt.

Störende Äste bitte nicht abbrechen sondern nach Möglichkeit mit verrottender Schnur (Hanfseil hält eine Saison) über 1,80m Höhe anbinden.

Bitte keine Schäden an der Natur verursachen (Private Fällarbeiten , Wurzeln entfernen ,Löcher buddeln)das Schadet allen!!

Den Klappspaten verwenden wir höchstens um gefähriche Steine zu entfernen
, einen natürlichen Absprung ein wenig zu shapen oder um unsere Spuren zu beseitigen (Löcher in der Landezone etc.).

Der Forstverwalter in unserem Revier kennt uns bereits beim Namen ,wir haben
ihn aber um Hilfe und Tipps gebeten ,wie wir das vernünftig gestalten können
und sind bei dieser Lösung agekommen.

Wir sammel noch den Müll der WANDERER auf.
Das ist Teil des Deals.

Dafür hat uns der gute Mann ein Paar stellen in seinem Wald gezeigt
die zum Biken geländetechnisch der totale Wahnsinn sind.

Eine Stelle wird unser Drophügel.
Wir werden diesen benutzen können sobald der störnede Baum gefällt worden ist.Dafür müssen wir aber auch alle mithelfen.

Sucht den Dialog zu euren Förstern und Forstverwaltern.
Helft ihnen dabei den Trail-Wildwuchs einzudämmen ,Wilden Bikern
die örtlichen "Regeln" zur Forstbenutzung zu erklären und zeigt ihnen die "offiziell genehmigten Trails" .

Durch eure Mithilfe und Mitverantwortung habt ihr dann auch gegenüber
Gastbikern und Wanderern bestimmungsrecht was in eurem Revier geschieht .

Doubles buddeln ist No-No!!
 
Die Sachschäden sind das eine, andererseits besteht immer auch die möglichkeit einer Bestrafung nach dem strafgesetzbuch (z.B. bei Sachbeschädigung nach § 303 StGB; in der Gegend von NBG gabs vor einigen Jahren mal so an Fall, da haben einige Jungs Holztrails in den Wald gebaut ... soweit ich weiß hab die einige Sozialstunden ableisten müssen (Jugendstrafrecht)
 
hi,
ich find die idea gut mit dem Föster in köntackt zu gehen.
Hab selber einen Wald vor der Haustür und den Förster kenn ich auch ein bischen.
Eine kleine möglichkeit haben meine Kolegen und ich auch noch in einem mini bikepark für die kleinen, die schaun immer neidisch wen wir da ma auftauchen. wurden auch mal vom Bürgermeister angesprochen ob wir den kids sicheres fahren beibringen können. War ganz lustig.
Also unser dorf hat auch nur 12.000 einwohner.

MFG
 
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