Sturz mit Rennrad bei 56Km/h Autofahrer trifft die Schuld

Gut, dass Dir nix weiter passiert ist. Mich hats mal ähnlich erwischt, aber bei der halben Geschwindigkeit. Da war nur das Radl hin und wurde ohne Polizei geregelt.

Der Text allerdings schaut aus als wäre er direkt nachm Unfall geschrieben worden.
Und nimm besser den Part mit dem Triathlonlenker raus, wenn da keine Bremshebel dran waren.
 
Erstmal gute Besserung, das wird schon wieder.

Ohne jetzt lange nach Urteilen zu suchen, kurz meine Auffassung:
- strafrechtlich natürlich keine Auswirkungen, betrifft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur den Autofahrer
- zivilrechtlich durchaus kritisch, im schlimmsten Fall aufgrund der Geschwindigkeit (höher als "allgemein von einem Radfahrer erwartet" - die erwähnten 15 bis 20 km/h, OLG Karlsruhe, VRS 78, 329) und dem Lenkergriff (noch kein Urteil bekannt) eine ordentliche Anspruchskürzung. Sollte es die gegnerische Versicherung darauf ankommen lassen, glaube ich kaum, dass 100 % der Schadenssumme erstattet werden. Trotzdem hoffe ich natürlich das Beste.
 
Wie die Versicherung sich mit der Sache anstellt,werden wir sehen.
Und wie stellt sie sich bisher an? Ein Anruf bei der Versicherung ist ja schon erfolgt, oder? Die werden dann ja schon gesagt haben wie es mit dem Schaden am Rad weiter gehen soll, sprich ob ihr Gutachter das anschauen soll oder nur ein Kostenvoranschlag eingereicht werden soll.
Schmerzensgeld geht eh nur über einen Anwalt.

Ohne jetzt lange nach Urteilen zu suchen, kurz meine Auffassung:
- strafrechtlich natürlich keine Auswirkungen, betrifft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur den Autofahrer
- zivilrechtlich durchaus kritisch, im schlimmsten Fall aufgrund der Geschwindigkeit (höher als "allgemein von einem Radfahrer erwartet" - die erwähnten 15 bis 20 km/h, OLG Karlsruhe, VRS 78, 329) und dem Lenkergriff (noch kein Urteil bekannt) eine ordentliche Anspruchskürzung. Sollte es die gegnerische Versicherung darauf ankommen lassen, glaube ich kaum, dass 100 % der Schadenssumme erstattet werden. Trotzdem hoffe ich natürlich das Beste.
Sehe ich auch so. Strafrecht ist völlig uninteressant und zivilrechtlich würde ich sagen, dass man einfach den Mund hält. Wenn man da nicht breit erzählt wie schnell man war und wie man auf dem Rad saß interessiert das nicht. Der Unfallgegner kann ja auch nicht erst erzählen, dass er den Radfahrer nicht gesehen hat und später eine Schätzung von dessen Geschwindigkeit abgeben.
 
Komisch. Motoradfahrer habe auch keine wesentlich größere Silhouette und sind schneller unterwegs... Generell muss man doch einfach davon ausgehen, dass auf einer Straße mit erlaubten x km/h auch jemand mit x km/h unterwegs ist, vollkommen egal ob per Rollstuhl oder Ferrari?
 
Generell muss man doch einfach davon ausgehen, dass auf einer Straße mit erlaubten x km/h auch jemand mit x km/h unterwegs ist, vollkommen egal ob per Rollstuhl oder Ferrari?

Nicht unbedingt! Ein PKW, der mit Tempo 100 unterwegs ist und, sagen wir, 100 m entfernt ist, erreicht mich in 3,6 Sekunden. Ein Rollstuhl mit 5 km/h erst in 72 Sekunden. Möglicherweise mache ich meine Entscheidung, noch in in die Straße einzufahren oder zu warten, (auch) davon abhängig. Weil es nicht der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass Rollstühle mit 100 km/h unterwegs sind.

....[Bericht auf Wunsch entfernt]...

Ich wünsche Dir rasche Genesung.
Wie hier schon geschrieben wurde, ist es nicht unbedingt die Polizei, die über Schuld oder Nichtschuld bei zivilrechtlichen Dingen entscheidet. Ich könnte mir vorstellen, dass es Richter gibt, die sagen, ein Radfahrer mit 56 km/h, mit der Sonne im Rücken, der sieht, dass von rechts ein Auto in die Straße einbiegen will, muss zumindest bremsbereit sein, wenn nicht sogar seine Geschwindigkeit verringern. Wie Du schreibst, hat der Unfallgegner vor Ort sogar schon zu Protokoll gegeben, dass Du sehr schnell unterwegs warst.

An sich ist die Sache klar... Was will der Autofahrer dem Richter erzählen:Das ich mit 90 angeschossen kam!?Ich habe eine Rechtsschutzversicherung...

Na dann brauchst Du Dir ja keine Sorgen zu machen. :daumen:

Hier gibt es einige AZ zu Fahrradurteilen: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#geschwindigkeit

Ein Rennradfahrer, der mit zügiger Geschwindigkeit fährt, ist in besonderem Maße zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet (OLG Düsseldorf, Az. 18 U 253/92).
Ein Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt auf einer innerörtlichen Straße mit einem Fußgänger kollidierte, der die Fahrbahn überqueren wollte, wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einer hälftigen Mithaftung verurteilt (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 94/89).
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht unbedingt! Ein PKW, der mit Tempo 100 unterwegs ist und, sagen wir, 100 m entfernt ist, erreicht mich in 3,6 Sekunden. Ein Rollstuhl mit 5 km/h erst in 72 Sekunden. Möglicherweise mache ich meine Entscheidung, noch in in die Straße einzufahren oder zu warten, (auch) davon abhängig. Weil es nicht der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass Rollstühle mit 100 km/h unterwegs sind.

Und da liegt der Hund begraben. Im Zeitalter von großer Verbreitung an Rennrädern, eBikes, Pedelecs (die letzteren dazu noch alle mit vergleichsweise unterdimensioniertne Bremsanlagen) ist die Sichtweise "ein Radfahrer kann nicht so schnell sein" einfach veraltet und entspricht nicht mehr der Situation auf der Straße. Bis vor kurzem konnte man noch davon ausgehen, dass Radfahrer in sportlicher Kleidung (RR'ler) schnell unterwegs sind. Dank eBikes und Konsorten ist das auch hinfällig.

Daher ist IMO die einzige Möglichkeit, eine Situation einzuschätzen, tatsächlich zu beobachten, wie schnell sich ein Objekt nähert. Durch die technischen Entwicklungen und Trends der letzten Jahre ist die "allgemeine Lebenserfahrung" nunmal im Wandel. Ich fahre auch schon seit einigen Jahren sportlicher Rad und weiß nicht, wann ich das letzte mal mit weniger als 30 km/h auf der Straße unterwegs war...

Wobei ich der "erhöhten Aufmerksamkeitspflicht" schon aus Eigenschutz voll zustimme. Nur dummerweise bringt die auch wenig, wenn ein Autofahrer, der bspw erst stehenbleibt (für mich: Hat mich gesehen, wartet) dann doch noch losfährt, weil er meint ich sei ja eh langsam...
 
Ich stimme Dir zu, außer, was die Pedelecs betrifft. Da die Unterstützung bei 25 km/h abschaltet, ist man damit nicht unbedingt schneller als mit einem herkömmlichen Bike.

Im vorliegenden Fall war es ja aber wohl so, dass der Autofahrer das Bike einfach nicht gesehen hat. In ein paar Jahren würde vielleicht ein Kollisionswarngerät einen solchen Unfall verhindert haben.
 
Ich stimme Dir zu, außer, was die Pedelecs betrifft. Da die Unterstützung bei 25 km/h abschaltet, ist man damit nicht unbedingt schneller als mit einem herkömmlichen Bike.

Stimmt schon. Nur fahren auf einmal Leute 25 km/h bergauf, die man sonst nie in diese Geschwindigkeitgruppe gesteckt hätte. :D
 
Im vorliegenden Fall war es ja aber wohl so, dass der Autofahrer das Bike einfach nicht gesehen hat. In ein paar Jahren würde vielleicht ein Kollisionswarngerät einen solchen Unfall verhindert haben.

Jedes mal wenn ich Unfallberichte in der Zeitung lese heißt es der Autofahrer hätte den Radler nicht gesehen bzw. übersehen.
Um jemanden zu sehen müßte man zumindest mal gucken.

Ist immer wieder interessant zu sehen, wo Autofahrer so hingucken wenn sie von einem Parkplatz runterrollen oder aus der Seitenstrasse kommen.
 
Auf jeden Fall einen Rechtsanwalt hinzu nehmen. Alle andere ist Mumpitz. Wie beschrieben, wird die KK die Kosten ebenso einklagen, wie der Arbeitgeber seine Versicherung in Anspruch nehmen wird.

Unabhängig wo deine Arme z.Z. des Unfalls waren, wird u.U. ein Gutachter hinzugezogen werden, ob der Unfall von Deiner Seite her vermeidbar war. Übliches Spiel der Gegenseite. Dann wird geprüft werden, ob dein Rad der STVO entspricht. Sollte dies nicht so sein, wird es eng werden. Rennrad/ Gewicht etc.

Was die Exekutive meint, sagt oder deutet, hat vor Gericht keinen Wert.

Aber alles weitere wäre jetzt reine Deutung, erst einmal sein wir froh das du so gut weggekommen bist.
 
Unabhängig wo deine Arme z.Z. des Unfalls waren, wird u.U. ein Gutachter hinzugezogen werden, ob der Unfall von Deiner Seite her vermeidbar war. Übliches Spiel der Gegenseite. Dann wird geprüft werden, ob dein Rad der STVO entspricht. Sollte dies nicht so sein, wird es eng werden. Rennrad/ Gewicht etc.
Kann ich mir nicht vorstellen, dass die den Unfallhergang prüfen. Man kann Schadensscenarien an Autos nachstellen, da man die exakten Daten der Autos hat, aber selbst da gibt es Ungenauigkeiten von gut 20%. Aber wie will man die Geschwindigkeit eines Radfahrers nachvollziehen, der je nach Körperspannung stärker oder schwächer ins Auto dübelt...

Zur StVO Konformität: Da ist für den Schadensersatz immer die Kausalität wichtig. Bedeutet wenn er ohne Licht in der Nacht vom Rad geholt wird gibt es ein Problem und wenn er bei Tag vom Rad geholt wird ist das fehlende Licht irrelevant.
 
Was soll da eng werden? Fehlende Speichenreflektoren und damit frei zum Abschuss oder was?

So abwegig ist es nicht, denn, für Räder die im Straßenverkehr bewegt werden, gilt die STVO!

Auch Rennräder wenn sie das Gewichtslimit überschreiten, haben eine Lichtanlage mitzuführen.

2 funktinierende, unabhängig voneinander agierende Bremsen...

Die Hände sind am Lenker zu halten, nicht am TRI Aufsatz etc...

Schade das ich es in diesem "Spitzeforum" noch erklären muss...

und noch etwas...

Versicherungen lesen gern wie wir im Internet. Nunmehr ist die Schadenstelle bekannt, die Geschwindigkeit, das die Hände nicht am Lenker waren. usw. usf...

Ich habe in meinem Leben genug mit Gerichten, Gutachtern und Versicherungen, Zeugen und Sachverständigen zu tun gehabt...
 
Schreibt doch hier nicht immer solchen Unsinn.
Solche Sachen werden nur herangezogen wenn sie unfallursächlich sind.


1. Nicht immer

2. Kein Unsinn

Du bist ein Wissender!? Ich lade dich herzlich gern ein, wenn es bei mir mal wieder gekracht hat. Vorsorglich kannst du uns ja mal voraussagen, wie die Lottozahlen am WE sind und wie das Gericht in diesem Fall entscheidet!
 
Hmja. Ich bin sicher, wenn er am hellichten Tag ordnungsgemäß seine StVO-konforme Minifunzel (Licht bringen die, die man mitführen darf ja eh nicht) am Rad montiert gehabt hätte, wäre er viel besser gesehen worden...
Das mag die Versicherung sicherlich behaupten, aber das sie damit durchkommen, wage ich zu bezweifeln.
 
Du bist ein Wissender!? Ich lade dich herzlich gern ein, wenn es bei mir mal wieder gekracht hat.

Brauchst mich nicht einladen.
Habe solche Sachen, bei Tageslicht, selber zwei mal durch.
Autofahrer gepennt - Unfall - Rad jedesmal Totalschaden.
Ich hatte in beiden Fällen keine Lampen montiert, keine Pedalreflektoren u.s.w. was alles überhaupt nicht, seitens Polizei, Versicherung und Gericht, von Interesse war.
Was allerdings sofort überprüft wurde waren meine Bremsen.
 
Dann zäumen wir das Pferd eben von hinten auf...

@ Connex

Könntest du bitte ein Urteil heraussuchen, bei dem es zu einer Anspruchskürzung kam, obwohl der nicht StV(Z)O-konforme Zustand des Rades nachweislich nicht unfallursächlich war! Mir ist ein solches Urteil nämlich nicht bekannt, selbst in Verbindung mit Kfz habe ich keines gefunden.

Gut, dann weiter:

Auch Rennräder wenn sie das Gewichtslimit überschreiten, haben eine Lichtanlage mitzuführen.
Bestimmt war "unterschreiten" gemeint, über 11 kg muss auch ein Rennrad (genaue Definition? hihi) den üblichen Dynamo-Anbau mit "~" haben.

Die Hände sind am Lenker zu halten, nicht am TRI Aufsatz etc...
Der Aufsatz ist Teil des Lenkers, wird u.A. in den einschlägigen DIN-Datensätzen so definiert. Aber etwas alltagstauglicher: Ein Auto hat auch zwei unabhängige Bremsen. Trotzdem gibt es keine Pflicht, eine Hand ständig an der Handbremse zu lassen, eine gewisse körperliche Umorientierung bis zum Bremsvorgang wird also (zumindest bei Autofahrern) nicht beanstandet. Erinnert sich noch jemand an die Toyota-Fußmatten? Aus dem fehlenden Handbremsen-Einsatz wurde keinem ein Strick gedreht. So ist es (bisher) auch bei Radfahrern, eine gesetzlich oder juristisch definierte Bremsbetätigungszeit existiert nicht. Zumal Bremsen beim Fahrrad noch etwas komplizierter als beim Auto ist, da Vollbremsungen kaum realisierbar sind (Überschlag).
 
Ich stimme Dir zu, außer, was die Pedelecs betrifft. Da die Unterstützung bei 25 km/h abschaltet, ist man damit nicht unbedingt schneller als mit einem herkömmlichen Bike.

falsch, ein S-Pedelec mit 45kmh Höchstgeschwindigkeit, Nummernschild und Mofascheinpflicht is abgesehen vom Nummernschildchen optisch nicht von nem 25kmh Pedelec zu unterscheiden.
 
Genau so ist es, ursprünglich hast du freilich letztere 2 Kategorien unterschlagen. Und bis auf Nummernschild sind 1 und 2 praktisch nicht unterscheidbar Kategorie 3 insbesonder die schneller als 45kmh haben dann ne Tendenz teilweise eher Leichtmotorrädern zu ähneln, was sie ja nach Klassifikation auch sind.

Kennst mich doch, bin immer mal gerne im "Krümelkackermodus":D

Ja die Masse der Pedelcs macht nur 25

aber ich stimme pndrev zu, letztlich muss sich in der Tendenz auch die Rechtsprechung ändern, welche Geschwindigkeiten man nem Gefährt das auf ersten Blick wie nen Fahrrad aussieht denn zuzutrauen hat. Weil sich dies gewandelt hat und weiter wandelt mit Tendenz zu höherer Geschwindigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wieder einmal wird viel "Fach"wissen herangezogen, Haarspalterei betrieben und abwegige Beispiele zitiert. Und in ein paar Wochen kommt vom TE (wenn überhaupt noch etwas kommt) ein "So, alles ist gut ausgegangen, die Versicherung hat den Schaden übernommen und ich hab ein neues Rad."

.....
 
Ja in seinem Fall ist ja zum Glück nicht viel passiert, die Schadenssumme wohl selbst mit Schmerzensgeld deutlich unter 5000€.
Hätte auch anders ausgehen können - Invalidität oder Teilinvalidität. mit ganz anderen Schadenssummen. Und da wäre schon zu befürchten, das sich die gegnerische Versicherung so Dinge wie den Triathlonaufsatz genauer vornimmt.
 
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