so, mal die frage, was ist denn zulässig mit fahrräder die unser einer besitzt! also laut StVO!
straße?
bürgersteig?
gehweg?
gar nicht?
mit welchen optionen muss ein fahrrad für die straße ausgestattet sein?
usw
usw
usw
straße?
bürgersteig?
gehweg?
gar nicht?
mit welchen optionen muss ein fahrrad für die straße ausgestattet sein?
usw
usw
usw