StVO--> Fahrrad?

schalom

IBC-Gang #02-4554
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27. Mai 2002
Reaktionspunkte
11
Ort
Ulm
so, mal die frage, was ist denn zulässig mit fahrräder die unser einer besitzt! also laut StVO!


straße?
bürgersteig?
gehweg?
gar nicht?
mit welchen optionen muss ein fahrrad für die straße ausgestattet sein?

usw
usw
usw
 
weiß ja nicht was du fährst aber wenn du keine STVO ausstattung dort hast dann darfst du nirgends fahren und am allerwenigsten auf der straße!

verlangt sind:

front- und rückstrahler
spreichenreflektoren
vorne und hinten reflektoren
so zeugs an den pedalen
 
Original geschrieben von 27er



:daumen: :daumen: :daumen:

big hit mit dynamo,licht und schutzblechern .... *rofl*

:mad: Weist du überhaupt ein Big Hit zu schätzen??? Damit würdest du es nur vergewaltigen ... da fahre ich ja freiwillig mit einem best Verkehrsausgestattetem Fisherbike auf dem Bürgersteig Schrittempo :D
 
Ausrüstung:

Licht u. Reflektoren: §67 StVzO

Klingel: §64a StVzO

Bremsen:§65 StVzO

Schutzbleche müssen im übrigen nicht angebracht werden. Man hört immer wieder, dass es Pflicht wäre, ist jedoch falsch.

Wo ist zu fahren:

Fahrbahn, Radweg:

§2 StVO (Absatz 1 regelt zunächst die Benutzung der Fahrbahn, ansonsten ist Absatz 4 und 5 noch zu beachten)

@schalom: Im Wald gilt ja die StVzO/StVO nicht - gibt höchstens Waldgesetze, die das Radfahren entsprechend erlauben bzw. einschränken (Ausrüstung is da mehr oder weniger egal).
 
Wenn ihr nen Führerschein habt (auf Probe) und mit euren schönen Pornobikes und was weis ich nicht alles für selbstgebastelte Modelle fahrt und euch mal nicht so verkehrsgerecht verhaltet, ist euer Lappen weg :( Also immer schön aufs Fisherbike ... dann klappts auch mit der Bullerei :D
 
jetzt kommt mal wieder das thema rennrad dazu *g*
das sind doch auch fahrräder, würd ich jetzt mal so sagen :D aber da seh ich von dem ganzen auch nix.. liegt ja auch an der 12(oda wars 11:confused: )kg regel..
aber die haben auch keine klingel oder katzenaugen dran..
da sagt die polizei doch auch nix, ok hier sagen die eh nichts außer vor den schulen im winter aber sonst nich..
 
Original geschrieben von BlacK FoX
jetzt kommt mal wieder das thema rennrad dazu *g*
das sind doch auch fahrräder, würd ich jetzt mal so sagen :D aber da seh ich von dem ganzen auch nix.. liegt ja auch an der 12(oda wars 11:confused: )kg regel..
aber die haben auch keine klingel oder katzenaugen dran..
da sagt die polizei doch auch nix, ok hier sagen die eh nichts außer vor den schulen im winter aber sonst nich..

asphaltschneidersindauchkeinefahrrädersondernbaumaschienen...
 
tach ...

... auch ein "rennrad" ist ein fahrrad - ganz einfach! und um mal philosophisch zu werden: was ist denn bitte ein rennrad? ein rad mit dem man rennen fährt? was wäre dann mit dem bike mit dem ich mtb-rennen fahre? oder ist das ein rad mit nen seltsamen lenker? was wäre dann, wenn ich mir so nen lenker ans mtb schraube? fragen über fragen... ;) ...zurück zum thema...auch rennräder sind fahrräder für die (ausserhalb von rennveranstaltungen) die ausstattung mit allem drum und dran vorgeschrieben ist. einzige ausnahme: die müssen tagsüber ein batterielicht mitführen und wenns dunkel wird anbringen und anschalten, reflektoren brauchen sie (theoretisch) trotzdem und zwar alle ... :eek:
jetzt kannst du dir überlegen ob du beim zusammentreffen mit dem freund und helfer eine diskussion a la "aber diiieee haben doch auch alle nicht ..." startest ... :D

aloha
 
§67: (12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.

also: freie fahrt :lol:

nee, im ernst diese stvo gehört ganz schnell mal auf den neuesten stand gebracht (wer fährt heute noch mit nem 11 kilo rennrad rum ?) ;)

gruzz michael

ich hatte noch nie probs mit den grünen deswegen, sind anscheinend bei uns ein wenig lockerer drauf :p
 
Fahrräder, sondern Sportgeräte ..... und bin auf dem Weg ins Training .... so ähnlich hat der Spruch schon mal geklappt, hab mir dann nur ne Beleerung (Absicht) anhören müssen.

Öffentliche Strassen oder Radwege sind mitm mtb eh ein Graus.
 
Original geschrieben von Michael
§67: (12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.

*startnummern basteln geh*....

eigentlich liefer ich mir ständig rennen, mit autos (weniger erfolgreich) traktoren (geht ganz gut) anderen bikern (san des hier alles ösis?)...
 
im Grundegenommen gibt es zwei Paragraphen nämlich

§ 65 StVZO - Vorgeschrieben sind zwei voneinander
unabhängig wirkende Bremsen.
Diese müssen getrennt an Vorder und Hinterrad
angebracht,eine ausreichende Wirkung haben und während
der Fahrt leicht bedienbar sein.
und

§ 67 StVZO

die relevant sind

Über Sinn und Unsinn kann man viel diskutieren, Fakt ist, dass es Gesetz ist un bei einem schlecht gelaunten Polizeibeamten auch Geld kosten kann!
Die 11 kg Regel gilt nicht bei MTBs, auch wenn sie 9 kg wiegen.

Dafi
 
Wenn es nach der StVo geht, dann dürften 95% aller Biker hier im Forum ihre Bikes keinen millimeter vom eigenen Grund und Boden wegbewegen :lol:
Aber mal im Ernst: Who cares? Ich bin zumindest noch nie einem dermassen schlecht gelaunten Exemplar der grünen Männchen begegnet, das deswegen den Notizblock gezückt hätte.... ausserdem bin ich eh schneller ;)
Dumm wird es nur im Falle eines Unfalles... dann kann einem das zumindest einiges an Mitschuld einbrocken, auch wenn man ansonsten im Recht ist... eventuell gibt es dann auch arge Probleme mit der Versicherung. Damit muss man aber entweder leben können, oder man muss sich die Schmach geben und nen Dynamo an die 180mm Forke basteln :lol:
 
also mich hat letztens auch ein polizist angehalten.... ich habe auch brav angehalten, das lustige war das er mich nur darauf hinweisen wollte das ich nicht ueber den marktplatz fahren darf, die nicht vorhandene beleuchtung etc. hat er gar nicht bemerkt :>
 
Sagt mal wurde von euch überhaupt schonmal einer Angehalten weil er kein Licht am Bike hatte (im Hellen versteht sich):confused: :confused: Ich kann kaum glauben das das enin Polizist macht! Und im dunkeln habe ich meim alten Citycruiser der hat hinten und vorne Licht da sagt dann auch keiner was.
Wenn ich im dunkeln mit dem MTB fahre dann meist von der Freundinn heim und da fahre ich aufm Gehsteig und wenn die mich Anhalten sag ich das ich starkes Bauchweh habe oder Kopfweh und dann das ich schnellstens nachhause will, sollte doch klappen oder;) ?
Angehalten wurde ich letztens als ich mich verfahren hatte und ins Dunkle gekommen bin, da haben sie mir am Ortseingang die Luft aus den Reifen gelassen und sich sollte heim schieben.
 
naja angehalten direkt wurde ich auch noch nie... in der grundschule war einmal im jahr fahrradkontrolle und da ham sie mal meine beleuchtung bemaengelt, musste das rad dann sogar bei der wache noch vorzeigen
 
Also eigentlich fahre ich auch öfters Straße. Fast jeden Abend. Habe keinerlei Lichter oder Lichtreflektierende Gegenstände am Bike (das is übrigens schwarz:D). Zur NOT nehme ich gerne mal ne Taschenlampe mit. Ich fahre aber kaum Landstraßen bzw. starkbefahrene Wege. Trotzdem hat mich die Po(lente)lizei schon locker 7mal angehalten wegen kein Licht. Naja was solls-viel machen tun die da auch nich. Beim Kumpel von mir haben se schonmal die Luft aus den Reifen gelassen:D :D - nähste Tankstelle und weiter ging die Fahrt. Wie´s halt is.
Aber Leuten, die wirklích NUR Straße fahren würde ich zumindest ein Vorder- oder Rücklicht empfehlen.
 
Also ich bin auch noch nie von der Bullerei wegens Mangelner Beleuchtung oder gar Fehlender Reflektoren angehalten wurden.
Einmal haben sie mich angehalten und das nur um mich darauf hinzuweise das ich wenig Luft im Hinterreifen hätte.
 
Original geschrieben von BlueIceDragon
...
Dumm wird es nur im Falle eines Unfalles... dann kann einem das zumindest einiges an Mitschuld einbrocken, auch wenn man ansonsten im Recht ist... eventuell gibt es dann auch arge Probleme mit der Versicherung. Damit muss man aber entweder leben können, oder man muss sich die Schmach geben und nen Dynamo an die 180mm Forke basteln :lol:

Kommt drauf an, was ursächlich für den Unfall war. Am Tage läßt sich schlecht begründen, dass ne fehlende Beleuchtung nun gerade ursächlich für nen bestimmten Unfall ist. Da kannste auch am Tage mit Beleuchtung fahren und der Unfall wäre genauso passiert ;) . Abends und nachts ist das natürlich was anderes.
 
@mightyEx: Es reicht doch schon, wenn mal ein kurzer Regenschauer aufzieht und die Autos mit Licht herumgurken - das kommt selbst im Sommer ab und an mal vor. In diesem Falle hätte die Gegenseite leichtes Spiel, denn "mit Reflektoren hätte ich den ja gesehen - aber so war er für mich in diesem fürchterlichen Regen einfach nicht rechtzeitig zu erkennen..."

Und selbst bei strahlendem Sonnenschein kommt vielleicht ein findiger Anwalt drauf einem was wegen einem "nicht verkehrstauglichen" Fahrzeug auf's Auge zu drücken... da gibt's die dollsten Dinger.
 
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