StVZO Mindesthelligkeit in welchen Paragraphen?

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9. Juni 2009
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Da es hier immer wieder um Leuchten nach der StVZO geht, stelle ich die Frage in diesem Forum.
Ich schreibe gerade eine Ausarbeitung zum Thema E-Bikes und bin gerade bei der Beleuchtung.

Überall liest man immer etwas von einer Mindesthelligkeit des Frontscheinwerfers nach StVZO von 10 Lux, allerdings konnte ich im §67 der StVZO nichts zu dieser Aussage finden.

Wo muss ich schauen?
 
Ich widme mit den Pedelec, S-Pedelec und dem "E-Bike"

E-Bike (Elektromofa oder Leichtmofa)

Im Gegensatz zu den Pedelec-Fahrrädern muss der Fahrer bei dieser Art nicht in die Pedale treten, teilweise besteht nicht einmal die Möglichkeit (ähnlich einem Roller).

Die Steuerung erfolgt über einen „Gasgriff“ bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h, bei über 20 km/h wird der Motor abgeschaltet.
 
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