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Da es hier immer wieder um Leuchten nach der StVZO geht, stelle ich die Frage in diesem Forum.
Ich schreibe gerade eine Ausarbeitung zum Thema E-Bikes und bin gerade bei der Beleuchtung.
Überall liest man immer etwas von einer Mindesthelligkeit des Frontscheinwerfers nach StVZO von 10 Lux, allerdings konnte ich im §67 der StVZO nichts zu dieser Aussage finden.
Wo muss ich schauen?
Ich schreibe gerade eine Ausarbeitung zum Thema E-Bikes und bin gerade bei der Beleuchtung.
Überall liest man immer etwas von einer Mindesthelligkeit des Frontscheinwerfers nach StVZO von 10 Lux, allerdings konnte ich im §67 der StVZO nichts zu dieser Aussage finden.
Wo muss ich schauen?