super knaller angebot jetzt aber schnell!!!!!

Aber nicht auf Sonderschulen.

Das ist schon megapeinlich, wie ein paar dumme Jungen auf einem mehr als offensichtlichen Irrtum herumreiten. Pro Rad ein Verlust von 3.000,00 €, 100 bestellte Bikes - soll doch der Händler 300.000,00 € Schaden haben, soll er doch Insolvenz anmelden, soll er doch zum Sozialamt gehen, mit ihm seine Angestellten und deren Familien - Hauptsache, ich hab' mein Bike zum Geiz-ist-geil-Preis!

Geht lieber lernen, dann könnt Ihr Euch vielleicht auch mal ein Bike in dieser Klasse leisten. Zum korrekten Preis.

...

guten morgen unsere schlauen studenten sind auch schon wach.

ein bisserl mer charme und du darfst auch mal mein neues scale probefahren....jetzt aber los erwarte den nächsten oberlehreichweissalles und sowiesobesser
spruch.....
 
@Toblerone: darauf wurde schon xmal hier im Thread, auch von mir, hingewiesen. Was sollen AGBs, wenn sie dann, wie hier einige meinen, nicht zur Anwendung kommen? Laut Wikipedia sind AGBs ein Vertragsbestandteil. Demnach müssten sie schon liefern. Aber wie gesagt - bin kein Hardliner und will niemanden in den Ruin treiben, von daher werde ich niemanden verklagen.

@Künne: krieg ich nun eine Antwort oder nicht? Wenn das eine rechtlich für Ihren Shop wasserdichte Sache ist, können Sie die Bestellungen doch einfach aus dem System löschen und tun, als ob nichts geschehen sei. Oder brauchen Sie evtl doch schriftliche Stornierungen, weil eben doch nicht alles so klar ist, wie es hier von Ihnen und anderen Usern dargestellt wird?
 
dann aber nur über Kulanz! Und ich denke ein Konzern wie Quelle (auch wenn sie jetzt nicht mehr existieren) oder Otto kann dies eher verkraften als ein kleiner Bikehändler! Hier gebe ich WAKEMAN absolut recht! Versetzt euch doch einfach mal in die Lage des Händlers! Und mit verlaub, ein Tippfehler ist menschlich und ich wäre froh wenn man mir daraus keinen Strick drehen würde!
 
Lateralus:
Wo kein Kläger, da kein verklagter.
Natürlich versucht ein Shop in soeinem Fall alles daran zu setzen den Kunden abzuwimmeln - ob rechtens oder nicht. Desshalb ist mir klar, wieso sie sich
noch nicht verbindlich äussern.
 
grade antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr *********, leider haben wir Sie telefonisch nicht erreicht. Bei dem Preis von 756,-- EUR handelt es sich um eine Falschauszeichnung, die wir sehr bedauern. Das Scott Scale RC hat einen empfohlenen Verkaufspreis von 4.795,-- EUR. Selbstverständlich sind wir bereit, eine vertragliche Regelung zu einem Preis von 4.550,-- EUR zu treffen. In diesem Fall bitten wir um Kontaktaufnahme. Wie der falsche Preis zustande gekommen ist, können wir noch nicht sagen. Wir vermuten, dass sich jemand in unser System eingeloggt hat, können das aber noch nicht bestätigen. Auf jeden Fall werden wir weiterhin versuchen, Sie anzurufen um uns persönlich für die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Liebe Grüße bunnyhop Andreas W.

Neuer Status: In Bearbeitung
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wie geil ist das denn? "Wir vermuten, dass sich jemand in unser System eingeloggt hat"

sind logfiles vor gericht zugelassen?

und nochwas, mich hat KEINER angerufen, sowie es in der Mail steht...:mad:
 
ein kurzer Blick in die AGB der HP erklärt alles!
§ 3 Preise
(1) Es gelten die Preise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden. Auszeichnungsfehler ausgeschlossen.
(2) Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der Firma Einzelhandel Wicht/Winter Gbr bunny hop inklusive Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand.

[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif](4) Vor Versendung der Bestellung ermöglicht die Firma Einzelhandel Wicht/Winter Gbr-bunny hop dem Kunden, die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und Menge, zu überprüfen.[/FONT]

(was auch immer das heisst ?)

und außerdem im Impressum:

"[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Haftungsausschluss
Jedoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind."
[/FONT]

Mich würd mal interessieren wieviele Bikes bestellt worden sind...



[edit] ich wurde angerufen, war aber nicht erreichbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Khakiflame
mich hat auch keiner angerufen!

Soviel zur Qualität des Shops und ausserdem ist das Bike mit 3828Euro nun angegeben und er macht ein Angebot für 4.550...tiptop.

Ciao und Gruss,
Tommaso
 
guten morgen unsere schlauen studenten sind auch schon wach.

ein bisserl mer charme und du darfst auch mal mein neues scale probefahren....jetzt aber los erwarte den nächsten oberlehreichweissalles und sowiesobesser
spruch.....

Wie kommst eigentlich gerade du auf die Idee, auf einem einzigen Fehler so herumzureiten?
 
Mich würd mal interessieren wieviele Bikes bestellt worden sind...

Mich haben sie tel. erreicht.

Wimre waren es innerhalb von 5 Minuten alleine 70 Bestellungen.

Nun mal ehrlich:
Wer wirklich geglaubt hat, dass der Preis KEIN versehen war, der glaubt auch noch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
Selbst bei einem Super-Sonderangebot ist dieser Preis nicht realistisch.
Das hier vom Shop ein Widerruf kommt, war doch klar.
 
ach so einfach ist das in deutschland, aber wehe dem käufer währe
ein irrtum passiert der dürfte blechen bis zum ......

Nein, in dem Fall ist es ein Onlinekauf, da kannst die Ware 14 Tage ohne Angabe von Gründen zurückgeben, sollte es deinerseits einen Irrtum gegeben haben.

Ich finde die ganzen Leute hier aber lächerlich, die sofort bestellen, statt kurz anzurufen und die auf den Irrtum aufmerksam zu machen. Wenn man selber einen Fehler macht und jmd. diesen ausnutzt wird dann wahrscheinlich groß gemeckert...
 
Es ist unglaublich, wie armselig sich hier einige gebärden. Einen für jeden offensichtlichen Auszeichnungsfehler einklagen wollen, tut mir leid, dafür fehlt mir jegliches Verständnis. Daher wähle ich mal :

Fremdschämen 100

Um das hier mal zu Ende zu bringen, alle reiten ja auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rum:

ein kurzer Blick in die AGB der HP erklärt alles!
§ 3 Preise
(1) Es gelten die Preise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden. Auszeichnungsfehler ausgeschlossen.
(2) Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der Firma Einzelhandel Wicht/Winter Gbr bunny hop inklusive Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand.

Die AGBs wollen ja alle anerkannt haben, mit ihrer "gültigen" Bestellung. Aber wer lesen kann, ist im Vorteil: "Es gelten die Preise...wie dargestellt. Auszeichnungsfehler ausgeschlossen." Damit ist dann die Diskussion zu Ende. Es gelten die Preise wie angegeben, es sei denn, es sind Auszeichnungsfehler - denn die sind von der Gültigkeit ja ausdrücklich ausgenommen. Und der Fehler war auch für alle offensichtlich, darum wurde schließlich bestellt. Und da kann sich niemand rausreden: Denn die Verbreitung des Fehlers war die Grundlage für diesen Fred.

Den Streitwütigen Käufern hier wünsche ich, daß sie mal auf genau so einen treffen, wie sie selbst sind. Der denen Schrott andreht und dann genau so wie sie sagt: Gekauft ist gekauft. Vielleicht beim Auto oder Haus. Es soll sich ja lohnen.
 
Blabla... Blablabla... mer charme... währe ein irrtum... Blabla...
Bestimmt werden auf der VHS auch Deutsch-Kurse für Lernbehinderte angeboten. Wäre unbedingt zu empfehlen, damit man nicht die Hälfte der geposteten Texte erraten muß.


bitte alle mal melden bereite gerade eine sammelklage vor!
Interessant. Wie genau sieht die denn aus, diese Vorbereitung?


ein kurzer Blick in die AGB der HP erklärt alles!
...Auszeichnungsfehler ausgeschlossen.
Daß die AGB - mit Verlaub - äußerst stümperhaft formuliert sind, wird schon nach zwei Abschnitten klar.

Ebenso klar ist aber auch, daß der Verfasser das Gegenteil von "Auszeichnungsfehler ausgeschlossen" gemeint hat.

Jeder einigermaßen vernunftbegabte Richter würde zwar mitleidig-genervt die Augen verdrehen ob solcher Fauxpas, die Firma samt ihrer Mitarbeiter in Konkurs schicken, nur um solchen Vollpfosten wie lenateggi ein Billigst-Bike zu ermöglichen, aber wohl kaum.


@ könni
Ein solcher Fehler kann passieren - aber Deine AGB (wie auch der Rest Deines textlichen Internet-Auftritts) sind ein Witz. Würde z.B. ein Satz darin stehen wie "Für den Fall, dass wir Ihnen eine Versandbestätigung geschickt haben, sind wir nicht verpflichtet, Ihnen das Produkt zu dem falsch ausgezeichneten (niedrigeren) Preis zu liefern, wenn der Auszeichnungsfehler offensichtlich und unmissverständlich ist und nach vernünftiger Einschätzung als falsche Preisangabe für Sie erkennbar war.", dann könnten Dir jetzt keine dummen Schulbuben Angst machen.


wow super sonder knaller preis,unte
www.bunnyhop.de
so und jetzt mal die augen reiben, und bestellen scott scale rc 2010 zum baumarktpreis..........
Wofür war er eigentlich überhaupt gut, dieser ganze Thread? Fällt er etwa unter die Rubrik "Die gute Tat des Tages"? Wohl kaum.

In Wirklichkeit hat selbst der etwas merkbefreite Threadersteller gleich gecheckt, daß bei dem ausgepreisten Betrag etwas faul sein mußte. Und da wollte er sich vorsichtshalber einer Gemeinschaft Gleichgesinnter versichern.

Ein paar hat er sogar gefunden. Mehrheitlich sind hier im Forum aber immer noch Menschen, die ihre Schamgrenzen noch nicht einer moralbefreiten Geizmentalität geopfert haben, die noch zwischen einem Großversandhaus und einem kleinen Internethändler unterscheiden können und die nicht - wie Kettenglied sehr richtig angemerkt hat - vier Jahre warten müssen, um mal ein bißchen heiser rumzukrähen.

Über die Qualität von könnis Shop kann jeder denken, was er will. Aber seine Existenz zu bedrohen (egal mit wie wenig Aussicht auf Erfolg) wegen eines kleinen persönlichen Vorteils ist einfach nur ekelhaft.

...
 
In Wirklichkeit hat selbst der etwas merkbefreite Threadersteller gleich gecheckt, daß bei dem ausgepreisten Betrag etwas faul sein mußte. Und da wollte er sich vorsichtshalber einer Gemeinschaft Gleichgesinnter versichern.

Ein paar hat er sogar gefunden. Mehrheitlich sind hier im Forum aber immer noch Menschen, die ihre Schamgrenzen noch nicht einer moralbefreiten Geizmentalität geopfert haben, die noch zwischen einem Großversandhaus und einem kleinen Internethändler unterscheiden können und die nicht - wie Kettenglied sehr richtig angemerkt hat - vier Jahre warten müssen, um mal ein bißchen heiser rumzukrähen.

Über die Qualität von könnis Shop kann jeder denken, was er will. Aber seine Existenz zu bedrohen (egal mit wie wenig Aussicht auf Erfolg) wegen eines kleinen persönlichen Vorteils ist einfach nur ekelhaft.

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Danke, das triffts genau.
 
Zitat von Toblerone
ein kurzer Blick in die AGB der HP erklärt alles!
§ 3 Preise
(1) Es gelten die Preise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden. Auszeichnungsfehler ausgeschlossen.
(2) Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der Firma Einzelhandel Wicht/Winter Gbr bunny hop inklusive Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand.

Auszeichnungsfehler ausgeschlossen stand heute morgen noch nicht drin :-)

 
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@Künne: krieg ich nun eine Antwort oder nicht? Wenn das eine rechtlich für Ihren Shop wasserdichte Sache ist, können Sie die Bestellungen doch einfach aus dem System löschen und tun, als ob nichts geschehen sei. Oder brauchen Sie evtl doch schriftliche Stornierungen, weil eben doch nicht alles so klar ist, wie es hier von Ihnen und anderen Usern dargestellt wird?

Gehört eigentlich in einen Rechts-Thread, passt aber imho auch hierher:

Bringt mich auf die Frage, wie das bei Onlinehändlern ist mit der Warenverfügbarkeit. Im Laden sehe ich etwas, kaufe es (zur Not aus dem Schaufenster) und gut ist.
Wenn ich etwas online ordere und die Ware ist (falsche Bestand hinterlegt, zu langsamer Server was weiß ich) nicht mehr verfügbar, habe ich doch auch keinen Anspruch auf Lieferung. Dieser entsteht (wie im normalen Laden) durch Übergabe der Ware?
Selbst die Bestätigung des Bestelleinganges ist m.W. nach nicht bindend für den Abschluss des Kaufes.

Hintergrund ist: Hatte letztens auch online was zum super Preis bestellt, Bestätigung mit den Bankdaten kam 1 Tag später. Nach 3-4 Tagen kam die Info, daß die Sachen doch nicht mehr zu haben sind. Angebl. auch nicht mehr bestellbar. Hätte ich das Recht gehabt, woanders zu kaufen und mir vom Händler die Differenz erstatten zu lassen?
 
Auszeichnungsfehler ausgeschlossen.
Die AGB s wurden geändert! Heute mittag - jedoch steht unten drunter immeroch [FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif] Versionsnummer der AGB: 1.0 Stand: 15.02.2006

[/FONT]Das ist streng gesehen ein Betrugsfall, da zu anderen AGBs bestellt wurde.
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]
[/FONT]
 
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