- Registriert
- 2. März 2018
- Reaktionspunkte
- 38
Das Szenario sieht so aus :
- Käufer bestellt ein gebrauchtes Navigerät (250€) bei einem Händler
- Per Paypal bezahlt, geliefert, es stellt sich aber heraus, dass es sich um ein anderes Modell handelt.
- Ware zurück gesendet. Händler sieht ein, dass er einen Fehler gemacht hatte, das eigentliche Gerät hat er jedoch zwischenzeitlich verkauft und kann es nicht mehr liefern.
. Händler bietet Kunde die Optionen an : Geld zurück oder ein anderes Gerät aussuchen.
- Kunde will aber kein anderes Gerät, den keines der Geräte erfüllt seine Anforderungen. Glücklicherweise findet er bei Ebay das selbe Gerät im Topzustand(laut Besitzer keine Mängeln vorhanden und funktioniert einwandfrei) fast den selben Preis(230 €).
- Der Knackpunkt ist, der Händler vergibt 12 Monate Gewährleistung auf das Gerät. Würde der Kunde privat das Gerät bei Ebay kaufen, bekommt er dafür keine Gewährleistung. Er macht dem Händler den Vorschlag dieses Gerät zu kaufen, die Gewährleistung drauf packen und alle sind zufrieden.
- Händler will das aber nicht machen und will selbst nach dem Gerät suchen, einen Zeitpunkt nennt er nicht.
- Käufer gibt ihm 3 Wochen Zeit (inkl. Verandszeit) und setzt damit die Frist fest.
Frage :
- 3 Wochen sind ok oder ? Der Gesetzgeber schreibt eine angemesse Zeit für die Beschaffung vor.
- Kann der Händler sich noch irgendwie herausreden ?
- Es besteht ein rechtlich gültiger Kaufvertrag zw. Käufer und Händler. Käufer will aber das Gerät inkl. Gewährleistung haben, eine andere Option steht nicht zur Debatte.
Los geht's ......
- Käufer bestellt ein gebrauchtes Navigerät (250€) bei einem Händler
- Per Paypal bezahlt, geliefert, es stellt sich aber heraus, dass es sich um ein anderes Modell handelt.
- Ware zurück gesendet. Händler sieht ein, dass er einen Fehler gemacht hatte, das eigentliche Gerät hat er jedoch zwischenzeitlich verkauft und kann es nicht mehr liefern.
. Händler bietet Kunde die Optionen an : Geld zurück oder ein anderes Gerät aussuchen.
- Kunde will aber kein anderes Gerät, den keines der Geräte erfüllt seine Anforderungen. Glücklicherweise findet er bei Ebay das selbe Gerät im Topzustand(laut Besitzer keine Mängeln vorhanden und funktioniert einwandfrei) fast den selben Preis(230 €).
- Der Knackpunkt ist, der Händler vergibt 12 Monate Gewährleistung auf das Gerät. Würde der Kunde privat das Gerät bei Ebay kaufen, bekommt er dafür keine Gewährleistung. Er macht dem Händler den Vorschlag dieses Gerät zu kaufen, die Gewährleistung drauf packen und alle sind zufrieden.
- Händler will das aber nicht machen und will selbst nach dem Gerät suchen, einen Zeitpunkt nennt er nicht.
- Käufer gibt ihm 3 Wochen Zeit (inkl. Verandszeit) und setzt damit die Frist fest.
Frage :
- 3 Wochen sind ok oder ? Der Gesetzgeber schreibt eine angemesse Zeit für die Beschaffung vor.
- Kann der Händler sich noch irgendwie herausreden ?
- Es besteht ein rechtlich gültiger Kaufvertrag zw. Käufer und Händler. Käufer will aber das Gerät inkl. Gewährleistung haben, eine andere Option steht nicht zur Debatte.
Los geht's ......