Ware bestellt, VK kann aber nicht liefern

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Das Szenario sieht so aus :

- Käufer bestellt ein gebrauchtes Navigerät (250€) bei einem Händler
- Per Paypal bezahlt, geliefert, es stellt sich aber heraus, dass es sich um ein anderes Modell handelt.
- Ware zurück gesendet. Händler sieht ein, dass er einen Fehler gemacht hatte, das eigentliche Gerät hat er jedoch zwischenzeitlich verkauft und kann es nicht mehr liefern.
. Händler bietet Kunde die Optionen an : Geld zurück oder ein anderes Gerät aussuchen.
- Kunde will aber kein anderes Gerät, den keines der Geräte erfüllt seine Anforderungen. Glücklicherweise findet er bei Ebay das selbe Gerät im Topzustand(laut Besitzer keine Mängeln vorhanden und funktioniert einwandfrei) fast den selben Preis(230 €).
- Der Knackpunkt ist, der Händler vergibt 12 Monate Gewährleistung auf das Gerät. Würde der Kunde privat das Gerät bei Ebay kaufen, bekommt er dafür keine Gewährleistung. Er macht dem Händler den Vorschlag dieses Gerät zu kaufen, die Gewährleistung drauf packen und alle sind zufrieden.
- Händler will das aber nicht machen und will selbst nach dem Gerät suchen, einen Zeitpunkt nennt er nicht.
- Käufer gibt ihm 3 Wochen Zeit (inkl. Verandszeit) und setzt damit die Frist fest.

Frage :

- 3 Wochen sind ok oder ? Der Gesetzgeber schreibt eine angemesse Zeit für die Beschaffung vor.
- Kann der Händler sich noch irgendwie herausreden ?
- Es besteht ein rechtlich gültiger Kaufvertrag zw. Käufer und Händler. Käufer will aber das Gerät inkl. Gewährleistung haben, eine andere Option steht nicht zur Debatte.


Los geht's ......
 
War leicht dämlich vom VK, keine Frage. Er kann sich das Gerät aber nicht aus den Rippen schneiden, und auf irgend ein Gerät von ebay mal eben Gewährleistung zu geben würd' ich auch nicht machen :ka:

Meiner Meinung nach wäre Nachsicht seitens des Kunden angebracht, Shit happens. Der Kunde darf (je nach AGB*) das Gerät auch einklagen, damit wird er nach meiner Moralvorstellung nicht zum Helden der Geschichte.

Beste Lösung wäre: Kunde bekommt sein Geld zurück und kauft das andere Gerät von ebay. Wenn das funktioniert, ist alles gut. Und wenn es im Eimer ist, nützt die Gewährleistung von Händler auch nix - es wäre ja immer noch kein Austauschgerät da. Dann bekäme der Kunde seine Kohle halt später wieder.

*
der AGB-Seite eines großen deutschen Internetshops für Fahrradteile schrieb:
§ 3 Vertragsschluss
Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein rechtsverbindliches Angebot auf Vertragsschluss gegenüber XXX ab. Der Kaufvertrag kommt dadurch zustande, dass XXX Ihr Angebot durch den Versand der Ware annimmt. Die automatisch generierte Bestätigungs-E-Mail nach Bestellungseingang stellt keine Annahmeerklärung seitens XXX dar. Diese E-Mail bestätigt ausschließlich, dass XXX Ihr Angebot erhalten hat. Die Übermittlung der Kontodaten per E-Mail zum Zwecke der Vorauskassezahlung stellt ebenso keine Annahmeerklärung seitens XXX dar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klagen , oder Chuck Norris vorbei schicken. Schließlich sind wir in Schland und wo kämen wir sonst hin wenn alle Verkäufer machen könnten was sie wollen .
 
Leider kann man sich als Verkäufer seine Kunden nicht aussuchen.
Der beschriebene Fall zeigt, wie deutsch man sein kann. Widerlich! :spinner:
Du hast ein merkwürdiges Rechtsverständnis. Der Gesetzgeber hat Regelungen getroffen, womit klare Verhältnisse im Geschäftsleben zustande kommen. Kommt man da vielleicht nicht auf die Idee sich an Gesetze zu halten, damit es keine Probleme gibt, nein ?
Willst du ein Wildwest-Manier im Geschäftsleben haben, wo jeder machen was er so für richtig hält ? Anderen denken sicherlich anders darüber xD

PS. Was ist denn so schlecht an "deutsch" ...?
 

Leider kann man sich als Verkäufer seine Kunden nicht aussuchen.
Der beschriebene Fall zeigt, wie deutsch man sein kann. Widerlich! :spinner:
Wo liegt denn euer Problem?
Der Fehler wurde hier eindeutig vom Verkäufer begangen. Der Käufer hat meines Wissens nach ein Recht auf das bestellte Gerät. Der Kaufvertrag ist spätestens mit Versand der Ware rechtsgültig zustande gekommen. Der Verkäufer hat nun das bestellte Gerät zu den angebotenen Konditionen zu liefern. Hat er keines mehr, dann muss er halt schauen wo er ein gleichwertiges organisiert. Kann er es nicht, dann kann er natürlich auch ein besseres, sprich neues Gerät liefern. Den Mehrpreis kann der Verkäufer dann in die Verlustabschreibung übernehmen, das sollte den Käufer nicht weiter kümmern.
 
....Und wenn es im Eimer ist, nützt die Gewährleistung von Händler auch nix - es wäre ja immer noch kein Austauschgerät da. Dann bekäme der Kunde seine Kohle halt später wieder.

*
Das dies auch mal anders ausgelegt wird, hat man kürzlich schön bei einer dieser VW-Dieselklagen erleben dürfen. Hier war das Gericht der Auffassung, dass dem Kunden ein neuer Tiguan zusteht. Auf den Einwand des Verkäufers, dass es den Tiguan 1 nicht mehr gibt, erwiderte der Richter einfach, dass es dann eben ein Tiguan 2 gibt.
Wie gesagt, man darf als Verkäufer gerne ein besseres Gerät liefern wenn es kein gleichwertiges mehr gibt.
 
Wo liegt denn euer Problem?
Der Fehler wurde hier eindeutig vom Verkäufer begangen. Der Käufer hat meines Wissens nach ein Recht auf das bestellte Gerät......

Das ist typisch, selber macht man ja nie Fehler. Deshalb immer auf sein Recht bestehen. Man kann ja hier nicht sagen, blöde gelaufen, ist halt so und ich suche nach so einem Gerät woanders als Käufer.
Wie so oft das soziale Verhalten hier im Forum.
 
Korrekt. Wenn sich der Kunde jetzt aber im Gericht auf den Boden wirft und strampelt und heult, er will aber nen Tiguan 1 ?
 
Ich würd die drei Wochen abwarten und nen Ziegelstein schicken und dann nicht mehr reagieren...
Dann stehts Aussage gegen Aussage - ey, hab doch geliefert. :lol:
Anschliessend Insolvenz anmelden und das Geschäft unter nem anderen Namen auf die Frau anmelden.
 
War "lokal kaufen " schon? Und um Deiner Frage vorzubeugen: Nein, Du sollst keine Kneipe kaufen.
 
war rechtschutz, klagen und beugehaft schon

Händler bietet Kunde die Optionen an : Geld zurück oder ein anderes Gerät aussuchen.

der händler hat doch 2 optionen angeboten:daumen::daumen::daumen::daumen::daumen:, die wird auch jedes gericht anerkennen:bier::bier::bier:
 
Währe ich Verkäufer würde ich frei nach VOX TV sagen : Verklag mich doch . Wird dann vielleicht sogar als Dokusoap für das Nachmittagspuplikum verfilmt .
giphy.gif
 
Nun schlagt doch mal nicht so auf den TO ein. Er hat halt einen Tag zu früh gepostet.:D
Ausserdem sind Osterferien....merkt man sofort. o_O
 
Kauf dir nen ADAC Auto Atlas.
Das gesparte Geld bitte in ein Boxen Probetraining investieren und mal schön das Gesicht massieren lassen.
 
Du hast ein merkwürdiges Rechtsverständnis. Der Gesetzgeber hat Regelungen getroffen, womit klare Verhältnisse im Geschäftsleben zustande kommen. Kommt man da vielleicht nicht auf die Idee sich an Gesetze zu halten, damit es keine Probleme gibt, nein ?
Willst du ein Wildwest-Manier im Geschäftsleben haben, wo jeder machen was er so für richtig hält ? Anderen denken sicherlich anders darüber xD

PS. Was ist denn so schlecht an "deutsch" ...?

Man muss nicht immer auf sein recht bestehen.
 
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