Umgestürzte Bäume im Wald beseitigen

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Sowas am besten direkt mit dem Förster besprechen ohne Umwege.

https://www.mtb-news.de/news/frag-den-foerster-1-antworten/

Ansonsten ist es halt von Vorteil wenn man irgendwie nachweisen kann das man Verantwortungsbewusst handelt und ein wenig Ahnung von der Materie hat
Sehe ich anders. Ist oft von Vorteil, dass man glaubhaft machen kann, dass man keine Ahnung hat und es einem furchtbar leid tut, den Weg frei gemacht zu haben. Wo sich doch die junge Frau mit Kinderwagen und die Oma so gefreut haben :D
 
Sehe ich anders. Ist oft von Vorteil, dass man glaubhaft machen kann, dass man keine Ahnung hat und es einem furchtbar leid tut, den Weg frei gemacht zu haben. Wo sich doch die junge Frau mit Kinderwagen und die Oma so gefreut haben :D
Haha, ne ich meinte wenn man vorher das Gespräch mit dem Forst sucht

Auf dem Trail gilt natürlich:

Auch wenn man mit kompletter Schnittschutzkleidung und restlicher PSA da steht 😄
 
Wie sieht es aus, wenn auf den Strecken Radwegeschilder (die Grünen stehen)?
Das sind bloß Wegweiser. Es interessiert keine 🐷, ob der derart ausgeschilderte Weg benutzt werden kann. Falls sich jemand auf einen Hinweis über eine zufälligerweise vorhandene Meldeplattform meldet, heißt es oft "Feldweg/Forstweg; am Besten fahren Sie eine andere Strecke".

Radwegschilder sind rund, blau mit weißem Fahrradpiktogramm.
 
Ich finde das eine absolute Frechheit. Man hat da gar nichts zu unternehmen.
Klar doch, hier noch ein paar weg säg aktionen von mir, der Trail auf den letzten Fotos war jahrelang durch umgestürzte Bäume verspert, habe den wieder komplett frei gesägt, ist ein super Trail.
😀
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Das sind bloß Wegweiser. Es interessiert keine 🐷, ob der derart ausgeschilderte Weg benutzt werden kann. Falls sich jemand auf einen Hinweis über eine zufälligerweise vorhandene Meldeplattform meldet, heißt es oft "Feldweg/Forstweg; am Besten fahren Sie eine andere Strecke".

Radwegschilder sind rund, blau mit weißem Fahrradpiktogramm.
Ich dachte immer, das wâren im Wald die mit dem roten Ring und dem MTBiker :D
 
Wie sieht es aus, wenn auf den Strecken Radwegeschilder (die Grünen stehen)?
Ich kenne nur blaue Radwegschilder, Ausnahme wäre der Radschnellweg, dass ein solcher über einen Trail geführt wird halte ich für unwahrscheinlich.
Vermutlich meinst du Radwegzeichen, auch die habe ich bisher nie auf Waldwegen gesehen. In NRW sind die auch rot.
In der für NRW gültigen Fassung zur Ausweisung von Fahrradrouten finden sich folgende Urteile:


Duldung von Radfahrern auf einem Wirtschaftsweg; Radverkehrskarte
OLG Frankfurt, Urteil vom 2. Februar 2000, Az: 24 U 21/99
Duldet der Träger der Straßenbaulast die Benutzung eines Wirtschaftsweges durch Radfahrer, obwohl dieser Weg für den Verkehr durch StVO Zeichen 250 für Fahrzeuge aller Art mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Fahrzeugen gesperrt ist, so begründet allein diese tatsächliche Duldung Verkehrssicherungspflichten gegenüber Radfahrern.​
Der Radfahrer durfte unter den konkreten Umständen nicht erwarten, dass die Asphaltdecke des von ihm benutzten Wirtschaftsweges frei von Schlaglöchern oder anderen Gefahr drohenden Schadstellen sein würde; die Verkehrssicherungspflichtige durfte umgekehrt davon ausgehen, dass Radfahrer diesen Weg nur mit einer gewissen Vorsicht benutzen würden. Der Radfahrer durfte nicht ohne weiteres darauf vertrauen, dass der Weg so gepflegt sei wie eine "gewöhnliche Straße" bzw. eine "gewöhnliche Radverkehrsanlage". Insbesondere weil landwirtschaftlicher Verkehr und damit solcher Verkehr, der gröberes Gerät zu benutzen pflegt, von der Sperrung ausgeschlossen war.​
Die Ausschilderung entsprechend dem Radverkehrsnetz ändert daran nichts.​
Die haftungsrechtliche Qualität des Weges wurde nicht dadurch verändert, dass er in den vom Magistrat der Stadt und vom Kreisausschuss des Landkreises herausgegebenen Radwegeplan - Freizeitkarte D. - aufgenommen wurde. Mag die Aufnahme in einen derartigen Plan auch die Sicherungserwartungen des Radverkehrs und damit mittelbar die Verkehrssicherungspflicht auch „unbeteiligter" Gemeinden beeinflussen, so bot der Plan selbst doch erklärtermaßen keine „Garantie" für einen verkehrssicheren Zustand; so ist es in der Legende mit ausdrücklichem Hinweis darauf hervorgehoben, dass Feldwege in erster Linie der Landwirtschaft dienten. Genau das entsprach der an Ort und Stelle gegebenen Zweckbestimmung des Weges.​

LG Heidelberg, Urteil vom 14. Dezember 1988, Az: 3 O 147/88
Der Straßenbaulastträger hat hinsichtlich eines unbefestigt durch Wald und Feld führenden Gemeinde-Verbindungs-Radweges keine besondere Verkehrssicherungspflicht. Eine abweichende Beurteilung wäre nur dann angebracht, wenn der Weg als spezieller Radfahrweg so hergerichtet, ausgebaut und unterhalten würde, dass der Charakter als Feldweg zurücktritt und beim Benutzer der Eindruck hervorgerufen wird, als handele es sich hier um einen besonders ausgebauten Weg, bei dessen Benutzung man die üblichen Gefahren eines Feldwegs nicht in Rechnung zu stellen brauche. Damit wird klargestellt, dass die Zweckbestimmung des Weges den Umfang der Pflichten sowohl für den Nutzer als auch für den Verkehrssicherungspflichtigen regelt.​

OLG Frankfurt, Urteil vom 5. Juni 1997, Az: 1 U 163/95
Die Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde für einen Kiesweg erfordert nicht, dass dessen Benutzung praktisch völlig gefahrlos sein muss. Der Straßenbenutzer muss sich vielmehr den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet. Deshalb muss die verkehrssicherungspflichtige Gemeinde in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nur all diejenigen Gefahren ausräumen, die für einen Besucher, der die übliche Sorgfalt einhält, nicht erkennbar sind. Da der Benutzer eines von Fußgängern und Radfahrern benutzten Kiesweges mit erheblich mehr Unebenheiten rechnen muss, als auf einem geteerten Weg, liegt eine Vertiefung von 6 cm nicht außerhalb der Sicherheitserwartungen des Verkehrs. Die erkennbare Beschaffenheit des Weges ist hinzunehmen.​
Quelle: https://www.radverkehrsnetz.nrw.de/downloads/HBR_NRW_Sep2017.pdf

Wenn man das Urteil des Landgericht Heidelberg zur Grundlage nimmt, dann gibt es auf unbefestigten Wegen im Wald keine besondere Sicherungspflicht.
 
Die hab ich auch immer im Rucksack. Aber ihr habt nicht wirklich den Baum da hinten damit gemacht, oder? 😱
Nee,
das wäre ja Frevel.
Du kommst aber in den Fichtelz nicht sehr weit mit bunny hop oder umfahren🤣, wenn was über‘n single Trail liegt, der hier in den allermeisten Fällen ohnehin schmal, verblockt und ausgesetzt ist. Dazu ist der Baumbestand z.T. erfreulicherweise vergleichsweise alt, d.h. mit meiner Handkettensäge im Rucksack würde ich selbst bei einer 40 jährigen Fichte nicht weit kommen. Oft hilft aber schon, nen quer liegenden Stamm auszuasten mit dem kleinen Hilfsmittel.
Die Harvester, die zunehmend unterwegs sind, um im Auftrag der Staatsforsten das ganze Käferholz rauszumachen, machen auch keine Gefangenen und hinterlassen auf den trails oft beindicke Äste. Auch da hilft mir das kleine Ding regelmäßig.
 
Kommt auf die Region an. Hab durch das Biken die Leute kennengelernt, die bei uns die Wanderwege / Trails pflegen. Nun bin ich Teil der Gruppe und pflege die Wege. Wir sind dank der Vorarbeit der letzten Jahre eng mit dem Forstamt, so das es top läuft. Inzwischen hab ich auch die Kurse für Sägeschein A und B absolviert.

Meine Erfahrung: sprich deinen örtlichen Förster/in an. Meist sind sie froh wenn sie einen haben der sich kümmert und auf den Verlass ist.
 
Hi, ich würde gerne mit einem Kollegen im Wald einige umgestürzte Bäume wegsägen, da geht es zu wie im Wilden Westen, bin gut ausgerüstet und habe auch einen Sägeschein.
Nun ist meine Frage, habt ihr schonmal beim Förster bzw. Kommune angefragt, ob ihr unentgeltlich privat aushelfen dürft?
Gibt es da eine Chance auf Erfolg? In Heidelberg vmtl eher nicht, da lassen sie mittlerweile absichtlich die Bäume liegen, dass keine MTBler mehr durchkommen.

Danke.

lg
...Einiges wurde im Thread ja schon korrekt beantwortet.
Ich fasse mal zusammen:
Um im Forst Arbeiten zu verrichten ist PSA zwingend. Ebenso eine entsprechende Bescheinigung, der "Sägekettenschein" für Brennholzselbstwerber. Wobei es da zwei Arten gibt; der für liegendes Holz (Polter) und der für stehendes Holz mis 150mm Stammdurchmesser. Für alle anderen Arbeiten benötigt man in einem (üblicherweise fast alle öffentichen Wälder) FSC zertifiziertem Forst, eine entsprechende Ausbildung zum Forstwirt, oder alternativ nachweislich Erfahrung im Beseitigen von Bruchholz. Ein über den Weg gefallener entwurzelter oder abgebrochener Baum zählt dazu.

Letztlich ist es in solchen Fällen also eine "persönliche" Sache zwischen dem Revierleiter und dem Selbstwerber, ob das Beseitigen von Bruchholz gestattet wird. Nebenbei: Viele Jäger haben auch einen "Sägeschein" und aufgrund ihrer Kontakte zum Forst oft quasi ein "Dauerabo" "Kleinkram" ungefragt zu beseitigen. Dito entsprechend bekannte Landwirte, Wegewarte, etc. . Dann das Ganze allerdings nur im Rahmen der Notwendigkeit und der Örtlichkeit. Allein aufgrund der PSA, der notwendigen Absperrmaßnahmen, des "Vier Augen" Prinzips, etc. ist in der Regel der Einsatz mit einem KFZ erforderlich.

Das bedeutet für Dich: Vorstellungsgespräch beim Förster. Nachweis der Befähigung. Erklärung zur Nutzung der PSA der Arbeitsplatzsicherung, der verwendeten Betriebsmittel, etc. . Wenn der Förster/ die Försterin dann grundsätzlich "grünes Licht" gibt, bedeutet dies:
1. Schadensstelle fotografieren, ggf. Stammlänge u. Durchesser angeben, sowie Holzart und Zustand (Käferbefall, Pilzbefall, morsch, Habitat, etc.) und bsp. per Mail melden mit dem Angebot der fachkundigen Beseitigung.
2. Handelt es sich um gekennzeichnete Wander/Radwege kommt die Freigabe idR unverzüglich.
3. dann ausrücken, mindestens zu Zweit, Arbeitsplatz sichern und Holz beseitigen.
4. Mail mit Bild der geräumten Stelle senden.
5. Dokumentation anlegen und speichern.

Das ist der formell korrekte Weg. Für alles Andere hast Du hier ja ausreichend "Tipps" bekommen... ...von Denen ich Dir hier, mal so ganz offiziell, abraten möchte, da es sich grundsätzlich um Straftatbestände handelt.

...woher ich das weiß? Ich mache das seit Jahrzehnten, ganz offiziell in verschiedenen Funktionen. Aktuell bsp. als Streckenpate.

p.s. In Heidelberg ist der Forst in der Regel auf Zack, wenn irgendwo was blockiert ist. Der Heidelbeger Forst ist eines der Forstverwaltungen, mit denen man reden kann. Da mache ich aktuell sehr konstruktive Erfahrungen in puncto MTB.
 
Ich besitze selbst ein Waldstück.
Meine Meinung zum freischneiden:

Generell ist das Holz verwertbar und Geldwert. Wird dieses zersägt, dann sinkt der Wert.
Da solche arbeiten oftmals von „EU“-Fremdfirmen erledigt werden kann es eine Zewitlang dauern bis genügend zusammenkommt um den Einsatz lohnenswert zu machen.
Somit sollte man schon 3 Monate Geduld haben, bevor man überhaupt daran denkt selbst Hand anzulegen. Schließlich möchtest Du auch nicht, daß ich die Früchte in deinem Garten ernte.

Viele betreiben ihr Waldgrundstück im Nebenerwerb, da kann ich nicht jeden Tag alle Wege ablaufen.
Über das nächstgelegene Forstamt kann man den Besitzer des entsprechenden Flurstücks erfahren und Kontakt Aufnehmen. Leider sind solche direkten Gespräche heutzutage außer Mode gekommen.
Ich persönlich bin dankbar über solche Hinweise.

Das zweite, wesentlich wichtigere - ein Sägeschein bedeutet gar nichts!
So ein tonnenschwerer Baum kann unter gewaltiger Spannung stehen, da sterben schon genug professionelle Waldarbeiter, Amateure sollten hier sehr vorsichtig sein.
Aus haftungsgründen könnte ich auch keinen Amateur offiziell die Freigabe geben in meinem Wald zu arbeiten.
Und wenn du es gar nicht aushältst mal ein paar Wochen/Monate deine Trail nicht zu befahren und du Angst hast den Besitzer zu kontaktieren - niemals alleine Arbeiten, auf gar keinen Fall!

Und ja, es ist mir bewußt daß der ein oder andere mit Absicht solche Bäume liegen läßt oder auch alte Wege nicht mehr freischneidet.
 
(...) Vielleicht ist es Absicht, den Bikeverkehr in seinem Gebiet zu reduzieren oder sogar zu unterbinden.
Es gibt / gab mehr Sachen im Verlaufe der Menschheitsgeschichte, die 'Absicht' sind / waren, deswegen muss man die noch lange nicht gutheissen. Ansonsten ... Es gibt so eine Weisheit don't ask, don't tell
Passt bei diesem Thema ganz gut, finde ich.
 
...Einiges wurde im Thread ja schon korrekt beantwortet.
Ich fasse mal zusammen:
Um im Forst Arbeiten zu verrichten ist PSA zwingend. Ebenso eine entsprechende Bescheinigung, der "Sägekettenschein" für Brennholzselbstwerber. Wobei es da zwei Arten gibt; der für liegendes Holz (Polter) und der für stehendes Holz mis 150mm Stammdurchmesser. Für alle anderen Arbeiten benötigt man in einem (üblicherweise fast alle öffentichen Wälder) FSC zertifiziertem Forst, eine entsprechende Ausbildung zum Forstwirt, oder alternativ nachweislich Erfahrung im Beseitigen von Bruchholz. Ein über den Weg gefallener entwurzelter oder abgebrochener Baum zählt dazu.

Letztlich ist es in solchen Fällen also eine "persönliche" Sache zwischen dem Revierleiter und dem Selbstwerber, ob das Beseitigen von Bruchholz gestattet wird. Nebenbei: Viele Jäger haben auch einen "Sägeschein" und aufgrund ihrer Kontakte zum Forst oft quasi ein "Dauerabo" "Kleinkram" ungefragt zu beseitigen. Dito entsprechend bekannte Landwirte, Wegewarte, etc. . Dann das Ganze allerdings nur im Rahmen der Notwendigkeit und der Örtlichkeit. Allein aufgrund der PSA, der notwendigen Absperrmaßnahmen, des "Vier Augen" Prinzips, etc. ist in der Regel der Einsatz mit einem KFZ erforderlich.

Das bedeutet für Dich: Vorstellungsgespräch beim Förster. Nachweis der Befähigung. Erklärung zur Nutzung der PSA der Arbeitsplatzsicherung, der verwendeten Betriebsmittel, etc. . Wenn der Förster/ die Försterin dann grundsätzlich "grünes Licht" gibt, bedeutet dies:
1. Schadensstelle fotografieren, ggf. Stammlänge u. Durchesser angeben, sowie Holzart und Zustand (Käferbefall, Pilzbefall, morsch, Habitat, etc.) und bsp. per Mail melden mit dem Angebot der fachkundigen Beseitigung.
2. Handelt es sich um gekennzeichnete Wander/Radwege kommt die Freigabe idR unverzüglich.
3. dann ausrücken, mindestens zu Zweit, Arbeitsplatz sichern und Holz beseitigen.
4. Mail mit Bild der geräumten Stelle senden.
5. Dokumentation anlegen und speichern.

Das ist der formell korrekte Weg. Für alles Andere hast Du hier ja ausreichend "Tipps" bekommen... ...von Denen ich Dir hier, mal so ganz offiziell, abraten möchte, da es sich grundsätzlich um Straftatbestände handelt.

...woher ich das weiß? Ich mache das seit Jahrzehnten, ganz offiziell in verschiedenen Funktionen. Aktuell bsp. als Streckenpate.

p.s. In Heidelberg ist der Forst in der Regel auf Zack, wenn irgendwo was blockiert ist. Der Heidelbeger Forst ist eines der Forstverwaltungen, mit denen man reden kann. Da mache ich aktuell sehr konstruktive Erfahrungen in puncto MTB.
bla bla bla bla usw. Hält sich doch eh keiner dran.
 
wichtig ist das man weiß "wie man was tut" .

Scheine = bla bla
nur wichtig wenns schief geht ;)

Hand und E-Säge besser bei Bruchholz.
denn Holz spricht wenns bricht,
und das hörst beim 2Takter nicht.

lieber mal um den liegenden Stamm herum,
als mit offenem Bruch allein im Wald zu verbluten.

rechtlich darfst du als Nichteigentümer oder Unbefugter sowieso nix im Wald bearbeiten.

Kläger + Richter = bla blub.
 
hier im südlichsten Südschwarzwald beobachte ich seit Jahrzehnten, dass umgestürzte Bäume zeitnah entfernt werden. Sogar im Bannwald werden Wege gut freigehalten, nicht immer innerhalb von Tagen, aber in der Regel dauert es auch keine Wochen.
Mein Bruder hat selber ein Stück Wald und es ist ja auch in seinem eigenen Interesse, wenn die Wege frei sind wenn er im Wald arbeitet.
 
... Es gibt so eine Weisheit don't ask, don't tell
Passt bei diesem Thema ganz gut, finde ich.
Sehe ich prinzipiell auch so.
Aber dann auch hinterher nicht jammern, wenn es Konsequenzen hat ... ob rechtlich oder gesundheitlich.
Man sollte sich eben bewusst sein, das es letzten Endes Sachbeschädigung ist, und nicht jeder, der schonmal mit der Motorsäge Brennholz gesägt hat, kann damit gefahrlos umgestürzte Bäume beseitigen.
 
Grundsaetzlich ist aber doch wohl so, dass, wenn der Baum 'rentabel' ist, und/oder der Weg gebraucht wird, dann wird er nach meiner Erfahrung auch schnell von offizieller Seite freigemacht.
Hier hab ich zufaellig mal Fotos davon 😁

 
hier im südlichsten Südschwarzwald beobachte ich seit Jahrzehnten, dass umgestürzte Bäume zeitnah entfernt werden. Sogar im Bannwald werden Wege gut freigehalten, nicht immer innerhalb von Tagen, aber in der Regel dauert es auch keine Wochen.
Mein Bruder hat selber ein Stück Wald und es ist ja auch in seinem eigenen Interesse, wenn die Wege frei sind wenn er im Wald arbeitet.
Dann herzlichen Glückwunsch.
Bei uns am Niederrhein und im Ruhrpott ist das absolute Gegenteil die Regel. Sogar offiziell Forstarbeiten enden oft damit, dass alle Wege im bearbeiteten Wald über Wochen nicht begehbar sind. Ähnliches habe ich im Harz und in der Eifel erlebt. Nach einem Sturm sieht es dort verheerend aus.
Da muss man schon selbst aktiv werden.
Habe auch selten so ein Einvernehmen mit den Wanderern erlebt.
Gerade das Astwerk, welches die Harvester in die Fahrspur werfen ist extrem gefährlich für Laufräder und Schaltwerke. Das wird oft genug auch nicht entfernt.
Bin oft in Holland unterwegs und staune darüber wie es dort läuft. Da liegen keine Bäume quer in den Pfaden und eine Harvester Spur ist auf den Pfaden frei geräumt und geglättet.
Wenn sich die Verantwortlichen nicht kümmern, dann muss man einen Arsch in der Hose haben und mit Augenmaß und einem gesunden Maß an handwerklicher Kenntnis die Sache selbst in die Hand nehmen.
 
Meine Erfahrung hier in der Gegend ist, dass Hessen-Forst relativ schnell umgestürzte Bäume beseitigt, wenn diese einen offiziellen Waldweg blockieren. Die Mitarbeiter können aber auch nicht überall gleichzeitig sein und Personalmangel ist bei denen auch ein nur zu gut bekanntes Problem.
 
Wenn man das Urteil des Landgericht Heidelberg zur Grundlage nimmt, dann gibt es auf unbefestigten Wegen im Wald keine besondere Sicherungspflicht
Nur zur Info:
Für einen offiziell genehmigten Downhill verlangt der RVR bei uns 1.200,-€ im Jahr für Waldpflege zur Verkehrssicherung.
Im Gegenzug lehnt er aber jede Verantwortung dafür ab.
Es ist also immer von Grauzonen durchsetzt was im Wald passiert und oft genug muss man Zivilcourage haben wenn man dort seinen Sport betreibt.
 
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