Das brauchts dafür nicht. Das Verkehrsportal wird m. E. eh überbewertet.Vielleicht mal im Fachforum fragen?
Genau: der Radfahrer muss hier Vorfahrt gewähren.Es gilt das Vorfahrtachten-Schild am Radweg. Das Auto kommt von der Vorfahrtstraße.
Amaury Pierron wärs egal und die Autofahrer eh zu langsam.Genau: der Radfahrer muss hier Vorfahrt gewähren.
Eigentlich nix kompliziertes, wenn man in der Fahrschule bissl aufgepasst hat.
Was ist das?Amaury Pierron ...
Wo finde ich das Verkehrszeichen, das dem Autofahrer hier Vorfahrt gibt?Genau: der Radfahrer muss hier Vorfahrt gewähren.
Du bist also auch so einer, der ständig nach rechts abbiegt, ohne den Vorrang von Radfahrern zu beachten, die daneben auf einem Radweg unterwegs sind? Den Lappen im Lotto gewonnen? ? ?Eigentlich nix kompliziertes, wenn man in der Fahrschule bissl aufgepasst hat.
Wenn das Auto von oben kommt, ist sowieso was gehörig falschgelaufen; dann spielt die Vorfahrt nur noch eine untergeordnete Rolle. ?Ok, angenommen: Radfahrer kommt von Links, Auto von oben. Keiner hat Vorfahrt, oder?
Erläutere bitte "vernünftig" etwas genauer. ?halte ich die Bechilderung dort für absolut vernünftig
Ich seh da das Zeichen 205. Nix anderes als das der Radfahrer Vorfahrt gewähren muss hatte ich geschrieben.Wo finde ich das Verkehrszeichen, das dem Autofahrer hier Vorfahrt gibt? ...
Als Autofahrer ist's mir egal, ob der Radfahrer Vorrang hat oder -wie hier- die Vorfahrt gewähren muss....
Du bist also auch so einer, der ständig nach rechts abbiegt, ohne den Vorrang von Radfahrern zu beachten, die daneben auf einem Radweg unterwegs sind? Den Lappen im Lotto gewonnen? ? ?
Ähm - Nein. Du beziehst dich auf die Aussage, dass das "Auto von der Vorfahrtstraße" kommt (also rechts abbiegt) und stimmst dem zu. Das Problem ist aber, dass der Radweg rechts auch zur Vorfahrtstraße gehört. Und da greift erst einmal § 9 (3). Oder zur Not Rechts vor Links. Vorfahrt kriegt der Autofahrer hier jedenfalls an keiner Stelle. Denn das Z 205 am Radweg hat ihn auch nicht zu interessieren.Ich seh da Zeichen 206. Nix anderes als Vorfahrt gewähren hatte ich geschrieben.
Nein. Lies nochmal: ich hatte nix von Auto geschrieben.Ähm - Nein. Du beziehst dich auf die Aussage, dass das "Auto von der Vorfahrtstraße" kommt (also rechts abbiegt) und stimmst dem zu.
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Vernünftig in 99% der Fälle ist Hauptstraße (inkl. Radweg) = Vorfahrt.Abgesehen von der Verkehrsführung (wobei ich die gar nicht so schlecht finde) halte ich die Bechilderung dort für absolut vernünftig - das ist bei Beschilderungen bei mir eher selten der Fall.
Genau: der Radfahrer muss hier Vorfahrt gewähren.
Ach, das ging aber schnell. ?Aber ist mir jetzt auch zu blöd.
Dann sind sie absolut inkompetent und gehören ihres Amtes entbunden! Problem ist aber auch, dass viele Radfahrer sich so einen Radwege-Blödsinn wünschen - und die Beschilderung und mangelhafte Ausführung einfach akzeptieren. Bis sie vom Rechtsabbieger zermalmt werden. Und dann heißt es auch noch "Selber Schuld, hattest ja Vorfahrt zu gewähren! ?Meist sehen die Verantwortlichen nicht das Problem und argumentieren mit der "Sicherheit" für Radfahrer.