Verbraucherrechte vs. Onlineshops -> Best of Gewährleistung, Garantie, Sachmangel, Rücksendung, etc

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Guest
Das Verbraucherrecht geht so:
https://www.verbraucherzentrale.de/...ndenrechte/gewaehrleistung-des-haendlers-5057
Die genannten Rechte stehen dem Käufer grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe oder Ablieferung der Sache (Erhalt des Produkts) zu. Aber was ist, wenn der Verkäufer behauptet, dass ein Mangel nicht von Anfang an vorlag und der Käufer hierfür verantwortlich ist? Das hängt davon ab, wann sich der Mangel ereignet hat.



In den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Ware:
Es wird gesetzlich vermutet, dass ein aufgetretener Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Der Käufer braucht dann nicht den Beweis zu erbringen, dass beispielsweise die Couch oder der Computer zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mit einem Mangel behaftet oder in der Funktion beeinträchtigt war. Das sagen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer die gesetzliche Vermutung widerlegen, dass der Gegenstand bereits beim Kauf bzw. bei der Übergabe mangelhaft war. Er muss also nachweisen, dass ein Sachmangel deshalb aufgetreten ist, weil der Käufer etwas gemacht oder nicht gemacht hat.

Das Gesetz kennt keine "Verschleißteile". Ob der Verkäufer für den Mangel an einer Ware haften muss, hängt einzig und allein davon ab, ob ein Sachmangel vorliegt und ob dieser Fehler/Defekt (…) im Keim bereits angelegt war, als das Produkt dem Käufer übergeben wurde.


Zum Verhältnis von Hersteller, Händler und mir als Verbraucher:
https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherp...aehrleistung/MaengelGewaehrleistung_node.html
Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe: Häufig garantiert der Hersteller eines Produkts freiwillig für eine bestimmte Beschaffenheit seines Produkts oder für die Haltbarkeit über einen bestimmten Zeitraum. Der Hersteller haftet dann dafür, dass die Ware die zugesagten Eigenschaften auch wirklich hat oder für den angegebenen Zeitraum funktionstüchtig bleibt.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass eine Herstellergarantie die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nicht einschränkt. Herr Zimmer muss sich mit seinem defekten Touchdisplay nicht vom Verkäufer auf den Hersteller und eine von diesem übernommene Garantie verweisen lassen. Unbeschadet etwaiger Garantieansprüche stehen Herrn Zimmer beim Vorliegen eines Mangels Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer zu. Er kann also wählen, ob er seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer oder seine möglichen Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen möchte.




Das ist was div. (Online-)Händler daraus machen:
BikeDiscount schrieb:
Guten Tag Herr ...,

bitte senden Sie uns den defekten Artikel zu, damit wir ihn an den Hersteller zur Überprüfung und ggf. Reparatur oder Austausch weiterleiten können.

Wir tragen sämtliche Kosten, wenn es sich bei der Reklamation um einen Gewährleistungsfall handelt.

Wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt, da der Defekt z.B. durch äußere Krafteinwirkung entstanden ist, behalten wir uns vor eine Bearbeitungspauschale in Höhe von maximal 30,- € zu erheben.
In diesen Fällen haben Sie anschließend die Möglichkeit eine kostenpflichtige Reparatur zu beauftragen.

Die für den Rückversand benötigte Paketmarke können Sie sich auf www.bike-discount.de in Ihrem Kundenkonto unter „Artikel zurücksenden“ herunterladen. Dort finden Sie auch das Rücksendeformular, auf dem Sie den Grund der Rücksendung vermerken können.

Sollten Sie die Bestellung per Amazon-Payments getätigt haben, nutzen Sie bitte den entsprechenden Amazon-Login-Button.

Reklamationen können nur in sauberem Zustand bearbeitet werden. Verschmutzte Ware müssen wir ggf. auf Ihre Kosten reinigen lassen oder ihnen kostenpflichtig unbearbeitet zurücksenden.
Die Bearbeitung der Reklamation seitens des Herstellers dauert in der Regel ca. 2-3 Wochen.
Während der Saison kann dies auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Auf die benötigte Bearbeitungszeit haben wir keinerlei Einfluss.

[...]

Für weitere Fragen und Anregungen sind wir natürlich jederzeit gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen

Mit freundlichen Grüßen

...

Bike-Components schrieb:
Hallo ...,

bitte schicke im Fall einer Reklamation den defekten Artikel zu uns.

Für eine schnellstmögliche Bearbeitung benötigen wir von dir:

  • eine ausführliche Fehlerbeschreibung
  • eine Kopie der Rechnung

Lege bitte beides der Rücksendung bei.

Zur kostenfreien Rücksendung habe ich dir per Mail über die DHL Seite eine Onlinefrankierung zukommen lassen. Diese Marke klebst du einfach auf das Paket und gibst es bei der nächsten Annahmestelle ab.

Sobald wir deinen Fall bearbeiten, erhältst du von uns eine Bestätigungsmail,.
Wir werden versuchen, die Reklamation möglichst direkt bei uns im Haus zu prüfen. Sollte dies nicht möglich sein, leiten wir den Artikel an den Hersteller weiter.
Bei Rückfragen zu deiner Reklamation wende dich bitte an:

[email protected]

Mit freundlichen Grüßen


Bike-Components schrieb:
Hi ...,

ich habe soeben Rücksprache mit einem Kollegen aus unserer Reklamationsabteilung gehalten.
Und der Erfahrung nach, würde dies bei Scott nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.

Wir würden dir jedoch kulanter weise eine neue Leitung zukommen lassen, sofern du diese selber tauschen kannst.
Du kannst das natürlich auch bei einem örtlichen Händler machen lassen, Kosten dafür können wir dann jedoch nicht übernehmen.

Bitte gib uns kurz Bescheid, ob das dennoch eine Option für dich wäre.

Mit freundlichen Grüßen
 

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Re: Verbraucherrechte vs. Onlineshops -> Best of Gewährleistung, Garantie, Sachmangel, Rücksendung, etc
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Berrrnd

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