Nachtrag:
Die Bikes resp. mein Bike wurden nicht aus dem Keller geklaut, sondern irgendwann am Abend, draussen
vor!!! dem Geschäft! Der Bikehändler pflegt Bikes vor dem Geschäft nur mit einem Stahlseil gesichert aufzubewahren/auszustellen - auch Kundenbikes.
Der Bereich vor dem Laden, welcher sich in einer wenig belebten Passage im Fahrverbot befindet, kann spätestens nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr wirklich eingesehen werden. Dies nicht nur wegen der Lichtverhältnisse/nicht vorhandenen Beleuchtung, sondern auch wegen der Schaufensterauslage. Wenn dann der Händler noch mit einem Kunden beschäftigt ist, entspricht das quasi einer Einladung an Diebe...
Nach eingehenden Recherchen, auch durch Fachleute, dürfte es Versicherungstechnis schwierig sein, den Händler auf Schadenersatz zu verklagen (ich werde es totzdem versuchen).
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass ein Bikehändler (oder irgend eine Drittperson) relativ sorglos mit dem Material anderer/Kunden umgehen kann, es muss lediglich mit einem simplen Schloss gesichert sein und vorteilhafterweise draussen stehen (drinnen im Laden oder auch im Keller wäre es tatsächlich versichert gewesen und läuft über seine eigene Versicherung, welche ihn nach einem Schadenfall mit Prämienerhöhung "bestrafen" könnte). Er riskiert ausser einem verärgerten Kunden nämlich nichts (weniger als mit eigenen Bikes). Der Schaden trägt der Kunde.
Ich hoffe, ihr habt das alle beim Erarbeiten eures persönlichen Versicherungskonzeptes berücksichtigt - ich hatte es leider nicht.
Nun, falls jemandem ein weisses Opium 6 mit Rahmennummer F903F1329 8X-130D begegnet wäre ich froh um eine Message.
Besonderheiten: Maverick Speedball mit Remote, Lenker Easton MonkeyLite SL, Vorbau Thomson 70mm, Radsatz DT240s/XR4.2d mit silbernen Titanspeichen, XT-Ausrüstung aber XTR (975er)
Bremsen.
Gruss
Beat