Video Boarderline/Bombenkrater

Teilnahmebedingungen Videowettbewerb:
§ 5 Inhaltliche Anforderung
Das Thema umfasst alle nichtmotorisierten Arten der Bewegung auf Fahrrädern beispielsweise Mountainbiken, Toureradeln, Rennradfahren etc., die auf rechtlich dafür vorgesehenen Geländen im Schwarzwald ausgeübt werden können. Besondere Anforderungen von Schutzgebieten sind zu beachten. Das Video muss fertiggeschnitten (Branding nur im Abspann) auf dem Kanal des Teilnehmers hochgeladen werden. Verboten sind anstößige und menschenverachtende Inhalte, schwere Verletzungen, Verstöße gegen geltendes Recht.

soviel zum Thema Betretungs Recht in BW
 
Da die Borderline eine legale Strecke ist, trifft das auf unser Video nicht zu :).

Es geht bei dem "Contest" schließlich darum zu zeigen, dass man Spaß am Biken im Schwarzwald hat. Dass die 2-Meter-Regelung absoluter Schwachsinn ist, ist denke ich allgemein bekannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Julian,

euer Video ist super, keine Frage.

Die Problematik bei diesem Videocontest ist aber der Art wie sie in dem Video

"Open Trails BW" von Gasgasler

dargestellt wird.

Ride on
Chris

P.S. Die Borderline ist eine rühmliche Ausnahme,
deren Entstehung aber nichts mit der Schwarzwald Tourismus GmbH zu tun hat.
 
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