Vom Auto umgefahren - Was steht mir zu?

Oh. Gott sei Dank ist nicht mehr passiert. Erst mal gute Besserung. Bist Du nächstes Wochenende trotzdem am Start???

Du hast doch Deinen privaten stahlbikenden "Anwalt" um die Ecke ;)

Der nette Zeitgenosse wird neben Deiner zivilrechtlichen Klage noch erheblichen Spaß mit den strafrechtlichen Folgen haben. Besoffen, Auto, Unfall, Körperverletzung. Das sind so Sachen, die sich absolut gar nicht toll vertragen. Halt uns mal auf dem Laufenden, was bei rauskommt.
 
So etwas finde ich echt unmöglich... Aber wenn Radfahrer (Erwachsene!) so leichtsinnig sind, gehören sie auch nicht auf die Straße...
Es gibt ja durchaus Grund zur Annahme, dass sowas auf der Straße nicht passiert wäre ;)
With very few exceptions, the safest way to ride is as part of the traffic, going with the flow of the normal traffic pattern. Bicyclists who ride this way get where they're going faster and, according to scientific crash studies, have about five times fewer crashes than bicyclists who make up their own rules (J. Forester; Effective Cycling. Cambridge, MA, MIT Press, 1993).

Generally, the more you follow the normal traffic pattern, the safer and more predictable you become. The rules of the road set up a pattern for every situation, telling which driver has the right of way. Sometimes you have to wait for other drivers - for example, at a stop sign - but sometimes they have to wait for you. Bicyclists have the same rights - and responsibilities - as motorists.
Quelle

Zu schade, dass Radfahrer, die (linksseitige) Radwege meiden, eine Ordnungswidrigkeit begehen.
 
Ich werde nächstes Wochenende nicht am Start stehen. Entweder bin ich wieder fit, dann bin ich in Heubach, ansonsten stehe ich am Katzenbuckel und trinke am steilsten Anstieg ein kühles Alkoholfreies, während sich die armen biker da hochquälen (:
Natürlich halte ich hier alle auf dem neuesten Stand.
 
Es gibt ja durchaus Grund zur Annahme, dass sowas auf der Straße nicht passiert wäre ;)
Zu schade, dass Radfahrer, die (linksseitige) Radwege meiden, eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Biker die, bei beidseitigen Gehwegen, auf dem linken fahren begehen sicher eine Ordnungswidrigkeit, der das ist IMHO gerade kein Argument gegen die RWBP, da DIESER Radfahrer nichtmal ansatzweise ordnungsgemäß fahren wollte.

Grüßle Mark

P.S.: Das gilt NICHT für den Threadersteller, der war in dieser Hinsicht vorbildlich!
 
Hat hier eigentlich überhaupt jemand den Bericht in Auto, Motor und Sport TV gesehen? Oder ist das das pauschale "Radweg ist böse" bashing?

(80% meiner Unfälle sind auf Radwegen passiert, der Rest im Wald;) Straße: Unfallfrei:daumen: )

Mein einziger schlimmerer Fahrradunfall ist auf dem Gehweg passiert. Wäre es auf der Straße passiert wäre ich sicherlich nicht mit einem gebrochenen Arm davongekommen. Ist übrigens OHNE Fremdeinwirkung passiert (Kette im Wiegetritt vom Kettenblatt gesprungen).

Grüßle Mark
 
Biker die, bei beidseitigen Gehwegen, auf dem linken fahren begehen sicher eine Ordnungswidrigkeit...

Das tun sie IMHO auch, wenn Sie den rechten Gehweg benutzen, denn da haben sie nix verloren (außer bei "Radfahrer frei").

Wo wir gerade bei Unfällen sind: auf dem Radweg noch nie, dafür auf der Strasse, beim Linksabbiegen.
 
Also ... *daumen hoch* dass nicht mehr passiert ist.

ABER .. Ich gebe Dir rein logisch einfach eine gute Teilschuld. Gerade wenn man einen Radweg ( egal ob legal oder nicht ) entgegen der allgemeinen Fahrtrichtung befährt, sollte man nicht wie ein "Irrer" über den Radweg düsen.
Wärst Du langsamer und achtsamer gewesen, hättest Du das Auto gesehen und gehört und hättest selber rechtzeitig reagieren können.
Wie die ganze Sache nun rechtlich aussieht und ausgeht, soll hier keine Rolle spielen. Betrunkene Verkehrsteilnehmer sind eh das Letzte.
Aber Du wirst in Zukunft in solchen Situationen vorsichtiger sein ;) Darauf verwette ich meine "Z" Taste.

Mir ist quasi ähnliches passiert .. und ich hab draus gelernt.
 
Bin kürzlich auch einem Auto voll in die Seite gekracht, weil der Depp mir die Vorfahrt nahm.
Die Polizisten meinten ich trage auf jeden Fall eine kleine Teilschuld, weil man nach CH Recht immer auf Sicht anhalten können muss.
Jedenfalls hat seine Versicherung meine Kleider etc zum Neuwert ersetzt und die Reperatur des RRs.

Arbeitsunfähig war ich auch eigenen Wunsch nicht, da ich wieder arbeiten wollte und ob ich Schmerzensgeld bekommen hätte? Meine Rechtsschutz Versicherung meinte, ich sei womöglich "zuwenig schwer" verletzt gewesen, so paradox da klingt und wenn ich den Clown wegen Körperverletzung angezeigt hätte, hätte das ganze wegen dem nach hinten losgehen können.
Natürlich kann man deinen Fall nicht mit meinem vergleichen, "mein" Autofahrer war nüchtern.

Aber das beste ist ja, das sich dieses verdamm** Ar** bis heute nicht bei mir entschuldigt hat, kein Sorry nichts:mad:
Finde aber auch, dass ich dem Clown nicht noch zusätzlich Ärger machen muss, er wird genug Ärger von Amtes wegen haben und er wirds ja wohl auch nicht abbsichtlich gemacht haben, aber entschuldigen hätte er sich trotzdem können, mindestens das!
Wünsche dir viel Glück und alles gute!
 
Also ... *daumen hoch* dass nicht mehr passiert ist.

ABER .. Ich gebe Dir rein logisch einfach eine gute Teilschuld. Gerade wenn man einen Radweg ( egal ob legal oder nicht ) entgegen der allgemeinen Fahrtrichtung befährt, sollte man nicht wie ein "Irrer" über den Radweg düsen.
Wärst Du langsamer und achtsamer gewesen, hättest Du das Auto gesehen und gehört und hättest selber rechtzeitig reagieren können.
Wie die ganze Sache nun rechtlich aussieht und ausgeht, soll hier keine Rolle spielen. Betrunkene Verkehrsteilnehmer sind eh das Letzte.
Aber Du wirst in Zukunft in solchen Situationen vorsichtiger sein ;) Darauf verwette ich meine "Z" Taste.

Mir ist quasi ähnliches passiert .. und ich hab draus gelernt.

Ich war nicht sonderlich schnell unterwegs, der Autofahrer stand schon recht lange an der Ausfahrt, ich habe ihn also gesehen und direkt angeschaut, er hätte mich sofort gesehen, wenn er denn mal nach rechts geschaut hätte. Aber er ist ja mit Blick nach links losgefahren.
Wie ich schon sagte, eine Oma, die ihm mit einem km/h und in voller Bremsbereitschaft vors Auto gelaufen wäre, hätte er ebenso umgefahren.
 
Ich war nicht sonderlich schnell unterwegs, der Autofahrer stand schon recht lange an der Ausfahrt, ich habe ihn also gesehen und direkt angeschaut, er hätte mich sofort gesehen, wenn er denn mal nach rechts geschaut hätte. Aber er ist ja mit Blick nach links losgefahren.
Wie ich schon sagte, eine Oma, die ihm mit einem km/h und in voller Bremsbereitschaft vors Auto gelaufen wäre, hätte er ebenso umgefahren.

Du hast also gewusst, dass Dich der Autofahrer nicht sieht und losfahren wird und bist trotzdem vor Ihn gefahren?:confused:
 
Du hast also gewusst, dass Dich der Autofahrer nicht sieht und losfahren wird und bist trotzdem vor Ihn gefahren?:confused:

Diese verdammten, militanten Autofahrer könne ja auch mal den Kopf drehen!
Fahre auch Auto, aber achte auch auf die Radfahrer (die sich korrekt verhalten) weil ich weiss wie es ist im Strassenverkehr als Biker/RR`ler!
 
und die unkorrekten Radfahrer?:confused:

Da beschränkt sich meine Rücksichtsnahme aufs nötigste gemäss Strassenverkehrsordnung!
Wenn also einer meint er müsse auf dem Autobahnzubringer mit dem RR rumgurken, obwohl ein Tiptop Radweg vorhanden wäre, häbe ich so meine liebe Mühe!
Da jammern immer alle wegen den Radwegen und wenn sie dann vorhanden sind, meinen solche Idioten sie müssen trotzdem eine stark befahrene/ schnelle Strasse benützen :spinner:
 
Sei´s, wie es sei. Im Straßenverkehr gilt immer noch der § 1 StVO, der besagt:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Alles weitere klärt dann das Gericht ;)
 
hi, mann tut mir leid für Deinen Unfall.
Wünsche Dir auch nachträglich eine gute Besserung.
Mich hatte 2006 in Augsburg Berliner Alle wo es zur Heindl Papierfabrik raufgeht, also die große Kurve bergauf erwischt.
Nachm Grillabend bei den Schwiegerleut mit Licht heimgefahren.
Oben an der kurfe 5er BMW schaut nicht, fährt einfach raus, bäääämmmmm....
Voll in meine rechte Seite rein, wos mich mit ca. 30 Sachen apruppt gestoppt hat und übers Bike geschleudert hat, mit der Schulter aufgekommen, Schlüsselbein abgeschlagen, Schürfwunden, Prellungen usw.
Fahrrad Totalschaden (Wiederbeschaffungswert ca. 1900 Euronen).
Der Typ woltle glei wegfahren aber ich konnte noch aufstehen und mich vor ihn stellen.
Gottseidank waren hinter ihm ein weiteres Auto gestanden (ebenfalls Biker) die dann die Zeugenaussage gemacht haben.
Bin dann mit dem Sanka abgeholt worden, nachdem die Cherrifs alles aufgenommen hatten.
Gleich am nächsten Tag zum Anwalt, Ärzte usw.
Insgesamt hat mir der Spass neben dem Schaden und Schmerzensgeld ca. 5000 Euro eingebracht worauf ich bei den Schmerzen und das war mitten im Sommer gerne darauf verzichtet hätte.
 
Natuerlich auch meine Anteilnahme!

Zur Schuldfrage: ich sehe das auch so, dass jeder Fall einzeln betrachtet werden muss... Grunsaetzlich gilt auch: PKW-Fahrern wird eine Teilschuld gegeben, auch wenn der beteiligte (per Rad, zu Fuss oder Krad) den Unfall verursacht hat - da er der "schwaechere" Verkehrsteilnehmer ist; jedoch nur wenn Koerperlich geschaedigt. Die Schadenskostenerstattung trägt trotzdem der Verursacher, sukzessive dessen Versicherung. Die Teilschuld wirkt sich nur auf ein eventuelles Strafmass des Verursachers aus.

So wurde es zumindest mir erklaert, nachdem ich beschlossen hatte nicht mehr so kriminell mit dem Bike unterwegs zu sein *lol*
 
Fahrerflüchtige sind die miesesten Schlappschw**ze... leider kann man so eine versuchte Fahrerflucht nur schwer beweisen (mit Zeugen sieht das anders aus)

Alkoholisierte und Fahrerflüchtige sollten gesellschaftlich ungefähr bei den Brunnenvergiftern und Bombenlegern eingeordnet sein... :mad::mad:
 
Fahrerflüchtige sind die miesesten Schlappschw**ze... leider kann man so eine versuchte Fahrerflucht nur schwer beweisen (mit Zeugen sieht das anders aus)

Alkoholisierte und Fahrerflüchtige sollten gesellschaftlich ungefähr bei den Brunnenvergiftern und Bombenlegern eingeordnet sein... :mad::mad:

Gut, daß wir eine Justiz haben und die Gerichtsbarkeit nicht dem Volke überlassen. :cool:
 
Der wollte gleich wegfahren? Dann hat er aber verdammt lang gebraucht bis er den ersten Gang gefunden hat.

Als mein Hund mal angefahren wurde ist die Fahrerin noch ca. 200m weit gefahren... sie war geschockt und wollte erst einen Parkplatz finden. Innerhalb von Sekunden haben sich 4 oder 5 Fussgänger zusammengerottet die die Fahrerin am liebsten gelyncht hätten, von wegen "die will abhauen".
 
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