Bergradlerin
Nichtmitglied
Das mit dem Vertrag...
Es gibt eine juristisch einwandfreie Möglichkeit, von einem Kaufvertrag zurücktreten:
Den Lieferanten "in Verzug" setzen (heißt offiziell so), indem man einen Liefertermin vereinbart. Das kann der Händler beim Lieferanten wie auch der Endkunde beim Händler tun. Man kann nicht gezwungen werden, endlos auf bestellte Ware zu warten. Wie lange die Frist sein muss, kann ich jetzt nicht exakt sagen, ich habe meine Gesetze im Büro. Kann aber am Montag gern nachsehen (oder jemand kann hier schneller weiterhelfen). In der Regel gilt die unter normalen Bedingungen benötigte Liefer-, Beschaffungs- oder Herstellungszeit.
Nur höhere Gewalt würde den Verzug verhindern können (ohne dass der Vertragspartner ein Recht auf Schadenersatz hat. Etwa bei Streik oder Naturkatastrophen...), Insolvenz gehört meines Wissens nicht dazu. Auch hier müsste ich nachsehen...
Es gibt eine juristisch einwandfreie Möglichkeit, von einem Kaufvertrag zurücktreten:
Den Lieferanten "in Verzug" setzen (heißt offiziell so), indem man einen Liefertermin vereinbart. Das kann der Händler beim Lieferanten wie auch der Endkunde beim Händler tun. Man kann nicht gezwungen werden, endlos auf bestellte Ware zu warten. Wie lange die Frist sein muss, kann ich jetzt nicht exakt sagen, ich habe meine Gesetze im Büro. Kann aber am Montag gern nachsehen (oder jemand kann hier schneller weiterhelfen). In der Regel gilt die unter normalen Bedingungen benötigte Liefer-, Beschaffungs- oder Herstellungszeit.
Nur höhere Gewalt würde den Verzug verhindern können (ohne dass der Vertragspartner ein Recht auf Schadenersatz hat. Etwa bei Streik oder Naturkatastrophen...), Insolvenz gehört meines Wissens nicht dazu. Auch hier müsste ich nachsehen...