Warntafeln bei Fahrradträger auf Anhängerkupplung in Italien

nur mal für das protokoll: ich fahre seid über 20 jahren zum gardasee und Final und hatte noch nie so eine tafel, könnte mir aber vorstellen das glück ein wenig zu entlasten und mir so ein teil anzuschffen :)
 
Ich verstehe die Frage nicht.
Du hast Strafe bezahlt, weil du auf einem Fahrradträger keine reflektierende Zusatztafel montiert hattest.

War dein Fahrradträger ein Anhängekupplungsträger (also mit Kennzeichen und Beleuchtung),
oder ein Heckklappenträger (also ohne Kennzeichen/Beleuchtung)?


EDIT: ach so, dem @Simon Katsch ist das offenbar passiert? Dann kann's er ja vielleicht beantworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hatte für mich auch die Frage gestellt, ob man am Heckträger mit Kennzeichen und Beleuchtung so eine Tafel befestigen muss.

Eine rechtsverbindliche Auskunft wird man wohl nicht so einfach bekommen, aber die Berichte in diversen Wohnmobilforen sind: Ein Heckträger mit Beleuchtung und Kennzeichen wird seitens der italienischen Behörden als Verlängerung des Fahrzeugs gewertet (was auch logisch erscheint) und demzufolge ist keine Warntafel erforderlich - sofern darüber nichts hinausragt. Mein Lenker ragt darüber hinaus und für Anfahrt und Rückfahrt stelle ich ihn quer.

Wenn jemand mit einem solchen Träger und nicht darüber hinausragenden Teilen ein Bussgeld bezahlt haben sollte wäre das sicher ein interessanter Gegenbeweis. Bislang habe ich dazu aber keine Beiträge gefunden.
 
AFAIK muss der Träger dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden sein, dann wird er ein Teil des Fahrzeugs. Also verschweisst, verschraubt, mit Kennzeichen und Rücklichtern usw. - ob eine AHK dazu zählt, wäre zu erwarten, aber Logik ist nicht die Stärke der italienischen Gesetzgebung.
Alles was seitlich (!!!) und nach hinten (genaues Maß kenne ich nicht) rausragt, braucht eine Warntafel. Das ist praktisch nie zu vermeiden mit Rädern um die 1.20m Radstand.
 
ich hatte für mich auch die Frage gestellt, ob man am Heckträger mit Kennzeichen und Beleuchtung so eine Tafel befestigen muss.

Eine rechtsverbindliche Auskunft wird man wohl nicht so einfach bekommen, aber die Berichte in diversen Wohnmobilforen sind: Ein Heckträger mit Beleuchtung und Kennzeichen wird seitens der italienischen Behörden als Verlängerung des Fahrzeugs gewertet (was auch logisch erscheint) und demzufolge ist keine Warntafel erforderlich - sofern darüber nichts hinausragt. Mein Lenker ragt darüber hinaus und für Anfahrt und Rückfahrt stelle ich ihn quer.
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Heckträger an Wohnmobilen sind tatsächlich (größtenteils) mit dem Fahrzeug verschraubt und nicht auf AHK aufgesetzt. Das erklärt die diferente Einordnung.
Die Tafel trägt jedenfalls deutlich zur besseren Sichtbarkeit - auch bei schlechten Sichtverhältnissen - bei und für den überschaubaren Anschaffungspreis doch machbar.
 
AFAIK muss der Träger dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden sein, dann wird er ein Teil des Fahrzeugs. Also verschweisst, verschraubt, mit Kennzeichen und Rücklichtern usw. - ob eine AHK dazu zählt, wäre zu erwarten, aber Logik ist nicht die Stärke der italienischen Gesetzgebung.
Alles was seitlich (!!!) und nach hinten (genaues Maß kenne ich nicht) rausragt, braucht eine Warntafel. Das ist praktisch nie zu vermeiden mit Rädern um die 1.20m Radstand.

ich meinte es eher so - ob die Aussage stimmt kann man natürlich schwer verifizieren (allerdings: warum sollte jemand das so behaupten)

"Nach Rückfrage mit der Strassenpolizei können wir bestätigen dass ihre Informationen stimmen. Bei Wiederholung von Licht und Kennzeichen auf dem Fahrzeugträger ist keine Tafel notwendig."

Quelle: https://tx-board.de/threads/2-warntafeln-am-fahrradtraeger-in-italien.59921/page-2
 
Bei einem AHK-Heckträger mit eigenem Kennzeichen und eigener Beleuchtung ist keine Warntafel notwendig.

Wer einen Heckklappen-Träger oder irgendeine andere Herunterklapp-Konstruktion ohne Leuchten und Kennzeichen an seinem Fahrzeug hat, benötigt die Warntafel. Es muss sich um eine spezielle "Italien-Warntafel" handeln, sowohl was die Abmessungen als auch was das Streifenmuster angeht.

In bald 20 Italien-Trips hatte ich mit dem Thule-AHK-Heckträger (Kennzeichen+Leuchten) ohne Warntafel noch nie ein Problem. Wie immer im Ausland bleibt aber das grundlegende Problem, dass man (selbst mit gutem Italienisch) im Falle einer Diskussion den Kürzeren ziehen wird, falls die Rennleitung irgendwas auszusetzen hat (an der Geschwindigkeit, der Zuladung, der Anzahl Warnwesten, ...).

EDIT: Wenn ich mich recht erinnere müssen die Warntafeln aus Blech sein. Die haben teilweise scharfe Kanten und sind ein richtiger Windfang. Alle Kontaktstellen am Fahrrad vor der Warntafel-Montage ordentlich abpolstern, ansonsten hinterlässt die Schrotttafel Spuren!
 
... EDIT: Wenn ich mich recht erinnere müssen die Warntafeln aus Blech sein. Die haben teilweise scharfe Kanten und sind ein richtiger Windfang. Alle Kontaktstellen am Fahrrad vor der Warntafel-Montage ordentlich abpolstern, ansonsten hinterlässt die Schrotttafel Spuren!
Kantenschutz hilft da ganz gut.
 
Bei vier Fahrrädern drehe ich den äußersten Lenker quer, sonst würde es gar nicht passen. Bei weniger Beladung nicht.
 
Hallo,

Würd gern das Thema wieder ausbuddeln.

Welche Punkte "muß" die Warntafel für Italien genau erfüllen ?
500 x 500 mm, Schraffierung Italien, Reflexfolie, und die Typgenehmigung auf dem Schild ?
Oder muß die Typgenehmigung vorne auf der Reflexfolie stehen ?

Danke !
 
Hallo,

Würd gern das Thema wieder ausbuddeln.

Welche Punkte "muß" die Warntafel für Italien genau erfüllen ?
500 x 500 mm, Schraffierung Italien, Reflexfolie, und die Typgenehmigung auf dem Schild ?
Oder muß die Typgenehmigung vorne auf der Reflexfolie stehen ?

Danke !
Ich weiß vom Hörensagen, dass die Anzahl der roten Streifen beachtet werden muss.
Genaueres weiß ich aber leider nicht.
 
Hallo,

Würd gern das Thema wieder ausbuddeln.

Welche Punkte "muß" die Warntafel für Italien genau erfüllen ?
500 x 500 mm, Schraffierung Italien, Reflexfolie, und die Typgenehmigung auf dem Schild ?
Oder muß die Typgenehmigung vorne auf der Reflexfolie stehen ?

Danke !
  • Italien: In Italien muss jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel versehen werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich um einen Heckträger mit eigenem Kennzeichen und Beleuchtung handelt. Nimmt die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden. Eine Warntafel soll aus Metallblech sein, muss eine Abmessung von min. 50 x 50 cm haben und rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen). Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit mindestens 80 Euro geahndet.

    Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/warnweste-warntafel/

    Hoffe das hilft. :)
 
@El_barto_aut

Vielen Dank !
Ja, die Vorschriften vom ADAC dazu habe Ich bereits durchgelesen.
Was mich jedoch interessiert ist, ob es ausreicht, daß die Typgenehmigung "irgendwo" auf der Warntafel steht, oder ob die unbedingt vorne stehen muß ?
 
@El_barto_aut

Vielen Dank !
Ja, die Vorschriften vom ADAC dazu habe Ich bereits durchgelesen.
Was mich jedoch interessiert ist, ob es ausreicht, daß die Typgenehmigung "irgendwo" auf der Warntafel steht, oder ob die unbedingt vorne stehen muß ?

Also bei meiner, die ich beim ÖAMTC gekauft habe, steht vorne glaub ich nichts drauf, ob hinten was steht weiß ich nicht genau, ich kann nachschauen, wenn ich zuhause bin! :)
Nachdem ich sie dort gekauft habe, gehe ich davon aus, dass sie konform ist. Abgesehen davon hatte ich bis jetzt keine Beanstandung miterlebt. :)
 
Ich gehe auch davon aus, daß die Warntafeln vom ADAC / ÖAMTC konform sind.
Die vom ADAC haben zumindest auf dem Produktbild die Typgenehmigung vorn auf der Reflexfolie stehen.
Eine andere Warntafel, die Ich noch im Auge hab, hat die Nummer auf der Rückseite eingraviert.
 
  • Italien: In Italien muss jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel versehen werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich um einen Heckträger mit eigenem Kennzeichen und Beleuchtung handelt. Nimmt die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden. Eine Warntafel soll aus Metallblech sein, muss eine Abmessung von min. 50 x 50 cm haben und rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen). Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit mindestens 80 Euro geahndet.

    Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/warnweste-warntafel/

    Hoffe das hilft. :)
Es sollte auch Tafel geben mit gleichen Abmessungen, aber nicht genau fünf rote Streifen.
Die Anzahl der Streifen dürften nicht in allen EU Ländern gleich gefordert sein?
 

sprich bei den doch weit verbreiteten 29" Bike's auf einem kleinen bis mittelgroßen PKW brauch es dann eigentlich schon 2 Tafeln am Heck.

ehrlich gesagt sind mir 2 tafeln bisher noch nie aufgefallen :confused::ka:


träger.jpg

Bildquelle: Korsika Forum --> https://www.korsika-forum.info/foru...ien-achtung-bei-überbreite-vom-fahrradträger/ (sind auch einige gute Beschreibungen zu dem Thema)
 
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