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Heißt, Canyon verbaut dir die Strebe jetzt doch einzeln?Kein problem, aber Kettenstrebe Preis ist 300Eur, Ich brauche keinen neuen Rahmen 1300Eur!
Ich bin der erste Besitzer und habe es vor 6 Monaten gekauft.
Ich wünsche. Ich meine, es sollte so sein, 300Eur === keine BeschwerdenHeißt, Canyon verbaut dir die Strebe jetzt doch einzeln?
Nö... Ist der übliche Kurs bei anderen Herstellern...Heißt, Canyon verbaut dir die Strebe jetzt doch einzeln?
Ja, ich falle und es ist in Ordnung, dafür zu bezahlen, aber nicht 1300, wenn ich ein Teil brauche, das 300 kostet.Das mußt Du mal genau erklären. Du hast Dir vor 6 Monaten ein neues Rad bei Canyon gekauft, korrekt ? Jetzt ist die Kettenstrebe defekt. Wieso ist das kein Garantie- / Gewährleistungsfall ? Ist die Kettenstrebe gebrochen weil Du gestürzt bist, sprich ist es Eigenverschulden ?
Nutz die Chance und Kauf dir einen anderen Rahmen, würde für das Crash Replacement keine 1300€ zahlen...
Habe eher die gegenteilige Erfahrung gemacht, daß gerade jetzt eine gute Zeit ist für Rabatte. Teile und Zubehör gehen zwar gut, aber bei teuren Rädern ist die Nachfrage nach Aussage vieler Händler doch deutlich eingebrochen.Ja, Santa hat in Europa recht hohe UVP-Preise (in den USA deutlich niedriger), aber dafür ist der Rahmen besser verarbeitet und beim Händler besteht die Möglichkeit der Preisverhandlung (letzteres ist aufgrund der aktuellen Nachfrage halt ein bissel ungünstig). Und eh man noch mal reinfällt...
ich möchte auch noch mal auf das Thema Ersatzteilversorgung während der 6 jährigen Garantiezeit eingehen. Mir ist bewusst, dass Canyon in dieser Zeit nur auf den Rahmen Garantieansprüche geltend macht. Für mich stellt sich jedoch die Frage, was genau alles zum Rahmen gehört. Im speziellen geht es mir um die Gleitlager mit der Teilenummer #9 A1045639 und der Bezeichnung „bushing GFI_0809-04_modified“des Rocker-Arms zum Canyon Strive 2015-2018. Ich bin kein Experte aber ich meine hier auf eine Grauzone gestoßen zu sein.Es sind unterschiedliche negativ auffallende Aspekte, die hier diskutiert wurden.
Gewährleistungs- und Garantieansprüche werden offensichtlich von Canyon gegenüber dem Erstkäufer zwar letztlich ordentlich abgewickelt, aber der Zeitraum für die Bearbeitung sprengt gerne mal den Rahmen (). Wenn man teilweise mehrere Monate auf das eingeschickte monierte Rad warten muss, ohne frühzeitig mitgeteilt zu bekommen wie lange sich das voraussichtlich hinziehen wird, dann zeugt das von einem offensichtlich personell unterbesetzten Service und einer schlechten Kommunikation. Nicht schön.
Als Zweitkäufer stehen einem gegenüber Canyon weder Gewährleistungs- noch Garantieansprüche zu. Dies kann zu der kuriosen Situation führen, daß man als Zweitkäufer eines wenige Monate alten Canyons bei einem Rahmenschaden mitgeteilt bekommt daß leider keine Ersatzrahmen mehr vorrätig seien. Wobei dahingestellt bleiben kann ob dies eine dreiste Lüge ist, oder ob sich Canyon generell nur unzureichend um Ersatzteilbevorratung kümmert.
Dann weigert sich Canyon noch idR im Rahmen des Crash-Replacements (oder einfach nur der Versuch ein passendes Ersatzteil Rahmen/Kettenstreben käuflich zu erwerben), eine Kettenstrebe einzeln zu verkaufen. Dabei beruft sich Canyon (rechtlich höchst zweifelhaft) auf das Produkthaftungsgesetz. Und ignoriert deren eigene Ersatzteilbereitstellungspflicht als vertragliche Nebenpflicht aus Treu und Glauben für den üblichen Gebrauchszeitraum.
Im Endeffekt wird man vor allem als Zweitkäufer von Canyon im Falle des Falles im Regen stehen gelassen, weshalb eigentlich deren Räder gebraucht nahezu unverkäuflich sein sollten, bzw. nur mit entsprechend starken Preisnachlass. Da aber den meisten potentiellen Zweitkäufern die aufgenannten Punkte nicht bewusst sind, bzw. sie ihnen in meinen Augen zu wenig Beachtung schenken, wirkt sich das offensichtlich nicht auf den Gebrauchtmarkt auf. Ich jedenfalls würde jedem abraten ein gebrauchtes Canyon zu erstehen, es sei denn der Preisnachlass ist wirklich erheblich.
Auch wenn das ein weitverbreiteter Glaube ist, ist das ein Irrtum. Da gibt's keine gesetzliche Verpflichtung, auch nicht wie oft behauptet die 10 Jahre bei Autos.@_todde_ ,
Aber Canyon trifft, zumindest für den üblichen Gebrauchszeitraum von zumindest 6 Jahren, aus Treu und Glauben zumindest dem Erstkäufer gegenüber eine lückenlose Ersatzteilbereitstellungspflicht.
Ausdrücklich im Gesetz ist sie nicht geregelt, deshalb auch mein Verweis auf Treu und Glauben => § 242 BGB.Auch wenn das ein weitverbreiteter Glaube ist, ist das ein Irrtum. Da gibt's keine gesetzliche Verpflichtung, auch nicht wie oft behauptet die 10 Jahre bei Autos.
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Canyon hat Lager nunmal nicht im Garantieumfang mit drin. Die freiwillige (!) Garantie können sie halt nach ihren Spielregeln geben.
Ich kann es nur nochmal wiederholen, Lager fallen NICHT unter die Garantie:Ausdrücklich im Gesetz ist sie nicht geregelt, deshalb auch mein Verweis auf Treu und Glauben => § 242 BGB.
Und natürlich trifft Canyon diese Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag. Im Kfz-Bereich gibt es auch bereits eine entsprechende Rechtsprechung.
Darüberhinaus habe ja auch ich gesagt daß es sich hier wohl eher um keinen Garantiefall handelt. Abgesehen davon muß auch Canyon hinsichtlich der eingeräumten Garantie natürlich sich auch an die eigenen Spielregeln halten. Und nach deren eigenen von mir zitierten Formulierung des Garantieumfangs können da durchaus auch Lager drunter fallen.
Okay, dann fallen Lager tatsächlich grundsätzlich da schon raus. Tut hier aber eh nix zur Sache, da ja wohl eh ein Verschleißfall.Ich kann es nur nochmal wiederholen, Lager fallen NICHT unter die Garantie:
(5) Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewähren wir unseren Kunden freiwillig ab dem Modelljahr 2008 eine Garantie von insgesamt 6 Jahren ab Lieferdatum (für frühere Modelljahre 5 Jahre) auf Canyon Rahmen, Canyon Gabeln der Renn- und Triathlonmaschinen sowie auf Mountainbikerahmen, jeweils mit Ausnahme von Lagerungen und Federbeinen sowie Schäden an der Lackierung/Anodisierung.
Es geht eher darum wie lange der in Verkehringer hier also Canyon Ersatzteile vorhalten muss, hier darf von einer üblichen Gebrauchsdauer ausgegangen werden, da Canyon 6 Jahre Garantie auf dem Rahmen gibt, kann also brobkemlos von dieser mindest Gebrauchsdauer ausgehen. Da das Rad bis Modelljahr 2018 geht und bestimmt auch von Canyon 2019 noch in Verkehr gebracht wurde, müssten sie bis 2025 Ersatzteile vorhalten!Lager sind Verschleißteile und von der Garantie ausgenommen.
Gibt sogar Urteile dazu... Die das anders sehen...Auch wenn das ein weitverbreiteter Glaube ist, ist das ein Irrtum. Da gibt's keine gesetzliche Verpflichtung, auch nicht wie oft behauptet die 10 Jahre bei Autos.
https://www.google.com/search?q=ges...roid-motorola&sourceid=chrome-mobile&ie=UTF-8
Canyon hat Lager nunmal nicht im Garantieumfang mit drin. Die freiwillige (!) Garantie können sie halt nach ihren Spielregeln geben.
Das habe ich noch nie verstanden...