Warum ich mein letztes Rad bei Canyon gekauft habe...

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@Martinwurst
Du meinst für ein Santa kann ich mir anderthalb Canyons kaufen?
Ja, wäre auch ne Taktik...

Sorry, hatte den Beitrag kurz nach dem Posten noch mal editiert, da ich dich zuerst wirklich falsch verstanden hatte. Wenns mich mit dem Ersatzrahmen dann z.B. ein Jahr später wieder ungünstig schmeißt, schau ich aber in die Röhre, oder? Canyon schreibt ja einmal in drei Jahren.
 
Ich bin der erste Besitzer und habe es vor 6 Monaten gekauft.

Das mußt Du mal genau erklären. Du hast Dir vor 6 Monaten ein neues Rad bei Canyon gekauft, korrekt ? Jetzt ist die Kettenstrebe defekt. Wieso ist das kein Garantie- / Gewährleistungsfall ? Ist die Kettenstrebe gebrochen weil Du gestürzt bist, sprich ist es Eigenverschulden ?
 
Ja, ich falle und es ist in Ordnung, dafür zu bezahlen, aber nicht 1300, wenn ich ein Teil brauche, das 300 kostet.
 
Nutz die Chance und Kauf dir einen anderen Rahmen, würde für das Crash Replacement keine 1300€ zahlen...

Hol dir was Vernünftiges aus dem Bikemarkt oder als Angebot, und stell den defekten in Einzelteilen rein, gibt ja bestimmt jemand der ein anderes Teil von dem Rahmen von Canyon nicht oder nur sauteuer bekommt?

Ist echt gut für Firmen wie Canyon, dass die meisten nur zur Eisdiele fahren und dadurch so wenig kaputt geht, sonst ginge so ein AfterSales-Service nicht lange gut.
 
Habe eher die gegenteilige Erfahrung gemacht, daß gerade jetzt eine gute Zeit ist für Rabatte. Teile und Zubehör gehen zwar gut, aber bei teuren Rädern ist die Nachfrage nach Aussage vieler Händler doch deutlich eingebrochen.
 
ich möchte auch noch mal auf das Thema Ersatzteilversorgung während der 6 jährigen Garantiezeit eingehen. Mir ist bewusst, dass Canyon in dieser Zeit nur auf den Rahmen Garantieansprüche geltend macht. Für mich stellt sich jedoch die Frage, was genau alles zum Rahmen gehört. Im speziellen geht es mir um die Gleitlager mit der Teilenummer #9 A1045639 und der Bezeichnung „bushing GFI_0809-04_modified“des Rocker-Arms zum Canyon Strive 2015-2018. Ich bin kein Experte aber ich meine hier auf eine Grauzone gestoßen zu sein.

Das besagte Gleitlager gehört zur Shapeshifter-Wippe und ist ein von der Firma IGUS gefertigtes Gleitlager mit der Bezeichnung GFI-0809-04 (kann bei IGUS auch direkt als Endkunde bestellt werden). Jetzt ist es so, dass mir eines dieser Gleitlager zerbrochen ist und ich seit Ostern mit dem Kundenservice permanent in Diskussion stehe, bisher ohne Erfolg - mehrfache Falschlieferungen durch angeblich falsche Einsortierung im Lager, Missverständnisse bei Canyon, Versprechen die nicht eingehalten werden, etc.

Das Gleitlager habe ich parallel direkt bei IGUS anhand der eben genannten Nummer bestellt: IGUS GFI-0809-04. Problem ist nur, dass originale IGUS Gleilager hat einen größeren Bunddurchmesser als das Gleitlager welches in der Shapeshifter-Wippe ab Werk eingepresst ist.

Das besagte IGUS Gleitlager wird, von wem auch immer, um ca. 3mm abgedreht - anhand der Bezeichung der Explosionszeichnung ist auch zu erkennen, dass es sich um ein modifiziertes Gleitlager handeln muss. Laut Canyon findet inhouse keine Modifizierung dieser Lager statt.
Nach meinem laienhaften Verständnis, muss es sich hierbau also um ein spezifisches Rahmenteil handeln, da ich dieses Gleitlager mit den dafür vorgesehenen Maßen, als Privatperson im Handel und auch bei IGUS direkt, nicht erwerben kann. Der Fahrradhersteller Canyon gibt 6 Jahre Garantie auf den Rahmen, ist in dieser Zeit aber für dieses spezielle Gleitlager nicht ersatzteillieferfähig. Fällt dieses Gleitlager jetzt in die 6 jährige Garantie oder nicht und wo stehe ich rechtlich, wenn der Fahrradhersteller keinen Ersatz liefern kann?
 

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In dem Fall ist die Sache für Canyon doch klar. CR für einen neuen Rahmen. Standard, oder? Zum Schnäppchenpreis von 1,3k ist man dabei.
 
@_todde_ , Canyon stellt ausdrücklich auf "alle Canyon Teile (Rahmen, RR-Gabeln, Cockpits, usw.)" dem "Erstbesitzer" eine sechsjährige Garantie für "Material- und Verarbeitungsfehler, die schon bei Auslieferung bestanden" aus.

Sollte das von Dir genannte Lager eine spezielle Anfertigung von IGUS für Canyon sein, Du es also nicht einfach bei IGUS bestellen kannst, was ich nicht für sonderlich ungewöhnlich halte, dann kannst Du dieses Lager wohl auch nur über Canyon bestellen. Daß Dir das Lager kaputt gegangen ist indiziert m.E. noch keinen Fehler, der schon bei Auslieferung bestand, sondern stellt wohl eher ein Verschleiß dar. Wenn dem so wäre, dann haben wir eh kein Garantiefall.

Aber Canyon trifft, zumindest für den üblichen Gebrauchszeitraum von zumindest 6 Jahren, aus Treu und Glauben zumindest dem Erstkäufer gegenüber eine lückenlose Ersatzteilbereitstellungspflicht. Sollte Canyon sich weigern bzw. nicht in der Lage sein Dir das passende Lager anzubieten, dann könntest Du rechtlich Ansprüche gegenüber Canyon haben, insofern Du das Rad ja nicht mehr nutzen kannst. Da das Lager ja offensichtlich aber erhältlich ist, und "nur" von einem Fachbetrieb nachbearbeitet werden müßte, könnte der Schaden auf die Kosten der Nachbearbeitung begrenzt sein.

IGUS hat übrigens auch für mein Rad, ein mittlerweile 15 Jahre altes Stevens Fully, spezielle Lager für Stevens angefertigt, die man nicht direkt bei IGUS bestellen kann. Bei Bedarf, also wenn ein Kunde diese Lager benötigt und der Lagerbestand leer ist, hat in der Vergangenheit Stevens stets einfach diese Lager bei IGUS nachbestellt. Ähnlich könnte bzw. sollte das Canyon auch haushalten.
 
Fahrrad zu Canyon schicken und die Jungs selbst schrauben lassen. Wenn die Hotline zu doof ist das zu regeln, bleibt nur dieser Weg. Dann wartest Du 4 Wochen und fragst nach dem Status. Wenn nix passiert ist (wovon ich ausgehe), setzt Du eine Frist. Ist die verstrichen, geht es zum Rechtsanwalt. Meiner Meinung nach ist ein Lager kein Verschleißtteil wie eine Kette / Bremsbelag etc. Daher sollte es auf Garantie getauscht werden können indem Canyon Vorort repariert. Wenn Canyon das Teil nicht auf Lager hat, bekommste einen neuen Rahmen. Ich würde daher nur den Komplettrahmen einschicken (ohne LRS, Lenker, Gabel etc), denn der Umbau der Teile kostet Dich sonst ca. 200 Euro. Besorg Dir einen Rückholschein und schicke es ein.

Ein Laufrad dreht sich auch und ist kein Verschleißteil.
 
@_todde_ ,
Aber Canyon trifft, zumindest für den üblichen Gebrauchszeitraum von zumindest 6 Jahren, aus Treu und Glauben zumindest dem Erstkäufer gegenüber eine lückenlose Ersatzteilbereitstellungspflicht.
Auch wenn das ein weitverbreiteter Glaube ist, ist das ein Irrtum. Da gibt's keine gesetzliche Verpflichtung, auch nicht wie oft behauptet die 10 Jahre bei Autos.

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Canyon hat Lager nunmal nicht im Garantieumfang mit drin. Die freiwillige (!) Garantie können sie halt nach ihren Spielregeln geben.
 
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Ausdrücklich im Gesetz ist sie nicht geregelt, deshalb auch mein Verweis auf Treu und Glauben => § 242 BGB.
Und natürlich trifft Canyon diese Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag. Im Kfz-Bereich gibt es auch bereits eine entsprechende Rechtsprechung.

Darüberhinaus habe ja auch ich gesagt daß es sich hier wohl eher um keinen Garantiefall handelt. Abgesehen davon muß auch Canyon hinsichtlich der eingeräumten Garantie natürlich sich auch an die eigenen Spielregeln halten. Und nach deren eigenen von mir zitierten Formulierung des Garantieumfangs können da durchaus auch Lager drunter fallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann es nur nochmal wiederholen, Lager fallen NICHT unter die Garantie:

(5) Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewähren wir unseren Kunden freiwillig ab dem Modelljahr 2008 eine Garantie von insgesamt 6 Jahren ab Lieferdatum (für frühere Modelljahre 5 Jahre) auf Canyon Rahmen, Canyon Gabeln der Renn- und Triathlonmaschinen sowie auf Mountainbikerahmen, jeweils mit Ausnahme von Lagerungen und Federbeinen sowie Schäden an der Lackierung/Anodisierung.
 
Okay, dann fallen Lager tatsächlich grundsätzlich da schon raus. Tut hier aber eh nix zur Sache, da ja wohl eh ein Verschleißfall.
 
Lager sind Verschleißteile und von der Garantie ausgenommen.
Es geht eher darum wie lange der in Verkehringer hier also Canyon Ersatzteile vorhalten muss, hier darf von einer üblichen Gebrauchsdauer ausgegangen werden, da Canyon 6 Jahre Garantie auf dem Rahmen gibt, kann also brobkemlos von dieser mindest Gebrauchsdauer ausgehen. Da das Rad bis Modelljahr 2018 geht und bestimmt auch von Canyon 2019 noch in Verkehr gebracht wurde, müssten sie bis 2025 Ersatzteile vorhalten!


Interessiert Canyon aber einen scheiß...
 
Gibt sogar Urteile dazu... Die das anders sehen...


Dementsprechend hat das Amtsgericht Rüsselsheim am 30. Januar 2014 (Az. 3 C 79/03) für das Verhältnis von Autohersteller und Autokäufer entschieden: »Die Ersatzteillieferungspflicht ist grundsätzlich eine Nebenpflicht des Kaufvertrags. […] [Es] entspricht […] dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB), dass die Hersteller […] dafür Sorge tragen, dass Ersatzteile an den Handel geliefert werden. Dem ist die Beklagte im vorliegenden Fall nicht nachgekommen.
 
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