Der Kassenwart
TEAM GARDENA
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habe ich gelesen. ich meinte, ob man sich juristisch gegen die schließung wehren könnte, d.h. falls es so weit kommt.
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mir bedeutet der big D wirklich viel, ich persönlich würde sogar zustimmen, wenn man eine art "big D trailpass" einführt; man löhnt nen bestimmten jahresbeitrag, kriegt nen wisch dafür, der einem das biken gestattet, aber wer soll das wieder kontrollieren...
In Amiland ist der Zugang zu den Nationalparks streng reglementiert, da braucht es tatsächlich Eintrittskarten, und es hat Ranger die das im Auge behalten.
Der Förster macht einen patenten Eindruck, ich denke nicht dass er hysterische Lösungen sucht, wir bleiben einfach im Gespräch.
Ich denke das Ordnungsamt-Ding hatte eher mit dem XC-Rennen zu tun, sollte wohl kein Anlass für Aufregung sein.
mir bedeutet der big D wirklich viel, ich persönlich würde sogar zustimmen, wenn man eine art "big D trailpass" einführt; man löhnt nen bestimmten jahresbeitrag, kriegt nen wisch dafür, der einem das biken gestattet, aber wer soll das wieder kontrollieren...
...oder die beiden angeschickerte 50jährigen tanten, die mit zuviel likör unter der dauerwelle um jeden preis die dh runter latschen mußten.
Was ist denn das für ein Nacktmull, ******* sieht der beschissen aus und dann noch der Dialekt.
War auf jeden Fall interessant wie schnell man ist, ohne wichtige Grundtechniken zu beherrschen. Wieviel Spass wird es erst machen, konntrolliert zu fahren
Ich muss mehr mit meinem Hund fahren.
Hallo Leute, war heut emit Dennis& GeEK(Knut) am Berg, hatten Spaß an perfekten Bodenverhältnissen. Leider rief nach einer Weile Dennis Mutter an und teilte uns mit was im Biebertaler Mitteilungsblättchen stand: Verbot des Durchfahrens von reinen Waldflächen mit Fahrrädern und Mountainikes- Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt der Gemeinde Biebertal darauf hin, dass das Radfahren einschließlich Mountainbiking nur auf befestigten und mehr als 2 Meter breiten Wegen in Biebertal gestattet ist. Die Gemeinde untersagt mit sofortiger Wirkung unter Hinweis auf § 24 Abs. 4 und 6 des Hessischen Forstgesetzes, das Durchfahren und Mountainbiking von Waldflächen. Das Ordnungsamt, die Forstverwaltung und die jagdausübungsberechtigten Personen sind angewiesen, Zuwiderhandlungen sofort zur Anzeige zu bringen.
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Als wir dann wie die geistesgestörten bergab gerast sind[...]