Beinbiest
flink, wie 'ne Kuppel
Die STVO braucht keine Unterscheidung der Radl-Lichtvorschriften nach Radtyp oder Gewicht. Dies ist historische Mottenkiste.
Ich find's völlig nachvollziehbar, dass ein Rennrad mit 10,9Kg (Modell "Fette Lutzi Carbon") Akkulampen als Beleuchtung haben darf, während ein Rennrad mit 11,1Kg (Modell "Fette Lutzi Plumbum") ein Dynamo braucht. Die 200g Gewichts-Unterschied haben buchstäblich gravierende Auswirkungen zum vom Rad abgestrahlten Licht. Stichwort Gravitationslinseneffekt.
Das kann klar nur das weitentwickelte Gehirn des Gesetzgebers erfassen, niemals das Terrorradsaukindermörder_innen.


@GuyFawkes: Ich finde deine Reaktion verständlich (Wo liegt die Gefährdung, wenn man bei ausreichenden Lichtverhältnissen keine Beleuchtung dabei hat? Wo soll der erzieherische Effekt liegen?), fürchte aber, dass du gegen Windmühlen kämpfst. Zombiewindmühlen aus der Verwaltung.