crossboss
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- 1. März 2012
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es geht etwas voran, drückt mal die Daumen;
Konzept für die Realisierung legalen Mountainbike-Strecken im Raum Bielefeld
Michal Borgstädt, Andre Kahl, Turgut Ay, Marc Arens
INHALT
1. Definitionen & Standpunkte
Downhill ist das schnellstmögliche Zurücklegen einer bestimmten, fast ausschlieÃlich bergab führenden Strecke, die in der Regel schnelle Passagen und technische Elemente enthält.
Freeride (FR)
Freeride ist spaÃorientierter Downhill ohne âZeitdruckâ, angereichert um spielerische Elemente. Neben Steilpassagen und natürlichen Hindernissen, etwa Felsen oder Wurzeln, spielen auch künstlich erstellte Elemente eine Rolle, z. B. Sprünge oder Steilwandkurven.
Singletrail (Enduro/AM)
Singletrail steht im Mountainbike-Sport für einen schmalen, meist 30 bis 60 cm breiten Pfad, der damit nur Platz für einen Mountainbiker bietet. Oft wird mit dem Begriff auch ein Wanderweg bezeichnet, der für das Mountainbike-Fahren zweckentfremdet wird. Singletrails weisen verschiedene Schwierigkeitsgrade auf.
Dirtjump / Slopestyle (DJ/SS)
DJ/SS bezeichnet das Springen über Erdhügel mit einem BMX oder einem Dirtbike (Mountainbike). Ziel eines Sprungs ist es, in der Luft einen Trick zu machen. Bestes Baumaterial für künstliche Hügel ist Lehm, da er fest und beständig ist und sich bestens formen lässt.
REALISIERUNGSAUFWAND / PLATZBEDARF /TOPOGRAPHISCHE ANFORDERUNGEN
DIRTLINE Gering Gering Flaches Gelände reicht aus
DH / FR Groà Groà Teilweise starkes Gefälle erforderlich*
SINGLETRAIL Gering Gering Abschüssiges Gelände erforderlich**
* North Shore-Trails oder kurz Shores sind Hindernisparcours für Mountainbikes. Sie sind benannt nach den kanadischen North Shore Mountains im Norden Vancouvers. Ursprünglich dienten sie dazu, den kanadischen Mountainbikern Wege durch die weiten, försterfreien Urwälder zu schaffen. So wurden über umgestürzte Bäume, Felsen und Löcher kurzerhand "Hühnerleitern" gezimmert. Nachdem erste Fotos davon in Mountainbikemagazinen auftauchten, begann die Nutzung der Shores zu Vergnügungszwecken. Oft werden diese Trails auch dazu genutzt, um hohe Drops zu bauen.
** Beim Singletrail handelt es sich um einen natürlichen Pfad, der meist durch wiederholtes Befahren der gleichen Spur entsteht.
1.2 Warum legale Strecken ?
Konflikte mit anderen Waldnutzern und Eigentümern vermeiden
Freeride, Downhill & Dirt sind ein wichtiger Baustein für die Zukunft des Bikesports. Entsprechend müssen die Sportler mehr Unterstützung durch Einrichtung legaler Trainingsmöglichkeiten erfahren.
Von der Einrichtung legaler Trainingsstrecken profitieren letzten Endes nicht nur die Sportler, sondern auch alle anderen Betroffenen. Denn Legalisieren heiÃt Kanalisieren und als positive Folge das Minimieren von Beeinträchtigungen für alle Beteiligten.
1.3 Legalisieren aber wie ?
Interessierte Mountain Biker sind sich darüber bewusst, dass trotz der möglichen Unterstützung durch Gemeinden, Vereine etc. die Einrichtung einer solchen Anlage viel Zeit, Mühe und auch Geld kostet. Auch eine Nachfrage bei der Gemeinde ist sinnvoll, inwieweit hier evtl. Fördergelder aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln zur Verfügung stehen. Aber Vorsicht â Fördermittel sind nicht selten an einen langfristigen Betrieb der Sportstätte gebunden (bis zu 20 Jahre). Es macht in jedem Fall Sinn, Kontakt zu bekannten Streckenbesitzern aufzunehmen und sich dort zu informieren. Gute Zufahrtswege erleichtern auÃerdem im Falle eines Unfalls den Rettungsdiensten eine problemlose und schnelle Versorgung des Verletzten. Kilometerlange Laufwege für die Rettungskräfte sind da eher von Nachteil. Ideal ist es in dem Zusammenhang auch, wenn möglichst von allen Stellen der Strecke Handy-Empfang besteht, um im Notfall rasch den Rettungsdienst oder andere Hilfe herbeirufen zu können. Dabei reicht der Handy-Empfang in einem einzigen Netz, um den Notruf 112 absetzen zu können. Ebenso ist die problemlose Rückführung zum Start wichtig. Die beste Lösung für die Natur ist sicherlich die Bewältigung der Bergauf Strecke zum Start mit Muskelkraft. Die Auffahrt sollte dann entweder vergleichsweise flach und damit auch mit FR-Rad fahrbar oder aber kurz und steil zum schnellen Durchschieben geeignet sein. Ideal, aber eher selten, sind vorhandene Auffahrhilfen. Lässt sich z.B. zur Vorbereitung auf einen Wettkampf ein mehrmaliges Trainieren der Streckenabschnitte nur durch Shuttle mit einem Kfz ermöglichen, so sind auch hierfür gute Zufahrtswege wichtig. Müssen dabei Waldwege als nichtöffentlicher Verkehrsraum mit Kfz befahren werden, ist evtl. auch eine Genehmigung durch das Forstamt erforderlich. AuÃerdem sollte eine (mobile) Toilette nicht fehlen. Die Müllbeseitigung kann ein echtes Problem darstellen. Hier sollte der allgemeinen Tendenz im Wald gefolgt werden: Wir nehmen unseren Müll wieder mit nach Hause, statt ihn in irgendwo zu sammeln und vergammeln zu lassen. Spätestens, wenn die Strecke einmal für Rennen oder ähnliches genutzt werden soll, ist es von Vorteil, Möglichkeiten für Anschlüsse an Strom, Wasser und Abwasser eingeplant zu haben. Ideal ist natürlich, wenn Infrastruktur vorhanden ist (benachbartes Sportgelände etc.), deren Mitbenutzung jedoch erfahrungsgemäà für nicht-vereinsmäÃig organisierte Biker problematisch wäre. Je nach Umfang der geplanten Bauarbeiten kann auch professionelle Hilfe durch ein Planungsbüro erforderlich werden. Das kostet zwar Geld, aber die Fachkenntnis erleichtert die Planung und Realisierung sehr, da diese Profis genau wissen, an wen sie sich zu welchem Zweck wenden müssen. AuÃerdem steht in der Regel am Schluss ein Plan, dem bei der Realisierung gefolgt werden kann.
1.4 Beschilderung
Je gröÃer die Verletzungsgefahr und je weniger diese Gefahr für den Laien erkennbar ist, umso deutlicher und verständlicher muss der Hinweis sein. So sollte ein Drop von einem Northshore-Element deutlich mit einem Gefahrenschild zur Unterscheidung gekennzeichnet sein und immer auch ein ausgewiesener âChickenwayâ an dem gefährlichen Abschnitt vorbeiführen, so dass niemand gezwungen ist, den gefährlichen Teil zu befahren. Bei der Beschilderung gilt es, wirklich an den ungeübten Befahrer der Strecke zu denken, der anhand der Beschilderung erkennen muss, was da auf ihn zukommt. Die Nutzung von Schildern, die bereits aus dem StraÃenverkehr geläufig sind, in Verbindung mit zusätzlichen Hinweisen auf die Strecke, bietet den Vorteil, dass sie auch von Laien (z.B. FuÃgängern) gleich erkannt werden. Sinnvoll ist z.B. an möglichen FuÃgängereinstiegsstellen das âFuÃgänger verbotenâ Schild (Zeichen 259 StVO) in Verbindung mit eindeutigen Hinweisen, warum keine FuÃgänger dort hinein sollten: âGefahr! Mountainbike-Abfahrt!â. Für das Aufstellen von Schildern muss immer die Zustimmung des Eigentümers eingeholt werden. Sollen Schilder gem. StVO (siehe oben) aufgestellt werden, müssen Wege, die zur öffentlichen Benutzung freigegeben sind, ggfs. für den MTB-Sportbetrieb umgewidmet werden.
Dies wird auf Antrag des Betreibers durch die beteiligten Behörden veranlasst. Die blauen âRadwegâ-Schilder sollten eher nicht eingesetzt werden, da diese zu haftungsrechtlichen Problemen führen (Verkehrssicherungspflicht) und zudem normale Tourenradler zum Befahren animieren können. An besonders gefährlichen Stellen des Streckenverlaufs kann es sogar erforderlich sein, eine Nutzung nur im Beisein eines Betreiber-Vertreters (Verein, Ãbungsleiter o.ä.) zu ermöglichen. Dies sind diejenigen Stellen, auf denen sich der befahrende Laie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schweren Verletzungen zuziehen wird (z.B. hohe Northshore-Drops).
1.5 Streckenabnahme
In einigen uns bekannten Fällen, wurde die technische Abnahme und Prüfung der Strecke gefordert. Da keine rechtlichen Regelungen für den Streckenbau bestehen, kann hier je nach heutigem Stand - lediglich Aufbau und Statik der Bauwerke sowie die Absicherung der Strecke geprüft werden. Als Prüfer wurden sowohl TÃV-Sachverständige als auch solche Kommissäre der Radsportverbände eingesetzt, die für die Abnahme von DH-Rennstrecken verantwortlich zeichnen.
1.6 Versicherung
Ganz wesentlich ist auch die Versicherung der Strecke bzw. des Streckenbetreibers. Ist der Betreiber ein Verein, kann dieser das Sportgelände zu einem sehr günstigen Tarif versichern. Wird das Gelände weiterhin von der Stadt betrieben und lediglich zur Nutzung freigestellt, muss diese für eine entsprechende Versicherung sorgen.
1.7 Nuzungsbestimmungen für MTB- Strecken
A) Nutzungsbestimmungen der Freeride-Strecke / Dirtline XY bei Nutzungsüberlassung durch die Gemeinde
1. Die Strecke ist eine öffentliche Sportanlage der Stadt XY, die allen interessierten Nutzern zur Verfügung steht.
2. Die Betreuung der Strecke obliegt dem Verein XY. Hinweisen oder Anordnungen von beauftragten Mitgliedern des Vereins oder von beauftragten Mitarbeitern der Stadtverwaltung und des Forstamtes ist Folge zu leisten.
3. Stadt XY und Verein XY sind bestrebt, die Sicherheitsstandards jederzeit zu gewährleisten. Sollten dennoch sicherheitstechnische Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, bitten wir um sofortige Info an die Stadtverwaltung oder Verein XY.
XY, Telefon: XYZ.
Eine Haftung oder Gewährleistung für den jederzeit ordnungsgemäÃen Zustand der Strecke kann insbesondere aufgrund nicht vermeidbarer Witterungseinflüsse (z.B. Unwetter) von keiner Seite übernommen werden. Deshalb ist es ratsam, den Streckenverlauf einschlieÃlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen.
4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine äuÃerst anspruchsvolle Strecke handelt, deren Befahren von jedem Biker ein hohes fahrerisches Können verlangt. Beauftragte des Vereins oder der Stadtverwaltung sind befugt, Biker, die durch die Strecke überfordert sind, von deren Benutzung ganz oder teilweise auszuschlieÃen. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäÃer Nutzung zu Stürzen und Schäden kommen kann. Weder Stadt XY noch Verein XY haften für Schäden, die aus
Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen. Für Sach- und Personenschäden haften Stadt XY und Verein XY nur, soweit diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Vereins, der Stadt oder der jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
5. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst über den internationalen Notruf 112 zu verständigen. Der internationale Notruf kann übrigens auch dann abgesetzt werden, wenn im eigenen Netz kein Empfang besteht (Handy ausschalten - wieder einschalten - 112 wählen). Dem Rettungsdienst ist insbesondere mitzuteilen, in welchem Abschnitt der Strecke der Verletzte zu finden ist. Gut erreichbare Rettungspunkte sind auf dem Streckenplan eingezeichnet. Das Rettungspersonal muss ggfs. Zum Verletzten eskortiert werden.
6. Bei feuchter Witterung oder Nässe sowie ist das Befahren der Strecke nur mit äuÃerster Vorsicht zu empfehlen
7. Ein Befahren der Strecke ist nur mit Sicherheitshelm und umfassendem Protektorenschutz gestattet. Es empfiehlt sich, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu befahren.
8. Sicherheitsabstand einhalten! Keinesfalls an unübersichtlichen Stellen anhalten! Bei der Querung der öffentlichen StraÃe und am Zieleinlauf ist höchste Vorsicht geboten. Bei der StraÃenquerung vom Rad absteigen!
9. Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind strengstens untersagt!
10. Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für FuÃgänger strengstens untersagt. Achtung Lebensgefahr!
B) Nutzungsbestimmungen der Freeride-Strecke / Dirtline XY bei Pacht durch den Verein / Nutzung nur mit Ãbungsleiter
1. Die Strecke ist eine Sportanlage des Vereins XY. Eine Nutzung ist nur unter fachkundiger Anweisung durch Personal des Vereins XY gestattet. Die Strecke wurde aus Finanzmitteln der Stadt XY bei erheblicher Eigenleistung des Vereins XY errichtet.
2. Die Betreuung der Strecke obliegt dem Verein XY. Hinweisen oder Anordnungen von beauftragten Mitgliedern des Vereins oder von beauftragten Mitarbeitern der Stadtverwaltung und des Forstamtes ist Folge zu leisten.
3. Der Verein XY ist bestrebt, die Sicherheitsstandards jederzeit zu gewährleisten. Sollten dennoch sicherheitstechnische Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, bitten wir um sofortige Info an den Vereinsverantwortlichen
XY, Telefon: XYZ.
Eine Haftung oder Gewährleistung für den jederzeit ordnungsgemäÃen Zustand der Strecke kann insbesondere aufgrund nicht vermeidbarer Witterungseinflüsse (z.B. Unwetter) von keiner Seite übernommen werden. Deshalb ist es ratsam, den Streckenverlauf einschlieÃlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen.
4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich
um eine äuÃerst anspruchsvolle Strecke handelt, deren Befahren von jedem Biker ein hohes fahrerisches Können verlangt. Keinesfalls ist die Strecke für Anfänger oder weniger geübte Benutzer geeignet. Beauftragte des Vereins sind befugt, Biker, die durch die Strecke überfordert sind, von deren Benutzung ganz oder teilweise auszuschlieÃen. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäÃer Nutzung zu Stürzen und Schäden kommen kann. Verein XY haftet nicht für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen. Für Sach- und Personenschäden haftet Verein XY nur, soweit diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Vereins oder eines seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
5. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst über den internationalen Notruf 112 zu verständigen. Der internationale Notruf kann übrigens auch dann abgesetzt werden, wenn im eigenen Netz kein Empfang besteht (Handy ausschalten - wieder einschalten - 112 wählen). Dem Rettungsdienst ist insbesondere mitzuteilen, in welchem Abschnitt der Strecke der Verletzte zu finden ist. Gut erreichbare Rettungspunkte sind auf dem Streckenplan eingezeichnet. Das Rettungspersonal muss ggfs. Zum Verletzten eskortiert werden.
6. Bei feuchter Witterung oder Nässe nur mit äuÃerster Vorsicht zu empfehlen
7. Ein Befahren der Strecke ist nur mit Sicherheitshelm und umfassendem Protektorenschutz gestattet.
8. Sicherheitsabstand einhalten! Keinesfalls an unübersichtlichen Stellen anhalten! Bei der Querung der öffentlichen StraÃe und am Zieleinlauf ist höchste Vorsicht geboten. Bei der StraÃenquerung vom Rad absteigen!
9. Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind strengstens untersagt!
10. Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für FuÃgänger strengstens untersagt. Achtung Lebensgefahr!
2. Betreiber: Radsportverein RC Zugvogel Bielefeld
2.1 Ansprechpartner
Ansprechpartner und Kontaktpersonen werden nach interner Absprache bekannt gegeben.
2.2 Was wurde bis jetzt erreicht?
Bericht von der ersten Sitzung mit dem Radsportverein RC Zugvogel:
28.08. 2012, 20 Uhr in Bielefeld
Anwesend: Vertreter des Radsportvereins RC-Zugvogel, Vertreter der Presse (Westfalen-Blatt), mehrere Leute aus der Mountainbike-Szene in Bielefeld.
Zu den einzelnen Punkten der Sitzung:
Es wurden mehrere Vorschläge und Varianten der Vorgehensweise zur Legalisierung der Mountainbike-Strecken in Bielefeld diskutiert. Nach einer mehrstündigen Diskussion wurde entschieden, dass folgende Schritte eingeleitet werden:
Der RC Zugvogel ist bereit eine Downhill/Freeride Sektion aufzumachen. Diese wird auch Leuten aus anderen Mountainbike Disziplinen zugänglich, Enduro und All Mountain inbegriffen. Organisatorische Fragen werden in der Zukunft geklärt.
Innerhalb der nächsten 2 Wochen wird ein Konzept ausgearbeitet, welches als Vorlage zur Verdeutlichung des Vorhabens an potenzielle Grundstücksgeber seitens des Vereins vorgelegt wird. Das Konzept wird eine informative Beschreibung des MTB-Sports und der einzelnen Disziplinen beinhalten. Für die einzelnen Disziplinen werden die Anforderungen an die Strecken beschrieben. Strecken werden so geplant, dass Hobbyfahrer, als auch ambitionierte Sportler diese nutzen können. Falls es in der Zukunft zum Streckenbau kommen wird, wird dieser unter Aufsicht des Vereins erfolgen.
Es wird auf die Rückmeldung von angesprochenen Waldeigentümern, Waldbesitzern und Förstern gewartet. Weiterhin werden die Eigentümerverhältnisse von angesprochenen und als geeignet befundenen Flächen geprüft.
Haftungsmöglichkeiten werden recherchiert, aufgezeichnet und dem Radsportverein RC Zugvogel vorgelegt.
Die Presse hat dieses Vorhaben dokumentiert und wird darüber in einem Artikel informieren.
Konzept für die Realisierung legalen Mountainbike-Strecken im Raum Bielefeld
Michal Borgstädt, Andre Kahl, Turgut Ay, Marc Arens
INHALT
- Definitionen
- Was ist DH, FR, Enduro, Dirtjump
- Warum legale Strecken ?
- Legalisieren aber wie ?
- Beschilderung
- Streckenabnahme
- Versicherung
- Nutzungsbestimmungen für MTB-Strecken
- Betreiber
- Ansprechpartner, Kontaktpersonen
- Was wurde bis jetzt erreicht?
1. Definitionen & Standpunkte
- I DEFINITIONEN: WAS IST DH, FR, ENDURO, DIRTJUMP?
Downhill ist das schnellstmögliche Zurücklegen einer bestimmten, fast ausschlieÃlich bergab führenden Strecke, die in der Regel schnelle Passagen und technische Elemente enthält.
Freeride (FR)
Freeride ist spaÃorientierter Downhill ohne âZeitdruckâ, angereichert um spielerische Elemente. Neben Steilpassagen und natürlichen Hindernissen, etwa Felsen oder Wurzeln, spielen auch künstlich erstellte Elemente eine Rolle, z. B. Sprünge oder Steilwandkurven.
Singletrail (Enduro/AM)
Singletrail steht im Mountainbike-Sport für einen schmalen, meist 30 bis 60 cm breiten Pfad, der damit nur Platz für einen Mountainbiker bietet. Oft wird mit dem Begriff auch ein Wanderweg bezeichnet, der für das Mountainbike-Fahren zweckentfremdet wird. Singletrails weisen verschiedene Schwierigkeitsgrade auf.
Dirtjump / Slopestyle (DJ/SS)
DJ/SS bezeichnet das Springen über Erdhügel mit einem BMX oder einem Dirtbike (Mountainbike). Ziel eines Sprungs ist es, in der Luft einen Trick zu machen. Bestes Baumaterial für künstliche Hügel ist Lehm, da er fest und beständig ist und sich bestens formen lässt.
REALISIERUNGSAUFWAND / PLATZBEDARF /TOPOGRAPHISCHE ANFORDERUNGEN
DIRTLINE Gering Gering Flaches Gelände reicht aus
DH / FR Groà Groà Teilweise starkes Gefälle erforderlich*
SINGLETRAIL Gering Gering Abschüssiges Gelände erforderlich**
* North Shore-Trails oder kurz Shores sind Hindernisparcours für Mountainbikes. Sie sind benannt nach den kanadischen North Shore Mountains im Norden Vancouvers. Ursprünglich dienten sie dazu, den kanadischen Mountainbikern Wege durch die weiten, försterfreien Urwälder zu schaffen. So wurden über umgestürzte Bäume, Felsen und Löcher kurzerhand "Hühnerleitern" gezimmert. Nachdem erste Fotos davon in Mountainbikemagazinen auftauchten, begann die Nutzung der Shores zu Vergnügungszwecken. Oft werden diese Trails auch dazu genutzt, um hohe Drops zu bauen.
** Beim Singletrail handelt es sich um einen natürlichen Pfad, der meist durch wiederholtes Befahren der gleichen Spur entsteht.
1.2 Warum legale Strecken ?
Konflikte mit anderen Waldnutzern und Eigentümern vermeiden
Freeride, Downhill & Dirt sind ein wichtiger Baustein für die Zukunft des Bikesports. Entsprechend müssen die Sportler mehr Unterstützung durch Einrichtung legaler Trainingsmöglichkeiten erfahren.
Von der Einrichtung legaler Trainingsstrecken profitieren letzten Endes nicht nur die Sportler, sondern auch alle anderen Betroffenen. Denn Legalisieren heiÃt Kanalisieren und als positive Folge das Minimieren von Beeinträchtigungen für alle Beteiligten.
1.3 Legalisieren aber wie ?
Interessierte Mountain Biker sind sich darüber bewusst, dass trotz der möglichen Unterstützung durch Gemeinden, Vereine etc. die Einrichtung einer solchen Anlage viel Zeit, Mühe und auch Geld kostet. Auch eine Nachfrage bei der Gemeinde ist sinnvoll, inwieweit hier evtl. Fördergelder aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln zur Verfügung stehen. Aber Vorsicht â Fördermittel sind nicht selten an einen langfristigen Betrieb der Sportstätte gebunden (bis zu 20 Jahre). Es macht in jedem Fall Sinn, Kontakt zu bekannten Streckenbesitzern aufzunehmen und sich dort zu informieren. Gute Zufahrtswege erleichtern auÃerdem im Falle eines Unfalls den Rettungsdiensten eine problemlose und schnelle Versorgung des Verletzten. Kilometerlange Laufwege für die Rettungskräfte sind da eher von Nachteil. Ideal ist es in dem Zusammenhang auch, wenn möglichst von allen Stellen der Strecke Handy-Empfang besteht, um im Notfall rasch den Rettungsdienst oder andere Hilfe herbeirufen zu können. Dabei reicht der Handy-Empfang in einem einzigen Netz, um den Notruf 112 absetzen zu können. Ebenso ist die problemlose Rückführung zum Start wichtig. Die beste Lösung für die Natur ist sicherlich die Bewältigung der Bergauf Strecke zum Start mit Muskelkraft. Die Auffahrt sollte dann entweder vergleichsweise flach und damit auch mit FR-Rad fahrbar oder aber kurz und steil zum schnellen Durchschieben geeignet sein. Ideal, aber eher selten, sind vorhandene Auffahrhilfen. Lässt sich z.B. zur Vorbereitung auf einen Wettkampf ein mehrmaliges Trainieren der Streckenabschnitte nur durch Shuttle mit einem Kfz ermöglichen, so sind auch hierfür gute Zufahrtswege wichtig. Müssen dabei Waldwege als nichtöffentlicher Verkehrsraum mit Kfz befahren werden, ist evtl. auch eine Genehmigung durch das Forstamt erforderlich. AuÃerdem sollte eine (mobile) Toilette nicht fehlen. Die Müllbeseitigung kann ein echtes Problem darstellen. Hier sollte der allgemeinen Tendenz im Wald gefolgt werden: Wir nehmen unseren Müll wieder mit nach Hause, statt ihn in irgendwo zu sammeln und vergammeln zu lassen. Spätestens, wenn die Strecke einmal für Rennen oder ähnliches genutzt werden soll, ist es von Vorteil, Möglichkeiten für Anschlüsse an Strom, Wasser und Abwasser eingeplant zu haben. Ideal ist natürlich, wenn Infrastruktur vorhanden ist (benachbartes Sportgelände etc.), deren Mitbenutzung jedoch erfahrungsgemäà für nicht-vereinsmäÃig organisierte Biker problematisch wäre. Je nach Umfang der geplanten Bauarbeiten kann auch professionelle Hilfe durch ein Planungsbüro erforderlich werden. Das kostet zwar Geld, aber die Fachkenntnis erleichtert die Planung und Realisierung sehr, da diese Profis genau wissen, an wen sie sich zu welchem Zweck wenden müssen. AuÃerdem steht in der Regel am Schluss ein Plan, dem bei der Realisierung gefolgt werden kann.
1.4 Beschilderung
Je gröÃer die Verletzungsgefahr und je weniger diese Gefahr für den Laien erkennbar ist, umso deutlicher und verständlicher muss der Hinweis sein. So sollte ein Drop von einem Northshore-Element deutlich mit einem Gefahrenschild zur Unterscheidung gekennzeichnet sein und immer auch ein ausgewiesener âChickenwayâ an dem gefährlichen Abschnitt vorbeiführen, so dass niemand gezwungen ist, den gefährlichen Teil zu befahren. Bei der Beschilderung gilt es, wirklich an den ungeübten Befahrer der Strecke zu denken, der anhand der Beschilderung erkennen muss, was da auf ihn zukommt. Die Nutzung von Schildern, die bereits aus dem StraÃenverkehr geläufig sind, in Verbindung mit zusätzlichen Hinweisen auf die Strecke, bietet den Vorteil, dass sie auch von Laien (z.B. FuÃgängern) gleich erkannt werden. Sinnvoll ist z.B. an möglichen FuÃgängereinstiegsstellen das âFuÃgänger verbotenâ Schild (Zeichen 259 StVO) in Verbindung mit eindeutigen Hinweisen, warum keine FuÃgänger dort hinein sollten: âGefahr! Mountainbike-Abfahrt!â. Für das Aufstellen von Schildern muss immer die Zustimmung des Eigentümers eingeholt werden. Sollen Schilder gem. StVO (siehe oben) aufgestellt werden, müssen Wege, die zur öffentlichen Benutzung freigegeben sind, ggfs. für den MTB-Sportbetrieb umgewidmet werden.
Dies wird auf Antrag des Betreibers durch die beteiligten Behörden veranlasst. Die blauen âRadwegâ-Schilder sollten eher nicht eingesetzt werden, da diese zu haftungsrechtlichen Problemen führen (Verkehrssicherungspflicht) und zudem normale Tourenradler zum Befahren animieren können. An besonders gefährlichen Stellen des Streckenverlaufs kann es sogar erforderlich sein, eine Nutzung nur im Beisein eines Betreiber-Vertreters (Verein, Ãbungsleiter o.ä.) zu ermöglichen. Dies sind diejenigen Stellen, auf denen sich der befahrende Laie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schweren Verletzungen zuziehen wird (z.B. hohe Northshore-Drops).
1.5 Streckenabnahme
In einigen uns bekannten Fällen, wurde die technische Abnahme und Prüfung der Strecke gefordert. Da keine rechtlichen Regelungen für den Streckenbau bestehen, kann hier je nach heutigem Stand - lediglich Aufbau und Statik der Bauwerke sowie die Absicherung der Strecke geprüft werden. Als Prüfer wurden sowohl TÃV-Sachverständige als auch solche Kommissäre der Radsportverbände eingesetzt, die für die Abnahme von DH-Rennstrecken verantwortlich zeichnen.
1.6 Versicherung
Ganz wesentlich ist auch die Versicherung der Strecke bzw. des Streckenbetreibers. Ist der Betreiber ein Verein, kann dieser das Sportgelände zu einem sehr günstigen Tarif versichern. Wird das Gelände weiterhin von der Stadt betrieben und lediglich zur Nutzung freigestellt, muss diese für eine entsprechende Versicherung sorgen.
1.7 Nuzungsbestimmungen für MTB- Strecken
A) Nutzungsbestimmungen der Freeride-Strecke / Dirtline XY bei Nutzungsüberlassung durch die Gemeinde
1. Die Strecke ist eine öffentliche Sportanlage der Stadt XY, die allen interessierten Nutzern zur Verfügung steht.
2. Die Betreuung der Strecke obliegt dem Verein XY. Hinweisen oder Anordnungen von beauftragten Mitgliedern des Vereins oder von beauftragten Mitarbeitern der Stadtverwaltung und des Forstamtes ist Folge zu leisten.
3. Stadt XY und Verein XY sind bestrebt, die Sicherheitsstandards jederzeit zu gewährleisten. Sollten dennoch sicherheitstechnische Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, bitten wir um sofortige Info an die Stadtverwaltung oder Verein XY.
XY, Telefon: XYZ.
Eine Haftung oder Gewährleistung für den jederzeit ordnungsgemäÃen Zustand der Strecke kann insbesondere aufgrund nicht vermeidbarer Witterungseinflüsse (z.B. Unwetter) von keiner Seite übernommen werden. Deshalb ist es ratsam, den Streckenverlauf einschlieÃlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen.
4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine äuÃerst anspruchsvolle Strecke handelt, deren Befahren von jedem Biker ein hohes fahrerisches Können verlangt. Beauftragte des Vereins oder der Stadtverwaltung sind befugt, Biker, die durch die Strecke überfordert sind, von deren Benutzung ganz oder teilweise auszuschlieÃen. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäÃer Nutzung zu Stürzen und Schäden kommen kann. Weder Stadt XY noch Verein XY haften für Schäden, die aus
Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen. Für Sach- und Personenschäden haften Stadt XY und Verein XY nur, soweit diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Vereins, der Stadt oder der jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
5. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst über den internationalen Notruf 112 zu verständigen. Der internationale Notruf kann übrigens auch dann abgesetzt werden, wenn im eigenen Netz kein Empfang besteht (Handy ausschalten - wieder einschalten - 112 wählen). Dem Rettungsdienst ist insbesondere mitzuteilen, in welchem Abschnitt der Strecke der Verletzte zu finden ist. Gut erreichbare Rettungspunkte sind auf dem Streckenplan eingezeichnet. Das Rettungspersonal muss ggfs. Zum Verletzten eskortiert werden.
6. Bei feuchter Witterung oder Nässe sowie ist das Befahren der Strecke nur mit äuÃerster Vorsicht zu empfehlen
7. Ein Befahren der Strecke ist nur mit Sicherheitshelm und umfassendem Protektorenschutz gestattet. Es empfiehlt sich, die Strecke nur in Begleitung einer weiteren Person zu befahren.
8. Sicherheitsabstand einhalten! Keinesfalls an unübersichtlichen Stellen anhalten! Bei der Querung der öffentlichen StraÃe und am Zieleinlauf ist höchste Vorsicht geboten. Bei der StraÃenquerung vom Rad absteigen!
9. Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind strengstens untersagt!
10. Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für FuÃgänger strengstens untersagt. Achtung Lebensgefahr!
B) Nutzungsbestimmungen der Freeride-Strecke / Dirtline XY bei Pacht durch den Verein / Nutzung nur mit Ãbungsleiter
1. Die Strecke ist eine Sportanlage des Vereins XY. Eine Nutzung ist nur unter fachkundiger Anweisung durch Personal des Vereins XY gestattet. Die Strecke wurde aus Finanzmitteln der Stadt XY bei erheblicher Eigenleistung des Vereins XY errichtet.
2. Die Betreuung der Strecke obliegt dem Verein XY. Hinweisen oder Anordnungen von beauftragten Mitgliedern des Vereins oder von beauftragten Mitarbeitern der Stadtverwaltung und des Forstamtes ist Folge zu leisten.
3. Der Verein XY ist bestrebt, die Sicherheitsstandards jederzeit zu gewährleisten. Sollten dennoch sicherheitstechnische Mängel im Streckenverlauf festgestellt werden, bitten wir um sofortige Info an den Vereinsverantwortlichen
XY, Telefon: XYZ.
Eine Haftung oder Gewährleistung für den jederzeit ordnungsgemäÃen Zustand der Strecke kann insbesondere aufgrund nicht vermeidbarer Witterungseinflüsse (z.B. Unwetter) von keiner Seite übernommen werden. Deshalb ist es ratsam, den Streckenverlauf einschlieÃlich der Hindernisse mit der gebotenen Vorsicht vor der Benutzung zu überprüfen.
4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich
um eine äuÃerst anspruchsvolle Strecke handelt, deren Befahren von jedem Biker ein hohes fahrerisches Können verlangt. Keinesfalls ist die Strecke für Anfänger oder weniger geübte Benutzer geeignet. Beauftragte des Vereins sind befugt, Biker, die durch die Strecke überfordert sind, von deren Benutzung ganz oder teilweise auszuschlieÃen. Jeder Nutzer der Strecke akzeptiert, dass es selbst bei sachgemäÃer Nutzung zu Stürzen und Schäden kommen kann. Verein XY haftet nicht für Schäden, die aus Fahr- oder Materialfehlern an Bike oder Ausrüstung des Nutzers entstehen. Für Sach- und Personenschäden haftet Verein XY nur, soweit diese durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Vereins oder eines seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
5. Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst über den internationalen Notruf 112 zu verständigen. Der internationale Notruf kann übrigens auch dann abgesetzt werden, wenn im eigenen Netz kein Empfang besteht (Handy ausschalten - wieder einschalten - 112 wählen). Dem Rettungsdienst ist insbesondere mitzuteilen, in welchem Abschnitt der Strecke der Verletzte zu finden ist. Gut erreichbare Rettungspunkte sind auf dem Streckenplan eingezeichnet. Das Rettungspersonal muss ggfs. Zum Verletzten eskortiert werden.
6. Bei feuchter Witterung oder Nässe nur mit äuÃerster Vorsicht zu empfehlen
7. Ein Befahren der Strecke ist nur mit Sicherheitshelm und umfassendem Protektorenschutz gestattet.
8. Sicherheitsabstand einhalten! Keinesfalls an unübersichtlichen Stellen anhalten! Bei der Querung der öffentlichen StraÃe und am Zieleinlauf ist höchste Vorsicht geboten. Bei der StraÃenquerung vom Rad absteigen!
9. Jegliche Veränderungen am Streckenverlauf oder an den Hindernissen sind strengstens untersagt!
10. Aus Sicherheitsgründen ist ein Betreten der Strecke für FuÃgänger strengstens untersagt. Achtung Lebensgefahr!
2. Betreiber: Radsportverein RC Zugvogel Bielefeld
2.1 Ansprechpartner
Ansprechpartner und Kontaktpersonen werden nach interner Absprache bekannt gegeben.
2.2 Was wurde bis jetzt erreicht?
Bericht von der ersten Sitzung mit dem Radsportverein RC Zugvogel:
28.08. 2012, 20 Uhr in Bielefeld
Anwesend: Vertreter des Radsportvereins RC-Zugvogel, Vertreter der Presse (Westfalen-Blatt), mehrere Leute aus der Mountainbike-Szene in Bielefeld.
Zu den einzelnen Punkten der Sitzung:
Es wurden mehrere Vorschläge und Varianten der Vorgehensweise zur Legalisierung der Mountainbike-Strecken in Bielefeld diskutiert. Nach einer mehrstündigen Diskussion wurde entschieden, dass folgende Schritte eingeleitet werden:
Der RC Zugvogel ist bereit eine Downhill/Freeride Sektion aufzumachen. Diese wird auch Leuten aus anderen Mountainbike Disziplinen zugänglich, Enduro und All Mountain inbegriffen. Organisatorische Fragen werden in der Zukunft geklärt.
Innerhalb der nächsten 2 Wochen wird ein Konzept ausgearbeitet, welches als Vorlage zur Verdeutlichung des Vorhabens an potenzielle Grundstücksgeber seitens des Vereins vorgelegt wird. Das Konzept wird eine informative Beschreibung des MTB-Sports und der einzelnen Disziplinen beinhalten. Für die einzelnen Disziplinen werden die Anforderungen an die Strecken beschrieben. Strecken werden so geplant, dass Hobbyfahrer, als auch ambitionierte Sportler diese nutzen können. Falls es in der Zukunft zum Streckenbau kommen wird, wird dieser unter Aufsicht des Vereins erfolgen.
Es wird auf die Rückmeldung von angesprochenen Waldeigentümern, Waldbesitzern und Förstern gewartet. Weiterhin werden die Eigentümerverhältnisse von angesprochenen und als geeignet befundenen Flächen geprüft.
Haftungsmöglichkeiten werden recherchiert, aufgezeichnet und dem Radsportverein RC Zugvogel vorgelegt.
Die Presse hat dieses Vorhaben dokumentiert und wird darüber in einem Artikel informieren.
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