Sehr geehrter Herr H***,
die Frage der Legalisierung von Mountainbikestrecken kommt in der Stadt Aachen immer wieder auf und wurde von der Stadt Aachen auch in den Vorjahren - nach reiflichen Ãberlegungen â stets negativ beschieden.
Zunächst einmal beurteilen wir sämtliche Nutzungsanfragen nach den rechtlichen Vorgaben, die im Landschaftsgesetz NRW und im Landesforstgesetz NRW zu finden sind. In diesen Regelungen sind bereits die Belange des Ãkosystems Wald hinreichend berücksichtigt.
Wie auch das Reiten im Wald ist das Radfahren/Mountainbiken im Wald gesetzlich geregelt und legitimiert, beides jedoch mit Einschränkungen. Die Einschränkungen hat der Gesetzgeber definiert, um einerseits Gefahren für das Ãkosystem Wald abzuwenden und andererseits, um Interessenkollisionen zwischen Wanderern, Radfahrern, Reitern und sonstigen Erholungssuchenden vorab zu vermeiden. Der Schutz der Allgemeinheit (z. B. des Wanderers oder des âgewöhnlichenâ Radfahrers) hat dabei Vorrang gegenüber speziellen Interessen (z. B. des spezialisierten Mountainbikers).
Selbstverständlich begrüÃen wir auch das Radfahren im Wald, sofern sich die Radfahrer auf StraÃen und festen Wegen bewegt. Feste Wege deshalb, weil bei schmalen Wegen Erholungssuchende ständig dem Radfahrer ausweichen müssen und es gehäuft zu Beschwerden kommt (s.o. Interessenkollision). Häufiges âUmfahrenâ der Wanderer führt letztendlich dazu, dass aus kleinen Trampelpfaden straÃenbreite Schneisen werden, die auf Dauer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen verloren sind (s. o. Gefahrenabwehr).
Während Reitwege häufig entlang von bereits existierenden Wegen (als Bankett) ausgewiesen werden und sich sonst am Geländeprofil orientieren, ist die Intension des technisch anspruchsvollen Mountainbikers eher die, sich - insbesondere beim Downhill-Fahren - in Falllinie des Geländes fortzubewegen. Dies führt bei hohen Geschwindigkeiten und entsprechendem Bremsverhalten dazu, dass der Oberboden und die Pflanzendecke zerstört werden, bei starken Regenfällen in der Folge auch zu Bodenerosionen (Gefahrenabwehr). Auch Tiere werden aus ihren Rückzugsgebieten aufgeschreckt (Gefahrenabwehr), was beim Reiten nicht der Fall ist. Aus den genannten Gründen ist auch die von Ihnen vorgeschlagene jährliche Gebühr kein adäquater Ersatz.
Selbst wenn man zum Entschluss käme, eine oder mehrere legale Strecken zu etablieren, so kann niemand sicherstellen, dass diese auch von allen Mountainbikern genutzt werden und nicht immer noch ein groÃer Teil dieser Nutzergruppe andernorts querfeldein fährt.
Offizielle Mountainbikestrecken bedingen zudem, dass die Verkehrserwartung auf dieser Strecke steigt und die Stadt Aachen aufgefordert ist, die Verkehrssicherheit auf diesen Wegen sicherzustellen, damit in einem Schadensfall keine Haftungsansprüche an die Stadt geltend gemacht werden. Dies ist bei solch lang gestreckten linienhaften Elementen wie einem Mountainbiketrail innerhalb eines Bestandes sehr teuer und technisch sehr aufwändig. Auch die Holzernte um diese Trails herum, sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung wird sehr viel aufwändiger. Reitwege dürfen dagegen auch forstwirtschaftlich genutzt werden und sind daher multifunktional.
Daher bitte ich um Verständnis, dass ich Ihrem Anliegen nicht stattgeben kann und appelliere eindringlich an Ihr Bewusstsein, das Ãkosystem Wald zu respektieren und auf befestigten Wegen zu bleiben, auch im Interesse der uns nachfolgenden Generationen.
Mit freundlichen GrüÃen
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