Welche Teile nach Unfall tauschen?

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Moin zusammen,

mein Kollege hat vor ein paar Wochen Bekanntschaft mit einer plötzlich aufgehenden Autotür gemacht und ist sich nun nicht sicher, welche Teile eventuell nicht sichtbare Beschädigungen haben.
(Meinem Kollegen gehts aber gut, leichte Prellung unter der Brust und Wunden am Arm.)

Bike ist zu dem Zeitpunkt einen Monat alt gewesen: Cube Acid 2020 (https://www.cube.eu/2020/bikes/mountainbike/hardtail/acid/cube-acid-bluegreynorange-2020/)


Laut seiner Beschreibung ist er mit ca. 20 km/h in die Tür, das Hinterrad ist angeblich abgesprungen. Dann hat der Autofahrer das Hinterrad wieder montiert, weil anscheinend selber MTB-Fahrer).
(Dazu muss ich sagen, dass ich mir das ehrlich gesagt garnicht vorstellen kann, dass sich durch einen frontalen Aufprall 1. der Schnellspanner einfach löst, 2. die Gewindeschrauben abdrehen und 3. das ganze Rad mit Kassette komplett abfällt und sich dann auch noch ohne Probleme wieder befestigen lässt. Hab mir das Bike angeschaut, sieht in Ordnung aus.)

Das Vorderrad hat nun eine deutliche Acht aber sonst scheint alles stabil und intakt.


Ein Gutachter hat bereits den Schaden aufgenommen, Atteste wurden erstellt und mit dem Händler über Kapazität zur ggf. nötigen Reperatur gesprochen. Das Problem ist, dass wahrscheinlich vor Oktober nichts mehr gemacht werden kann.


Wenn wir selber Hand anlegen wollen, was muss im Zweifel getauscht werden?
Kann er die Felge weiterhin fahren sofern wir die Speichen wieder spannen?
Könnte die Gabel ein Risiko darstellen oder sieht bzw. fühlt man wenn was im Sack ist?
Oder ganz in die Tonne und neues Rad?


Ich bastle selber gerne und hab auch etwas Ahnung. Bei eventuell nicht sichtbaren Schäden bin ich jedoch lieber vorsichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr habt doch ein Gutachten machen lassen? Was sagt denn das Gutachten?

Der sollte doch sagen können welche Teile definitiv betroffen sind un welche aus Sicherheitsmaßnahmen. Darüberhinaus entscheidet das ja über die Versicherungsumme etc.

Ich persönlich würde das vordere komplette Laufrad auf jedenfall tauschen, die Gabel muss man sich genau angucken. und das hinterrad muss man sich defintiv angucken, wenn das rausgesprungen ist. Bei dem gezeigten Cube Acid kann das ganz schnell ein Totalschaden sein. Aber auch hier muss du das mit dem Gutachter abstimmen.
 
Wie sollen wir ohne Bilder und das radczu sehen denn bessere Tipps geben können als ein Gutachter, der das rad gesehen hat?

Die Bandbreite reicht von nur dem offensichtlich kaputten Vorderrad über Vorderrad und gabel, Vorderrad, Gabel, lenker und Vorbau bis hin zu einschließlich rahmen
 
Wenn man die Gabel und den LRS bei RCZ holt, lohnt sich das selber machen, sonst nicht. Das sind absolute Billigteile (Recon Silver, XY LRS), die beim Händler ordentlich Geld kosten!
Ansonsten mit dem Händler beim Neukauf anrechnen lassen. Gutachten liegt ja vor.
 
Wenn man die Gabel und den LRS bei RCZ holt, lohnt sich das selber machen, sonst nicht. Das sind absolute Billigteile (Recon Silver, XY LRS), die beim Händler ordentlich Geld kosten!
Ansonsten mit dem Händler beim Neukauf anrechnen lassen. Gutachten liegt ja vor.
Fragt sich, wer schuld Schuld ist. Wenn es der Autofahrer zahlt, würde ich da nix machen. Oder mit der Versicherung nach Kostenvoranschlag abrechnen. Geht normal auch
 
Wenn wir selber Hand anlegen wollen, was muss im Zweifel getauscht werden?
Im Zweifel: Lenker, Vorbau, Gabel und Vorderrad tauschen. Zusätzlich Rahmen im Steuerrohrbereich auf Risse prüfen.

Dazu muss ich sagen, dass ich mir das ehrlich gesagt garnicht vorstellen kann, dass sich durch einen frontalen Aufprall 1. der Schnellspanner einfach löst,
Wenn es das Fahrrad so richtig gewürfelt hat dann kann das schon sein. Allein vom frontalen Aufprall aber sicher nicht.

Solang der Rahmen noch heil ist kann man bei einem Fahrrad eigentlich nicht von "Totalschaden" sprechen. Anbauteile lassen sich doch eigentlich immer günstig tauschen und einen intakten Rahmen schmeißt man nicht auf den Schrott.
 
Fettes Danke für die schnellen Antworten!

Also um noch ein paar Infos die ich grade bekommen hab vorweg zu nehmen:

Der Gutachter hatte seine Fahrradprüfungsprüfung (nettes Wort) wegen Corona nicht gemacht. Zusätzlich zahlt die Versicherung anscheinend keinen Gutachter bei einem 1000€ Fahrrad.
Das ganze Gutachter-Thema wurde jetzt durch eine kulante Stornierung des Gutachters beendet.

Heißt im Endeffekt Kostenvoranschlag holen und dann von der Versicherung zurück holen.

Fragt sich, wer schuld Schuld ist. Wenn es der Autofahrer zahlt, würde ich da nix machen. Oder mit der Versicherung nach Kostenvoranschlag abrechnen. Geht normal auch

Der Autofahrer hat sich vor Ort schon schuldig bekannt. Die Polizei hat das auch so aufgenommen.

Wenn es das Fahrrad so richtig gewürfelt hat dann kann das schon sein. Allein vom frontalen Aufprall aber sicher nicht.

Echt schwer vorzustellen ?


Ich persönlich würde das vordere komplette Laufrad auf jedenfall tauschen, die Gabel muss man sich genau angucken. und das hinterrad muss man sich defintiv angucken, wenn das rausgesprungen ist. Bei dem gezeigten Cube Acid kann das ganz schnell ein Totalschaden sein. Aber auch hier muss du das mit dem Gutachter abstimmen.
Im Zweifel: Lenker, Vorbau, Gabel und Vorderrad tauschen. Zusätzlich Rahmen im Steuerrohrbereich auf Risse prüfen.


Der Hintergrund meiner Frage geht auch mehr in diese Richtung.
Können wir selber checken ob was dran ist - sprich sieht man das bei einer Gabel, Laufrädern, Rahmen, etc. ob kaputt - oder können im inneren versteckte Schäden sein die man außen nicht erkennt?

Wenn die Teile jetzt im Arsch sind aber man erst auf dem Trail merkt, dass z.B. die Gabel nicht mehr richtig federt whatever, wäre das halb so wild, solange kein Sicherheitsrisiko besteht. Dann kann man immernoch austauschen.
Viel mehr gehts ihm darum in dieser Saison noch zu heizen.

Sobald aber ein nicht sichtbarer Schaden den Lenker abknicken lässt wäre das fatal.

Carbon ist soweit ich weiß keins im Rad.
 
Zum Händler des Vertrauens gehen...
Kostenvoranschlag machen lassen (Reparaturkosten knapp unter Neupreis)
einreichen, auszahlen lassen, neues Rad kaufen...mit etwas Rabatt brauchste nicht mal was drauf legen...
und das alte Rad als Teilespender bunkern...
 
...
Können wir selber checken ob was dran ist - sprich sieht man das bei einer Gabel, Laufrädern, Rahmen, etc. ob kaputt - oder können im inneren versteckte Schäden sein die man außen nicht erkennt?

Wenn die Teile jetzt im Arsch sind aber man erst auf dem Trail merkt, dass z.B. die Gabel nicht mehr richtig federt whatever, wäre das halb so wild, solange kein Sicherheitsrisiko besteht. Dann kann man immernoch austauschen.
Viel mehr gehts ihm darum in dieser Saison noch zu heizen.

Sobald aber ein nicht sichtbarer Schaden den Lenker abknicken lässt wäre das fatal.

Carbon ist soweit ich weiß keins im Rad.
Wenn die Gabel einwandfrei durchfedert, keine Absplitterung an der Verchromung der Standrohre hat, und freihändig das Rad geradeaus läuft, sollte es gehen.
Durch Zentrieren kann man evtl den Rundlauf fahrbar gestalten, aber die Felge ist nicht mehr wie ursprünglich. Das macht aber nix, bei meinen Laufrädern sind die hinteren immer mit einer leichten Acht, das passiert halt auf dem Trail auch.
Bei ganz billigen Felgen kann es aber sein, dass die Felge (bei einem Stoppie oder in einem Anlieger) abrupt einklappt, das merkts du aber beim Nachzentrieren und daher solltest du das auch selbst machen.

Lenker und Vorbau so lassen, wenn alles noch spürbar und sichtbar gerade ist. Die Dinger sind bei so Bikes sehr massiv, können aber nichtsdestotrotz krumm werden.

Mit Alu ist es anders wie bei Stahl so, dass einmal Biegen ok ist, aber nicht dreimal Biegen. Es kann also passieren, dass man etwas wieder in Form gebogen bekommt, aber danach die Steifigkeit weg ist.

Ich glaube aber nicht, dass die Versicherung nach einem Kostenvoranschlag auszahlt, wenn danach keine Reparatur erfolgt. Das würde ich erstmal abwarten.
 
Wenn der Autofahrer schuld ist, dann einen Fachanwalt einschalten.

Außer dein Freund will ein zweites Mal auf die Fresse fallen.

Abrechnen lassen würd ich auch nichts, dann bleibt erauf der Umsatzsteuer sitzen.

Evtl. hat er ja Anspruch auf ein Ersatzrad, wenn er damit pendelt usw. - > Anwalt fragen
 
...Wozu soll er einen Anwalt nehmen?
Damit der arme Anwalt auch was verdient...8-)
Ich verstehe das andauernde Geschreie nach Anwälten auch nicht. Letzendlich zahlen wir alle diesen unnötigen Mehraufwand mit erhöhten Versicherungsbeiträge... es geht hier um ein paar hundert Euronen und nicht um eine Existenz. Dem Kollegen selbst ist ja zum Glück nix passiert. Der Anwalt würde für ein zwei Standardbriefe um einiges mehr bekommen (um nicht fälschlicherweise zu sagen verdienen) als der Bikehändler nachher inkl. Ersatzteile in Rechnung stellt...
Ich würde einfach zum Händler gehen und 'nen Kostenvoranschlag machen lassen. Damit würde ich dann zum Unfallverursacher gehen und ihm anbieten, dass ganze ohne Versicherung zu regeln. Ggf. ist, dass auf Grund nicht steigender Prämien für beide die einfachste und günstigste Variante..
 
Wenn für euch selbst das Geld keine Rolle spielt, dann macht es so,
aber empfiehlt keinen offensichtlich Ahnunglosen, dass sie es auch so machen sollen.

Darf letztenendes jeder für sich entscheiden, ob man Versicherungsbeiträge anderer senken will, oder die Versicherung dafür beansprucht, wofür sie da ist.

Ich hatte vor paar Jahren selbst ne Rippenprellung. Hat 600 Euro ausgemacht und bei 50% Teilschuld hab ich 300 Euro bekommen. Für mich ist das viel Geld. Ohne Anwalt kürzt die Versicherung alles zusammen. Bzw. oft auch mit Anwalt, dann könnte man aber klagen, wenn man keine Teilschuld hat und es sich lohnt. Oft reicht dann schon nur das Klageschreiben.
 
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Wenn für euch selbst das Geld keine Rolle spielt, dann macht es so,
aber empfiehlt keinen offensichtlich Ahnunglosen, dass sie es auch so machen sollen.

Darf letztenendes jeder für sich entscheiden, ob man Versicherungsbeiträge anderer senken will, oder die Versicherung dafür beansprucht, wofür sie da ist.

Ich hatte vor paar Jahren selbst ne Rippenprellung. Hat 600 Euro ausgemacht und bei 50% Teilschuld hab ich 300 Euro bekommen. Für mich ist das viel Geld. Ohne Anwalt kürzt die Versicherung alles zusammen. Bzw. oft auch mit Anwalt, dann könnte man aber klagen, wenn man keine Teilschuld hat und es sich lohnt. Oft reicht dann schon nur das Klageschreiben.
Es geht um < 1000€ und die schuldfrage ist zweifelsfrei geklärt. Es gab keine Ablehnung der Kostenübernahme durch die Versicherung.

Erklär uns bitte, welchen Mehrwert zum jetzigen Zeitpunkt ein Anwalt bringt? Wenn sich die Versicherung quer stellt, ja
Aber aktuell kann ich dem von @Schnegge Geschriebenen nur beipflichten!
 
Du verstehst es nicht.
Es geht nicht drum, dass Versicherungen sich bei eindeutigen Sachverhalten querstellen, sondern dass sie alles kürzen.

Außerdem scheint sein Freund nicht das nötige Know-How zu haben es selbst abzuwickeln, sonst würde er hier nicht fragen. Oder hat er Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, kaputte Kleidung, Aufwandsentschädigung und alles bedacht? War er schon beim Arzt und hat sich die Verletzungen bescheinigen lassen?

Warum selbst die Arbeit machen, wenn ein Profi es kostenlos und richtig erledigt?
Die Logik dahinter muss man nicht verstehen.
Oder erhoffst du dir selbst dadurch Beiträge zu sparen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kostenlos? Wenn die von dir vorausgesetzten Bedingungen zutreffen, dann zahlt er den Anwalt erstmal selbst. Oder denkst du, die gegnerische Versicherung übernimmt das?
 
Oder denkst du, die gegnerische Versicherung übernimmt das?

ja, macht Sie, als Geschädigter hat man immer das Recht sich einen Anwalt zu nehmen, und die gegnerische Versicherung muss diesen auch bezahlen.

Spült immer ganz gut Geld in die Kasse beim Brudi, und ich muss mich nicht mit irgendwelchen Versicherungen Autohäusern etc. rumärgern, eigtl. versuchen die einen immer zu verarschen,wenn die Anfragen direkt vom Anwalt kommen zahlen die sofort ohne murren.
 
Warum selbst die Arbeit machen, wenn ein Profi es kostenlos und richtig erledigt?

Aus meiner Erfahrung im Umgang mit Versicherungen rate ich grundsätzlich auch im Regelfall, sich fachkundige Hilfe zur Abwicklung zunehmen.

Bedenken sollte man aber:
Kostenlos ist es dann nicht mehr, wenn der Anwalt zur Regulierung nicht erforderlich war. Dann ist er kein ersatzfähiger Schadensposten.
Solange die Versicherung alles mitmacht, besteht zumindest eine gewisse Gefahr, dass einem hinterher das Gericht, über das man versucht, seine außergerichtlichen Anwaltskosten einzuklagen, sagt, dass die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts nicht erforderlich war.

Ich kenne auch Fälle, in denen Anwälte die Abwicklung erschwert statt erleichtert haben, indem sie z. B. Bearbeitungsfristen der Versicherungen nicht abgewartet und zu früh Klage erhoben oder insgesamt den Fall zu sehr aufgeblasen haben - mit der Folge, dass die Versicherung sauer war und auf stur geschaltet hat.
 
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