wie lange darf eine Reparatur dauern ?

Registriert
9. Juli 2003
Reaktionspunkte
0
Hallo Gemeinde,

meine RS Gabel ist ja wie bekannt sein dürfte sein 4 Wochen zur reparatur und die 5 Woche kommt.
Und keine Ahnung wann sie zurück kommt.

Wer kennt sich da Rechtlich aus ???

Wie lange darf das spiel überhaupt gehen ?

Totgeiles Wetter und ich fahre mit mein Auto durch die City :mad: hinzu kommt noch das mir jetzt so langsam Spritkosten entstehen die so nicht geplant wahren.................. :o

Bitte doch mal um eure erfahrungen ( nicht die: nach 1 Woche hatte ich meine Gabel wieder und alles war gut !! ;)

Welche wege kann ich jetzt gehen ?

Gruß

Thorsten
 
Fakt ist: Du musst dem Händler eine angemessene Zeit zur Rep. geben, d.h. den Zeitraum in dem es einem Händler unter normalen Umständen im wirtschaftlichen Verkehr möglich ist die Rep. durchzuführen.

Das Problem bei der Sache ist: Wie willst Du ihm Verzug nachweisen? Wenn die Rep. einer RS-Forke in der Regel 84 Wochen dauern würde müsstest Du diese ggf. auch warten.

Wenn´s Dir jetzt schon reicht: Setz dem Händler schriftlich eine Frist zur Ausbesserung, bzw. Rep.! Die Frage ist nur ob ich der Gabel noch vertrauen könnte wenn ich Stress mit dem Hänlder hätte... :p

Hast Du die Gabel da gekauft??? Wann???
 
Original geschrieben von Traumfinder
Fakt ist: Du musst dem Händler eine angemessene Zeit zur Rep. geben, d.h. den Zeitraum in dem es einem Händler unter normalen Umständen im wirtschaftlichen Verkehr möglich ist die Rep. durchzuführen.


Soweit gehe ich da mit. Es muss aber auch für den Verbraucher in einem angemessenen zeitraum erfolgen. Braucht Rock Schrott also 256 Wochen für eine Reparatur, wird jeder Richter mit Sicherheit nicht für Rock Schrott entscheiden, wenn es zur Klage kommt.

Das Problem bei der Sache ist: Wie willst Du ihm Verzug nachweisen? Wenn die Rep. einer RS-Forke in der Regel 84 Wochen dauern würde müsstest Du diese ggf. auch warten.

Nein. Mit Sicherheit nicht.

Wenn´s Dir jetzt schon reicht: Setz dem Händler schriftlich eine Frist zur Ausbesserung, bzw. Rep.! Die Frage ist nur ob ich der Gabel noch vertrauen könnte wenn ich Stress mit dem Hänlder hätte... :p

Hast Du die Gabel da gekauft??? Wann???

Setz schriftlich eine Frist von nochmals 10-15 Werktagen mit Hinweis auf die bereits vergangene Zeit. Tritt nach Ablauf vom Kaufvertrag zurück und verlange Dein geld zurück.

Sollte der Händler da nicht mitspielen wollen, erkundige Dich bei der Anwaltskammer nach einem Anwalt für Verbraucherschutzrecht und reiche Klage ein.

Alle Schriftsätze per Einschreiben mit Rückschein schicken, dann hast Du auch was Gerichtsverwertbares in der Hand.
 
@Strunzow

Kann ich so nicht stehen lassen. Die Rep. muss in einer dem Kunden zumutbaren Zeit gemacht werden. Was dem Kunden zumutbar ist ist meist Auslegungssache, und die übernimmt der Richter.

Meine 84 Wochen waren vielleicht etwas überzogen, aber es kann viel länger dauern als der Kunden bereit ist zu warten.

Ansonsten schliesse ich mich an, mit Ausnahme des Rücktritts vom KV, da wir nicht wissen ob pulp die Forke da gekauft hat.
 
Original geschrieben von Traumfinder
@Strunzow

Kann ich so nicht stehen lassen. Die Rep. muss in einer dem Kunden zumutbaren Zeit gemacht werden. Was dem Kunden zumutbar ist ist meist Auslegungssache, und die übernimmt der Richter.

Meine 84 Wochen waren vielleicht etwas überzogen, aber es kann viel länger dauern als der Kunden bereit ist zu warten.

Ansonsten schliesse ich mich an, mit Ausnahme des Rücktritts vom KV, da wir nicht wissen ob pulp die Forke da gekauft hat.

Ich denke auf jeden Fall, daß 4-5 Wochen für die Reparatur eines Fahrradteils angemessen und ausreichend sind. Immerhin handelt es sich dabei um keine von Exportbeschränkungen betroffene amerikanische Raketentechnik.

Versorgungsschwierigkeiten mit Teilen, die der Importeur oder Hersteller zu verantworten hat, können auf keinen Fall auf den Kunden abgewälzt werden.
 
Im Grunde gebe ich Dir recht, aber was wenn der Händler alles versucht hat die Rep. so schnell wie möglich abzuwickeln, und unverschuldet in Verzug gerät?? Auch der Verkäufer hat Rechte, d.h. es wird nicht immer für den Käufer entschieden...

Natürlich werden Versorgungsschwierigkeiten auf den Kunden abgewälzt. Der Händler kann die Parts auch nicht herzaubern. Da kannst Du 100 Fristen setzen. Wenn er alles in seine Macht stehende versucht hat trifft ihn kein Verschulden (es sei der er hat Dir verbindlich einen Liefertermin zugesagt)...

Wenn es also zur Zeit die Regel ist, dass man bei RS 4-6 Wochen warten muss dann ist das halt so! Was willst Du machen?

Denk Dir das ganze mal aus der Sicht des Händlers: Du versuchst Dein Möglichstes um den Kunden zufrieden zu stellen - Dein Zulieferer pennt - der Kunde verklagt Dich, und Du wirst wegen Deinem Zulieferer verknackt?? Das kann es doch nicht sein...

In der Regel sollten 4-5 Wochen dicke reichen, aber weisst Du ob genau in diesem Fall die Regelmäßigkeit greift?? Wohl nicht, denn die Info hat pulp und nicht gegeben, bzw. kann er uns auch nicht geben.

Aber die Schuldfrage können wir hier sowieso nicht klären, dafür gibt´s (in letzter Instanz) das Gericht. Wir kennen ja auch gar nicht alle nötigen Infos um ein "Urteil fällen zu können", oder?

@Pulp
Frag den Händler mal wieso es zu diesen Verzögerungen kommt, o.k.?
 
Eins möchte ich noch anfügen:

Wenn ich mich richtig erinnere (kann ich heute nach Feierabend aber auch noch mal nachlesen) haftet der Schuldner (der Händler von pulp) für Dritte (RS) nur in Folge grober Fahrlässigkeit. Soll heissen, dass er die im allgemeinen Wirtschaftsverkehr erforderliche Sorgfaltspflicht verletzt hätte (zum Beispiel vergleichbar mit einem Autounfall unter Alkoholeinfluss).

Also müsste der Händler zum Beispiel verpennt haben die Forke zu RS zu schicken um diese reparieren zu lassen. Wenn das nachweisbar ist könnte pulp imho die Gabel einfordern, woanders reparieren lassen und den Mehrpreis im Rahmen einer Schadensersatzklage gg. den ursprünglichen Händler einklagen.

@pulp
Wenn Du Zeit hast dann lies Dich mal in das BGB ein. Die §§ für Deinen Fall müsstest Du ab ca. § 280 finden wenn ich mich nicht irre. Evtl. musste dann aber evtl. auch noch den §275 mit einbeziehen (Unmöglichkeit).

Man kann kein pauschales Ergebnis erreichen. Für ein ordentliches müsste man den gesamten Sachverhalt kennen, d.h. so bleibt nur Platz für Spekulationen...
 
Moin Moin,

ja vilen Dank schon mal für die Antworten.

Das mit den Händler trifft in mien Fall wohl nicht zu.

Seit (ich glaube) letzden Jahr, es es so das man auch den Hersteller direkt ein Garantiefall zur Reparatur zusenden darf.

Ich habe die Gabel direkt zum RS Service eingeschickt.

Ich vermute das das wohl ein Fehler war weil ich dachte das der Bike Händler ( sitzt in Berlin ich in Frankfurt :rolleyes: ) nciht so schnell Handelt und alles länger dauert als wenn man es dirket einsendet...............
Aber vermutlich werden die Händler bei RS schnellerabgewickelt als Privatkunden :mad: :mad: :mad:
Ich hatte ja auch schon mal da angerufen, dort wurde nix davon erzählt das es ET Probleme gibt ......................

nein besser:

Ich hatte nach drei wochen angerufen und nach meiner Gabel gefragt, als Auskunft bekam ich "kein Ahnung die Gabel ist noch nicht im System weil sei noch gar nicht ausgepackt ist ........ nach 3 Wochen :mad: :mad: :mad: völlig verschwendete Zeit.......




Also ich weiß nicht ob 4 oder 5 oder 6 Wochen reparaturzeit OK ist.

Man stelle sich mal vor man hat sein Auto, Motorroller, Rollstuhl, Motorrad etc. für so eine Zeit zur Reparatur....................... aslo ich weiß ja nicht ob das Ok und die Regel ist.......................

Ein Fahrrad ist auch ein Fortbewegungsmittel

Gruß

Thorsten
 
Original geschrieben von Strunzow


Setz schriftlich eine Frist von nochmals 10-15 Werktagen mit Hinweis auf die bereits vergangene Zeit.

Sollte der Händler da nicht mitspielen wollen, erkundige Dich bei der Anwaltskammer nach einem Anwalt für Verbraucherschutzrecht und reiche Klage ein.

Alle Schriftsätze per Einschreiben mit Rückschein schicken, dann hast Du auch was Gerichtsverwertbares in der Hand.

Da ich jetzt mehr weiss schliesse ich mich Strunzow zu 100% an (bis auf den KV, deshalb habe ich den Satz auch aus dem Zitat gelöscht... :rolleyes: )!!!

Da hätte ich auch schon eher Druck gemacht. Was denkt sich RS denn dabei?? Für´s Image ist´s auf jeden Fall ein Eigentor...
 
Zurück