Wollt Ihr auf der Straße sicherer unterwegs sein? JA oder NEIN??

Wollt Ihr auf der Straße sicherer unterwegs sein? JA oder NEIN??

  • Ja

    Stimmen: 173 63,1%
  • Nein

    Stimmen: 101 36,9%

  • Umfrageteilnehmer
    274
... ein gutes Beispiel dafür warum es immer wieder Zoff zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern gibt und jeder glaubt sich im Recht.
Viele Radfahrer maßen sich das gleiche Recht an wie dein oben beschriebenes Beispiel der Autofahrer.
Ist heutzutage kein Mensch mehr dazu in der Lage mal zurück zu stecken und dem anderen die Vorfahrt zu gewähren? Aber nö, immer feste drauf. Ihr habt ja Recht.
:daumen:
 
Das mit dem Miteinander steht in keinem Widerspruch zu meinen Beobachtungen, nur als Radfahrer bleibt mir ja gar nichts anderes übrig als den klügeren zu geben und nachzugeben, wenn mir mein Leben lieb ist.
Dessen ungeachtet beanspruche ich das gleiche Nutzungsrecht wie andere Verkehrsteilnehmer, und z. B. keine st. Nimmerleins Bettelampeln, weil nur der Autoverkehr als Verkehrsleistung zählt.

Der Nacheis, dass man Rennräder (die laut STVO nicht definiert sind) nachts besser sieht als andere Räder fehlt immer noch.:D
 
Der Nacheis, dass man Rennräder (die laut STVO nicht definiert sind (muss er auch nicht. Cyborg)) nachts besser sieht als andere Räder fehlt immer noch.:D
Verstehe nicht worauf Du hinaus willst, aber aktuelle Akkuleuchten, sei ist IXON Speed oder gar der StVO konforme BigBang (http://www.bumm.de/) leuchten deutlich besser als alle Dynamoleuchten, die ich kenne. :)
 
Das mit dem Miteinander steht in keinem Widerspruch zu meinen Beobachtungen, nur als Radfahrer bleibt mir ja gar nichts anderes übrig als den klügeren zu geben und nachzugeben, wenn mir mein Leben lieb ist.
100% Zustimmung

Dessen ungeachtet beanspruche ich das gleiche Nutzungsrecht wie andere Verkehrsteilnehmer, und z. B. keine st. Nimmerleins Bettelampeln, weil nur der Autoverkehr als Verkehrsleistung zählt.
Korrekt, nur sollte man im Zweifelsfall nicht versuchen, das Nutzungsrecht vor Ort durchzusetzen.

Die Radwegbenutzungspflicht wird von den Autofahrern benutzt, Radfahrer auf der Fahrbahn ohne jede Not zu gefährden.
Diese Pappnasen werden auch weiterhin, auch ohne Radwegbenutzungspflicht, Radfahrer gefährden.
Da halte ich es für wahrscheinlicher, dass die Story vom Weihnachtsmann doch richtig ist :D

Die flippen dann noch mehr aus, wenn plötzlich auch Oma Schaluppke mit ihrem Enkel, statt auf dem Radweg, auf der Strasse mit dem Rad zum Aldi fährt.
 
Diese Pappnasen werden auch weiterhin, auch ohne Radwegbenutzungspflicht, Radfahrer gefährden.
da bin ich mir nicht so sicher, da eine wichtige Komponente "Ich habe Recht" fehlen würde. Abgesehen davon, könnte man die viel einfacher als jetzt zur Rechenschaft ziehen.
 
Braucht nur das Stadtrad eine Klingel und Licht? Vielleicht geht das nur mir so, aber 200g Plastikreflektoren und Klingel an einem Trainingsrad sind doch nicht zuviel verlangt. Und das steht ja auch in der STVZO. Nur die Dynamo-Beleuchtung ist wegen der empfindlichen Flanken ausgenommen. Man könnte das ja auch als zusätzlichen Trainingseffekt sehen. Das könnte man beispielsweise bei Radrennen auf öffentlichen Straßen einführen, so wie Rallyeautos auch straßenzugelassen sein müssen.
Grüßle Mark

Dann müsste die Industrie erst mal in der Lage sein Seitenläuferdynamos und Speichenreklektoren herzustellen die den Ansprüchen von Rennrädern, oder MTB genügen.
Kannst ja mal in einem Alpentunnel bei 70Km/h einen Seitendynamo zuschalten - besser Du lässt es sein.
Oder ist dir schon mal bei hohem Tempo ein Speichenreflektor fliegen gegangen? Leider bekommen Speichenreflktoren, die eventuell für Rennradlaufräder geeignet sind, keine deutsche Zulassung.
Jetzt könnte man sagen, dann soll'nse eben langsamer fahren.
Nur frage ich mich, welche Masstäbe werden denn hier angesetzt? Würde eine PKW Lichtmaschine eine Zulassung bekommen die sich bei 70 Km/h in ihre Bestandteile auflöst?
 
@ cybor: In der Beleuchtungsfrage will ich drauf hinaus, dass es keinen sachlichen Grund gibt, für unterschiedliche Fahrradarten gewichtsabhängige Beleuchtungsvorschriften zu definieren.
Eigentliche Krux, wie auch bei der Fahrrad DIN ist, dass die Merkmale nur für den Neuzustand gefordert sind. Ein Auto, dessen Licht bei Regen und Schnee nicht funktioniert würde man Händler und Hersteller auf den Hof stellen und die Kohle zurückfordern. Beim Rad ist das bis zu einer gewissen Preislage normal.
Betreff pappnasen:
Das Tun der Verkehrserzieher ist auch heute schon strafbar, ob ein Radfahrer tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit begeht oder nicht, ist dafür völlig unerheblich.
Helfen würde die durch die Abschaffung der RWBP erzwungene Akzeptanz der Radfahrer auf der Fahrbahn und die Rechtssicherheit dafür. So ähnlich siehts ja auch der Petitionist und die aktuell 5600 Mitzeichner:daumen:
 
Liefer einfach die Definition eines Rennrades laut StVO.:D

kann ja sein das ich in meiner ausbildung gepennt habe (na ja, 5 1/2 Jahre vermutlich nicht) oder sich was geändert hat. kannst mich aber gerne überzeugen und mir sagen, wo eine definiton gefordert wird.
wenn du mir das nennen kannst, werde ich über die zuständige stelle in meinem land, bei der nächsten verkehrsrechtstagung das auf den tagesordnungspunkt setzen lassen, damit du nicht mehr einer allgemeinen definition glauben schenken mußt ;)

kh-cap
 
Ohne Definition - Zauberwort Legaldefinition- ist die ganze Regelung für den Eimer.
MTBs unter 11 kg sind demzufolge ebenfalls von den Vorschriften nach § 67.1 und .4 befreit, weil die STVZO nicht zwischen Rennrädern und MTBs differenzieren kann, weil sie eben keine Merkmale für Radtypen kennt.
Dumm gelaufen.
Die ganze Diskussion ist aber mehr als müßig.
Eine Novellierung sollte im Zuge der Deregulierung den geänderten technischen Bedingungen Rechnung tragen und die Verwendung von Akkuleuchtren unabhängig von Typisierungen und Gewichten zulassen.
Ergo: Mindesthelligkeit, Blendfreiheit und Farbe vorschreiben und die Bußgelder fürs Dunkelfahren drastisch erhöhen. Schwuppdiwupp werden sich die Leute drum kümmern nachts mit Beleuchtung zu fahren.
 
Ohne Definition - Zauberwort Legaldefinition- ist die ganze Regelung für den Eimer.
MTBs unter 11 kg sind demzufolge ebenfalls von den Vorschriften nach § 67.1 und .4 befreit, weil die STVZO nicht zwischen Rennrädern und MTBs differenzieren kann, weil sie eben keine Merkmale für Radtypen kennt.
Dumm gelaufen.
Die ganze Diskussion ist aber mehr als müßig.
Eine Novellierung sollte im Zuge der Deregulierung den geänderten technischen Bedingungen Rechnung tragen und die Verwendung von Akkuleuchtren unabhängig von Typisierungen und Gewichten zulassen.
Ergo: Mindesthelligkeit, Blendfreiheit und Farbe vorschreiben und die Bußgelder fürs Dunkelfahren drastisch erhöhen. Schwuppdiwupp werden sich die Leute drum kümmern nachts mit Beleuchtung zu fahren.

Hört sich gut an:daumen:
 
Dann müsste die Industrie erst mal in der Lage sein Seitenläuferdynamos und Speichenreklektoren herzustellen die den Ansprüchen von Rennrädern, oder MTB genügen.
Kannst ja mal in einem Alpentunnel bei 70Km/h einen Seitendynamo zuschalten - besser Du lässt es sein.
Oder ist dir schon mal bei hohem Tempo ein Speichenreflektor fliegen gegangen? Leider bekommen Speichenreflktoren, die eventuell für Rennradlaufräder geeignet sind, keine deutsche Zulassung.
Jetzt könnte man sagen, dann soll'nse eben langsamer fahren.
Nur frage ich mich, welche Masstäbe werden denn hier angesetzt? Würde eine PKW Lichtmaschine eine Zulassung bekommen die sich bei 70 Km/h in ihre Bestandteile auflöst?

Sicher. Dynamos sind ein Punkt, aber was ist mit Reflektoren und Klingel? Die sollten bis ca. 70 km/h durchhalten. Der nächste Punkt wäre Akkubeleuchtung immer dabei haben. Dann wären unbeleuchtete Rennräder auch Vergangenheit. Nun ja, Dynamos setzt man wohl auch nicht ein, wenn man einen hat... Erst heute morgen wieder gesehen (und das war KEIN Rad unter 11 kg ;)). Zugegeben, da war die Beleuchtung noch das kleinste Problem. Fuhr so halb Gehweg, halb Straße, Straße dann noch auf der falschen Seite und bei Rot (egal ob KFZ oder Radwegampel) über eine Durchgangsstraße. Zur Beruhigung der Gemüter, ich bin Schrittgeschwindigkeit gefahren, da ich es offensichtlich mit einer nicht ganz wachen Person zu tun hatte (Zeitumstellungsproblem?).

Noch ein Wunsch an die Fahrradindustrie: Könnte man in StVZO-konformen Lichter evtl. Batterieanzeigen einbauen? Das wäre ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor für den, der sich dafür interessiert.

Zu den Strafen, wie sie "Begleitfahrzeug" fordert, kann ich nur zustimmen. Ein nicht der StVZO entsprechendes Motorfahrzeug "kostet" 3 Punkte + Bußgeld, ein Fahrrad ohne Licht 10,- €, und das auch nur bei Nacht. Das muß auch bei Tag gelten (zumindest funktionsfähige Lampen im Rucksack!), da man ja nie weiß ob's mal später wird (oder, um zu den Mofas zurückzukommen, motorisierte Zweiräder auf der Straße haben schon seit Jahren Tagfahrlicht-Pflicht, was hier bei Vergleichen auch gerne vergessen wird).

Grüßle Mark

P.S.: Aber auch ein Autofahrer wär mir heut morgen beinahe Reingefahren, weil er zu faul war den Blinker richtig zu bedienen. Auch das wäre ärgerlich, als Radfahrer aber sehr gefährlich. Natürlich lass ich auch mal beim Ausparken den Blinker weg, aber das höchstens nachts, wenn eh niemand kommt... Aber ein Radfahrer ohne Licht ist eben niemand... [wie auch Fußgänger, deshalb sind die auf einem Gehweg und nicht auf der Straße]
 
Nun vielleicht ist der Text im ersten Beitrag mit MEHR RECHTE etwas missverständlich.
Aber ein Recht auf bessere Beleuchtung wäre für viele, wie schon gesagt Wünschenswert.
Das Recht auf der Straße zu fahren und somit die Radwegbenutzungspflicht (RWBP) abzuschaffen auch.
Gute Weg brauchen keine Benutzungspflicht!!:)

Siehe auch Anhang!


d
 
Für mich ist die Sache ganz eindeutig und klar. :dope:

Es bedarf weder neue Gesetze noch mehr Rechte für den Biker und somit auch für mich. :winken:

Vielmehr gilt es die bestehende einfach und simpel, ich wiederhole das gern, einfach und simpel einzuhalten. :daumen:

Es gibt z.B. den §1 StVO der mir mehr als ausreichend Schutz bietet oder besser bieten sollte.
Und natürlich viele, viele § mehr.

Fakt ist, würden sie eingehalten, würde jeder seiner Sorgfaltpflicht nachkommen, gäbe es solche Unfälle nicht. :heul:

Was also nützen mir noch mehr Gesetze wenn es immer wieder einen Deppen gibt der hinterher sagt: ach so, das wusste ich nicht. Oder ach herje ich hab den gar nicht gesehen. Davon werde ich nicht wieder lebendig oder gesund…. Ein Auto kommt einer Waffe gleich und der Führerschein einem Waffenschein der meiner Ansicht nach viel zu leichtfertig vergeben wird….. :aetsch:

Wie ergeht es euch wenn ihr mal nicht bike`t? Achtet ihr penibel auf jeden anderen wenn ihr im Auto sitzt?
Wer wirft den ersten Stein? Wer glaubt selbst ohne Schuld zu sein? Mal ganz ehrlich…. :anbet:

Und wenn ich in meinem fetten 200PS Turbopassat hocke hab ich doch ne schützenden Hülle um mich herum, ich achte nur auf die, die mir was anhaben können. Ein Radler ist doch für mich keine besondere Gefahr, warum sollte ich wohl auf den achten? Der Betonmischer kann mir da viel mehr anhaben. Über den Radweg fahre ich immer erst und schaue dann, über die Straße schaue ich erst und fahre dann…… :daumen:
 
Betreff pappnasen:
Das Tun der Verkehrserzieher ist auch heute schon strafbar, ob ein Radfahrer tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit begeht oder nicht, ist dafür völlig unerheblich.
Helfen würde die durch die Abschaffung der RWBP erzwungene Akzeptanz der Radfahrer auf der Fahrbahn und die Rechtssicherheit dafür. So ähnlich siehts ja auch der Petitionist und die aktuell 5600 Mitzeichner:daumen:

Ich glaube an das Gute im Menschen, die Erfahrung zeigt jedoch:
Wer sich von Radfahrern auf der Fahrbahn genervt, gestört, behindert, ... fühlt, wird nicht anders empfinden, wenn es die RWBP nicht mehr gibt.
Wer deswegen schon heute bewusst Radfahrer gefährdet, wird damit wegen der Abschaffung der RWBP nicht aufhören.
Gegen diese Pappnasen habe ich nach Abschaffung der RWBP nicht mehr oder weniger Rechtsmittel in der Hand als heute.
 
Seh ich anders, wenn der gefühlte Erziehungsauftrag wegfällt, fehlt die Grundlage des unheiligen Tuns.
Die objektive Behinderung oder Störung spielt so gut wie keine Rolle, oder wie erklärst du, dass man im Zweifelsfall auch vom Gegenverkehr angehupt wird, wenn man eine gefühlte RWBP Mißachtung übt?:lol:
 
meine kleine, erste Onlineanzeige von heute über eine Sache von gestern.
Man möge mir die HauruckunddraufhauMethodeohneRücksicht verzeihen...
Und dass sich groß was tut glaube ich nicht - und auf einen Bumerang muss man ja auch gefasst sein.

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Ich möchte eine Anzeige machen:

Gestern, am 25.03.2007 gegen 15 Uhr befuhr ich mit meinem Rennrad von
Gronau Richtung Bad Vilbel fahrend die L3008/Büdinger Straße. Bis dahin
hatte ich eine problemlose, unfallfreie 150km-Tour hinter mir, unter
anderem die Breitensportveranstaltung bei Ilbenstadt besucht und deren
ausgeschilderte Tour bestritten.

In Höhe Dottenfelder Hof wechselte ich problemlos auf diese Straße dort
denn der Radweg auf Höhe und Seite des Dottenfelder Hofs ist wegen
Bauarbeiten komplett abgesperrt gewesen. Ich hätte diesen gerne
genommen, da ich später an der Ampel Richtung Hassia-Parkplatz/Gebäude
Radio FFH locker durch den Park zu .... fahren wollte.
Nun auf der leicht abschüssigen Straße fahrend
hatte ich eine Geschwindigkeit von ca. 40 - 50 km/h.

Als ich auf der Brücke fuhr - wo der Straßenquerschnitt verengt ist -
wurde von hinten laut gehupt - ich überlegte noch wie ich reagieren
sollte, wollte mich umdrehen da ich unberechtigtes Hupen nicht mag. In
dem Augenblick fuhr derjenige Autofahrer mit dem Kennzeichen HU-KE 408
schon an mir vorbei, derart knapp dass er mich mit dem rechten
Seitenspiegel tuschierte und ich ins Straucheln kam. Ich muss da Vorsatz
und Oberlehrermentalität unterstellen!
Ich konnte mich gerade noch abfangen.
Da diese mein Leben gefährdend überholende Autofahrer den Überholvorgang
noch bei starkem Gegenverkehr durchführte hupten sogar die
entgegenkommenden Autolenker.

Ich bin selbst Autofahrer und weiß dass man nur bei genügend
Sicherheitsabstand überholen darf (innerhalb Ortschaften 1,5m,
ausserhalb je nach Geschwindigkeit auch 2 Meter). Da diese oft nicht
erreicht werden ist fast schon Praxis aber irgendwann fällt es unter
leichtsinniges Fahrmanöver und Vorsatz (mind. mal unter 50cm).

Ich wollte den Autofahrer zu Rede stellen und fragen was er sich dabei
gedacht hat doch er zog die Flucht vor, ich folgte ihm nach links in die
Giessener Straße, er gab Gas - erst später wurde er langsamer, hielt
aber immer noch nicht an. Nach etwas Wortgefecht wobei die
daneben sitzende (vermutlich) Ehefrau sogar noch lächelte - was in dem
Fall ja wohl abartig ist.

Ich drehte um, wollte die Sache dann aber nicht auf sich beruhen lassen
und holte meine Digitalkamera raus um so das Auto und Kennzeichen
festzuhalten. Ich fuhr zurück, in der Giessener Straße parkte er jedoch
nicht.

Ich fuhr nun heimwärts durch den Vilbeler Park und erkannte plötzlich den
ca. 55-60 Jahre alten Autofahrer (Brille, halblange Haare, braune Jacke
mit seiner Frau wieder. Er hatte wohl die Absicht dort gemütlich
spazieren gehen und konnte auf dem Weg zum Vilbeler Park nicht mal ein
paar Sekunden hinter einem Radfahrer abwarten und musste noch
vorsätzlich diesem nach dem Leben trachten - unglaublich.

Ich war erstmal perplex und fuhr zu dem Parkplatz vor dem
Radio-FFH-Gelände, erkannte das Auto und habe 2 Fotos davon gemacht:
....

Nun möchte ich dass sie den Fahrer für sein Tun belangen und bitte
kommen sie mir nicht mit Verfahrenseinstellung wegen Mangel an Beweisen.
Er muss einfach einen Eintrag bekommen und Gewiss sein dass Radfahrer
über solches Tun nicht hinwegsehen.
..........
Nun hoffe ich dass sie im Sinne der oft als minderwertig erachteten Spezies der Radfahrer etwas bewirken.

MFG
 
Wer deswegen schon heute bewusst Radfahrer gefährdet, wird damit wegen der Abschaffung der RWBP nicht aufhören.
Immerhin hätte er einen Grund weniger, sich im Recht zu fühlen... (Wenn er für das Gefährden von Radfahrern schon kein Gewissen mehr hat.)

Ich glaube, keiner behauptet ernstlich, dass durch Abschaffung der RWBP alle Probleme gelöst seien. Aber: Was spricht denn für die RWBP?
 
@Begleitfahrzeug+carmin:
Wurdet Ihr, auf der Strasse fahrend, noch nie "erzieherisch behandelt", wenn neben der Strasse ein Gehweg verläuft, der für Radfahrer durch Schild (Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei) die Mitbenutzung freigegeben, jedoch nicht vorgeschrieben ist?

Angenommen, die RWBP ist aufgehoben. Neben der Strasse verläuft ein Radweg. Auf der Strasse fahren Radfahrer.
Da wird m.E. nach wie vor das ganze Repertoire abgezogen, um den "doofen und rücksichtslosen" Radfahrern zu zeigen, wo der Hammer hängt.

carmin schrieb:
Immerhin hätte er einen Grund weniger, sich im Recht zu fühlen...
Gründe, sich im Recht zu fühlen gibt es unzählige. Nur leider basieren die meistens nicht auf der aktuellen Gesetzeslage.

carmin schrieb:
Was spricht denn für die RWBP?
So wie es z.Zt. seitens Bund, Länder , Städte und Gemeinden "gelebt" wird, ist es tatsächlich wenig, was dafür spricht!
Das Argument "Schutz" der Radfahrer wird oft genug durch die Umsetzung der Radwege widerlegt.

Für eine RWBP, bei Abschaffung der Widersprüche, Unklarheiten, gesetzl. und baulichen Mängeln spricht aus meiner Sicht ein verbesserter Schutz der Radfahrer, ohne dabei auf Fußgängertempo gedrosselt zu werden, eine Aufwertung des Radverkehrs und flüssigerer Verkehr im Allgemeinen.
(Ich bitte von Thesen wie: "Autofahrer sind am zähen Verkehr selbst Schuld", ... abzusehen. Das hilft m.E. nicht weiter)
 
Wurdet Ihr, auf der Strasse fahrend, noch nie "erzieherisch behandelt", wenn neben der Strasse ein Gehweg verläuft, der für Radfahrer durch Schild (Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei) die Mitbenutzung freigegeben, jedoch nicht vorgeschrieben ist?
Doch, freilich. Aber auch hier behaupte ich nicht, dass das sofort aufhören würde. Bewusstseinsänderungen geschehen langfristig. So lange die RWBP existiert, kann sie aber schon gar nicht anfangen. Ist mit der 2m-Regel ganz genauso. Wenn mir heute ein Wanderer auf einem Pfad in BaWü sagt, Du darfst hier nicht fahren, muss ich ihm formal sogar Recht geben.

Ich weiß, dass das Argument eher schwach und vllt auch schwer zu begreifen ist. Stärkere Argumente (20 DM für Achse, Versicherungsstreitigkeiten etc) stehen schon genügend in diesem Thread.

Für eine RWBP, bei Abschaffung der Widersprüche, Unklarheiten, gesetzl. und baulichen Mängeln spricht aus meiner Sicht ein verbesserter Schutz der Radfahrer, ohne dabei auf Fußgängertempo gedrosselt zu werden, eine Aufwertung des Radverkehrs und flüssigerer Verkehr im Allgemeinen.
Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht.

Zur Behebung der "baulichen Mängel" bräuchtest viele Milliarden. Ein Federstrich ist billiger.
 
Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht.
Offensichtlich doch, wie mir das letzte Wochenende wieder mehrfach gezeigt hat.
Die geschmähten Radwege waren in 1A Zustand (selbst gefahren). Nur passten da z.B. eben nicht drei Radfahrer nebeneinander drauf...

Zur Behebung der "baulichen Mängel" bräuchtest viele Milliarden. Ein Federstrich ist billiger.
Hmm, viele Millarden glaube ich eher nicht, jedenfalls nicht am Stück (siehe meine anderen Posts).
Der Federstrich ist auf jeden Fall billiger (und schneller).
Ist die billigste Lösung immer die Beste?
 
brmpfl, Du argumentierst mit anekdotischer Evidenz (1A Radweg) bzw. einer hypothetischen Welt (alle Radwege sind sicher). Nun, WENN wir in dieser hypothetischen Welt lebten, und dennoch einige uneinsichtige Radler kreuz und quer über die Straßen führen und die Autofahrer behinderten, könnten wir über eine Wiedereinführung der RWBP reden.
 
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