Bikepark zu verkaufen: 198.000 € für 278.375 m² und Restaurant

DIMB e.V. sollte zuschlagen: Dann hätte sie ein eigenes Ausbildungszentrum für ihre Guide, FT-Trainer Ausbildung, das nach eigenem Gusto entsprechend umgebaut werden kann. Zeitgleich könnten freie Öffnungstage eingeführt werden, um der lokalen Szene Etwas zurückzugeben.
 
DIMB e.V. sollte zuschlagen: Dann hätte sie ein eigenes Ausbildungszentrum für ihre Guide, FT-Trainer Ausbildung, das nach eigenem Gusto entsprechend umgebaut werden kann. Zeitgleich könnten freie Öffnungstage eingeführt werden, um der lokalen Szene Etwas zurückzugeben.

Da verweise ich wieder hierhin:
Auch weil viele mit Motor es nicht für nötig halten Karten zu lösen, dann aber mit ihren Masterskillz alle Kurven zerficken....schwierig.
DIMB als Motorsport-Verein potenziert das Problem eher 😱
 
Man darf da nicht mit Gewinnerzielungsabsicht rangehen. Wenn wir das Ding alle zusammen als Genossenschaft kaufen und man die Einlage als Investition in die Gemeinschaft und nicht als Investition in Profit sieht, würds ja reichen wenn durch den Betrieb die Betriebskosten inkl. Angestelltengehältern wieder reinkommen und man am Ende mit einer schwarzen 0 da steht. Falls das aktuell natürlich aufgrund der Konkurrenz im Umland nicht der Fall ist und der Park deswegen verkauft wird, ist die Ausgangslage natürlich schwierig.

Ich bin dann mal wieder auf'm Ponyhof, bis später :awesome:
bwl kennste.............und das finanzamt auch, oder nicht????ganz zu schweigen von dem anderen kram der da noch so anfällt.
 
Smileys und Ponyhöfe kennste, oder? Ich bin seit 15 Jahren selbstständig und kenne mich sehr gut aus mit alledem, bin aber manchmal auch idealistischer Unrealist. Kannst dich also wieder hinlegen. Sorry. ;)

edit Mein Kumpel hat mal angerufen und sich Infos geben lassen:

  • für die Fläche gilt Erbbaurecht, Erbbauzins 0,00€, aber Verpflichtung zur Instandhaltung der Flächen, alle anfallenden Steuern und sonstigen Instandhaltungskosten, BG, Lohnunternehmer, etc. etc. ... dürfte bei 28ha nicht ganz günstig sein.
  • Wohnen vor Ort ist ausdrücklich NICHT zulässig
  • der Kaufpreis beinhaltet die Gebäude sowie den Lift.

Also, wer hat jetzt noch Lust? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Smileys und Ponyhöfe kennste, oder? Ich bin seit 15 Jahren selbstständig und kenne mich sehr gut aus mit alledem, bin aber manchmal auch idealistischer Unrealist. Kannst dich also wieder hinlegen. Sorry. ;)

edit Mein Kumpel hat mal angerufen und sich Infos geben lassen:

  • für die Fläche gilt Erbbaurecht, Erbbauzins 0,00€, aber Verpflichtung zur Instandhaltung der Flächen, alle anfallenden Steuern und sonstigen Instandhaltungskosten, BG, Lohnunternehmer, etc. etc. ... dürfte bei 28ha nicht ganz günstig sein.
  • Wohnen vor Ort ist ausdrücklich NICHT zulässig
  • der Kaufpreis beinhaltet die Gebäude sowie den Lift.

Also, wer hat jetzt noch Lust? ;)
na wenn du solange selbstständig bist, etwas weniger als ich dann weißt du sicherlich auch, das einer den kopf hinhalten muß. und wer leitet die genossenschaft, du mit deiner wenigen freizeit....wer haftet, wer beaufsichtigt das ganze und wenn willste da dann den ganzen tag beschäftigen???? die die fahren wollen werden es sicherlich nicht sein. also leute einstellen und das dann wohl für die ganze woche. und die ponyhöfe kenne ich alle, die kratzen auch an dem existenzminimum. am anfang sind alle begeistert, aber wenns ernst wird, hat keiner mehr ziet und lust. viel erfolg mit der genossenschaft
 
edit Mein Kumpel hat mal angerufen und sich Infos geben lassen:

  • für die Fläche gilt Erbbaurecht, Erbbauzins 0,00€, aber Verpflichtung zur Instandhaltung der Flächen, alle anfallenden Steuern und sonstigen Instandhaltungskosten, BG, Lohnunternehmer, etc. etc. ... dürfte bei 28ha nicht ganz günstig sein.
  • Wohnen vor Ort ist ausdrücklich NICHT zulässig
  • der Kaufpreis beinhaltet die Gebäude sowie den Lift.

Also, wer hat jetzt noch Lust? ;)

Wie lange läuft das Erbbaurecht noch? Was passiert nach dessen Ablauf mit den aufstehenden Gebäuden, dem Lift, den Strecken? Fallen diese dann an den Erbbaurechtsgeber? Ist der Erbbaurechtsnehmer für den Rückbau verantwortlich?
Für welche Nutzung wurde das Erbbaurecht ausgegeben? Sprich, ist die Nutzung als Bikepark gemäß Erbbaurecht zulässig oder ggf. sogar verpflichtend?
Welche alternativen Nutzungen sind zulässig?
Was ist mit 'Verpflichtung zur Instandhaltung' gemeint: Müssen die aufstehenden Gebäude instand gehalten werden? Die Wege? Die forstwirtschaftlichen Flächen?
Dürfen die forstwirtschaftlichen Flächen bewirtschaftet werden im Sinne von Pflege-Holzeinschlag-Verkauf des Holzes-Wiederaufforstung?

Nur mal so auf die Schnelle die wichtigsten Fragen in den Raum geworfen...
 
Beim Stichwort Erbbaurecht war mein Kumpel raus und hat nicht weiter gefragt. Von daher: keine Ahnung. 😉

@saturno: ich weiß dass das mit der Genossenschaft eine Scheißidee ist und ich meine das nicht ernst. Dass das nie funktionieren würde ist mir vollkommen klar. Der Ponyhof war als Metapher gemeint (das Leben ist kein…) und dass ich dahin zurück gehe, sollte heißen dass mir die Weltfremdheit meiner „Idee“ vollkommen klar ist. Abschließend sollte der :awesome: die Ironie zum Ausdruck bringen.

Ok? 🙂
 
Jetzt mal unter der Annahme, jemand kauft das Ding (ich frage für einen leicht vermögenden Freund). Was macht man damit, gerne auch in der vorherigen guten Idee mit DIMB und so.. Zumondest das da nachhaltig kein weiteres Geld nötig wäre...
 
Beispiel aus dem Leben:
Der Freund eines Freundes eröffnete zusammen mit seinem Schwager ein Geschäft mit Werkstatt. Als es halt etwas "enger" wurde, wusste dessen Schwager plötzlich nichts mehr von seiner Teilhaberschaft und Verpflichtungen.
Will sagen: Kann ganz schön dumm ausgehen, sowas .....
 
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