nur weil der großteil der user hier die zusammenhänge nicht versteht, sind meine "theorien" sicher nicht "krud". du gehörst scheinbar auch zum großteil.
du hast auf die stütze 24 monate gewährleistung. gemäß gesetzlicher regelung. egal, was giant rein schreibt. denn deren "warranty" beschreibt letztlich nix anderes als das was dir gesetzlich ohnehin zusteht. dein vertragspartner ist der händler. wie der das mit giant regelt, ist erst mal sein problem. erst wenn es an die einforderung einer garantie, also der zusage des herstellers über das gesetzlich geforderte mindestmaß hinaus, geht, kann sich die abwicklung ändern. wobei die hersteller i.d.R. auch da ihr händlernetz in richtung endkunde vorschalten und die ansprüche ggü. dem hersteller über den händler abwickeln lassen