Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen?

Der "Bär" kam nicht von mir. Ziemlich hohe Position, gibt dort momentan nur sieben von denen. Da sollte Dein Freund wissen, was er als Beamter erzählen darf und was nicht. Ich bin überrascht.

P.S. um Einwände vorzugreifen: Verschwiegenheitspflichten gelten auch nach Ende der Tätigkeit weiter.
PS: wenn er mir doch einen Bären aufgebunden hat, dann hat er ja nix verraten. Also was jetzt?
 

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Re: Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen?
Petitionen bringen nur ganz selten etwas, gegen einen "noch nicht Referentenentwurf" aber sicher gar nichts.
Es ist egal, ob sie selten etwas bringen. Und warum sollte sie gegen etwas sein?

Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass eine Petition „Für freien Wege- und Trailzugang für alle Radfahrer!“ gerade jetzt etwas bringen könnte. Grund: MTBler sind nicht organisiert, aber sn einer Petition kann jeder teilnehmen. Wenn 10.000 Stimmen pro Trailzugang abgegeben werden, könnte das schon einen Eindruck hinterlassen. Und das müsste erfolgen, BEVOR der Gesetzentwurf beschlossen wird, denn was einmal im Entwurf drinsteht, wird so schnell nicht mehr geändert - die Macht des Faktischen.
 
Es ist egal, ob sie selten etwas bringen. Und warum sollte sie gegen etwas sein?

Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass eine Petition „Für freien Wege- und Trailzugang für alle Radfahrer!“ gerade jetzt etwas bringen könnte. Grund: MTBler sind nicht organisiert, aber sn einer Petition kann jeder teilnehmen. Wenn 10.000 Stimmen pro Trailzugang abgegeben werden, könnte das schon einen Eindruck hinterlassen. Und das müsste erfolgen, BEVOR der Gesetzentwurf beschlossen wird, denn was einmal im Entwurf drinsteht, wird so schnell nicht mehr geändert - die Macht des Faktischen.
Dabei sollte man aber so realistisch sein anzuerkennen, dass das Thema außerhalb dieses Forums kaum einem Biker bewusst ist. Wer sollte wo für die Petition werben, um Aufmerksamkeit zu erregen?
Wanderer und andere Naturnutzer werden hier nicht unterstützen.
Und wenn dann am Ende ein eher geringes Sümmchen an Unterschriften zusammenkommt, ist das eher kontraproduktiv.
Ich denke mal, die Menschen in D sind aktuell auch mit anderen Themen beschäftigt, als dass sie sich darüber auch noch einen Kopf machen würden.
So schade das für uns Biker auch sein mag.
 
Dabei sollte man aber so realistisch sein anzuerkennen, dass das Thema außerhalb dieses Forums kaum einem Biker bewusst ist. Wer sollte wo für die Petition werben, um Aufmerksamkeit zu erregen?
Wanderer und andere Naturnutzer werden hier nicht unterstützen.
Und wenn dann am Ende ein eher geringes Sümmchen an Unterschriften zusammenkommt, ist das eher kontraproduktiv.
Ich denke mal, die Menschen in D sind aktuell auch mit anderen Themen beschäftigt, als dass sie sich darüber auch noch einen Kopf machen würden.
So schade das für uns Biker auch sein mag.
Also wenn ich sehe wie viele hier in Bonn für einen MTB Trail gestimmt haben, dann denke ich schon dass da eine Menge Unterschriften zusammenkommen.
 
Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass eine Petition „Für freien Wege- und Trailzugang für alle Radfahrer!“ gerade jetzt etwas bringen könnte.
Jetzt ist noch nicht der richtige Zeitpunkt. Es laufen derzeit viele interne Gespräche mit Politik und anderen Verbänden. Wenn wir das Gefühl haben, dass wir mit den aktuell laufenden Gesprächen nicht weiter kommen, dann schließe ich öffentliche Aktionen nicht aus. Diese müssen aber auch gut vorbereitet sein. So muss z.B. das Wording einer Petition gut abgestimmt sein, um möglichst viele Unterstützer zu generieren.
Von daher meine Bitte um noch etwas Geduld, bis wir etwas Offizielles berichten können.
 
Du bist also kein Beamter?
Du meinst also man darf nicht ansprechen, dass es momentan gewisse Parteien gibt die unseren Staat in einen totalitären Staat umwandeln wollen?
Erstmal muss ich Dich um Entschuldigung bitten, weil ich Deinen Hinweis auf den totalitären Staat genau falschrum verstanden hatte (also als Vorwurf an unsere aktuelle und letzte Regierung) - mea Culpa.

:bier:

Ob ich Beamter bin oder nicht ist hier doch völlig unerheblich. Und die ganze Diskussion um Lobbyisten in der Gesetzgebung geht hier am Thema vorbei, da offensichtlich auch die Waldeigentümer von dem Entwurf nicht begeistert sind. Allein die Einschränkungen im Betretungsrecht wird denen nicht genügen, sieht man ja an Gutachten und Äußerungen.
 
Und die ganze Diskussion um Lobbyisten in der Gesetzgebung geht hier am Thema vorbei, da offensichtlich auch die Waldeigentümer von dem Entwurf nicht begeistert sind.
Alles was mit dem Wald bzw dem Betretungs- oder befahrungsrecht zu tun hat, insbesondere welches MTB betrifft, hat mit diesem Thema zu tun.

Und entsprechend sollten wir unsere Interessensvertretungen, oder auch Lobbyisten, unterstützen und informieren. Damit es zu keinen, sondern eher zu Verbesserungen kommt.

Der Klassiker: wer will sich schon gerne etwas wegnehmen lassen oder sich einschränken?
Da soll es doch eher die Großgrundbesitzer treffen ;-).
 
Alles was mit dem Wald bzw dem Betretungs- oder befahrungsrecht zu tun hat, insbesondere welches MTB betrifft, hat mit diesem Thema zu tun.

Und entsprechend sollten wir unsere Interessensvertretungen, oder auch Lobbyisten, unterstützen und informieren. Damit es zu keinen, sondern eher zu Verbesserungen kommt.

Der Klassiker: wer will sich schon gerne etwas wegnehmen lassen oder sich einschränken?
Da soll es doch eher die Großgrundbesitzer treffen ;-).
Du hast mich nicht richtig verstanden, aber das ist auch egal.
 
forstpraxis.de berichtet zu den geplanten Änderungen beim Bundeswaldgesetz, welches beim Betretungsrecht insbesondere die Mountainbikenden betrifft.
https://www.forstpraxis.de/bundeswa...en-kompromiss-zum-mountainbiken-im-wald-22722

Besonders interessant ist dabei, dass es 2019 in der Arbeitsgruppe WaSEG, des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, einen breiten Kompromiss gab, wo im Wald mit dem Rad gefahren werden darf. Es wurden alle Wege als grundsätzlich geeignet angesehen, die ausreichend fest (tragfähig) zum Befahren mit dem Rad sind.
Dieser Kompromiss wurde aber 2023 vom Privatwaldbesitzerverband AGDW aufgekündigt und die jetzt im Referentenentwurf stehenden Verschärfungen bei den Wegekriterien gefordert. Diese Kriterien werden von den Radfahrverbänden abgelehnt, weil damit willkürlich weitreichende Radfahrverbote ausgesprochen werden können.
 
Ich kann mir gerade keine umsetzbare, aber nicht willkürliche Einschränkung vorstellen, die dem Ziel des Wegschutzes gerecht werden könnte.
Aus Sicht derer, die hier ihre Motivation sehen muss klar sein, dass sie ausschließlich ungerechte Lösungen/ Regelungen kreieren können.
Vllt ist das mal ein argumentativer Ansatz. Wir unterstellen der Gegenpartei, dass sie uns nix Böses wollen und man muss ihnen mal verdeutlichen, dass es keine gerechte Lösung mit Einschränkung geben kann.
 
Ich kann mir gerade keine umsetzbare, aber nicht willkürliche Einschränkung vorstellen, die dem Ziel des Wegschutzes gerecht werden könnte.
Aus Sicht derer, die hier ihre Motivation sehen muss klar sein, dass sie ausschließlich ungerechte Lösungen/ Regelungen kreieren können.
Vllt ist das mal ein argumentativer Ansatz. Wir unterstellen der Gegenpartei, dass sie uns nix Böses wollen und man muss ihnen mal verdeutlichen, dass es keine gerechte Lösung mit Einschränkung geben kann.
Man muss vor allem die AGDW an eines Ihrer Leitziele erinnern und fragen wie eine so restriktive Regelung zum Radfahren mit ihrem ersten Leitziel vereinen können:

UNSERE ZIELE​


ERHALTUNG DER NUTZ-, SCHUTZ- UND ERHOLUNGSFUNKTION DER WÄLDER

 
Was soll das sein/bedeuten?
Wege die benutzt werden, nutzen sich ab. Das lässt sich nicht vermeiden.
Versuche mir vorzustellen, was @JensDey meint: vielleicht schmale angelegte Wanderwege (mit Wasserablaufrinnen), die durch "Einbremsen von Bikern" beschädigt werden. Schaden besteht darin, dass beim nächsten Starkregen das Wasser unkontrolliert abfließt und Rinnen in den Weg spült....
 
Versuche mir vorzustellen, was @JensDey meint:
ist gar nicht schwierig, wenn man der kompletten Diskussion folgt:
die ausreichend fest (tragfähig) zum Befahren mit dem Rad sind.
hier geht es weder um Naturschutz, noch Jagd, noch Forstwirtschaft, noch Nutzerkonflikte.
=>
Ich kann mir gerade keine umsetzbare, aber nicht willkürliche Einschränkung vorstellen, die dem Ziel des Wegschutzes gerecht werden könnte.

Aus Sicht derer, die hier ihre Motivation sehen muss klar sein, dass sie ausschließlich ungerechte Lösungen/ Regelungen kreieren können.
Das weitere, was ich noch geschrieben hatte, bezog sich nicht mehr weiter auf den Wegeschutz, sondern ist für die anderen Konfliktthemen gleichermaßen anwendbar.
Vllt ist das mal ein argumentativer Ansatz. Wir unterstellen der Gegenpartei, dass sie uns nix Böses wollen und man muss ihnen mal verdeutlichen, dass es keine gerechte Lösung mit Einschränkung geben kann.
Vorraussetzung ist/ wäre immer, dass die Gegenseite eine gerechte Lösung will.
Da wird es immer Hardliner geben, die man nicht mit Argumenten erreicht. Aber der Meute der Mitläufer, die glauben, sie unterstützen eine faire gerechte ausgewogene Sache, könnte man schon die Augen öffnen,
dass es keine gerechte Lösung mit Einschränkung geben kann.
 
Vorraussetzung ist/ wäre immer, dass die Gegenseite eine gerechte Lösung will.
Die "Gegenseite" (also vermutlich im Falls des §29 die AGDW) will, dass es der Willkür der Grundbesitzer überlassen bleibt, ob und wie Radfahren im Wald erlaubt ist und ob und wie dafür finanzielle Gegenleistungen im Einzelfall zu erbringen sind. Das mag aus deren Sicht "gerecht" sein; aus meiner nicht.
ist gar nicht schwierig, wenn man der kompletten Diskussion folgt:
hier geht es weder um Naturschutz, noch Jagd, noch Forstwirtschaft, noch Nutzerkonflikte.
Ich weiß es immer noch nicht genau, worauf Du hinauswillst. Die in der WASEG-Empfehlung verwendete Formulierung "geeignet... fest... ausreichend tragfähig" ist ja auch wieder nur ein untauglicher Versuch, objektive Eigenschaften von Wegen zu definieren, anhand derer irgendwer im Konfliktfall entscheiden soll, ob Radfahren nun erlaubt war/ist oder nicht.
 
Die "Gegenseite" (also vermutlich im Falls des §29 die AGDW) will, dass es der Willkür der Grundbesitzer überlassen bleibt, ob und wie Radfahren im Wald erlaubt ist und ob und wie dafür finanzielle Gegenleistungen im Einzelfall zu erbringen sind.
Aber wollen die Unterstützer (die es ja auch braucht) das auch?
Das mag aus deren Sicht "gerecht" sein; aus meiner nicht.
Genau darum geht es ja.
Sollte es bei den Unterstützern ausreichend Leute geben, die glauben, ihnen wird eine gerechte Lösung präsentiert und man kann ihnen klar machen, dass es eine Lösung mit einseitigen Einschränkungen niemals gerecht sein wird, bekäme man vllt eine neue Sichtweise.
Die Frage ist, wurde so schon mal argumentiert.
Ich weiß es immer noch nicht genau, worauf Du hinauswillst. Die in der WASEG-Empfehlung verwendete Formulierung "geeignet... fest... ausreichend tragfähig" ist ja auch wieder nur ein untauglicher Versuch, objektive Eigenschaften von Wegen zu definieren, anhand derer irgendwer im Konfliktfall entscheiden soll, ob Radfahren nun erlaubt war/ist oder nicht.
Genau das habe ich geschrieben und das wäre das Argument.
Es gibt keine objektiven Gegenargumente gegen eine subjektive, willkürliche und vermutlich niederschwellige Einschränkung. Sollte eine Einschränkung verhängt werden, wäre sie nur sehr schwierig und zeitaufwendig anfechtbar.
Diese Ungerechtigkeit wäre das (neue) Argument.
 
Wir hatten just gestern Abend ein Gespräch mit einem Jäger, als wir zufuß in der Dämmerung (17:15 Uhr) auf einem breiten Feldweg spazieren waren.
[...]
"...die Pacht ist so teuer und für den Abend könne er den Ansitz nun vergessen."
"...wir würden die Tiere aufscheuchen."

Mit ein paar gezielten gegenfragen stellte sich sein wirklicher Painpoint
sein was? Schmerzpunkt?
heraus - wir haben ihm den Abend versaut (im wahrsten Sinne des Wortes).
Na dass wär doch eine schöne und offensichtlich legale Aktion für die Zukunft.
Nicht Trutzpartien sonden Wanderungen in der Dämmerung und der Nacht.

Vielleicht könnte man sich so einigen, dass die Jäger in der Nacht jagen und wir am Tage (bis zum Einbruch der Dunkelheit), durch den Wald fahren dürfen.
 
Jäger in der Nacht jagen
ich dachte immer, nachts darf nicht gejagt werden, außer bei Vollmond und/oder Schnee auf Sauen.
Aber inzwischen haben wohl fast alle Privatjäger Nachtsichtgeräte, obwohl das nach meiner Info nicht zulässig ist. Kann aber auch sein, dass man es bei den unteren Jagdbehörden genehmigen lassen kann, wenn es die Schadsituation erforderlich machen sollte.
 
forstpraxis.de berichtet zu den geplanten Änderungen beim Bundeswaldgesetz, welches beim Betretungsrecht insbesondere die Mountainbikenden betrifft.
https://www.forstpraxis.de/bundeswa...en-kompromiss-zum-mountainbiken-im-wald-22722

Besonders interessant ist dabei, dass es 2019 in der Arbeitsgruppe WaSEG, des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, einen breiten Kompromiss gab, wo im Wald mit dem Rad gefahren werden darf. Es wurden alle Wege als grundsätzlich geeignet angesehen, die ausreichend fest (tragfähig) zum Befahren mit dem Rad sind.
Auch wenn das eine der besseren Formulierungen wäre - ich versuche mir krampfhaft vorzustellen, welchen Sinn eine Voraussetzung einer „Tragfähigkeit“ eines Weges haben soll. Sind dann alle Wege, auf denen Matschpfützen stehen, ausgeschlossen? Oder hat man Angst, dass 0,15tonner auf ihren Rädern die Wege zerstören? Zulässiges Gesamtgewicht auf diesem Trail max. 0,07t?

Ich mein, Radfahrer sind ja jetzt im Schnitt samt Rad nicht schwerer als Fussgänger. Man stelle sich mal vor, jemand wolle das Betretungsrecht für Fussgänger an die Tragfähigkeit des Waldbodens koppeln. Völlig absurde Vorstellung. Bei Radfahrern scheinbar total vernünftig.

Warum will wer Radfahrer nicht im Wald haben?
  • Jäger weil sie Wild verscheuchen
  • Wanderer, weil stört
  • Umweltschützer, weil stört Tiere

Dem am Holzertrag interessierten Besitzer könten wir eigentlich egal sein, die Anwesenheit von Radlern kann sich nicht messbar auf den Ertrag einer Waldfläche auswirken.

Die Konfliktparteien haben mehr oder minder berechtigte Interessen, die man, wenn man sie ehrlich benennen wollte, gegeneinander abwägen könnte. Dann würde man zunächst einmal feststellen, dass die Konflikte eher die Ausnahme sind, und könnte sich darauf konzentrieren, für neuralgische Konfliktfälle Lösungen zu finden, statt pauschal millionen von Radfahrern auszuschliessen oder zu kriminalisieren. Wen. ich grundsätzlich alles fahren darf, was ich kann, fällt es mir viel leichter, etwa stark begangene einzelne Wege zu sperren, wenn das die Ausnahme bleibt, oder eine Sperrung eine Alternative erfordert.
Oder wenn auf dem Trail am Bach Feuersalamander plattgefahren werden, dass man nach einer Alternative weiter weg vom Wasser schaut. Wenn häufiges Befahren an bestimmten Stellen zu Schädigung an Wegen oder Untergrund führt, kann man ja dort über Befestigung nachdenken. Macht man ja bei Wander-/Berpfaden genauso, und sperrt nicht gleich alles wegen Schäden durch Abkürzer. Aber einzelne Betroffenheiten dürfen halt nicht dazu führen, dass hier pauschal Verbote ergehen, die in 99% keinen Nutzen bringen.
Dieser Kompromiss wurde aber 2023 vom Privatwaldbesitzerverband AGDW aufgekündigt und die jetzt im Referentenentwurf stehenden Verschärfungen bei den Wegekriterien gefordert.
Was haben denn die Waldbesitzer gegen uns? das kapier ich überhaupt nicht

Diese Kriterien werden von den Radfahrverbänden abgelehnt, weil damit willkürlich weitreichende Radfahrverbote ausgesprochen werden können.
 
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