forstpraxis.de berichtet zu den geplanten Änderungen beim Bundeswaldgesetz, welches beim Betretungsrecht insbesondere die Mountainbikenden betrifft.
https://www.forstpraxis.de/bundeswa...en-kompromiss-zum-mountainbiken-im-wald-22722
Besonders interessant ist dabei, dass es 2019 in der Arbeitsgruppe WaSEG, des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, einen breiten Kompromiss gab, wo im Wald mit dem Rad gefahren werden darf. Es wurden alle Wege als grundsätzlich geeignet angesehen, die ausreichend fest (tragfähig) zum Befahren mit dem Rad sind.
Auch wenn das eine der besseren Formulierungen wäre - ich versuche mir krampfhaft vorzustellen, welchen Sinn eine Voraussetzung einer „Tragfähigkeit“ eines Weges haben soll. Sind dann alle Wege, auf denen Matschpfützen stehen, ausgeschlossen? Oder hat man Angst, dass 0,15tonner auf ihren Rädern die Wege zerstören? Zulässiges Gesamtgewicht auf diesem Trail max. 0,07t?
Ich mein, Radfahrer sind ja jetzt im Schnitt samt Rad nicht schwerer als Fussgänger. Man stelle sich mal vor, jemand wolle das Betretungsrecht für Fussgänger an die Tragfähigkeit des Waldbodens koppeln. Völlig absurde Vorstellung. Bei Radfahrern scheinbar total vernünftig.
Warum will wer Radfahrer nicht im Wald haben?
- Jäger weil sie Wild verscheuchen
- Wanderer, weil stört
- Umweltschützer, weil stört Tiere
Dem am Holzertrag interessierten Besitzer könten wir eigentlich egal sein, die Anwesenheit von Radlern kann sich nicht messbar auf den Ertrag einer Waldfläche auswirken.
Die Konfliktparteien haben mehr oder minder berechtigte Interessen, die man, wenn man sie ehrlich benennen wollte, gegeneinander abwägen könnte. Dann würde man zunächst einmal feststellen, dass die Konflikte eher die Ausnahme sind, und könnte sich darauf konzentrieren, für neuralgische Konfliktfälle Lösungen zu finden, statt pauschal millionen von Radfahrern auszuschliessen oder zu kriminalisieren. Wen. ich grundsätzlich alles fahren darf, was ich kann, fällt es mir viel leichter, etwa stark begangene einzelne Wege zu sperren, wenn das die Ausnahme bleibt, oder eine Sperrung eine Alternative erfordert.
Oder wenn auf dem Trail am Bach Feuersalamander plattgefahren werden, dass man nach einer Alternative weiter weg vom Wasser schaut. Wenn häufiges Befahren an bestimmten Stellen zu Schädigung an Wegen oder Untergrund führt, kann man ja
dort über Befestigung nachdenken. Macht man ja bei Wander-/Berpfaden genauso, und sperrt nicht gleich alles wegen Schäden durch Abkürzer. Aber einzelne Betroffenheiten dürfen halt nicht dazu führen, dass hier pauschal Verbote ergehen, die in 99% keinen Nutzen bringen.
Dieser Kompromiss wurde aber 2023 vom Privatwaldbesitzerverband AGDW aufgekündigt und die jetzt im Referentenentwurf stehenden Verschärfungen bei den Wegekriterien gefordert.
Was haben denn die Waldbesitzer gegen uns? das kapier ich überhaupt nicht
Diese Kriterien werden von den Radfahrverbänden abgelehnt, weil damit willkürlich weitreichende Radfahrverbote ausgesprochen werden können.