Radfahrer sind per Gesetz, in der Rechtsprechung und in der Wirklichkeit Verkehrsteilnehmer 2. Klasse. Einige Beispiele:
1. Obwohl auf der Autobahn ähnlich viele Autofahrer sterben wie Radfahrer auf der Straße, ist auf der Autobahn zu dichtes Auffahren mit sehr hohen Strafen belegt. Sehr dichtes Überholen von Radfahrern ist ein Kavaliersdelikt, was erst gar nicht verfolgt wird.
2. Du DARFST als Radfahrer nicht einen zugelassenen Motorradscheinwerfer verwenden. So viel Licht steht Dir nicht zu.
3. Autofahrer müssen nicht damit rechnen, daß Radfahrer sehr schnell fahren (ständige Rechtsprechung verschiedener Gerichte). Der Radfahrer hat bei hohen Geschwindigkeiten im Gegenteil immer damit zu rechnen, daß Autofahrer nicht mit ihm rechnen. Auch wenn er Vorfahrt hat. Dieses wird umgekehrt von Autofahrern so nicht verlangt.
4. Autos bekommen, obwohl sie eine Federung haben, prinzipiell viel glattere Fahrbahnen als Radfahrer. Einem Autofahrer wird im fließenden Verkehr auf keinen Fall zugemutet, Kanten zu überfahren.
Auch bei hohem Radverkehrsaufkommen steht Radfahrern prinzipiell maximal eine gesonderte Spur pro Fahrtrichtung zur Verfügung. Radfahrer dürfen folglich praktisch nie andere Radfahrer auf einem Radweg überholen, da hierfür nie ausreichender Raum vorhanden ist.
Und so weiter...
1. Obwohl auf der Autobahn ähnlich viele Autofahrer sterben wie Radfahrer auf der Straße, ist auf der Autobahn zu dichtes Auffahren mit sehr hohen Strafen belegt. Sehr dichtes Überholen von Radfahrern ist ein Kavaliersdelikt, was erst gar nicht verfolgt wird.
2. Du DARFST als Radfahrer nicht einen zugelassenen Motorradscheinwerfer verwenden. So viel Licht steht Dir nicht zu.
3. Autofahrer müssen nicht damit rechnen, daß Radfahrer sehr schnell fahren (ständige Rechtsprechung verschiedener Gerichte). Der Radfahrer hat bei hohen Geschwindigkeiten im Gegenteil immer damit zu rechnen, daß Autofahrer nicht mit ihm rechnen. Auch wenn er Vorfahrt hat. Dieses wird umgekehrt von Autofahrern so nicht verlangt.
4. Autos bekommen, obwohl sie eine Federung haben, prinzipiell viel glattere Fahrbahnen als Radfahrer. Einem Autofahrer wird im fließenden Verkehr auf keinen Fall zugemutet, Kanten zu überfahren.
Auch bei hohem Radverkehrsaufkommen steht Radfahrern prinzipiell maximal eine gesonderte Spur pro Fahrtrichtung zur Verfügung. Radfahrer dürfen folglich praktisch nie andere Radfahrer auf einem Radweg überholen, da hierfür nie ausreichender Raum vorhanden ist.
Und so weiter...