Die Helmpflicht rückt näher....

Radfahrer sind per Gesetz, in der Rechtsprechung und in der Wirklichkeit Verkehrsteilnehmer 2. Klasse. Einige Beispiele:
1. Obwohl auf der Autobahn ähnlich viele Autofahrer sterben wie Radfahrer auf der Straße, ist auf der Autobahn zu dichtes Auffahren mit sehr hohen Strafen belegt. Sehr dichtes Überholen von Radfahrern ist ein Kavaliersdelikt, was erst gar nicht verfolgt wird.
2. Du DARFST als Radfahrer nicht einen zugelassenen Motorradscheinwerfer verwenden. So viel Licht steht Dir nicht zu.
3. Autofahrer müssen nicht damit rechnen, daß Radfahrer sehr schnell fahren (ständige Rechtsprechung verschiedener Gerichte). Der Radfahrer hat bei hohen Geschwindigkeiten im Gegenteil immer damit zu rechnen, daß Autofahrer nicht mit ihm rechnen. Auch wenn er Vorfahrt hat. Dieses wird umgekehrt von Autofahrern so nicht verlangt.
4. Autos bekommen, obwohl sie eine Federung haben, prinzipiell viel glattere Fahrbahnen als Radfahrer. Einem Autofahrer wird im fließenden Verkehr auf keinen Fall zugemutet, Kanten zu überfahren.
Auch bei hohem Radverkehrsaufkommen steht Radfahrern prinzipiell maximal eine gesonderte Spur pro Fahrtrichtung zur Verfügung. Radfahrer dürfen folglich praktisch nie andere Radfahrer auf einem Radweg überholen, da hierfür nie ausreichender Raum vorhanden ist.
Und so weiter...
 
Hi,

wer kann mir sagen wo ich auf den folgenden 2 "Radwegen" fahren soll muss oder?...

large_08012013299.jpg


der kleine grüne Stein markert 1m Abstand zum Auto Restbreite bis zum Weißen Strich ca. 30cm
large_08012013283.jpg
 
Du musst einfach nur das Schild aus dem oberen Bild mit dem Schild aus dem unteren Bild vertauschen. Dann passt's wieder :lol:
 
Hi,

wer kann mir sagen wo ich auf den folgenden 2 "Radwegen" fahren soll muss oder?...

large_08012013299.jpg


der kleine grüne Stein markert 1m Abstand zum Auto Restbreite bis zum Weißen Strich ca. 30cm
large_08012013283.jpg

bei diesen unklaren verhältnissen (wo sind die staatsangestellten, die einen bei der entscheidungsfindung betreuen und die nachsorge betreiben??? skandal!) und dem gedränge kann man wirklich nur auf der straße fahren, man hat ja gar keine option!!!
 
In der Tat: Ein echter Todesstreifen. Hoffentlich sind in Deinem Kinderzimmer alle Kanten mit Schaumstoff gepolstert. :spinner:
Danke,
Einladung:
kannst ja mal auf dem Schutzstreifen fahren, wenn rechts ein KFZ nach dem anderen parkt und du dann noch von einem LKW mit über 50km/h überholt wirst.
Der Witz ist ja, das auf dem Schutzstreifen alle 300m eine Bushaltestelle eingerichtet ist. Der überholt dich natürlich auch nur um dann kurz vor dir anzuhalten. Wo Bottrop Hans-Böcklerstraße Kreuzung Hölderfinstr.

Radfahrer Pflicht Abstand zur parkendem KFZ 1m, Breite MTB 70cm (Lenker) Pflicht Abstand KFZ Radfahrer 1,5m beim Überholen.
Folglich wäre es untersagt einen Radler auf dem Schutzstreifen zu überholen.
 
Danke,
Einladung:
kannst ja mal auf dem Schutzstreifen fahren, wenn rechts ein KFZ nach dem anderen parkt und du dann noch von einem LKW mit über 50km/h überholt wirst.
Der Witz ist ja, das auf dem Schutzstreifen alle 300m eine Bushaltestelle eingerichtet ist. Der überholt dich natürlich auch nur um dann kurz vor dir anzuhalten. Wo Bottrop Hans-Böcklerstraße Kreuzung Hölderfinstr.

Radfahrer Pflicht Abstand zur parkendem KFZ 1m, Breite MTB 70cm (Lenker) Pflicht Abstand KFZ Radfahrer 1,5m beim Überholen.
Folglich wäre es untersagt einen Radler auf dem Schutzstreifen zu überholen.

du übersiehst da etwas, du musst dich nicht an die gestrichelte linie halten , du kannst soweit links fahren wie es dir passt , wenn dann keiner überholen kann dann ist ein überholen dort halt nicht möglich auch wenns den autofahrer ankotzt.
 
Jepp: um auf die Frage zurück zu kommen, wo du fahren musst:
Du MUSST dort fahren, wo ein blaues Schild ist (es sei denn, der Weg ist unzumutbar) und du DARFST dort fahren, wo ein Fahrrad-Piktogramm auf dem Boden ist.
Diese gestrichelten Schutzstreifen resultieren meiner Meinung nach eh nur daraus, dass ausnahmsweise mal ein Beamter die Regelungen kennt und weiß, dass der Streifen zu schmal ist für eine Benutzungspflicht.

Ich persönlich fahre bei solchen Streifen immer genau links von dem Streifen. Die unsicheren Autofahrer trauen sich dann nicht mehr zu überholen, die sicheren Autofahrer wissen wie breit ihr Auto ist (und dann reichen mir auch mal 50cm Seitenabstand) und für die Idioten hab ich noch 'nen guten Meter, um nach rechts auszuweichen.
 
du übersiehst da etwas, du musst dich nicht an die gestrichelte linie halten , du kannst soweit links fahren wie es dir passt , wenn dann keiner überholen kann dann ist ein überholen dort halt nicht möglich auch wenns den autofahrer ankotzt.

Das ist nicht ganz richtig:
Zitat: "Die Benutzung des Schutzstreifens durch Radfahrer:
Da sich das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 StVO auch an Radfahrer richtet, folgt hieraus eine indirekte Benutzungspflicht. Die Nichtbenutzung ist als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot eine Ordnungswidrigkeit."
Quelle:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/RadSchutzstreifen01.php

Gut die Stadt hat kein Geld.....
 
kannst ja mal auf dem Schutzstreifen fahren, wenn rechts ein KFZ nach dem anderen parkt und du dann noch von einem LKW mit über 50km/h überholt wirst.

:confused:

Verstehe die Diskussion jetzt auch nicht ganz. Mal abgesehen, dass das Off Topic ist, ist das Konzept "Schutzstreifen" momentan die beste Lösung für alle - inklusive Radfahrer..

Radfahrer sind per Gesetz, in der Rechtsprechung und in der Wirklichkeit Verkehrsteilnehmer 2. Klasse. Einige Beispiele:

Das stimmt.

Aber das geht ja fast noch.... Bis 2009 waren Sport und Spiel auf dem Radweg nicht explizit verboten.

D.h. du konntest bis September 2009 theoretisch ein Picknick auf einem Radweg machen und begingst dabei keine Ordnungswidrigkeit. :D
 
übrigens, man muß mit blauem Schild gekennzeichnete Wege auch befahren, wenn sie unzumutbar sind! Die Aufstellung des Schildes ist ein Verwaltungsakt, und es liegt nicht im eigenen Ermessen, diesen Verwaltungsakt zu beachten. Das ist unbefriedigend, aber rechtlich noch so beschlossen. Wenn man also dort nicht auf dem Radweg fährt, riskiert man ein Verwarnungsgeld. Damit wäre man dann befugt, Widerspruch einzulegen und per Gerichtsentscheid klären zu lassen, ob die Aufstellung rechtswidrig ist oder nicht.
Das ist jetzt der Stand, und wenn man sich also darüber hinwegsetzt, sollte man die Konsequenzen kennen.
 
Das ist wahr. Das kam in meinem Beitrag etwas missverständlich rüber.
Ich meinte mit unzumutbar eher Zustände wie Glatteis, oder dass sämtlicher Schnee von der Straße auf den Radweg gekehrt wurde. Dann ist das Befahren meist nicht nur unzumutbar, sondern schon unmöglich ^^.
Ob Glassplitter, parkende Autos oder Fußgänger ein unzumutbarer Zustand sind, sollte man nicht selbst entscheiden. Da bewegt man sich dann selbst schnell auf Glassteis ;)
 
Also... wir sollten vielleicht zur Helmpflicht zurückkehren.

übrigens, man muß mit blauem Schild gekennzeichnete Wege auch befahren, wenn sie unzumutbar sind!

Falsch !

Wahrscheinlich meinst du:
Wenn der benutzungspflichtige Radweg zumutbar ist, dann musst du ihn benutzen, auch wenn er den Bestimmungen nicht entspricht.
Das heißt: Du musst ihn vorerst benutzen (obwohl er nie zum benutzungspflichtigen Radweg hätte deklariert werden dürfen - z.B. viel zu schmal), kannst das Schild aber wegklagen, wenn du Lust und Zeit hast.

Wenn er unzumutbar bzw. unbenutzbar ist, dann darfst du trotz Benutzungspflicht für das jeweilige Radwegstück mit der Behinderung unter Vorsicht auf den Verkehr auf die Straße ausweichen (was zahlreiche Autofahrer nicht wissen und dann hupen).

Unzumutbar bzw. unbenutzbar ist der benutzungspflichtige Radweg, wenn er

- im Winter nicht geräumt oder vereist ist
- stark verschmutzt oder in deutlich erkennbar schlechtem Zustand ist (auch Glasscherben etc.)
- stark (mehr als 5 m) von der eigentlichen Fahrtrichtung abweicht
- mit Objekten zugestellt ist.

Denn einer Pflicht kannst du nur nachkommen wenn sie auch erfüllbar ist.

Weitere Möglichkeiten einen benutzungspflichtigen Radweg legal zu verlassen sind

- zum direkten Linksabbiegen (solange keine Radverkehrsführung für links abbiegende Radfahrer auf den Boden gepinselt ist)
- es fahren mehr als 16 Radfahrer in deiner Gruppe (dann darf die gesamte Gruppe runter auf die Straße)
- du bist jünger als 10 Jahre
 
Zuletzt bearbeitet:
- stark (mehr als 5 m) von der eigentlichen Fahrtrichtung abweicht
Dann ist er nach VwV zum §2 und §9 kein Benutzungspflichtigerradweg mehr.

Aber was zur Helmpflicht.
Ich bin der Auffassung das es jedem Überlassen sein sollte, was er da macht. Viele Radfahrer sind mit weniger als 15km/h unterwegs, wenn ich Joggen gehe bin ich oft schneller...
Wenn 2 Läufer mal sprinten (15sek auf 100m sind das auch schon 24km/h ei 13 sind es 28km/h) für wenige sek ist man dann auch schon mal auf fast 30.
Ich persönlich trage zwar immer Helm (beim Radfahrern), bin aber auch auf dem Weg zum Bäcker schnell bei 30km/h.
Das Argument ist doch, wenn man dann einen Unfall mit dem Auto hat passiert nicht soviel.
Typisch der Autofahrer passt nicht auf, weil er mich beim Abbiegen nicht beachtet, beim Ausfahren nicht an den Radweg denkt, mal wieder den Anstand beim Überholen nicht beachtet und alle Radfahrer sollen Helm tragen müssen, weil das kann man dann einfach Kontrollieren, aber mal Autofahrer anhalten, die dem Radfahrer das Vorfahrtrecht nehmen, zu dicht vorbeifahren, wird nicht geahndet, weil man das nur schwer Beweisen kann.
Es würde aber oft schon helfen, wen die Ordnungshüter die Radwege auf die Vorgaben der STVO prüfen würden, wozu sie laut STVO VwV zum §2 verpflichtet sind.
Radwege mit Blauem Schild wie oben gäb es dann nicht mehr.
 
Dann ist er nach VwV zum §2 und §9 kein Benutzungspflichtigerradweg mehr.

Ja sag ich doch. Das Problem ist, er wird trotzdem als solcher ausgeschildert. Daher der Umweg über die Unzumutbarkeit/Unbenutzbarkeit/Fahrbahnbegleitung.

aber mal Autofahrer anhalten, die dem Radfahrer das Vorfahrtrecht nehmen, zu dicht vorbeifahren, wird nicht geahndet, weil man das nur schwer Beweisen kann.

Wird ja angeblich gemacht...*hust*
In den Zeitungen wird in jedem Negativbericht über Radfahrer auf anstehende, schärfere Kontrollen für Radfahrer hingewiesen. Mit einem letzten Satz heißt es dann miest: "Natürlich werden auch die Autofahrer und Fußgänger beobachtet." :rolleyes:

Es würde aber oft schon helfen, wen die Ordnungshüter die Radwege auf die Vorgaben der STVO prüfen würden,

"Unzumutbar !" ...kommt ja da meistens von der Polizei.

Aber in dem Fall haben sie wahrscheinlich Recht: Hier in München sind die Worte "Radweg" und "Fußgänger-Bummel-Promenade" synonym. Und laut STVO dürfen Fußgänger nicht auf Radwegen gehen (Schild 237). Da finde ich aber jeden Tag

- Einkaufswägen
- Kinderwägen
- Rollschuhfahrer
- Inlineskater
- Longboard-Fahrer
- Sackkarren samt Umzugsgut
- SMS schreibende Mütter mit drei Kindern
- Rollstuhlfahrer
- Hunde
- kleine Gruppen, die sich mit Küsschen begrüßen und verabschieden
- und sämtliche Kombinationen daraus
 
verwiese dazu mal auf den folgenden Link:
http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?p=10217583#post10217583
sonst schweifen wir wieder ab:D

Wenn es der Polizei aber nicht zumutbar ist Kontrollen durchzuführen, zu denen sie laut STVO VwV §2 Randnummer 29 verpflichetet sind warum dann noch mehr Regeln, die sie Kontrollieren müssten, wenn die bestehenden schon zu viel sind?
Es geht bei Kontrollen immer um die Beweisbarkeit.
Wer keinen Helm trägt das ist leicht nach zuweisen wie auch die Kontrolle der Radfahrer hier meist die Lichtanlage gemeint.
 
Radfahrer sind per Gesetz, in der Rechtsprechung und in der Wirklichkeit Verkehrsteilnehmer 2. Klasse. Einige Beispiele:
1. Obwohl auf der Autobahn ähnlich viele Autofahrer sterben wie Radfahrer auf der Straße, ist auf der Autobahn zu dichtes Auffahren mit sehr hohen Strafen belegt. Sehr dichtes Überholen von Radfahrern ist ein Kavaliersdelikt, was erst gar nicht verfolgt wird.
2. Du DARFST als Radfahrer nicht einen zugelassenen Motorradscheinwerfer verwenden. So viel Licht steht Dir nicht zu.
3. Autofahrer müssen nicht damit rechnen, daß Radfahrer sehr schnell fahren (ständige Rechtsprechung verschiedener Gerichte). Der Radfahrer hat bei hohen Geschwindigkeiten im Gegenteil immer damit zu rechnen, daß Autofahrer nicht mit ihm rechnen. Auch wenn er Vorfahrt hat. Dieses wird umgekehrt von Autofahrern so nicht verlangt.
4. Autos bekommen, obwohl sie eine Federung haben, prinzipiell viel glattere Fahrbahnen als Radfahrer. Einem Autofahrer wird im fließenden Verkehr auf keinen Fall zugemutet, Kanten zu überfahren.
Auch bei hohem Radverkehrsaufkommen steht Radfahrern prinzipiell maximal eine gesonderte Spur pro Fahrtrichtung zur Verfügung. Radfahrer dürfen folglich praktisch nie andere Radfahrer auf einem Radweg überholen, da hierfür nie ausreichender Raum vorhanden ist.
Und so weiter...

Letztens bin ich Nachts mit dem Fahrrrad an nem Fluss entlang gefahren- es war stockfinster. Ich hab nicht viel gsehen weil mein Scheinwerfer am Rad nicht so ideal ist.

Jedenfalls seh ich von der Weite plötzlich einen einzelnen Scheinwerfer auf mich zukommen. Es war ein Radfahrer mit einem übelst starken Scheinwerfer. Ich konnte geschätzte 3 Minuten lang überhaupt nichts mehr sehen und bin sogar von dem schnurgeraden Weg abgekommen und im Graben geladet....

Ich finds gut wenn zu starke Scheinwerfer für Radfahrer verboten bleiben. Die Blenderei is einfach übelst gefährlich, auch weil man auf dem Rad so langsam is dass der Gegenverkehr ewig lange geblendet wird. So lange die Dinger keine Abblendfunktion haben gehört sowas nicht auf die Straße.

--

Und is dir das nicht zu blöd immer zu Jammern wie Arm man als Radfahrer eigentlich ist? Gibt schlimmeres...und es zwingt dich keiner in der Stadt zu fahren wenns dir da zu gefährlich ist.
 
Letztens bin ich Nachts mit dem Fahrrrad an nem Fluss entlang gefahren- es war stockfinster. Ich hab nicht viel gsehen weil mein Scheinwerfer am Rad nicht so ideal ist.

Jedenfalls seh ich von der Weite plötzlich einen einzelnen Scheinwerfer auf mich zukommen. Es war ein Radfahrer mit einem übelst starken Scheinwerfer. Ich konnte geschätzte 3 Minuten lang überhaupt nichts mehr sehen und bin sogar von dem schnurgeraden Weg abgekommen und im Graben geladet....

Ich finds gut wenn zu starke Scheinwerfer für Radfahrer verboten bleiben. Die Blenderei is einfach übelst gefährlich, auch weil man auf dem Rad so langsam is dass der Gegenverkehr ewig lange geblendet wird. So lange die Dinger keine Abblendfunktion haben gehört sowas nicht auf die Straße.

--

Und is dir das nicht zu blöd immer zu Jammern wie Arm man als Radfahrer eigentlich ist? Gibt schlimmeres...und es zwingt dich keiner in der Stadt zu fahren wenns dir da zu gefährlich ist.

sorry. Der Scheinwerfer könnte auch eine STVO gehabt haben:
http://www.bumm.de/innovation-original/lichtvergleich-scheinwerfer.html

Wenn du nichts mehr sehen konntest hättest du auch nicht mehr fahren dürfen. Viele machen den Fehler genau ins Licht zu sehen anstatt an den Rechten Fahrbahnrand.
RTEmagicC_197-9.jpg.jpg

Die Abbelndfunktion, einfach den den Scheinwerfer nach unter drehen, wenn jemand kommt! Man muss es nur machen wie beim Auto auch.
 
sorry. Der Scheinwerfer könnte auch eine STVO gehabt haben:
http://www.bumm.de/innovation-original/lichtvergleich-scheinwerfer.html

Wenn du nichts mehr sehen konntest hättest du auch nicht mehr fahren dürfen. Viele machen den Fehler genau ins Licht zu sehen anstatt an den Rechten Fahrbahnrand.
RTEmagicC_197-9.jpg.jpg

Die Abbelndfunktion, einfach den den Scheinwerfer nach unter drehen, wenn jemand kommt! Man muss es nur machen wie beim Auto auch.

Kann gut sein, jedenfalls war es viel stärker als eine "normale" Fahrradbeleuchtung und viel zu hoch eingestellt. Ich mein ich hab auch gern viel Licht beim fahren aber wenn dadurch andre Leute in den Graben fahren is das schon krass^^

Und jap hätt ich machn sollen^^ War in Klicks und schön am Strampeln...dachte wenn ich einfach gradeaus weiterfahre passt des schon. Jetzt weiß ich dass man ohne Sicht nicht geradeaus färht auch wenn man das glaubt:D

In Oesterreich gibt's doch gar keine 'Obergrenze' bei der Radbeleuchtung.

Weiß ich nicht, beschäftige mich mit sowas eig nicht. Normal sind die Gesetzte in Österreich beinahe Identisch mit den Deutschen.
 
Nichts gegen gute Beleuchtung, aber wenn ein Radfahrer den anderen blendet, kann irgendwas net stimmen.


Da erwarte ich eigentlich, dass die Leuchtstärken stärker beschränkt werden oder man zumindest vorher prüft inwiefern es blenden könnte.

Dass Auto- oder Motorradscheinwerfer da noch ne andere Liga sind, dürfte klar sein und da hat der Radfahrer es letztlich auch zu akzeptieren.
Wobei es da auch Scheinwerfer gibt, die mehr blenden als andere
 
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