Suche ein Schnäppchen Thread

Hier:

http://joomla.mobile-energy-gmbh.de...ion=com_virtuemart&Itemid=2&vmcchk=1&Itemid=2

ist aber wohl nicht mehr lieferbar

Finde ich kein Schnäppchen. Die XT kost momentan komplett um die 120 EUR! Habe meine heute bekommen.

EDIT:
Achja und ich find die jetzt schon voll goli! :D Habe vorne 200er und hinten 180er Scheibe.

Falls du auch die Quelle meinst. Wann hast du bestellt bezahlt? Hab noch nix bekommen.

Abgesehen von der der Druckpunkverstellung die man bei der SLX nachrüsten kann ist die XT aber genau die gleiche Bremse. Der Weiderverkaufswert ist halt ein bisschen höher. Hab die mir nur geholt weil ich die SLX einschicken musste und nicht so lange warten will.
 
nur als erstkäufer. und das ist in dem fall wohl der ebay-verkäufer.

das stimmt doch nicht, soweit die gesetzl gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist, bzw. die garantie noch besteht!

der käufer tritt diese rechte gegen den erstverkäufer dadurch ab, dass er dir die rechnung mitgibt...

außerdem, ist es in der praxis doch reglm. egal, wer die rechte geltend macht, solange er den original beleg/original rechnung besitzt.
 
ich möchte diese ebay kurbel nicht kaufen, ist das okay für euch?!
1. ist sie nur 170mm, ich suche 175mm
2. finde ICH sie zu teuer. bei hibike zahle ich 140,- inkl versand nach abzug meines DIMB rabatts in der gesuchten länge.
3. gilt die garantie nur für den erstkäufer, nur die gewährleisting ist auf den zweitkäufer übertragbar. die garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers, darum kann er die garantiebedingungen ausführen wie es ihm beliebt. die meisten hersteller, so auch sram, schreiben daher rein, dass sie nur für den erstkäufer gilt.
 
ich möchte diese ebay kurbel nicht kaufen, ist das okay für euch?!
1. ist sie nur 170mm, ich suche 175mm
2. finde ICH sie zu teuer. bei hibike zahle ich 140,- inkl versand nach abzug meines DIMB rabatts in der gesuchten länge.
3. gilt die garantie nur für den erstkäufer, nur die gewährleisting ist auf den zweitkäufer übertragbar. die garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers, darum kann er die garantiebedingungen ausführen wie es ihm beliebt. die meisten hersteller, so auch sram, schreiben daher rein, dass sie nur für den erstkäufer gilt.

Also ich kanns verstehen.
Würde ich auch nicht machen. Schon alleine wegen dem preis.

Gebraucht kauf ist echt so ne sache. Kaufe nur noch gebraucht von Leuten die ich kenne oder Dinge die keine Sicherheit bieten müssen. Wie zb ne Lampe oder so.



Gejodelt von meinem Fatality 2.5
 
3. gilt die garantie nur für den erstkäufer, nur die gewährleisting ist auf den zweitkäufer übertragbar. die garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers, darum kann er die garantiebedingungen ausführen wie es ihm beliebt. die meisten hersteller, so auch sram, schreiben daher rein, dass sie nur für den erstkäufer gilt.

das stimmt so pauschal auch wieder nicht!
zum einen weißt du ja auch wieder nicht von wem die kurbel ursprünglich gekauft wurde und ob irgendwer in seinen agbs irgendeinen abtretungsausschluss vereinbart hat.
letztendlich hätte man ja immer noch die 2 jahre gesetzl. gewährleistung...

ist ja wirklich egal, wollte nur das pauschales halbwissen ergänzen...
 
das stimmt so pauschal auch wieder nicht!
zum einen weißt du ja auch wieder nicht von wem die kurbel ursprünglich gekauft wurde und ob irgendwer in seinen agbs irgendeinen abtretungsausschluss vereinbart hat.
letztendlich hätte man ja immer noch die 2 jahre gesetzl. gewährleistung...

ist ja wirklich egal, wollte nur das pauschales halbwissen ergänzen...

Na dann ergänze bitte auch was die gesetzliche Gewährleistung nach den ersten 6 Monaten bedeutet.

Davon abgesehen weiß man nie was man gebraucht kauft. Da kann so ziemlich alles kommen. Von tiefen Kratzern bis rissen.

Gejodelt von meinem Fatality 2.5
 
Na dann ergänze bitte auch was die gesetzliche Gewährleistung nach den ersten 6 Monaten bedeutet.

Davon abgesehen weiß man nie was man gebraucht kauft. Da kann so ziemlich alles kommen. Von tiefen Kratzern bis rissen.

Gejodelt von meinem Fatality 2.5

bewislastumkehr? -das hat ja insb. prozessuale bedeutung!!!
also ich hatte mit so etwas noch nie probleme.
die garantie wird -falls nicht ausgeschlossen- auch mit abgetreten...

zu dem fall, dass kratzer etc. vorhanden sind, lannst du den kaufvertrag anfechten, wenn das in der beschreibung nicht angegeben wurde, bzw. wenn der artikel als "wie neu" oder ähnlich beschrieben wurde.

aber ich verstehe eure bedenken, wenns nicht sein muss, würd ichs auch nicht machen.

jetzt ist aber auch gut, wollte nur ein paar rechtsirrtümer gerade rücken, nicht klug*******rn...
 
die garantie wird -falls nicht ausgeschlossen- auch mit abgetreten...

Das ist falsch, egal wie oft du es noch schreibst.
Ob die Garantie übertragbar ist, hängt AUSSCHLIESSLICH von den Garantiebedingungen ab (und da ist es i.d.R. ausgeschlossen),
der Zweitkäufer hat ja gar kein Vertragsverhältnis mit dem Hersteller, nur mit dem Verkäufer (aka Erstbesitzer).
Google es einfach oder schlag im Gesetzbuch nach, ich sage nichts mehr dazu.
 
Das ist falsch, egal wie oft du es noch schreibst.
Ob die Garantie übertragbar ist, hängt AUSSCHLIESSLICH von den Garantiebedingungen ab (und da ist es i.d.R. ausgeschlossen),
der Zweitkäufer hat ja gar kein Vertragsverhältnis mit dem Hersteller, nur mit dem Verkäufer (aka Erstbesitzer).
Google es einfach oder schlag im Gesetzbuch nach, ich sage nichts mehr dazu.

natürlich hat der keinen vertrag mit dem erstverkäufer. dennoch kann man gem. §§ 389 ff. BGB -laienhaft gesagt- rechte "übertragen" (sog. abtretung), soweit dies nicht durch agbs oder gesetz ausgeschlossen ist.
somit war das nicht falsch, was ich gesagt hatte.
im gegensatz zu dir muss ich das auch nicht googlen, habs nämlich studiert.

sorry, an den rest für den off-topic spam!
 
Scheinbar musst du da noch mal ran...

Extra für dich habe ich mir jetzt die SRAM Garantiebedingungen angeschaut, die beginnen mit dem schönen Satz:

GARANTIE DER SRAM CORPORATION
Garantieumfang
SRAM garantiert vom Erstkaufdatum an für zwei Jahre, dass das Produkt frei von Mängeln in Material oder
Verarbeitung ist. Diese Gewährleistung kann nur vom Erstkäufer in Anspruch genommen werden und ist nicht
übertragbar.
Ansprüche aus dieser Gewährleistung sind über den Händler, bei dem das Fahrrad oder die SRAMKomponente
erworben wurde, geltend zu machen. Der Kaufbeleg muss im Original vorgelegt werden.

Wobei ich zugeben muss das SRAM hier selbst die Begriffe Garantie und Gewährleistung durcheinander wirft.
Den, da sind wir uns ja wahrscheinlich einig, die Gewährleistung besteht nur gegenüber dem Händler und nicht dem Hersteller.
 
Scheinbar musst du da noch mal ran...

Extra für dich habe ich mir jetzt die SRAM Garantiebedingungen angeschaut, die beginnen mit dem schönen Satz:



Wobei ich zugeben muss das SRAM hier selbst die Begriffe Garantie und Gewährleistung durcheinander wirft.
Den, da sind wir uns ja wahrscheinlich einig, die Gewährleistung besteht nur gegenüber dem Händler und nicht dem Hersteller.

bist du schwer von begriff?
hatte doch genau das geschrieben!
wie das sram handhabt, dazu hatte ich mich nicht geäußert.
was du da zitierst, ist doch genau dass, was ich erklärt habe...und sram schließt eine abtretung eben aus. aber entgegen dem was du anfangs gesagt hast, ist das nicht der grundsatz, sondern eben genau die ausnahme, die dir im rahmen der privatautonomie zusteht.

wie gesagt, ich goolgle keine einzelfälle, sondern kenne die grundsätze und das gesetz. speziell zu sram hatte ich mich nicht geäußert.
 
bist du schwer von begriff?
hatte doch genau das geschrieben!
wie das sram handhabt, dazu hatte ich mich nicht geäußert.
was du da zitierst, ist doch genau dass, was ich erklärt habe...und sram schließt eine abtretung eben aus. aber entgegen dem was du anfangs gesagt hast, ist das nicht der grundsatz, sondern eben genau die ausnahme, die dir im rahmen der privatautonomie zusteht.

wie gesagt, ich goolgle keine einzelfälle, sondern kenne die grundsätze und das gesetz. speziell zu sram hatte ich mich nicht geäußert.

hattest du dich nur auf den konkreten ebay-fall bezogen, dann haben wir wohl aneinander vorbeigeredet. ich hatte das aber schon als pauschalisierung deinerseits verstanden.
 
willkommen auf meiner ignore liste, ist eine illustre gruppe, viel spass!
ich habe nie geschrieben das eine übernahme der garantie nicht möglich ist! ich habe lediglich geschrieben, dass die meisten hersteller dies in ihren garantiebedingungen eh ausschließen, lies einfach mal was ich schreibe statt rumzupöbeln und deinem jurastudium anzugeben.
 
hey, ich finde ja normalerweise das genörgel über missnutzung des threads dumm, und in einer gewissen ironischen weise geradezu lustig, aber hier ist es langsam genug. bitte tragt das über PNs aus. es bringt keinem von beidem etwas, hier öffentlich recht zu behalten und mit argumenten ad personam um sich zu werfen, die meisten leute werden wohl nur gestört sein von dem vielen off-topic und den streit als kindisch betrachten.

(auch wenn ich die motivation, unklare/undeutliche/falsche rechtsaussagen klären zu wollen sehr gut verstehen kann. bitte nicht weiter hier)
 
bist du schwer von begriff?
hatte doch genau das geschrieben!
wie das sram handhabt, dazu hatte ich mich nicht geäußert.
was du da zitierst, ist doch genau dass, was ich erklärt habe...und sram schließt eine abtretung eben aus. aber entgegen dem was du anfangs gesagt hast, ist das nicht der grundsatz, sondern eben genau die ausnahme, die dir im rahmen der privatautonomie zusteht.

wie gesagt, ich goolgle keine einzelfälle, sondern kenne die grundsätze und das gesetz. speziell zu sram hatte ich mich nicht geäußert.

Das wird bei MTB-Produkten die Regel sein. Ganz einfach weil die Produkte irgendwann kaputtgehen.
 
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