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und scheint immernoch nicht jeden erwischt zu haben und seine aktualität nicht zu verlieren..Leute, das Thema wurde jetzt schon x-mal durchgekaut![]()
Ich habe mir gerade die Rücksendemodalitäten bei RCZ durchgelesen. Ist das überhaupt legal? Firmensitz ist Luxemburg, daher EU. Tragen der Rückversandkosten ist unstrittig; aber dürfen Gebühren i. H. v. bis zu 70 € erhoben werden? Und darf die Annahme ohne Retournummer verweigert werden? Ich meine nein.
Welches Risiko?
Hier wurde berichtet, dass bei Falschlieferung keine Rücknahmegebühr erhoben wird, oder hab ich das falsch verstanden?
... und somit für mich zeigt das der Händler um die Ecke weiterhin die bessere Anlaufstelle ist.
Innerhalb der EU ist bspw. eine Abwicklung von Garantieansprüchen ohne jegliche Kosten für den Käufer. Das beinhaltet auch die Versandkosten, welche vom Händler zu tragen sind. Aber selbst in diesem Fall schreibt RCZ das hier die Kosten vom Käufer zum Händler der Käufer zu tragen hat. Das ist schlichtweg gesetzeswidrig.
Um die Versandkosten geht es nicht. Sondern um diesen Abschnitt:Du kannst ja zurückschicken, nur übernimmt der Händler nicht die Kosten dafür. Das ist zulässig und bei den Kosten die da monatlich auflaufen können, gerade bei kleineren Läden sehr verständlich. Schnäppchen mit Amazonwohlfühlgefühl gibts dort halt nicht.
Ich glaube eher, dass hier RCZ diese Begriffe bewusst vertauscht bzw. den Kunden gewollt in Unwissenheit darüber belässt. In den AGB taucht das Wort "Gewährleistung" nämlich nicht auf, ausschließlich "Garantie". Das erinnert an das kriminelle und teilweise verbreitete Geschäftsgebaren einiger Händler, die dem Kunden weismachen wollen, dass sich der Hersteller und nicht sie selbst um Gewährleistungsfälle kümmern muss und sie selbst nur Mittler seien bzw. den Kunden dazu bewegen wollen, beim Händler direkt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Garantienaträge zu stellen.Warum sollte der HÄNDLER für die Versandkosten bei GARANTIEfällen aufkommen? Garantie gibt dir der HERSTELLER.
Oder meinst du Gewährleistung? Wenn du diese Sachen nicht unterscheiden kannst, ist es schwierig von "schlichtweg gesetzeswidrig" zu schreiben![]()
Leute, habt ihrs jetzet? Ich will hier Schnäppchen sehen!
Hab ich ja geschrieben. Bei Fehler von rcz / Falschlieferung kein Problem und offenbar keine Gebühr. Zur Ansicht bestellen kostet halt. Also nicht sinnvoll. Alles easy."Gebühren i. H. v. bis zu 70 €" und "Annahme ohne Retournummer verweigert" würde ich schon als Risiko bezeichnen, da geht es um mehr als nur das Tragen der Rücksendekosten durch den Kunden.
Aber das kann ja zum Glück jeder selbst entscheiden ob er bei Versandhändlern mit Risiko bestellt oder bei Händlern, die nicht nur die gesetzlichen Vorgaben genau einhalten, sondern auch noch mit Kulanz gegenüber dem Kunden aufwarten können.
Ich glaube bei RCZ will man nur Johann Sebastian ReiBach machen und da sie in Luxemburg sitzen wird sie eh keiner verklagen weil es am Ende um völlig lächerliche Streitwerte geht. Kauft einfach in Deutschland, dann habt ihr (in der Regel) weniger Ärger.
Also bei mir geht der nicht auf Werkzeuge....
edit:
Ach 30 Pfund Mindestbestellwert...