Das ist eigentlich ganz einfach: Steht ein Schild, das es verbietet? Dann darf man nicht. Ansonsten viel Spaß!Im Übrigen frage ich mich, wie das in CH ist. Woran erkennt man, ohne vorhandene Kennzeichnung, ob man irgendwo radeln darf oder nicht?
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Das ist eigentlich ganz einfach: Steht ein Schild, das es verbietet? Dann darf man nicht. Ansonsten viel Spaß!Im Übrigen frage ich mich, wie das in CH ist. Woran erkennt man, ohne vorhandene Kennzeichnung, ob man irgendwo radeln darf oder nicht?
Das ist eigentlich ganz einfach: Steht ein Schild, das es verbietet? Dann darf man nicht. Ansonsten viel Spaß!
Das ist eigentlich ganz einfach: Steht ein Schild, das es verbietet? Dann darf man nicht. Ansonsten viel Spaß!
Das wäre z.B. mal Kundenfreundlich gedacht.Gesperrte Tracks sollten bei einem zentralen Webportal durch die Gemeinden eingetragen werden. Auf dieses Portal greifen dann sämtliche Routingdienste zu
Genau. Deswegen sollte man mit solchen Verboten sehr, sehr sorgfältig umgehen und sie sollten nachvollzieh- und begründbar seinIst das so? Es gibt ein Problem mit White- und Blacklisting. Wenn man es im falschen Fall anwendet, entstehen Lücken. Steht also in irgendwelchen übergreifenden, nicht überstimmbaren Schweizer Gesetzen, dass (in diesem Metier und Sinn) alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten und ausgewiesen ist? Was ist, wenn so ein Schild verschwindet? Verschwindet dann auch das Verbot? was ist, wenn man so einen verbotenen Weg an einer Stelle betritt, an dem kein Schild steht? Ist er dann so weit erlaubt, bis ein Schild kommt?
wie man sollte
Vorschlag an die Locals: für Euch könnte man ja "außer Anwohner" definieren und Passierscheine ausstellen.
Wie bist du denn drauf? Es steht auch nirgendwo, dass man eine Bank nicht ausrauben darf.Ist halt auch geil wenn das nirgends steht. Woher soll man dann wissen dass man auf einem verbotenen Trail ist?
Tirol geht den umgekehrten Weg. Hier kannst du nachschauen was man fahren darf:Gesperrte Tracks sollten bei einem zentralen Webportal durch die Gemeinden eingetragen werden. Auf dieses Portal greifen dann sämtliche Routingdienste zu. Ich finde es auch grauenvoll die Infos mühsam zu sammeln oder abgekämpft irgendwo an einem Verbotsschild anzukommen und mir die nächsten Höhenmeter in die Beine zu drücken.
Im Nationalpark Harz findet man zumindest ein PDF auf der Webseite, in dem gesperrte Trails gekennzeichnet sind. Da diese Quelle die am schnellsten zu pflegende ist, wären mir vergilbte Verbotsschilder dann ein klein wenig egal.
Ich glaube, unserem unwissenden Freund hättest du den Passus in Großbuchstaben hereinkopieren solle.
Das ist so definitiv falsch. Beispielsweise in Nationalparks. Und meines Wissens in den meisten Naturparks auch.Das ist eigentlich ganz einfach: Steht ein Schild, das es verbietet? Dann darf man nicht. Ansonsten viel Spaß!
Ich glaube, unserem unwissenden Freund hättest du den Passus in Großbuchstaben hereinkopieren solle.
In dem oben zitierten Dokument bis Seite 70 herunterscrollen!
Tipps für den umweltbewussten Bergsteiger
(Aus dem Faltblatt des AVS – Alpenverein Südtirol)
Bergfahrrad (Mountain-Bike)
Mit dem Bergfahrrad nur auf breiten Almwegen und Forststraßen
fahren. Vorrangstellung der Wanderer beachten.
Vorsichtig bergab fahren und Blockierbremsungen vermeiden,
damit keine Spurrillen entstehen.
Ich kann da kein Verbot erkennen. Für die nachfolgenden mal das Zitat Seite 70
Die Naturparkordnung Texelgruppe schweigt sich aus (im Gegensatz zu den anderen Südtiroler Naturparks) und in der offiziellen Tabacco Naturparkkarte steht nichts zu Radfahren/Verboten. Falls du mehr weißt. Bitte gerne. Aber dann bitte fundiert und falls möglich ein wenig freundlicher.
Da steht doch alles klar da...
Mit dem Rest deiner Argumetation bin ich völlig einverstanden, aber klar dastehen tut "nur" die Bitte um Rücksicht.
Muss ja keiner reinschreiben dass es nicht verboten wäre, andersrum wäre die Nennung von bekannten Verboten schon hilfreich. Das man auf dem 24er nicht fährt war mir schon klar.
Na ja, du strickst dir aber auch deine eigene Welt zusammen...Es ist nicht so schwierig. Das Ding heißt Naturpark Texelgruppe. Und dafür gibt’s Regeln. So wie es Regeln gibt für „Straßenverkehr“ - heißt dann „Straßenverkehrsordnung“. Ob du die Regeln anwenden möchtest, bleibt deine Entscheidung. Fakt ist: es gibt sie. Und so zu tun, als hätte man noch nie davon gehört, hilft nicht weiter, denn „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.
Aber wahrscheinlich kennst du dich auch mit „Sprichwörtern“ nicht aus.
Diese Aussage, Dann trag ich mein Gald woasnders hin, die werd ich nie verstehen, aber egal....
Warum nicht? Noch nie in den Urlaub gefahren?
Für einen Urlaub geben die meisten viel Geld aus, um sich zu erholen und paar stressfreie Tage zu haben. Ist Stress zu erwarten, muss man sich überlegen, ob es einem das Wert ist. Ganz einfach
Ich hoffe es leuchtet jedem ein, dass man ein Meraner Höhenweg nicht mitn Bike machen sollte, auch wenns nirgendwo explizit verboten ist. Wer das nicht versteht der sollte dann doch lieber zuhause bleiben (und ich bin mir sicher viele denken es sich so). Und das gilt nicht nur für den Meraner Höhenweg, es gibt da viele andere Beispiele.
Nein, es war nicht so gemeint, eine ungeschickte da großkotzig anmutende Formulierung von mir. Gemeint war: ich komme nicht mehr und gehe lieber wo anders hin.ich hoff wirklich es ist nicht so gemeint
+1Sehr schade, Menschen und Landschaft sind so toll in Südtirol.
Nach meinem Wissenstand alles verboten. Sollte man bei der DIMB aber auch wissen...
Informier dich mal bitte über Regeln im "Naturpark Texelgruppe", bevor du solche Tipps raushaust.
Ein Höhenweg, sprich mehrtägiger Fernwanderweg ist zumindest für mich als Kind der Berge klarerweise stark von Wanderern frequentiert.