Strafzettel da MTB nicht verkehrstüchtig ist

Gilt das nicht als Trainingsfahrt, analog zum RR? Da ist doch auch kein Licht, Reflektor etc. nötig
Ich denke JA.
Auf dem Rennrad wurde ich noch nie angehalten. Allerdings ist bei mir an Kleidung und Tempo immer klar erkennbar, dass es eine Trainingsfahrt ist.
Wenn ich im Freizeitlook auf dem Weg zum Friseur durch den Park gondele, sieht das anders aus.
 
Ich denke JA.
Auf dem Rennrad wurde ich noch nie angehalten. Allerdings ist bei mir an Kleidung und Tempo immer klar erkennbar, dass es eine Trainingsfahrt ist.
Wenn ich im Freizeitlook auf dem Weg zum Friseur durch den Park gondele, sieht das anders aus.
Sowas wie eine "Trainingsfahrt" gibt es in D nicht. Ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum muss immer verkehrssicher sein und man muss sich immer an die STVO (zB Radwege) halten.

Wenn die Ordnungshüter dann ein Auge zu drücken, ist was anderes.
 
Ich denke JA.
Auf dem Rennrad wurde ich noch nie angehalten. Allerdings ist bei mir an Kleidung und Tempo immer klar erkennbar, dass es eine Trainingsfahrt ist.
Wenn ich im Freizeitlook auf dem Weg zum Friseur durch den Park gondele, sieht das anders aus.
Schau doch lieber mal ins Gesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
Das mit dem Rennrad ist bei der Gesetzesnovelle 2017 rausgeflogen und hat auch vorher schon nicht für MTBs gegolten.
 
Glaub ich nicht. Es gab mal einen Fall bei einer Verfolgungsjagd im Auto da ging es auch um eine Ordnungswidrigkeit und die Polizei hat dabei einen Unfall verursacht, da wurde die Polizei sogar wegen Nötigung verurteilt. Es gilt immer die Verhältnissmäßigkeit und wenn es zu gefährlich für den Beamten wird muss er abbrechen.
Ne, @Geisterfahrer hat definitiv recht. Ganz vereinfacht gesagt ist der Flüchtende im weitesten Sinne für die meisten Gefahren verantwortlich, denen sich der Beamte bei der Verfolgung aussetzt. Es gibt noch ein paar einschränkende Kriterien bezüglich des Verschuldens, aber wenn du Pech hast, bekommst du eine (Neben-) Klage auf deliktischen Schadensersatz, die sich gewaschen hat. Alles schon gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ne, @Geisterfahrer hat definitiv recht. Ganz vereinfacht gesagt ist der Flüchtende im weitesten Sinne für die meisten Gefahren verantwortlich, denen sich der Beamte bei der Verfolgung aussetzt. Es gibt noch ein paar einschränkende Kriterien bezüglich des Verschuldens, aber wenn du Pech hast, bekommst du eine (Neben-) Klage auf deliktischen Schadensersatz, die sich gewaschen hat. Alles schon gesehen. Die Justiz versteht bei versehrten Beamten meist keinen Spaß.
Tja da habe ich andere Infos. Hast du ne Quelle für deine Aussage.
Grundsätzlich gibt das deutsche Recht sowas nicht her.
 
...da bin ich seit fast 35 Jahren mit meinem Rennrad und dem MTB eine Art Kleinkrimineller. Ich hatte noch nie Reflektoren am Rad. Nachts und in der Dämmerung allerdings immerschonmit Batterie/Akku Lampe. Zumindest hinten.
 
...da bin ich seit fast 35 Jahren mit meinem Rennrad und dem MTB eine Art Kleinkrimineller. Ich hatte noch nie Reflektoren am Rad.
Kriminalität ist wie Schwangerschaft.

Es gibt kein bischen schwanger.

So sagte mal ein Richter zu mir (Ich war auch nicht immer auf der hellen Seite der Macht)
 
"adäquat zu beurteilenden Eingreifens"...also doch wieder Verhälnissmäßigkeit.....

"Neben der Prüfung der Kausalität und der Adäquanz muss auch untersucht werden, inwieweit den oder die Verfolgenden auf Grund eigenen riskanten Verhaltens eine Mitschuld am eingetretenen Schaden und somit eine anteilige Mithaftung auferlegt werden muss."

Wenn er meint er muss dich wegen einer Klingel verfolgen und ein Rennen abliefern und legt sich auf die Fre..... war das mit Sicherheit nicht adäquate Eingreifen. Genau so wenn der Polizist dabei jemand anderes gefährdet. Wenn er dich zum Beispiel festhält und du stürzt ist eventuell sogar der Polizist dran.

Ihr müßt nur alles lesen was in euren Links steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn sich einer aber so vehement einer Überprüfung durch die Polizei entziehen will, dann kann bei gesundem Menschenverstand auch angenommen werden, daß da noch viel mehr im Busch ist, was eine entsprechende Verfolgung durchaus rechtfertigen kann.

Überhaupt finde ich schon diese Diskussion in diesem Forum darüber für ziemlich abgedreht. Wird das jetzt hier eine Verbrecherschulung für die richtige Flucht vor der Polizei?
 
Wenn sich einer aber so vehement einer Überprüfung entziehen will, dann kann bei gesundem Menschenverstand auch angenommen werden, daß da noch viel mehr im Busch ist, was eine entsprechende Verfolgung durchaus rechtfertigen kann.

Überhaupt finde ich schon diese Diskussion in diesem Forum darüber für ziemlich abgedreht. Wird das jetzt hier eine Verbrecherschulung für die richtige Flucht vor der Polizei?
Was Du mal wieder alles annimmst. (das kannste gut ne)
 
"Neben der Prüfung der Kausalität und der Adäquanz muss auch untersucht werden, inwieweit den oder die Verfolgenden auf Grund eigenen riskanten Verhaltens eine Mitschuld am eingetretenen Schaden und somit eine anteilige Mithaftung auferlegt werden muss."

Wenn er meint er muss dich wegen einer Klingel verfolgen und ein Rennen abliefern und legt sich auf die Fre..... war das mit Sicherheit nicht adäquate Eingreifen. Genau so wenn der Polizist dabei jemand anderes gefährdet. Wenn er dich zum Beispiel festhält und du stürzt ist eventuell sogar der Polizist dran.
Nicht zutreffend. Fliehen vor einem Vollstreckungsbeamten ist grundsätzlich schon eine adäquate Herausforderungshandlung und qualifiziert zum Verschulden.
 
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